Kommentare - Urteil: Ausgangssperre in Bayern war unzulässig
22. November 2022 - 18:34 Uhr
In der ersten Welle der Pandemie durften die Bayern nur mit triftigem Grund vor die Tür - das Bundesverwaltungsgericht erklärte das nun für unverhältnismäßig. Anders beurteilte es die Lage in Sachsen.
Und zum Thema Pandemie: der Staat hat die Pflicht die Bürger vor Schaden zu bewahren, auch körperlicher und gesundheitlicher Art. Deshalb muß er Maßnahmen zum Schutz der Bürger anordnen.
Die Grundrechtskonformität ist ja die eine Frage, wo bis auf den Einzelfall ja alles gut aussieht. Was Ihren Punkt anbelangt eröffnen sich ganz andere Fragen...
Wie kann es sein, das trotz Impfung und weniger gefährlicherer Variante in diesem Jahr mehr Coronatote zu verzeichnen sind als im Anfangsjahr. Die Antwort lautet, das es strengste Schutzmassnahmen gab die man neuerdings nicht mehr als notwenig empfindet, was zu entsprechenden Infektionszahlen führte.
Am 22. November 2022 - 23:13 Uhr von warumeigentlichwer
Bürger klagt hoffnungsvoll gegen Behörde, die Anordnung mit Paragraph A begründet, obwohl sich Gegenargumente finden lassen. Verwaltungsgericht weist Klage ab, verweist auf Paragraph B: "Die Behörde hat immer recht". :-(
Solche Paragraphen gibt es in Deutschland nur in wirren Fieberträumen derjenigen, die sich erst gar nicht mit der komplexen Materie Juristerei auseinandersetzen wollen, aber immer schon wussten:
«Der Staat ist doof.»
Ich habe selber solche Paragraphen gesehen (in veröffentlichten Urteilen der bayerischen Verwaltungsgerichte). Ich nenne sie "Reservoirparagraphen" (nicht zu verwechseln mit "Gummiparagraphen"). Reservoir deshalb, weil sie nur bei Bedarf herangezogen werden um Anfechtungen gegen Behörden niederzuschlagen.
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Ober sie haben einfach den Begriff "komplexe Materie" nicht verstanden.
Wenn die Rechtslage relativ klar ist, dann kennt unsere Rechtsprechung das Instrument der Einstweiligen Verfügung - auch mit der Möglichkeit der Berufung. Man sollte auch nicht vergessen, dass bei Kammerentscheidungen (mehrere Richter) durchaus nicht immer einstimmig en...
Falls sie mir jetzt sagen wollten, das ich die Zwischeninstanzen weggelassen hab, haben sie recht fand ich jetzt nicht so wichtig für die Erklärung.
Falls sie mir sagen wollten über die Einstweilige Verfügung das ganze war ein klarer Fall, dann sage ich nein war er nicht, sonst hätten wir keine höchstrichterliche Entscheidung
Am 22. November 2022 - 23:19 Uhr von warumeigentlichwer
"Man vergisst schnell die Bilder aus Italien, Spanien und später dann auch aus GB und den USA - dort regierte auch jemand der es besser wusste. Mir war in diesem Fall etwas größere Vorsicht lieber als blindlings ins Verderben zu laufen."
Das Optimum liegt zwischen Ignoranz und Paranoia. Aber die Vertreter beider Extreme verstehen sich bestens darin, auf die Fehler der Gegenseite hinzuweisen.
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Richtig ist, dass ein Optimum fast immer zwischen zwei Extremen liegt. Das hat Deutschland im Großen und Ganzen nicht schlecht hinbekommen. Darauf weist der User richtigerweise hin. Wenn es - wie im hier beschriebenen Artikel - zu übertriebenen Anordnungen kam, weist das Urteil hin. Alles Gut.
Die Ausgangssperre war also - höchstrichterlich festgestellt - unzulässig. Es nunmehr trotzdem als richtig zu bezeichnen hat schon was von Verfassungsbruch und Zweifel an der Rechtsordnung. Aber dagegen geht man ja nur gegen die "Opfer" vor, die nunmehr in ihrer Auffassung bestätigt wurden und sich in die rechte Ecke gedrängt sahen und sich diverse Difarmierungen bis heute anhören dürfen. Und den tatsächlichen "Tätern" passiert nichts. Deutschland verrückt!
Was passiert jetzt mit den verhängten Strafen, was ja wohl primär Geldstrafen waren? Was passiert mit Anwaltsgebühren von den jenigen, die bis vors Gericht gegangen sind und beim Amtsrichter verloren haben. Werden die denn jetzt automatisch zurück erstattet, gibts ein Dankeschön vom bayr. Finazminsterium oder nur ein Pech gehabt.
Haben Sie schon jemals gehört das eine deutsche Behörde Schadenersatz geleistet hätte oder sich auch nur entschuldi...
Kommentare
@22:33 Uhr von triceratops
Die Grundrechtskonformität ist ja die eine Frage, wo bis auf den Einzelfall ja alles gut aussieht. Was Ihren Punkt anbelangt eröffnen sich ganz andere Fragen...
Wie kann es sein, das trotz Impfung und weniger gefährlicherer Variante in diesem Jahr mehr Coronatote zu verzeichnen sind als im Anfangsjahr. Die Antwort lautet, das es strengste Schutzmassnahmen gab die man neuerdings nicht mehr als notwenig empfindet, was zu entsprechenden Infektionszahlen führte.
@22:51 Uhr von Möbius
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Ober sie haben einfach den Begriff "komplexe Materie" nicht verstanden.
@22:40 Uhr von Möbius
Der deutsche Rechtsstaat ist kein "Rechtsstaat". Gerechtigkeit ist keine objektive Kategorie.
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@22:47 Uhr von Klärungsbedarf
Falls sie mir jetzt sagen wollten, das ich die Zwischeninstanzen weggelassen hab, haben sie recht fand ich jetzt nicht so wichtig für die Erklärung.
Falls sie mir sagen wollten über die Einstweilige Verfügung das ganze war ein klarer Fall, dann sage ich nein war er nicht, sonst hätten wir keine höchstrichterliche Entscheidung
@22:47 Uhr von Nachfragerin
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Richtig ist, dass ein Optimum fast immer zwischen zwei Extremen liegt. Das hat Deutschland im Großen und Ganzen nicht schlecht hinbekommen. Darauf weist der User richtigerweise hin. Wenn es - wie im hier beschriebenen Artikel - zu übertriebenen Anordnungen kam, weist das Urteil hin. Alles Gut.
@21:35 Uhr von Möbius
Ich schon.
@22:35 Uhr von Möbius
Korruption・ist・fehlerhafte Amtsführung von einem OB.
Was sollte es auch sonst sein.
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