
Ihre Meinung zu Urteil: Ausgangssperre in Bayern war unzulässig
In der ersten Welle der Pandemie durften die Bayern nur mit triftigem Grund vor die Tür - das Bundesverwaltungsgericht erklärte das nun für unverhältnismäßig. Anders beurteilte es die Lage in Sachsen.
>> Irgend ein Verein, Verband oder rechter Gönner
>> finanzierte eine Klage - da muss man es versuchen.
>> Gewinnt man ist der Rechtstaat doof, verliert man
>> die Gerichte.
Das Ganze ist noch ein klein bißchen perfider:
Dutzende(!) Vereine, Verbände oder rechte Gönner finanzierten diverse, ähnliche Klagen vor mehreren Gerichten.
Gewinnt man einen Einzigen(!) dieser Prozesse, ist ein Präzedenzfall geschaffen und der Rechtsstaat doof.
Verliert man alle restlichen Prozesse, egal, diese Richter waren halt doof und ansonsten 'Schwamm drüber'.