Polizisten kontrollieren eine nächtliche Ausgangssperre in Burghausen, Bayern (Dezember 2020)

Ihre Meinung zu Urteil: Ausgangssperre in Bayern war unzulässig

In der ersten Welle der Pandemie durften die Bayern nur mit triftigem Grund vor die Tür - das Bundesverwaltungsgericht erklärte das nun für unverhältnismäßig. Anders beurteilte es die Lage in Sachsen.

...mehr ...weniger
Dieser Artikel auf tagesschau.de
Kommentieren beendet
157 Kommentare

Kommentare

purzelchen

Manchmal finde ich es erschreckend, wie leichtfertig Freiheit verspielt wird, oder wie mit Regeln um sich geworfen wird. Hier wird es für unverhältnismäßig erklärt. Na und? Würde das jetzt dieselben Leute daran hindern, es trotzdem zu wiederholen? Ähnlich wie die Sache mit den Sanktionen in Hartz IV, welche teilweise gegen die Verfassung verstießen: als wäre das alles unbedeutend, wird weiter darum gestritten, sie beizubehalten, oder nicht aufzuweichen. Ich sehe einen Trend.

Möbius
Ich habe die Ausgangssperre nicht wahrgenommen

Ich lebe in Bayern. Das die Massnahmen oft überzogen und zT geradezu paranoid aber auch heuchlerisch waren, war jedem denkenden Menschen gerade mit Blick auf frühere Epidemien längst klar.

Schönes Beispiel: man durfte in München im Englischen Garten nicht auf Parkbänken verweilen, während die U-Bahn voll mit Menschen war (natürlich alle ohne FFP2 Maske) und die Grossraumbüros sich als Virenschleudern erwiesen … 

 

Was ich ein bisschen komisch finde ist diese nachgelagerte juristische Bewertung "after the fact". Egal ob das Verfassungsgericht nun Exekutivmassnahmen nachträglich abnickt oder solche Massnahmen nachträglich für "unzulässig" erklärt werden. Den Betroffenen nützt es nichts und Schadenersatz können sie auch keinen geltend machen. 

 

Also, wozu das Ganze ? 

 

Donousa
Beruhigend

Zwar hatte ich phasenweise Zweifel an unserem Rechtsstaat, aber hier sehe ich wieder Licht im Tunnel. Da darf Herr Holetschek gerne rotzig reagieren, Bayern hat den Bogen überspannt gehabt.

Ich war zu der Zeit beruflich dort unterwegs und fühlte mich wie ein Strauchdieb, als ich im Wald spazieren war (natürlich aus sportlichen Gründen).

Anna-Elisabeth

>>In Bayern durfte das Haus damals nur aus triftigem Grund verlassen werden, etwa um zur Arbeit zu gehen oder um allein Sport zu treiben. Das bloße Verweilen an der frischen Luft war dagegen nicht erlaubt.<<

Es war dieser unfassbare Mangel an Logik - nicht nur in Bayern - der mich so oft fassungslos gemacht hat: Sport ja - bloß verweilen, nein. Das ist doch krank. Abgesehen davon, dass für viele alte Menschen (inzwischen auch für mich) ein kurzer Spaziergang an der frischen Luft unabdingbar für die Gesundheit ist. Und wer kommt auf die Idee, Parkbänke abzuschrauben? Dass man angesichts einer angespannten Lage im Gesundheitssytem und eines kaum einzuschätzenden Verlaufs der Infektionen auch übervorsichitig sein kann/muss, kann ich verstehen. Wenn aber die Anordnungen keinen Sinn ergeben oder gar widersprüchlich sind, darf man auch grantig werden.

 

Sigrun_1954
Wer bereit ist,

Freiheit zu opfern, um Sicherheit zu gewinnen, verdient weder das eine noch das andere, und wird am Ende beides verlieren. Benjamin Franklin.  
 

Wie wahr der Satz doch ist.  

proehi
Kruzifix namoi

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek erklärte nach dem Urteil, die Landesregierung sei davon überzeugt, "dass die Ausgangsbeschränkungen Ende März bis Anfang April 2020 zum Wohl und zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger Bayerns aus damaliger Sicht ein wirksames und richtiges Mittel waren". Daran ändere sich auch nichts, "wenn jetzt rückblickend Gerichte zu einer anderen Einschätzung kommen".

+

Legal, illegal ...egal, hier bei uns in Bayern ist unsere Landesregierung davon überzeugt, dass einzig sie weiß was uns gut zu tun hat und deshalb ist es auch egal ob Gerichte das auf Grundlage von Gesetzen anders beurteilen. Scheint den Regierenden hier nicht zu schaden ... fällt mir da doch die Nummer mit den Kruzifixen in Klassenzimmern und jetzt auch Behörden ein ... Kruzifix namoi.

Emil67
@18:56 Uhr von Sigrun_1954

Freiheit zu opfern, um Sicherheit zu gewinnen, verdient weder das eine noch das andere, und wird am Ende beides verlieren. Benjamin Franklin.  
 

Wie wahr der Satz doch ist.  

Das habe ich damals schon geschrieben und was bin ich dafür angegiftet worden!

 

 

Mauersegler
@18:50 Uhr von Möbius

Was ich ein bisschen komisch finde ist diese nachgelagerte juristische Bewertung "after the fact". Egal ob das Verfassungsgericht nun Exekutivmassnahmen nachträglich abnickt oder solche Massnahmen nachträglich für "unzulässig" erklärt werden. Den Betroffenen nützt es nichts und Schadenersatz können sie auch keinen geltend machen. 

 

Also, wozu das Ganze ?

 

Der Thread ist sicher noch ein Weilchen offen. Sie haben also Zeit, über Ihre Frage ein wenig nachzudenken, sodass Sie uns die Antwort in einigen Stunden sicher selbst mitteilen können.

 

weingasi1
Zwar habe ich gewisse Zweifel an der Sinnhaftigkeit

von Urteilen deren Relevanz längst nicht mehr gegeben ist, die niemandem hilft, weder eine "Strafe" noch eine "Wiedergutmachung" welcher Art auch immer, vorsieht. Einzig, dass diejenigen, die es immer schon gewusst haben, jetzt frohlocken können, obwohl die Frohlocker ja nur eine recht kleine Gruppe beinhaltet, da IMHO nur BY und nur für eine kurze Zeit diese strenge Regel hatte, die sogar teilweise von Bürgern vorort als sinnvoll und angemessen eingeschätzt wurde.

Nun ja, ein Urteil ist ergangen und gut iss. In Sachsen befand das Gericht die Massnahmen, die dort galten als durchaus verhältnismässig.

Frage : was lernen wir jetzt daraus, zumal der Drops längst gelutscht ist ?

schabernack
@18:50 Uhr von Möbius

 

Ich lebe in Bayern. Das die Massnahmen oft überzogen und zT geradezu paranoid aber auch heuchlerisch waren, war jedem denkenden Menschen gerade mit Blick auf frühere Epidemien längst klar.

 

Was ich ein bisschen komisch finde ist diese nachgelagerte juristische Bewertung "after the fact".

 

Also, wozu das Ganze ?

 

For the futue. Wofür denn sonst.

Nun gibt es ein Urteil vom Verfassungsgerichshof, was nicht geht.

Raho59
@18:50 Uhr von Möbius

 

Schönes Beispiel: man durfte in München im Englischen Garten nicht auf Parkbänken verweilen, während die U-Bahn voll mit Menschen war (natürlich alle ohne FFP2 Maske) und die Grossraumbüros sich als Virenschleudern erwiesen … 

 

Was ich ein bisschen komisch finde ist diese nachgelagerte juristische Bewertung "after the fact". Egal ob das Verfassungsgericht nun Exekutivmassnahmen nachträglich abnickt oder solche Massnahmen nachträglich für "unzulässig" erklärt werden. Den Betroffenen nützt es nichts und Schadenersatz können sie auch keinen geltend machen. 

 

Also, wozu das Ganze ? 

 

Nun ist es in einem Rechtsstaat so, das Maßnahmen erst dann überprüft werden (können), wenn jemand dagegen klagt. Das ist auch gut so.

Wenn nun jemand nicht auf einer Parkbank sitzen durfte ist das ärgerlich, aber einen körperlichen Schaden, der zu Schadensersatz führen könnte, kann ich nirgendwo entdecken.

Also schön die Kirche im Dorf lassen.

Coachcoach
Armes Bayern

Die Regierung dort hat wohl mehrere Schwierigkeiten mit dem GG: Neben Corona auch die sogenannte Präventivhaft (gab es sonst nur in dunklen Zeiten) u.v.m.

Kein Wunder, dass aus dem Land so viele Beschwerden kommen.

weingasi1
@18:55 Uhr von Anna-Elisabeth

>>In Bayern durfte das Haus damals nur aus triftigem Grund verlassen werden, etwa um zur Arbeit zu gehen oder um allein Sport zu treiben. Das bloße Verweilen an der frischen Luft war dagegen nicht erlaubt.<<

Im Grunde haben Sie ja recht. Man hat das seinerzeit mit einer gewissen "Kontrollierbarkeit" begründet. Ausserdem musste die Möglichkeit der Berufstätigkeit aufrecht erhalten werden incl. des ÖPNV. Ob Bürger allein "in Sachen Sport" unterwegs waren, konnte man vermutlich auch ganz gut erkennen. Dagegen sollten Freizeitmöglichkeiten so weit wie möglich eingeschränkt werden, um "unnötige" Kontakte zu vermeiden.

Ich weiss, hört sich heute teilweise belämmert an, zu Beginn war man halt bemüht, irgendwie die Gefahr zu minimieren. Da sind dann auch unsinnige Sachen passiert. Ich hätte zu der Zeit kein Politiker sein wollen. (heute aber auch nicht) Man konnte es garnicht richtig machen.

 

 

 

falsa demonstratio
@18:49 Uhr von purzelchen

 

Zitat (purzelchen):  Manchmal finde ich es erschreckend, wie leichtfertig Freiheit verspielt wird, oder wie mit Regeln um sich geworfen wird. Hier wird es für unverhältnismäßig erklärt. Na und? Würde das jetzt dieselben Leute daran hindern, es trotzdem zu wiederholen?

 

Erfahrungsgemäß hält sich die Verwaltung an Gerichtsurteile. Deshalb hat der bayerische Gesundheitsminister gem  TS ja auch gesagt, die Regierung respektiere die Entscheidung und werde "die Urteilsgründe sorgfältig analysieren sowie die erforderlichen Konsequenzen daraus ziehen ".

 

Zitat (purzelchen): Ähnlich wie die Sache mit den Sanktionen in Hartz IV, welche teilweise gegen die Verfassung verstießen: als wäre das alles unbedeutend, wird weiter darum gestritten, sie beizubehalten, oder nicht aufzuweichen.

 

Das BVerG hat geurteilt, dass Sanktionen durchaus zulässig sind. Es hat allerdings eine Deckelung auf 30% verfügt. Inwiefern soll jetzt davon dem Urteil abgewichen werden?

 

 

 

Kristallin
Beim nächsten Drops @19:02 Uhr von weingasi1

>>>Frage : was lernen wir jetzt daraus, zumal der Drops längst gelutscht ist ?>>>

Bei der "nächsten Seuche", besser abzuwägen?

Wäre zumindest eine Option beim nächsten Mal.

rolato
@18:55 Uhr von Anna-Elisabeth

>>In Bayern durfte das Haus damals nur aus triftigem Grund verlassen werden, etwa um zur Arbeit zu gehen oder um allein Sport zu treiben. Das bloße Verweilen an der frischen Luft war dagegen nicht erlaubt.<<

Es war dieser unfassbare Mangel an Logik - nicht nur in Bayern - der mich so oft fassungslos gemacht hat: Sport ja - bloß verweilen, nein. Das ist doch krank. Abgesehen davon, dass für viele alte Menschen (inzwischen auch für mich) ein kurzer Spaziergang an der frischen Luft unabdingbar für die Gesundheit ist. Und wer kommt auf die Idee, Parkbänke abzuschrauben? Dass man angesichts einer angespannten Lage im Gesundheitssytem und eines kaum einzuschätzenden Verlaufs der Infektionen auch übervorsichitig sein kann/muss, kann ich verstehen. Wenn aber die Anordnungen keinen Sinn ergeben oder gar widersprüchlich sind, darf man auch grantig werden.

Ich bin und war über soviel Aktionismus verärgert und nicht nur wegen Corona, schlägt er doch bis in die kleinsten Amtsstuben durch..

 

proehi
18:55 Uhr von Anna-Elisabeth

...Wenn aber die Anordnungen keinen Sinn ergeben oder gar widersprüchlich sind, darf man auch grantig werden.

+

Sie haben recht. Auch ich habe Verständnis für falsche Entscheidungen in unübersichtlicher Lage. Kein Verständnis habe ich für völlig bekloppte und eitle, unbedingt querschießende Profilierungsanordnungen. Je doller um so gut, je anders als die anderen um so besser, je früher als andere um so noch besser, am Besten ganz laut ... kann unser Ministerpräsident am Allerbesten. Fehler machen nur die Anderen ... selbst wenn es Gerichte sind.

Initiative Neue Asoziale Marktwirtschaft
Demonstranten hatten Recht

Grundrechtsdemonstranten haben gegen Ausgangssperren demonstriert und wurden als Extremisten verunglimpft. Nun stellt sich heraus, die Grundrechtseinschränkung war rechtswidrig. Die Grundrechtsdemonstranten haben zu Recht auf die gegen den Rechtsstaat und seine Gesetze verstossenden Ausgangssperren hingewiesen. 

Demokratie braucht Demonstrationen und Bürgerprotest. Mutige Bürger dürfen als extremistische beschimpft werden nur weil sie sich für Grundrechtsschutz einsetzen. 

w120

Zunächst muss man doch positiv zur Kenntnis nehmen, dass die Gerichte noch ihre wichtige Kontrollfunktion wahrnehmen.

 

Das Gericht läßt der Regierung einen Einschätzungsraum zu, bemängelt am Ende aber Einzelmaßnahmen.

 

Wenn ich das richtig verstehe (siehe auch https://www.tagesschau.de/inland/ausgangssperre-deutschland-107.html), dann ging es ja um ein Verweilverbot und nicht um ein Aufenthaltsverbot (Spaziergang) im Freien (Vermeidung von Kontakten mit Personen eines anderen Hausstandes).

 

Es war doch eine Zeit, in der keiner so richtig wußte was los ist und versuchte auf maximale Sicherheit zu gehen.

 

NieWiederAfd
@18:56 Uhr von Sigrun_1954

Freiheit zu opfern, um Sicherheit zu gewinnen, verdient weder das eine noch das andere, und wird am Ende beides verlieren. Benjamin Franklin.  
 

Wie wahr der Satz doch ist.

 

 

Wie missbräuchlich dieser Satz doch gebraucht werden kann.

Ich bin nun wahrlich nicht als Verteidiger von Söder bekannt. Aber in der Anfangssituation ohne Impfung und solide Kenntnis der Entwicklung des Virus angesichts der hohen Todesfallzahlen auf Isolation zu setzen, war von der Richtung her angemessen.

Dass das Bundesverwaltungsgericht nun in Einzelheiten die bayrische Ausgangssperre als unverhältnismäßig eingeordnet hat, ist ebenso angemessen, weil es seine Entscheidung konkret an Details entlang begründet hat.
 

Dass die grundsätzliche Richtung der Kontaktminimierung zu dieser frühen Zeit der Pandemie nicht falsch war, zeigt sich auch daran, dass das Gericht am sächsischen Weg nichts auszusetzen hatte.

 

Nettie
Gängelei ist unzulässige Bevormundung (und Freiheitsberaubung)

Zur Begründung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts „Der Gesetzgeber könne nicht voraussehen, welche Krankheitserreger neu aufträten. Erst nach einer gewissen Zeit könne es notwendig werden, die Voraussetzungen für Schutzmaßnahmen für die spezifische Krankheit zu konkretisieren“:

Das kann keiner. Wenn offensichtlich ist, dass man es mit einer akuten allgemeinen Bedrohung zu tun hat, muss JEDER vorsichtig sein und sich laufend über die aktuelle Lage informieren, um sich und andere zu schützen.

w120
@19:20 Uhr von proehi

...Wenn aber die Anordnungen keinen Sinn ergeben oder gar widersprüchlich sind, darf man auch grantig werden.

+

Sie haben recht. Auch ich habe Verständnis für falsche Entscheidungen in unübersichtlicher Lage. Kein Verständnis habe ich für völlig bekloppte und eitle, unbedingt querschießende Profilierungsanordnungen. Je doller um so gut, je anders als die anderen um so besser, je früher als andere um so noch besser, am Besten ganz laut ... kann unser Ministerpräsident am Allerbesten. Fehler machen nur die Anderen ... selbst wenn es Gerichte sind.

 

Immerhin muss man das aber zur Kenntnis nehmen:

Nun haben die Verfassungsrichter einen Eilantrag gegen die bayerische Ausgangbeschränkung abgelehnt, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Der Antrag ist aber der erste, der diese Hürden in der Zulässigkeit genommen hat (Beschl. v. 07.04.2020, Az. 1 BvR 755/20).

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-1-bvr-755-20-eilantrag-ge…

vriegel
@18:50 Uhr Möbius - wozu das Ganze?

Was ich ein bisschen komisch finde ist diese nachgelagerte juristische Bewertung "after the fact". Egal ob das Verfassungsgericht nun Exekutivmassnahmen nachträglich abnickt oder solche Massnahmen nachträglich für "unzulässig" erklärt werden. Den Betroffenen nützt es nichts und Schadenersatz können sie auch keinen geltend machen. 

 

Also, wozu das Ganze ? 

 

Es soll die Spaltung in der Gesellschaft beheben helfen, ohne die Fehlleistungen der Regierung zu offensichtlich erscheinen zu lassen und ohne große finanzielle Regressansprüche dadurch aufleben zu lassen. 
 

Ich denke die Gerichte entscheiden da mit „Augenmaß“…

falsa demonstratio
@19:02 Uhr von weingasi1

 

Zitat (weingasi): Zwar habe ich gewisse Zweifel an der Sinnhaftigkeitvon Urteilen deren Relevanz längst nicht mehr gegeben ist, die niemandem hilft, weder eine "Strafe" noch eine "Wiedergutmachung" welcher Art auch immer, vorsieht.

 

Das BVerfG spricht niemals Strafen aus oder gewährt Schadensersatz.

 

Es gibt viele (Grundsatz-) Urteile, die zum Teil schon Jahrzehnte alt sind, manchmal noch vom Reichsgericht erlassen wurden, die noch heute eine hohe Relevanz haben. Man denke an das Urteil des BVerG in dem es erstmals festgestellt hat, dass es ein grundgesetzlich geschütztes Recht auf informationelle Selbstbestimung gibt. Das war 1980 im Volkszählungsurteil. Die Volkszählung ist längst Geschichte. Dass Urteil des BVerfG ist aktuell wie immer.

 

Vector-cal.45
Aus dem Artikel

>>Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek erklärte nach dem Urteil, die Landesregierung sei davon überzeugt, "dass die Ausgangsbeschränkungen Ende März bis Anfang April 2020 zum Wohl und zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger Bayerns aus damaliger Sicht ein wirksames und richtiges Mittel waren". Daran ändere sich auch nichts, "wenn jetzt rückblickend Gerichte zu einer anderen Einschätzung kommen".<<

 

 

Das heißt dann wohl soviel wie: „Wir haben trotzdem Recht“  oder wie soll ich das verstehen?

 

 

>>Die Regierung respektiere die Entscheidung und werde "die Urteilsgründe sorgfältig analysieren sowie die erforderlichen Konsequenzen daraus ziehen"<<

 

 

Konsequenzen? Da kann ich nur müde drüber lächeln. Welche Konsequenzen denn?

Silverfuxx

Es ist zwar irgendwie gut, wenn sowas dann immerhin im Nachhinein als unzulässig und unverhältnismäßig eingestuft wird. Aber das ändert ja nichts daran, dass die Politik auch künftig einfach `machen kann, was sie will´. Erst recht, wenn so ein Urteil im Nachhinein dann auch keinerlei Konsequenzen hat. Oder gibt es welche ?

Weil so kann die Politik sagen `Okay, sorry, war wohl falsch´ und dann bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit genau das Gleiche wieder erlassen. Obwohl schon damals für jeden halbwegs normal denkenden Menschen klar erkennbar gewesen ist, dass das völlig unangemessen gewesen ist (über die Parkbank hat man ja so manchen Witz gehört und gemacht).

Solche Urteile müssten also auch Folgen im Sinne von `Strafen´ haben. Oder zumindest dazu führen, dass sowas künftig nicht mehr gemacht werden kann.

Allerdings, wenn man es dann mit so Uneinsichtigen wie Holetschek zu tun hat, sieht man, dass es gar nicht den Willen gibt, etwas daraus zu lernen.

jensprien
@18:49 Uhr von purzelchen

Manchmal finde ich es erschreckend, wie leichtfertig Freiheit verspielt wird, oder wie mit Regeln um sich geworfen wird. Hier wird es für unverhältnismäßig erklärt. Na und? Würde das jetzt dieselben Leute daran hindern, es trotzdem zu wiederholen? Ähnlich wie die Sache mit den Sanktionen in Hartz IV, welche teilweise gegen die Verfassung verstießen: als wäre das alles unbedeutend, wird weiter darum gestritten, sie beizubehalten, oder nicht aufzuweichen. Ich sehe einen Trend.

ich sehe auch einen trend. diesen hätten wir verhindern

können.

gefühlte 99% MACHEN mit bei dem trend.

mit meinen 81 jahren werde ich nicht mehr lange unter dem trend leiden müssen.

trotzdem hoffe ich auf ein erwachen der menschen 2023 , gefolgt von einer neuen zeit ab 2024 mit mehr menschlichkeit und freiheit

 

 

Raho59
@19:00 Uhr von Emil67

Freiheit zu opfern, um Sicherheit zu gewinnen, verdient weder das eine noch das andere, und wird am Ende beides verlieren. Benjamin Franklin.  
 

Wie wahr der Satz doch ist.  

Das habe ich damals schon geschrieben und was bin ich dafür angegiftet worden!

 

 

Welche Art von Freiheit meinte Franklin?

Anna-Elisabeth
@19:02 Uhr von weingasi1

Frage : was lernen wir jetzt daraus, zumal der Drops längst gelutscht ist ?

Die nächste Pandemie steht bestimmt schon in den Startlöchern. Da kann es nicht schaden, wenn man schon ein paar Urteile, Studienergebnisse und Erfahrungen einem künftigen "Verfahrenskatalog" hinzufügen kann. Wobei mir das Lernen aus Erfahrung wichtiger erscheint als irgendwelche Urteile. Z.B. dass es nicht reicht, das Vorhalten von angemessener und ausreichender Schutzkleidung nur auf dem Papier festzuschreiben, um es dann zu vergessen. Oder die Gesundheitsämter entsprechend auszustatten - personell ebenso wie digital. Ich fürchte, vor allem Letzteres ist schon wieder auf dem Weg ins totale Vergessen.

Und vor allem darf man die Bevölkerung nicht wider besseren Wissens belügen (Masken schützen nicht) - auch nicht aus der Not heraus. So ein Schuss kann schnell nach hinten losgehen.

friedrich peter peeters
@18:49 Uhr von purzelchen

Manchmal finde ich es erschreckend, wie leichtfertig Freiheit verspielt wird, oder wie mit Regeln um sich geworfen wird. Hier wird es für unverhältnismäßig erklärt. Na und? Würde das jetzt dieselben Leute daran hindern, es trotzdem zu wiederholen? Ähnlich wie die Sache mit den Sanktionen in Hartz IV, welche teilweise gegen die Verfassung verstießen: als wäre das alles unbedeutend, wird weiter darum gestritten, sie beizubehalten, oder nicht aufzuweichen. Ich sehe einen Trend.

Ich bin da volkommen Ihrer Meinung Purzelchen, manchmal gehen wir mit unseren demokratischen Rechten sehr fragwürdig um. Sehr lernfähig sind wir nicht.

 

Erna Müller
Was passiert jetzt mit den Strafen?

Die Ausgangssperre war also - höchstrichterlich festgestellt - unzulässig. Es nunmehr trotzdem als richtig zu bezeichnen hat schon was von Verfassungsbruch und Zweifel an der Rechtsordnung. Aber dagegen geht man ja nur gegen die "Opfer" vor, die nunmehr in ihrer Auffassung bestätigt wurden und sich in die rechte Ecke gedrängt sahen und sich diverse Difarmierungen bis heute anhören dürfen. Und den tatsächlichen "Tätern" passiert nichts. Deutschland verrückt!

 

Was passiert jetzt mit den verhängten Strafen, was ja wohl primär Geldstrafen waren? Was passiert mit Anwaltsgebühren von den jenigen, die bis vors Gericht gegangen sind und beim Amtsrichter verloren haben. Werden die denn jetzt automatisch zurück erstattet, gibts ein Dankeschön vom bayr. Finazminsterium oder nur ein Pech gehabt.

vriegel
@19:14 Uhr Kristallin - besser abwägen?!!

>>>Frage : was lernen wir jetzt daraus, zumal der Drops längst gelutscht ist ?>>>

Bei der "nächsten Seuche", besser abzuwägen?

Wäre zumindest eine Option beim nächsten Mal.

 

Hätte die WHO die Definition von „Pandemie“ nicht abgeändert - wir hätten gar keine Pandemie gehabt. Es wäre ähnlich gewesen wie in den 1950 er und 1960er Jahren mit der asiatischen Grippe und der Hong Kong Grippe.

 

Auch habe ich den Eindruck, dass die „Modellierungen“ mehr Schaden als Nutzen gebracht haben. Auch das kann weg…

 

Beim nächsten Mal besser impfen freiwillig und keine weiteren Maßnahmen, außer Hochrisikogruppen direkt und vor Ort schützen. 
 

Alles weitere war wohl auch unnötig oder kontraproduktiv und hat in jedem Fall bestenfalls nur gigantische Kosten verursacht. 

harry_up
@18:50 Uhr von Möbius

Ich lebe in Bayern. Das die Massnahmen oft überzogen und zT geradezu paranoid aber auch heuchlerisch waren, war jedem denkenden Menschen gerade mit Blick auf frühere Epidemien längst klar.

Schönes Beispiel: man durfte in München im Englischen Garten nicht auf Parkbänken verweilen, während die U-Bahn voll mit Menschen war (natürlich alle ohne FFP2 Maske) und die Grossraumbüros sich als Virenschleudern erwiesen … 

 

Was ich ein bisschen komisch finde ist diese nachgelagerte juristische Bewertung "after the fact". Egal ob das Verfassungsgericht nun Exekutivmassnahmen nachträglich abnickt oder solche Massnahmen nachträglich für "unzulässig" erklärt werden. Den Betroffenen nützt es nichts und Schadenersatz können sie auch keinen geltend machen. 

 

Also, wozu das Ganze ? 

 

 

 

Genau.

Auch ich suche im Artikel vergeblich nach den (möglichen) Konsequenzen aus dem Urteil.

 

Zieht es eine Flut von Schadensersatzklagen nach sich, oder ist das lediglich als pro forma-Urteil zu werten?

Vector-cal.45
@18:55 Uhr von Anna-Elisabeth

>>In Bayern durfte das Haus damals nur aus triftigem Grund verlassen werden, etwa um zur Arbeit zu gehen oder um allein Sport zu treiben. Das bloße Verweilen an der frischen Luft war dagegen nicht erlaubt.<<

Es war dieser unfassbare Mangel an Logik - nicht nur in Bayern - der mich so oft fassungslos gemacht hat: Sport ja - bloß verweilen, nein. Das ist doch krank.
 

 

 

Da war so einiges krank. Erinnern Sie sich an die beiden „engagierten“ Herren von Ordnungsamt, die sich auf der Skipiste abhetzten, um Ordnungsstrafen (wg. keine Maske) zu vergeben?

 

Die Verfolgungsjagd eines zu Fuß „flüchtenden“ Jugendlichen mit einem Polizei-BMW, wie irre kreuz und quer durch einen Park? Der Teenager hatte, Zitat: „mehrfach gegen Corona-Auflagen verstoßen“.

 

 

Abgesehen davon, dass für viele alte Menschen (inzwischen auch für mich) ein kurzer Spaziergang an der frischen Luft unabdingbar für die Gesundheit ist. Und wer kommt auf die Idee, Parkbänke abzuschrauben?
 

 

Oder Spielplätze abzusperren, oder … oder …

werner1955
Urteil

Ich persönlich finde die Entscheidung falsch.

Der Staat handelt ungleich. Vulerable müssen Sich jetzt selbst schützen und können nicht auf solidarität von allen setzen.

Schade, aber demokratie ist nicht einfach.

Tremiro
@18:50 Uhr von Möbius

Was ich ein bisschen komisch finde ist diese nachgelagerte juristische Bewertung "after the fact". Egal ob das Verfassungsgericht nun Exekutivmassnahmen nachträglich abnickt oder solche Massnahmen nachträglich für "unzulässig" erklärt werden. Den Betroffenen nützt es nichts und Schadenersatz können sie auch keinen geltend machen.

 

Was für ein Schaden ist Ihnen bzw. den Betroffenen denn entstanden weil Sie nicht auf einer Parbank sitzen konnten?

werner1955
@18:56 Uhr von Sigrun_1954

Freiheit zu opfern, um Sicherheit zu gewinnen, verdient weder das eine noch das andere, und wird am Ende beides verlieren. Benjamin Franklin.  
 

Wie wahr der Satz doch ist.  

Verloren haben zuerst 155.000 Menschen Ihr leben.

Wo setzen wir die Grenzen beim Schutz von Bürger?

 

harry_up
@19:01 Uhr von Mauersegler

 

Was ich ein bisschen komisch finde ist diese nachgelagerte juristische Bewertung "after the fact". Egal ob das Verfassungsgericht nun Exekutivmassnahmen nachträglich abnickt oder solche Massnahmen nachträglich für "unzulässig" erklärt werden. Den Betroffenen nützt es nichts und Schadenersatz können sie auch keinen geltend machen. 
 

Also, wozu das Ganze ?

 

Der Thread ist sicher noch ein Weilchen offen. Sie haben also Zeit, über Ihre Frage ein wenig nachzudenken, sodass Sie uns die Antwort in einigen Stunden sicher selbst mitteilen können.

 

 

 

Vielleicht können Sie zwischenzeitlich aushelfen?

 

Auch ich stehe ehrlicherweise dem Urteil ratlos gegenüber.

Zille1976
Und nun?

Was folgt nun daraus? Kann man die damals Verantwortlichen nun unehrenhaft entlassen? 

Ohne Konsequenzen ist das Urteil nur eine Akte mehr die im Archiv verstaubt.

harry_up
@19:04 Uhr von schabernack

 

Ich lebe in Bayern. Das die Massnahmen oft überzogen und zT geradezu paranoid aber auch heuchlerisch waren, war jedem denkenden Menschen gerade mit Blick auf frühere Epidemien längst klar.

 

Was ich ein bisschen komisch finde ist diese nachgelagerte juristische Bewertung "after the fact".

 

Also, wozu das Ganze ?

 

 

For the futue. Wofür denn sonst.

Nun gibt es ein Urteil vom Verfassungsgerichshof, was nicht geht.

 

 

Würde ich mir ja auch wünschen, dass es for the future wäre - aber in dieser Art wird sich nach meiner Überzeugung nichts Vergleichbares wiederholen.

 

Weder, was eine Pandemie, noch was die darauf abgestimmten Maßnahmen betrifft.

 

Echt kniffelig.

Kaneel
@19:02 Uhr von weingasi1

Zwar habe ich gewisse Zweifel an der Sinnhaftigkeit von Urteilen deren Relevanz längst nicht mehr gegeben ist, die niemandem hilft, weder eine "Strafe" noch eine "Wiedergutmachung" welcher Art auch immer, vorsieht.

Nun ja, ein Urteil ist ergangen und gut iss.

Frage : was lernen wir jetzt daraus, zumal der Drops längst gelutscht ist ?

Das OVG Lüneburg hatte die Ausgangssperren in Hannover mit Eilbeschluss für voraussichtlich rechtswidrig erklärt. Andere Städte in Niedersachsen sind dem gefolgt. Außerdem wurde die 2-G-Regel für den Einzelhandel vom OVG vorläufig außer Vollzug gesetzt. Keine Ahnung, ob es dazu schon oder noch abschließende Urteile gibt. Möglicherweise politisch handlungsleitend für hoffentlich zukünftig nicht eintretende Pandemien.

Vielleicht mag der Forist @falsa demonstratio etwas dazu schreiben, ob vorläufige Urteile zu einem späteren Zeitpunkt immer auch abgeschlossen werden?

WirSindLegion
Wie schön, dass Seehofer doch noch VERLIERT

Freue mich sehr, das dürfte diesen super schlechten EX-Innenminister noch ganz schön wurmen. Besonders weil er CSU ist und aus Bayern kommt. YEAH.

land_der_lemminge
Überreagieren

Und den Strengen rauskehren liegt in der Natur von csU Politikern.

und bei der oft doch eher schlichten csU - Wählerschaft kommt man mit sowas oft gut an.

nebenher handelt es sich bei csU Politikern meist nur um Juristen.

und zwar solchen, die kaum fähig sind eigenes Unwissen und Unfähigkeit einzugestehen.

Bayernist vermutlich von guter Regierungspraxis  noch weiter entfernt als andere Bundesländer.

 

Raho59
@19:22 Uhr von Initiative Neue Asoziale Marktwirtschaft

Grundrechtsdemonstranten haben gegen Ausgangssperren demonstriert und wurden als Extremisten verunglimpft. Nun stellt sich heraus, die Grundrechtseinschränkung war rechtswidrig. Die Grundrechtsdemonstranten haben zu Recht auf die gegen den Rechtsstaat und seine Gesetze verstossenden Ausgangssperren hingewiesen. 

Demokratie braucht Demonstrationen und Bürgerprotest. Mutige Bürger dürfen als extremistische beschimpft werden nur weil sie sich für Grundrechtsschutz einsetzen. 

Waren diese Demos in Bayern?

Es wurde doch nur die Ausgangssperre in Bayern bemängelt vom Gericht 

stgtklaus
@18:50 Uhr von Möbius

 Also, wozu das Ganze ?

Irgend ein Verein, Verband oder rechter Gönner finanzierte eine Klage - da muss man es versuchen. Gewinnt man ist der Rechtstaat doof, verliert man die Gerichte.

 

werner1955
@19:22 Uhr von Initiative Neue Asoziale Marktwirtschaft

Grundrechtsdemonstranten haben gegen Ausgangssperren demonstriert und wurden als Extremisten verunglimpft. Nun stellt sich heraus, die Grundrechtseinschränkung war rechtswidrig. Die Grundrechtsdemonstranten haben zu Recht auf die gegen den Rechtsstaat und seine Gesetze verstossenden Ausgangssperren hingewiesen. 

Demokratie braucht Demonstrationen und Bürgerprotest. Mutige Bürger dürfen als extremistische beschimpft werden nur weil sie sich für Grundrechtsschutz einsetzen. 

Also wie in den USA die Gerichte als rechts lastig gelten Empfinde ich viel entscheidungen als links lastig.

Nelke785
Nie wieder AFD

Ich bin nun wahrlich nicht als Verteidiger von Söder bekannt. Aber in der Anfangssituation ohne Impfung und solide Kenntnis der Entwicklung des Virus angesichts der hohen Todesfallzahlen auf Isolation zu setzen, war von der Richtung her angemessen

————————

In der Wirtschaft wurde nicht auf Isolation gesetzt. Total unverhältnismäßig.

Andi123
stur und nicht lernfähig

Das Urteil ist klar und logisch begründet.

Allen etwas zu verbieten, um besser kontrollieren zu können, auch wenn es für die Betroffenen vollkommen unsinnig ist, widerspricht jeglichem Rechtsempfinden.

Dass Alleinesitzen auf einer Bank sanktioniert wird, ist absolut irre und auch direkt so benannt worden.

Noch schlimmer ist, dass der zuständige Minister seine rechtswidrigen Anordnungen immernoch als richtig bezeichnet. Und das bei einer Landesregierung, die dauernd von Recht und Gesetz faselt, woran sich offensichtlich alle halten sollen - außer ihr selbst natürlich.

Stur und nicht lernfähig - ob das eine bayerische Spezialität ist ?

Wenn man die augenblickliche ausschließlich bayerische Praxis betrachtet, ohne Gerichtsurteil wochenlang Polizeigewahrsam zu verhängen, passt das ins Bild. Auch hier wird das Verfassungsgericht die Unrechtmäßigkeit feststellen.

Wird man eigentlich nicht wegen Rechtsbeugung bestraft?

falsa demonstratio
BVerwG statt BVerfG

 

Ich habe weiter oben geschrieben, es handele sich um ein Urteil des BVerfG. Das war falsch. Geurteilt hat das BVerwG in Leipzig.

 

Bei allem anderen, was ich geschrieben habe, bleibe ich.

redfan96
@19:37 Uhr von werner1955

Ich persönlich finde die Entscheidung falsch.

Der Staat handelt ungleich. Vulerable müssen Sich jetzt selbst schützen und können nicht auf solidarität von allen setzen.

Schade, aber demokratie ist nicht einfach.

Nein, der Staat wird von dem Gericht angehalten, verhältnismäßig zu handeln, auch in Zukunft. Jede/r die/der sich als vulnerabel einschätzt, hat nun genug Schutzmaßnahmen in der Hand (ganz zu Beginn der Pandemie sah das noch anders aus…) Aber auch davor mussten etwa Immungeschwächte oder COPD-Patienten (nur 2 Beispiele von vielen) selbst für ihren Schutz sorgen, sie konnten noch nie erwarten, dass die Gesellschaft Rücksicht auf sie nimmt. Freunde und Familie natürlich, aber andere Leute, mit denen sich ihre Wege kreuzen, nein.

Außerdem wäre es wirklich mal gut, wenn Sie bei Ihren Klagen über die Coronatoten nicht bei allen annehmen würden, dass diese gesund und fit mitten aus dem Leben gerissen wurden. Das Leben ist nun einmal endlich und mit über 80 ist das auch akzeptabel.

harry_up
@19:29 Uhr von vriegel

Was ich ein bisschen komisch finde ist diese nachgelagerte juristische Bewertung "after the fact". Egal ob das Verfassungsgericht nun Exekutivmassnahmen nachträglich abnickt oder solche Massnahmen nachträglich für "unzulässig" erklärt werden. Den Betroffenen nützt es nichts und Schadenersatz können sie auch keinen geltend machen. 

 

Also, wozu das Ganze ? 

 

 

 

Es soll die Spaltung in der Gesellschaft beheben helfen, ohne die Fehlleistungen der Regierung zu offensichtlich erscheinen zu lassen und ohne große finanzielle Regressansprüche dadurch aufleben zu lassen. 
 

Ich denke die Gerichte entscheiden da mit „Augenmaß“…

 

 

Das wäre schön, doch ich denke nicht, dass sich die beiden "Lager" durch das Urteil näher kommen werden.

 

Beide werden sich von ihren früheren Überzeugungen dadurch kaum fortbewegen, da braucht man nur werner1955 zu lesen, dem es ja bis heute nicht streng genug war mit den Einschränkungen.

Mauersegler
@19:40 Uhr von harry_up

Auch ich stehe ehrlicherweise dem Urteil ratlos gegenüber.

 

schabernack um 19:04 Uhr und genauer falsa demonstratio um 19:29 Uhr haben es ja schon erläutert. Das Urteil definiert, was rechtmäßig ist und was nicht und setzt damit einen Rahmen für nächste/ähnliche Fälle.

Ließe man immer alles auf sich beruhen, da es ja sowieso schon vorbei ist, drohten die Maßstäbe verlorenzugehen und das Recht könnte Zug um Zug ausgehöhlt werden.

 

Ob jemand mit diesem Urteil im Rücken irgendwelche zivilrechtlichen Ansprüche erheben könnte, weiß ich nicht.

 

weingasi1
@19:56 Uhr von land_der_lemminge

Und den Strengen rauskehren liegt in der Natur von csU Politikern.

und bei der oft doch eher schlichten csU - Wählerschaft kommt man mit sowas oft gut an

Wäre ich Bayer, würde ich mich jetzt empören. Bin ich aber nicht. Dennoch halte ich diese Aussage für ziemlich daneben. Vllt überschätzen Sie sich aber auch einfach nur selbst, wenn Sie sich ein solches Urteil anmassen.

nebenher handelt es sich bei csU Politikern meist nur um Juristen.

und zwar solchen, die kaum fähig sind eigenes Unwissen und Unfähigkeit einzugestehen.

Bayernist vermutlich von guter Regierungspraxis  noch weiter entfernt als andere Bundesländer.

Das ist vermutlich der Grund, warum es diesem Bundesland in mehr als einer Hinsicht besser geht, als allen anderen.

 

 

Sokrates

Urteil: Ausgangssperre in Bayern war unzulässig

Hahaha, und  jetzt, was passiert mit dem Freistaat Bayern, muß er jetzt ins Gefängnis? Muß er allen Bayern die nicht raus durften eine Entschädigung oder Schmerzensgeld zahlen? Oder was sonst passiert jetzt mit dem Freistaat Bayern? Oder muß nur derjenige der den Bock geschossen hat seinen Posten räumen und den Hut nehmen?

Vector-cal.45
@19:36 Uhr von vriegel

>>>Frage : was lernen wir jetzt daraus, zumal der Drops längst gelutscht ist ?>>>

Bei der "nächsten Seuche", besser abzuwägen?

Wäre zumindest eine Option beim nächsten Mal.

 

Hätte die WHO die Definition von „Pandemie“ nicht abgeändert - wir hätten gar keine Pandemie gehabt. Es wäre ähnlich gewesen wie in den 1950 er und 1960er Jahren mit der asiatischen Grippe und der Hong Kong Grippe.

 

Auch habe ich den Eindruck, dass die „Modellierungen“ mehr Schaden als Nutzen gebracht haben. Auch das kann weg…

 

Beim nächsten Mal besser impfen freiwillig und keine weiteren Maßnahmen, außer Hochrisikogruppen direkt und vor Ort schützen.

 

 
Ihr Wort in Gottes Ohr.

 

Alles weitere war wohl auch unnötig oder kontraproduktiv und hat in jedem Fall bestenfalls nur gigantische Kosten verursacht. 

 

 

Ganz zu schweigen von den gravierenden gesellschaftlichen Schäden, von der psychischen Gesundheit (gerade bzgl. Kindern und Jugendlichen) bis hin zum Geldbeutel bzw. der wirtschaftlichen Existenz. 

IBELIN
Ich glaube nicht,

dass Juristen Seuchenbekaempfung koennen. 

Dazu noch im Nachhinein. Da ist ohnehin jeder schlauer.

Ich halte es fuer Humbug medizinische Massnahmen juristisch beurteilen zu lassen.

schabernack
@19:36 Uhr von Tinkotis / @schabernack

 

Schon. Aber wieviel Hoffnung haben Sie, dass jemand für die Zukunft daraus lernt?

 

Es gibt nun ein höchstrichterliches Urteil eines Bundesgerichts, auf das sich Kläger bei möglicherweise Ähnlichem in der Zukunft beziehen, und sicher schneller mittels Verfassungsbeschwerde Erfolg haben können, als erst wieder den jahrelangen Weg durch alle Instanzen beschreiten zu müssen.

 

Den Juristen in den Ministerien sollen solche Urteile immer die Zügel sein, mit denen sie übereifrige Politiker im Wiederholungsfall zügeln. Juristischen Ärger mögen die ja auch immer vermeiden. Gerade dann, wurde so was in der Vergangenheit schon einmal gerichtlich zurück gepfiffen.

 

Den einst akut Betroffenen bringt das Urteil nichts. Welchen Schaden sollte ich geltend machen für Entschädigung, wäre ich damals in Bayern gewesen, und hätte mich nicht auf eine Parkbank setzen können, weil die Dinger auf übereifrige Anweisung demontiert worden waren zu meinem Unverständnis als Kölner, der nur draußen sitzen wollte.

weingasi1
@19:47 Uhr von Kaneel

Das OVG Lüneburg hatte die Ausgangssperren in Hannover mit Eilbeschluss für voraussichtlich rechtswidrig erklärt. Andere Städte in Niedersachsen sind dem gefolgt. Außerdem wurde die 2-G-Regel für den Einzelhandel vom OVG vorläufig außer Vollzug gesetzt. Keine Ahnung, ob es dazu schon oder noch abschließende Urteile gibt. Möglicherweise politisch handlungsleitend für hoffentlich zukünftig nicht eintretende Pandemien.

 

Ein Eilbeschluss oder eine einstweilige Verfügung sehe ich auch als sinnvoll an. Damit man zukünftig auf dieses jetzt ergangene Urteil verweisen kann, müssten die Bedingungen zumindest sehr ähnlich sein. Überhaupt denke ich, dass man allenthalben in Zukunft in vergleichbaren Situationen etwas besser gerüstet ist. Seinerzeit wusste man quasi nichts, war bemüht möglichst wenig falsch zu machen in einer Situation für die es keine Blaupause gab und hat halt teilweise etwas überreagiert.

 

Anna-Elisabeth
@19:37 Uhr von werner1955

Ich persönlich finde die Entscheidung falsch.

Der Staat handelt ungleich. Vulerable müssen Sich jetzt selbst schützen und können nicht auf solidarität von allen setzen.

Schade, aber demokratie ist nicht einfach.

Vulnerable, die auf Hilfe angewiesen sind (Krankenhäuser, Heime), werden weiterhin geschützt. 

Ansonsten: Man kann sich impfen lassen und Maske tragen. Ins Fitnessstudio oder in die Disco wollen Sie doch sicher nicht mehr.

Ich möchte nicht, dass andere meinetwegen noch Maske tragen müssen.

Und immer daran denken: Auch Angst vor Ansteckung kann das Immunsystem schwächen. Außerdem: Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt...

Nachfragerin
Ist man nun schlauer?

Die gesamte Coronapolitik war von sinnlosem Aktionismus geprägt: gesperrte Spielplätze und Strände, die (nächtlichen) Ausgangssperren, die Reiseverbote und die Maskenpflicht unter freiem Himmel fallen mir spontan ein. Sicher gab es noch mehr Maßnahmen, die weder zweckmäßig noch verhältnismäßig waren.

Aber was nutzt eine gerichtliche Bestätigung, wenn noch heute die Ratschläge aus der Wissenschaft übergangen werden?

Die Rückkehr der Normalität ist nicht dem Lernzuwachs über die Verbreitung von Viren geschuldet, sondern einzig und allein der Coronamüdigkeit vieler Bürger.

Wenn das nächste Virus durch die Medien getrieben wird, beginnt der Unsinn von Neuem.

proehi
19:40 Uhr von harry_up

Auch ich stehe ehrlicherweise dem Urteil ratlos gegenüber.

+

Wäre das vom Gericht nicht angenommen und verhandelt worden weil man nicht weiß, was das Urteil in der Zukunft mal bewirken könne, wäre es der Bayrischen Staatsregierung vollkommen freigestellt, sich außerhalb der Gesetzte zu bewegen und anzustellen was immer ihnen gerade in den Kopf kommt. Das kann keiner wollen.

 

Das Gericht urteilt, ob die getroffenen Maßnahmen der Landesregierung sich im Rahmen der (Verwaltungs-) Gesetze bewegen, nicht, was wir oder sonst jemand damit anfangen kann.

 

Es kann ja auch nicht Sinn der "Übung" sein, für die überzogenen Maßnahmen jemanden einzubuchten. Dafür bedürfte es vtl. eines Strafverfahrens wegen ... ja was, jedenfalls nicht wg. Vorteilsannahme oder Freiheitsberaubung zum eigenen Vorteil oder gar Bandenkriminalität. Aus den Verfehlungen der Landesregierung hat niemand einen Vorteil gezogen. Sie haben in Zukunft nur besser aufzupassen ... naja, hier in Bayern zumindest theoretisch.

Account gelöscht
Ich..

finde es gut das Gerichte der Politik auf die Finger gucken. Aber man in einer Pandemie Bekämpfung auch mal über das Ziel hinaus schießen. Wer Fehlerfrei ist der ist kein Mensch. Kein Mensch hat für die Pandemie  Bekämpfung ein Lösung im Schreibtisch liegen. 

Olivia59
Uneinsichtigkeit?

>>Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek erklärte nach dem Urteil, die Landesregierung sei davon überzeugt, "dass die Ausgangsbeschränkungen Ende März bis Anfang April 2020 zum Wohl und zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger Bayerns aus damaliger Sicht ein wirksames und richtiges Mittel waren". Daran ändere sich auch nichts, "wenn jetzt rückblickend Gerichte zu einer anderen Einschätzung kommen".<<

 

Er könnte wenigstens hinzufügen, das nicht nur die Gerichte unter heutigen Gesichtspunkten zu einer anderen Einschätzung kommen sondern auch er selbst.

Das lässt er allerdings offen, was an seiner Lernfähigkeit zweifeln lässt.

Klärungsbedarf

Man darf nicht vergessen, dass manche Maßnahmen eine indirekte Wirkung haben sollten. Ausgangssperren sollten nicht das Spazierengehen verhindern, sondern dafür sorgen, dass sich niemand auf den Weg zu verbotenen Treffen macht. Derartige Maßnahmen gibt es unbeanstandet sonst auch. Es möge sich auch niemand beim Lob der Gerichte überschlagen. Es gibt schließlich mehrere Instanzen, weil Fehlurteile einkalkuliert sind. Die höheren Instanzen sind dann zwar stets mit einer höheren Anzahl Richtern besetzt - aber auch da ist Masse nicht immer ein Vorteil. Noch ein Hinweis: Bundesverfassungsgericht und BGH haben im Laufe der Zeit durchaus schon mal ihre früheren Urteile gekippt.

Dennoch ist die gerichtliche Überprüfung wichtig und richtig, einfach, weil man nichts Besseres hat. Und bei den politischen Entscheidungsträgern gibt es immer die vermeintlich Mutigen und die eher Ängstlichen. Ist aber bei den Richtern nicht anders. ich gehe bei allen von gutem Willen aus.

Nachfragerin
@Raho59 - sinnlose Verbote schaden

@19:04 Uhr von Raho59:

"Wenn nun jemand nicht auf einer Parkbank sitzen durfte ist das ärgerlich, aber einen körperlichen Schaden, der zu Schadensersatz führen könnte, kann ich nirgendwo entdecken."

Sie haben auch nicht danach gesucht.

Wer sich mit anderen Menschen nicht im öffentlichen Raum treffen darf, der tut es früher oder später heimlich im privaten Raum. Also dort, wo das Ansteckungsrisiko am höchsten ist.

schabernack
@20:21 Uhr von falsa demonstratio

 

Ich habe weiter oben geschrieben, es handele sich um ein Urteil des BVerfG. Das war falsch. Geurteilt hat das BVerwG in Leipzig.

 

Bei allem anderen, was ich geschrieben habe, bleibe ich.

 

Sie hatten das so geschrieben, und da fiel auch mir auf, dass das Urteil nicht von «meinem» Verfassungsgerichtshof ist. An der Sachlage ändert das aber ohnehin nichts.

Raho59
@20:19 Uhr von Andi123

 

Wird man eigentlich nicht wegen Rechtsbeugung bestraft?

Rechtsbeugung:

Die Rechtsbeugung ist im deutschen Recht die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts durch Richter, Amtsträger oder Schiedsrichter bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei. Die Strafbarkeit der Rechtsbeugung ist in § 339 StGB geregelt. Wikipedia

Carlos12
@19:22 Uhr von Initiative Neue Asoziale Marktwirtschaft

Grundrechtsdemonstranten haben gegen Ausgangssperren demonstriert und wurden als Extremisten verunglimpft.

Soweit ich mich erinnere, wurde auf den Querdenker-Demonstrationen gegen alles Mögliche demonstriert; Impfpflicht, Impfungen selbst, Maskenpflicht, Testpflicht, Bill Gates, den Fakt, dass Covid19 gefährlicher als eine Grippe ist, usw..

Faktisch wurde gegen jede mögliche staatliche Maßnahme demonstriert. Stell dir vor es ist Pandemie und einige Menschen verlangen, dass der Staat nichts macht. Das ist schon irgendwie extrem.

 

Francis Ricardo
Das ist halt der Sinn und Zweck

Der Gewaltenteilung, das Gerichte die Politik berichtigen, wenn es denen nicht angemessen erscheint. 
Da kann man jetzt auf der einen oder anderen Seite argumentieren, wir sollten allerdings froh sein, das es diese Gewaltenteilung gibt. 

Vector-cal.45
@19:04 Uhr von Raho59

 

Schönes Beispiel: man durfte in München im Englischen Garten nicht auf Parkbänken verweilen, während die U-Bahn voll mit Menschen war (natürlich alle ohne FFP2 Maske) und die Grossraumbüros sich als Virenschleudern erwiesen … 

 

Was ich ein bisschen komisch finde ist diese nachgelagerte juristische Bewertung "after the fact". Egal ob das Verfassungsgericht nun Exekutivmassnahmen nachträglich abnickt oder solche Massnahmen nachträglich für "unzulässig" erklärt werden. Den Betroffenen nützt es nichts und Schadenersatz können sie auch keinen geltend machen. 

 

Also, wozu das Ganze ? 

 

Nun ist es in einem Rechtsstaat so[…]

Wenn nun jemand nicht auf einer Parkbank sitzen durfte ist das ärgerlich, aber einen körperlichen Schaden, der zu Schadensersatz führen könnte, kann ich nirgendwo entdecken.

Also schön die Kirche im Dorf lassen.

 

Wenn man von Ordnungshütern zur Rede gestellt und bestraft wird, nur weil man das eigene Haus verlässt, ist die Kirche m. E. schon längst aus dem Dorf.

Olivia59
Rechtsfrage

Holetschek: "dass die Ausgangsbeschränkungen Ende März bis Anfang April 2020 zum Wohl und zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger Bayerns aus damaliger Sicht ein wirksames und richtiges Mittel waren"

 

Verfängt dieser Satz überhaupt? Kann das Gericht heute etwas für unrechtens erklären, was damals unter dem entsprechenden Kenntnisstand angeblich noch "richtig" bzw. rechtens war?

Raho59
@20:57 Uhr von Vector-cal.45

Wenn man von Ordnungshütern zur Rede gestellt und bestraft wird, nur weil man das eigene Haus verlässt, ist die Kirche m. E. schon längst aus dem Dorf.

Schon wäre Ihnen ein Schaden entstanden und Sie könnten sich das Bußgeld zurück holen. 

Was aber seinerzeit halt noch nicht galt.

Und nur um klar zu stellen. Ich habe diese Anordnungen auch für übertrieben gehalten. Gut das jemand dagegen geklagt hat.

Nachfragerin
@NieWiederAfd - Ein wissenschaftliches Urteil fehlt.

@19:26 Uhr von NieWiederAfd 

"[...] Aber in der Anfangssituation ohne Impfung und solide Kenntnis der Entwicklung des Virus angesichts der hohen Todesfallzahlen auf Isolation zu setzen, war von der Richtung her angemessen."

Was Sie als "Richtung" beschreiben, war eine gut gemeinte Absicht. Der planlose Aktionismus der Anfangstage war leicht zu akzeptieren. Man wusste es ja selbst nicht besser.

Viele Maßnahmen arteten allerdings in ein Spaß- und Freizeitverbot aus - ganz so, als könnte das Virus zwischen beruflichen und privaten Treffen zu unterscheiden. Sowas lässt sich nicht mit der Unwissenheit der Anfangssituation erklären.

"Dass die grundsätzliche Richtung der Kontaktminimierung zu dieser frühen Zeit der Pandemie nicht falsch war, zeigt sich auch daran, dass das Gericht am sächsischen Weg nichts auszusetzen hatte."

Das Gericht bezeichnete die Maßnahme als gesetzeskonform. Ob das Gesetz dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand entspricht, wurde nicht beurteilt.

schabernack
@20:19 Uhr von Andi123

 

Wird man eigentlich nicht wegen Rechtsbeugung bestraft?

 

Es ist keine Rechtsbeugung, wenn Politiker Verordnungen oder Gesetze erlassen, die hinterher vom Gericht als nicht rechtmäßig beurteilt werden.

 

Rechtsbeugung kann die Judikative begehen, wenn Staatsanwälte oder Richter entgegen Rechtsvorschriften oder Gesetzen handeln oder urteilen.

Francis Ricardo
@20:57 Uhr von Olivia59

Holetschek: "dass die Ausgangsbeschränkungen Ende März bis Anfang April 2020 zum Wohl und zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger Bayerns aus damaliger Sicht ein wirksames und richtiges Mittel waren"

 

Verfängt dieser Satz überhaupt? Kann das Gericht heute etwas für unrechtens erklären, was damals unter dem entsprechenden Kenntnisstand angeblich noch "richtig" bzw. rechtens war?

Das Rechtssystem hat jetzt ein Grundsatzurteil, das bedeutet, das dies so in der Form nicht wieder durchgeführt werden kann. 
Damals gab es dafür kein Grundsatzurteil. 
so funktioniert unser Rechtssystem nun mal.