Polizisten kontrollieren eine nächtliche Ausgangssperre in Burghausen, Bayern (Dezember 2020)

Ihre Meinung zu Urteil: Ausgangssperre in Bayern war unzulässig

In der ersten Welle der Pandemie durften die Bayern nur mit triftigem Grund vor die Tür - das Bundesverwaltungsgericht erklärte das nun für unverhältnismäßig. Anders beurteilte es die Lage in Sachsen.

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157 Kommentare

Kommentare

Mauersegler
@22:40 Uhr von Möbius

Mir fehlt beim deutschen "Rechtsstaat" zu oft der Gerechtigkeitsaspekt.

 

Der deutsche Rechtsstaat ist kein "Rechtsstaat". Gerechtigkeit ist keine objektive Kategorie.

 

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Francis Ricardo
@22:47 Uhr von Klärungsbedarf

 

Wenn die Rechtslage relativ klar ist, dann kennt unsere Rechtsprechung das Instrument der Einstweiligen Verfügung - auch mit der Möglichkeit der Berufung. Man sollte auch nicht vergessen, dass bei Kammerentscheidungen (mehrere Richter) durchaus nicht immer einstimmig en...

 

Falls sie mir jetzt sagen wollten, das ich die Zwischeninstanzen weggelassen hab, haben sie recht fand ich jetzt nicht so wichtig für die Erklärung. 
Falls sie mir sagen wollten über die Einstweilige Verfügung das ganze war ein klarer Fall, dann sage ich nein war er nicht, sonst hätten wir keine höchstrichterliche Entscheidung 

warumeigentlichwer
@22:47 Uhr von Nachfragerin

22:15 Uhr von schnitzundschnitz 

"Man vergisst schnell die Bilder aus Italien, Spanien und später dann auch aus GB und den USA - dort regierte auch jemand der es besser wusste. Mir war in diesem Fall etwas größere Vorsicht lieber als blindlings ins Verderben zu laufen."

Das Optimum liegt zwischen Ignoranz und Paranoia. Aber die Vertreter beider Extreme verstehen sich bestens darin, auf die Fehler der Gegenseite hinzuweisen.

.

Richtig ist, dass ein Optimum fast immer zwischen zwei Extremen liegt. Das hat Deutschland im Großen und Ganzen nicht schlecht hinbekommen. Darauf weist der User richtigerweise hin. Wenn es - wie im hier beschriebenen Artikel - zu übertriebenen Anordnungen kam, weist das Urteil hin. Alles Gut.

 

DerVaihinger
@21:35 Uhr von Möbius

Die Ausgangssperre war also - höchstrichterlich festgestellt - unzulässig. Es nunmehr trotzdem als richtig zu bezeichnen hat schon was von Verfassungsbruch und Zweifel an der Rechtsordnung. Aber dagegen geht man ja nur gegen die "Opfer" vor, die nunmehr in ihrer Auffassung bestätigt wurden und sich in die rechte Ecke gedrängt sahen und sich diverse Difarmierungen bis heute anhören dürfen. Und den tatsächlichen "Tätern" passiert nichts. Deutschland verrückt!

 

Was passiert jetzt mit den verhängten Strafen, was ja wohl primär Geldstrafen waren? Was passiert mit Anwaltsgebühren von den jenigen, die bis vors Gericht gegangen sind und beim Amtsrichter verloren haben. Werden die denn jetzt automatisch zurück erstattet, gibts ein Dankeschön vom bayr. Finazminsterium oder nur ein Pech gehabt.

 

 

Haben Sie schon jemals gehört das eine deutsche Behörde Schadenersatz geleistet hätte oder sich auch nur entschuldi...

 

 

Ich schon.

 

schabernack
@22:35 Uhr von Möbius

 

Aktuell steht gerade Frankfurts ehemaliger OB vor Gericht. Er könnte sich bald in eine Reihe verurteilter kommunaler Amtsträger einreihen.

 

Frankfurts Ex-OB ist nicht wegen fehlerhafter Amtsführung, sondern wegen Korruption angeklagt.

 

Korruption・ist・fehlerhafte Amtsführung von einem OB.

Was sollte es auch sonst sein.

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