
Ihre Meinung zu Urteil: Ausgangssperre in Bayern war unzulässig
In der ersten Welle der Pandemie durften die Bayern nur mit triftigem Grund vor die Tür - das Bundesverwaltungsgericht erklärte das nun für unverhältnismäßig. Anders beurteilte es die Lage in Sachsen.
Der deutsche Rechtsstaat ist kein "Rechtsstaat". Gerechtigkeit ist keine objektive Kategorie.