
Ihre Meinung zu Urteil: Ausgangssperre in Bayern war unzulässig
In der ersten Welle der Pandemie durften die Bayern nur mit triftigem Grund vor die Tür - das Bundesverwaltungsgericht erklärte das nun für unverhältnismäßig. Anders beurteilte es die Lage in Sachsen.
Manchmal finde ich es erschreckend, wie leichtfertig Freiheit verspielt wird, oder wie mit Regeln um sich geworfen wird. Hier wird es für unverhältnismäßig erklärt. Na und? Würde das jetzt dieselben Leute daran hindern, es trotzdem zu wiederholen? Ähnlich wie die Sache mit den Sanktionen in Hartz IV, welche teilweise gegen die Verfassung verstießen: als wäre das alles unbedeutend, wird weiter darum gestritten, sie beizubehalten, oder nicht aufzuweichen. Ich sehe einen Trend.