Menschen protestieren vor dem polnischen Verfassungsgericht.

Ihre Meinung zu Tusk ruft zu Protesten nach Urteil des Verfassungsgerichts auf

Das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts ruft heftige Reaktionen hervor. EU-Justizkommissar Reynders kündigte an, zum Schutz des EU-Rechts alle Mittel auszuschöpfen. Ex-Ratspräsident Tusk rief zu Protesten in Warschau auf.

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157 Kommentare

Kommentare

zomil

Das polnische Verfassungsgericht entschied nach Aktenlage richtig, die Widersacher nur nach politischem Empfinden.

MRomTRom
Das Acquis-Kriterium setzt die Maßstäbe für EU-Recht

'Das Acquis-Kriterium setzt die Übernahme des „gemeinschaftlichen Besitzstandes" (Acquis com-
munautaire) voraus. Der Beitrittskandidat muss die aus einer Mitgliedschaft in der EU erwach-
senden Verpflichtungen übernehmen, d.h. er muss das geltende Unionsrecht zum Zeitpunkt der
Antragstellung (Primär- und Sekundärrecht sowie die völkerrechtlichen Verträgen und die Recht-
sprechung des Europäischen Gerichtshofs) vollständig übernehmen und in seinem Hoheitsgebiet umsetzen '

Die Voraussetzungen für den Beitritt eines Landes zur EU sind definiert und werden von dem betretenden Land vertraglich anerkannt. Das hat auch Polen getan.

https://www.bundestag.de › pe-6-013-16-pdf-data

Mister.X

Aber recht geschickt gemacht von der polnischen Regierung. Erst das Verfassungsgericht seiner Unabhängigkeit beraubt und nach eigenen Wünschen besetzt. Und nun hat eben jenes Gericht wunschgemäß entschieden.
Fragt sich nur, was die Regierung nun zu tun gedenkt...

Izmi
Passende Antworten

In Polen ist der Nationalismus mit dem Katholizismus eine unheilige Allianz eingegangen. Viele Freiheitsrechte, die die EU eigentlich garantieren soll, sind beiden Flügeln in Polen zuwider.
Ich habe die Europäische Union immer auch als einen Garanten für diese Freiheitsrechte gesehen und bin deshalb konsequenter Verteidiger der EU. Was gerade in Polen geschieht ist ein Versuch, Vorstellungen oder auch Dogmen durchzusetzen, die einer uralten Zeit entspringen. Ich hoffe, die Gemeinschaft findet passende Antworten auf diesen Angriff.

Blitzgescheit
Volle Unterstützung für Frau Brantner!

Zitat: ""Jetzt ist die EU-Kommission am Zug und muss sofort klare und eindeutige Konsequenzen ziehen, um die Rechtseinheit der EU zu sichern. Dafür braucht sie die volle Unterstützung Deutschlands. Die Zeit zu beschwichtigen, ist vorbei", sagte sie der Nachrichtenagentur Reuters."

Volle Unterstützung für Frau Brantner!

Wann also zeigt man endlich die notwendigen Konsequenten, bei den systematischen Verstößen gegen bestehende EU-Recht, um die Rechtseinheit in der EU nicht nur zu sichern, sondern sie wieder herzustellen!

Die Verstöße, derer sich die EU, die EZB und viele EU-Länder - darunter D - schuldig gemacht haben, habe ich in meinem Kommnetar oben ( Zeitstempel 13:17) aufgelistet.

SirTaki
EU-Recht und Ziele

Man muss nicht lange spekulieren und suchen: im EU-Beitrittsverfahren hat Polen Regeln, Ziele und vertragliche Bindungen unterschrieben. Darin steht auch, dass manches nationale Recht vom europäischen überdacht wird. Manchmal muss ein nationales Gericht (vor allem Verfassungsgericht) die Rechtmäßigkeit klären. Und auch nationale Juristen wissen sehr wohl, dass nicht alles eindeutig ist und abgewogen werden muss. Unser BVerfassungsG hat diese Fälle auch schon auf dem Tisch gehabt. Aber die Dreiteilung Sejm, Regierung und Justiz folgt dem Rechtsstaatsprinzip der Gewaltenteilung. Und da soll die Justiz neutral sein. Was passiert in Polen? Da werden nicht Leute gewählt, sondern von einer Partei (PIS) hineingesetzt als Richter usw. Das ist der Stein des Anstoßes. Die Kritik und das Urteil des EUGH wird nicht von Laien und Dummbatzen gefällt, sondern richtet sich nach den Grudsätzen des EU-Vertrages. Der EUGH ist der Hüter der Verträge in der EU. Polen missachtet das penetrant.

eine_anmerkung.
Ex-Ratspräsident Tusk rief zu Protesten in Warschau auf.

>>"Ex-Ratspräsident Tusk rief zu Protesten in Warschau auf."<<

Möchte die EU da jetzt etwa einen Putsch schüren?

Zwicke
Um hier...

... in eine juristische oder gar staatsrechtliche Fachsimpelei einzusteigen fehlt mir die Qualifikation, zumal dies m.E. auch an den eigentlichen Ursachen der Problematik vorbeiginge... So fehlt zB. eine längst nötige, politische EU-Reform, die seit langem sowohl von Spezialisten alsauch von Normalbürgern angemahnt wird. Zunehmend kollidieren Maßnahmen u. Entscheidungen mit EU-weitem Rechtswirksamkeitsanspruch von (abgehoben wirkenden) EU-Gremien mit jeweiligem Nationalrecht bzw. mit dem Rechtsempfinden von Bürgern aus Mitgliedsstaaten. Die "deutsche Lösung" = sich gegenüber den eigenen Bürgern gerne hinter dem EU-Recht zu verstecken, funktioniert zB. in selbstbewussteren Demokratien nicht. Und das ist gut so... soll die EU nicht weiter in Wirtschaftsfeudalismus und kulturell entkernter Gleichmacherei versinken. Insofern ist der aktuelle Demo-Aufruf von Donald Tusk an "alle" Polen eine politische Blendgranate zwecks leichterer Verführung...

eine_anmerkung.
Dann kann...

>>"Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn sagte, die polnische Regierung spiele mit dem Feuer."<<

Wenn Asselborn das sagt, kann Polen eigentlich nur alles richtig gemacht haben nach meiner Bewertung?

État DE gauche
@13:26 von Izmi / EU ein Garant für Freiheitsrechte?

Ich habe die Europäische Union immer auch als einen Garanten für diese Freiheitsrechte gesehen und bin deshalb konsequenter Verteidiger der EU.

Mit seiner "Rechtssprechung" hat der "Europäische Gerichtshof für Menschenrechte" längst bewiesen, dass die EU kein Garant für Freiheitsrechte ist.

Krid01
Ich denke

wer freiwillig, also ohne Zwang einen Vertrag unterschreibt, der hat sich auch daran zu halten. Im logischen Umkehrschluss - wenn Polen nicht bereit ist, die von ihm unterschriebenen Verträge der EU zu erfüllen, dann muss es eben austreten. Es gibt keinen Vertrag mit nur einseitigen Pflichten und ein Wünsch Dir was auf der anderen Seite.
Die Polen werden sich also entscheiden müssen, was sie für ihre Zukunft wollen.

Wanderfalke
@Sisyphos - 12:59

// Es ist ja wirklich schön
3 Hansel beim Demonstrieren zu zeigen.

Aber wäre es nicht erheblich repräsentativer,
das Wahlergebnis dieses Volkes zu zeigen ? //

Immer die gleiche ausgelutschte Leier mit dem "Volkswillen".

Sie wärmen hier zum x-ten mal die Formel Demokratisch gewählt = Demokratisch regiert auf.
Dass Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nach gewissen Prinzipien ausgerichtet sind, wie u.a. unabhängige Justiz, Meinungs- und Pressefreiheit, kann nicht nach dem Gusto von gewählten Regierungshanseln mal kurz nach deren Einfluss umfrisiert werden.

Wenn so etwas in Polen, Ungarn oder sonst wo unter dem Logo "Demokratie" betrieben wird, können Sie demokratisch gewählt in die Tonne treten, wenn das anschließende Regieren den Grundregeln von Demokratie, Freiheit sowie der damit verbundenen Gewaltenteilung widerspricht.

fathaland slim
13:30, Olivia59

>>Ich traue mir hier auch nicht zu die Sachlage zu beurteilen.<<

Aber Sie wissen schon, daß jedes Land, das der EU beitritt, einen Beitrittsvertrag unterschreibt?

Dieser Beitrittsvertrag wurde nun vom polnischen Verfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt.

Eigentlich eine leicht zu beurteilende Sachlage, die dem polnischen Parlament und der polnischen Regierung nur zwei Möglichkeiten lässt. Wie ich weiter oben schrieb.

eine_anmerkung.
Maas ruft Polen zu Einhaltung von EU-Regeln auf

>>"Maas ruft Polen zu Einhaltung von EU-Regeln auf"<<

...da wird jetzt nun aber ein richtiges Schwergewicht in die Waagschale geworfen.

paganus65
Unklarheit der Zielsetzung

Die EU verhält sich als "Zentralregierung", ohne es auf dem Papier zu sein.
Die EU-Verträge sehen subsidiarität vor, die es de Facto nicht geben kann, wenn eine Zentralmacht selbst entscheiden kann, welche Themen "besser zentral" reguliert werden.
Die Idee einer europäischen Verfassung ist von den Bürgern abgelehnt worden.

So lange die EU ein Staatenbund ist, muß sie sich damit abfinden, nicht durchregieren zu können.
Wenn sie sich als Bundesstaat konstituieren will, muß sie das durch eine grundlegende Abstimmung in jedem beitrittswilligen Staatsgebiet legitimieren.
Sonst sind wir bald da, wo die U.S.A. in 1861 waren.
Wenn Polen das so entscheidet, ist das rein eine polnische Angelegenheit. Die EU versucht hier, die polnische Regierung zum Bruch der polnischen Verfassung zu zwingen.
Das heizt die Situation unnötig auf.
Polen hat 2 Möglichkeiten: Die Verfassung auf dem dazu vorgesehenen Wege anpassen, oder das EU-Recht in den fraglichen Bereichen nicht anzuwenden. Warten wirs ab.

Gogolo
Verfassung vor EU-Recht

Auch ich bin der Auffassung, dass die jeweiligen Länderverfassungen vorrangig vor dem EU-Recht sind. Sonst wäre der Willkür der EU-kraten ja Tür und Tor geöffnet.

Klausewitz

Die EU ist kein Bundesstaat. Sie kann daher auch nicht die Aufgabe der Souveränität der Einzelstaaten verlangen. Solange die Visegrad Staaten zusammen halten und sich nicht auseinander dividieren lassen kann die Kommission erzählen und drohen so viel sie will.

Gast
Hat Polen mit dem Urteil de jure seinen EU-Austritt erklärt?

Denn mit dem Eintritt in die EU hat Polen ja die Rechtsvorschriften der EU anerkannt. Das Urteil in Polen besagt ja m.E. nichts Anderes, als dass Polen nit seinen Rechtsnormen nicht bereit für einen EU Eintritt war. Es ist also m.E. nicht die Frage, ob Polen wegen seiner Rechtsauffassung von der EU gekündigt werden könnte (was ja aktuell m.W. rechtlich nicht geht), sondern ob Polen mit einer solchen Rechtsauffassung überhaupt rechtswirksam EU-Mitglied werden konnte.

proehi
12:47 von logig

>>Frage
Wo ist da eigentlich der essentielle Unterschied zwischen dem Urteil unseres Verfassungsgerichtes und dem Polens?
Gibt es da vieleicht irgend einen Geburtsfehler der EU?<<

Ja, sicherlich gibt es Anpassungsprobleme, anderes wäre ja auch überraschend. Auch unser Verfassungsgericht hatte dem EuGH bei den Anleihekäufen widersprochen.

Dazu aus dem Artikel:>>Gleich samt und sonders Grundregeln der Union im Zweifel für nachrangig zu erklären, bedeutet allerdings juristisches Neuland.<<

Hängt wohl damit zusammen, wieviel Kompetenzen die einzelnen Staaten der Staatengemeinschaft zu übertragen bereit sind. Die EU wäre ein zahnloser Tiger wenn ihr "nachgeordnete" Gerichte beliebig gegen gemeinsame Regeln vorgehen könnten.

Im Übrigen wäre eine EU, in der einzelne Staaten nicht mehr den gemeinsamen Grundwerten verpflichtet wären und beliebig dagegen verstoßen könnten ohnehin obsolet. So mancher Forist scheint das vorantreiben zu wollen.

friedrich peter peeters
Polens EU Vertrag is somit nicht rechtgültig....

Bereits die richterliche Auswahl des polnischen Verfassungsgericht ist problematisch, nicht das fachliche Können und das richterliche Renommee waren entscheidend, sondern die Zugehörigkeit zur PIS Partei.
Im übrigen hat Polen damals beim Eintritt in die EU bei der Unterschriftsleistung zugestimmt das EU Recht erstrangig ist vor Polnischem recht.
Falls Polen dies nicht zustimmt nachträglich ist KEIN EU VERTRAG zustande gekommen, was somit einen Austritt Polens aus der EU möglich macht.

eine_anmerkung.
Was wagt es die EU!

>>"Das Gericht unterstrich, dass es nicht nur das Recht habe, die Verfassungsmäßigkeit des EU-Rechts zu überprüfen, sondern auch die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH). EU-Recht stehe nicht immer über nationalem Recht, und mit ihrem Vorgehen gegen Warschau überschritten die EU-Institutionen ihre Kompetenzen, sagte die vorsitzende Richterin Julia Przylebska."<<

Was wagt es die EU diesen Sachverhalt anzuprangern? Ja wo sind wir denn? Polen hat doch hier eindeutig Recht!

fathaland slim
13:36, État DE gauche

>>@13:26 von Izmi / EU ein Garant für Freiheitsrechte?
„Ich habe die Europäische Union immer auch als einen Garanten für diese Freiheitsrechte gesehen und bin deshalb konsequenter Verteidiger der EU.“

Mit seiner "Rechtssprechung" hat der "Europäische Gerichtshof für Menschenrechte" längst bewiesen, dass die EU kein Garant für Freiheitsrechte ist.<<

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist kein Organ der EU, sondern des Europarates. Selbst Russland ist ihm unterworfen.

Ihre Verächtlichmachung mittels Anführungszeichen etc. geht ins Leere.

FritzF
Schön dass Polen in der EU ist.

Weiss es denn auch warum?

fathaland slim
13:39, eine_anmerkung.

>>um 13:34 von Adeo60
>>"Tatsächlich kann die nationale Identität im Einzelfall zu einer Abweichung von EU-Recht führen. Aber Sie haben völlig Recht. Wer die Ausnahme zum Prinzip erhebt und sich bewusst gegen EU-Recht erhebt, ohne z.B. das in diesen Fällen gebotene Vorlageverfahren einzuschalten, handelt rechtswidrig.."<<

Sorry, aber was reden Sie da für ein Müll? Was ist dann mit Schengen?<<

Ja, was ist mit Schengen?

Worauf wollen Sie hinaus?

eine_anmerkung.

Es gilt jetzt den Schulterschluss zu unseren polnischen Freunden zu suchen und Ihnen in so schweren Zeiten beiseite zu stehen und Sie zu untersützen.

Karl Maria Joseph Wüllenhorst Felleringe
13:41 von eine_anmerkung.

er wird wahrscheinlich der nägste verteidigungsminister, also schon ein starkes geschütz, was aufgefahren wird

ich1961

13:33 von eine_anmerkung.

Warum sollte "die EU" so etwas tun?
Das macht die polnische Bevölkerung schon selber.
Und zwar aus den in vorherigen Kommentaren genannten Gründen!

Izmi
13:36 von État DE gauche

"...Mit seiner 'Rechtssprechung' hat der 'Europäische Gerichtshof für Menschenrechte' längst bewiesen, dass die EU kein Garant für Freiheitsrechte ist."
Das ist sicher nicht falsch. Aber es geht und ging mir um Freiheitsrechte, die ganz grundsätzlich von Demokratiefeinden angegriffen werden können. In Polen scheint sich ein schleichender Prozess der "Antidemokratisierung" anzubahnen.

Mauersegler
13:36 von État DE gauche

"Mit seiner "Rechtssprechung" hat der "Europäische Gerichtshof für Menschenrechte" längst bewiesen, dass die EU kein Garant für Freiheitsrechte ist."

Ach was. Erzählen Sie. Raunen könnte ich auch alleine, wenn ich das wollte.

proehi
13:19 von fathaland slim

>>Die Sache ist doch nun wirklich ganz einfach.

Polen ist auf eigenen Wunsch freiwillig der EU beigetreten.

Es wurde ein Beitrittsvertrag unterschrieben, in dem genauestens geregelt ist, inwieweit Polen Souveränitätsrechte an die EU abgibt.

Diesen Vertrag hat jedes EU-Mitglied unterschrieben.

Sollte dieser Vertrag wirklich der polnischen Verfassung widersprechen, wie das mittlerweile von der PiS kontrollierte Verfassungsgericht befunden hat, dann gibt es ganz genau zwei Möglichkeiten:

Entweder das polnische Parlament ändert die polnische Verfassung, oder aber Polen tritt aus der EU aus.<<

So ist es.

dr.bashir
Konstruktionsfehler

Da werden jahrelange Beitrittsverhandlungen geführt um die Gesetze und Strukturen der Kandidaten mit denen der EU zu harmonisieren. Dann werden dicke Verträge unterzeichnet und ratifiziert, in denen das beitretende Land die Regeln der EU als seine eigenen anerkennt.

Wenn aber ein Land Jahre später beschließt, dass ihm das alles egal ist und die Regeln einseitig so ändert, dass es nicht beitreten könnte, dann ist die EU zahnlos. Man kann das Land nicht rauswerfen und zu wirksamen, weil schmerzhaften Sanktionen kann oder will man auch nicht greifen.

Wenn das weiter so klappt können die zukünftigen Beitrittskandidaten schon mal lernen, wie das funktioniert.

Also natürlich ist Polen ein souveränes Land, dass sich von der EU keine Vorschriften machen lassen muss, außer es will Mitglied sein. Austritt ist jederzeit möglich. Die Briten genießen gerade ihre neu gewonnene Freiheit.

Bauer Tom
Details fehlen

In dem Artikel wird nicht erwaehnt um welche Verragsverletzungen es geht.

logig
um 13:26 von Sparpaket

"Normalerngs, wenn sich die Regierung weise ist der westliche Rechtsstaat nach 1945 so konzipiert, dass er von der Judikative nicht in Frage gestellt wird. "

Sie haben wohl Recht. Ein Verfassungericht, dass sich mit allem Nachdruck gegen den Willen der Regierung stellt, schwört doch wohl eine Staatskrise herauf. Das will in der Regel keiner, das Gericht müßte es allerdings eigentlich, wenn es zu der Auffassung käme, die Regierung akzeptiere den Rechtstaat und die Kompetenzen des Gerichtes grundsätzlich nicht.

Ob das polnische Greicht überhaupt noch in der Lage ist, seine Verantwortung wahrzunehmen, ist eine andere Frage und zeigt die Dimension des Konfliktes auf.

Olivia59
@13:40 von fathaland slim

">>Ich traue mir hier auch nicht zu die Sachlage zu beurteilen.<<

Aber Sie wissen schon, daß jedes Land, das der EU beitritt, einen Beitrittsvertrag unterschreibt?

Dieser Beitrittsvertrag wurde nun vom polnischen Verfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt.

Eigentlich eine leicht zu beurteilende Sachlage, die dem polnischen Parlament und der polnischen Regierung nur zwei Möglichkeiten lässt. Wie ich weiter oben schrieb."

Wollen Sie nun mit Ihrem Rechtswissen darüber urteilen ob das Verfassungsgericht in der Sachlage richtig entschieden hat oder falsch, weil befangen und politisch?
Offensichtlich gibt es gewisse Unregelmässigkeiten, die auch in DE zu einer Ausnahmeregelung geführt haben.
Leicht zu beurteilen ist dies nur für Leute die auch ohne Fachkenntnisse und vor dem Verfahren längst für sich entschieden haben, was sie für richtig halten.

MRomTRom
Machtspiele über die Köpfe der Polen hinweg

Diese Scharade gegen das EU-Recht entspringt nicht der sachlich-juristischen Beurteilung von polnischen Rechtsexperten, sondern kommen aus den Hinterzimmern der PiS-Machtzentrale.

Die PiS hat längst kein normales Verhältnis mehr zu den Normen der Demokratie und der Akzeptanz von Machtwechsel durch Wahlen. Jarosław Kaczyński sieht sich längst auf einer Mission, die höher steht, als die Profaniät von Demokratie und Rechtsstaat.

Da er die EU als einzige Instanz wahrnimmt, die ihm den Weg zur de facto autoritären Allein-Herrschaft seiner Partei sieht, fährt er diesen Kurs gegen EU-Recht.

Die Polen sollten die Möglichkeit bekommen zu entscheiden, ob sie in der EU bleiben wollen oder nicht.

ich1961
13:40 von Wanderfalke Sie

13:40 von Wanderfalke

Sie haben eindeutig recht!

Naturfreund 064
Es ist schon erschreckend

Wie hier einige bereit sind die Grundrechte in die Tonne zu werfen.
Beim lesen einiger Kommentare hier kommt mir nur noch das blanke Entsetzen.

Sparer
Schon

zur Mitgliedschaft in der EU musste Polen mit einer extra „Schroeder-Milliarde“ überredet werden. Mich wundert daher nicht, dass polnische Politiker nicht besonders darauf erpicht sind, EU-Regeln über ihre Verfassung zu stellen und somit Souveränität an die EU abzugeben.
Die EU hat Polen unbedingt dabei haben wollen, jetzt muss sie eben die polnische Eigenständigkeit aushalten.
Es hängt eben nicht jedes EU-Land so sklavisch am Mund der EU wie unseres.

fathaland slim
13:48, eine_anmerkung.

>>Es gilt jetzt den Schulterschluss zu unseren polnischen Freunden zu suchen und Ihnen in so schweren Zeiten beiseite zu stehen und Sie zu untersützen.<<

Ja, ich stehe meinen polnischen Freunden, die sämtlich über ihre Regierung entsetzt sind, bei und unterstütze sie.

Moderation
Hinweis!

Sehr geehrte User,

bitte denken Sie daran, dass sachliche und themenorientierte Diskussionen statt persönlicher Auseinandersetzungen erwünscht sind. Danke!

Es grüßte
Die Moderation

proehi
13:36 von État DE gauche

>>@13:26 von Izmi / EU ein Garant für Freiheitsrechte?

Ich habe die Europäische Union immer auch als einen Garanten für diese Freiheitsrechte gesehen und bin deshalb konsequenter Verteidiger der EU.

Mit seiner "Rechtssprechung" hat der "Europäische Gerichtshof für Menschenrechte" längst bewiesen, dass die EU kein Garant für Freiheitsrechte ist.<<

Sie verwechseln den EuGH, das oberste Gericht der EU in Luxemburg mit dem Europäischen Gericht für Menschenrechte in Straßburg.

falsa demonstratio
Am 08. Oktober 2021 um 13:42 von Gogolo

Zitat: Auch ich bin der Auffassung, dass die jeweiligen Länderverfassungen vorrangig vor dem EU-Recht sind. Sonst wäre der Willkür der EU-kraten ja Tür und Tor geöffnet.

Ich befürchte, dass Sie übersehen haben, dass es sich um Veträge handelt, die zwischen den Nationastaaten geschlossen und in diesen ratifiziert, nicht aber von den europäischen Institutionen einseitig aufoktroiert werden.

logig
um 13:42 von proehi

Vielen dank für ihre Erläuterugngen.
Allerdings widerstebt es mir, wenn sie anscheinend unser Verfassungsgericht als "nachgodnetes Gericht" einordnen.
Das Verfassungsgericht hat ja auch nur bei Fragen mit Verfassungsrang zu urteilen und auch da kann es pragmatich vorgehen.
Ich weiß nicht, ob das polnische Gericht hier den Bogen überspannt und so bereit ist eine tiefgreifende Krise der EU zu provozieren.

ich1961

13:45 von eine_anmerkung.

//Polen hat doch hier eindeutig Recht!//

Nur, wenn jemand beratungsresistent ist.
Wie mehrfach erwähnt gibt es Beitrittsverträge, die unterschrieben und ratifiziert wurden ( von allen EU Ländern) und die damit rechtskräftig sind.
Was erlaubt sich das polnische Gericht?

proehi
13:48 von eine_anmerkung.

>>Es gilt jetzt den Schulterschluss zu unseren polnischen Freunden zu suchen und Ihnen in so schweren Zeiten beiseite zu stehen und Sie zu untersützen.<<

Wollen Sie denen Textvorschläge schicken wie sie Ihre Verfassung der EU-Erfordernissen anpassen kann? Oder wollen Sie den Polexit vorantreiben?

DLGPDMKR
Tusks Verschleierungssprache

Ich rufe alle, die ein europäisches Polen verteidigen wollen, dazu auf, am Sonntag um 18 Uhr auf den Schlossplatz in Warschau zu kommen"

Erhlich wäre gewesen:
Ich rufe alle, die eine EU-Provinz "Polen" verteidigen wollen, dazu auf, am Sonntag um 18 Uhr auf den Schlossplatz in Warschau zu kommen.

Statt stolz darauf zu sein, dass Polen sich die Liebe zur Freiheit und Selbstbestimmung bewahrte, fordert er die Unterwerfung unter's Brüsseler Joch. Welch "Zierde" einer Nation.

das ding
13:33 von fathaland slim 13:24, Mister.X

>>(...) Der Bote in Höchstform (...) der vielnamigste User (...) Den immergleichen Behauptungen der beiden ist wirklich oft genug widersprochen worden. Irgendwann reicht es."

Oh je. Wer hier was ist, da fuehre ich kein Protokoll, viel zu muehsam, das geht eher schlecht als recht rein instinktiv; wichtiger ist das Wort als solches, kann auch vom Osterhasen in 10 Inkarnationen kommen - aber ich muss wohl eingestehen, das das nicht mehr funktioniert, da ist doch mehr zu beachten als "das Auge trifft", ergo erbitte klare Klaerung fuer einen, der im Nebel sitzt ... und weil es so lustig ist: Wer ist der Bote und wer ist der vielnamigste Benutzer?

eine_anmerkung.
um 14:09 von ich1961

>>"Nur, wenn jemand beratungsresistent ist.
Wie mehrfach erwähnt gibt es Beitrittsverträge, die unterschrieben und ratifiziert wurden ( von allen EU Ländern) und die damit rechtskräftig sind.
Was erlaubt sich das polnische Gericht?"<<

Ja genau und die sogenannten Stabilitätskriterien die in den Beitrittsverträgen enthalten sind und zu denen sich jeder Vertragspartner verpflichtet hat diese einzuhalten werden aber nur eingehalten wenn es genehm ist? Steht zwar nicht so in den Beitrittsverträgen, aber egal.

MRomTRom
14:02 von Sparer | Am Mund von B. Höcke meinen Sie ?

Das sind schöne Ersatz-Wahrheiten ohne Realitätsbezug.

Die Polen wollten mit großer Mehrheit in die EU und sie wollen auch bis heute noch mit großer 88% Mehrheit in der EU-bleiben.

'Es hängt eben nicht jedes EU-Land so sklavisch am Mund der EU wie unseres.

Das ist ein Björn Höcke Spruch, mehr nicht. Wer an dessen Mund sklavisch hängt ... hat es selber für sich entschieden.

Auch die deutschen Bürger sind mit großer Mehrheit gerne EU-Europäer.

État DE gauche
@13:52 von Mauersegler

Ach was. Erzählen Sie. Raunen könnte ich auch alleine, wenn ich das wollte.

Der EGMR ist nicht weniger (politisch) befangen als das polnische Verfassungsgericht.

Das Urteil des sehr EU-freundlichen Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR Az.: 38450/12) zeigte eindeutig, dass in Europa die "Rechtsprechung" unter "Freiheitsrechte" in erster Linie die Rechte von Regierungen und nicht von Einzelpersonen versteht.

fathaland slim
13:59, Olivia59 @13:40 von fathaland slim

>>13:40 von fathaland slim
">>Ich traue mir hier auch nicht zu die Sachlage zu beurteilen.<<

Aber Sie wissen schon, daß jedes Land, das der EU beitritt, einen Beitrittsvertrag unterschreibt?

Dieser Beitrittsvertrag wurde nun vom polnischen Verfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt.

Eigentlich eine leicht zu beurteilende Sachlage, die dem polnischen Parlament und der polnischen Regierung nur zwei Möglichkeiten lässt. Wie ich weiter oben schrieb."

Wollen Sie nun mit Ihrem Rechtswissen darüber urteilen ob das Verfassungsgericht in der Sachlage richtig entschieden hat oder falsch, weil befangen und politisch?<<

Bitte lesen Sie meinen Kommentar sorgfältig.

Auch Sie haben genug Rechtswissen, um die von mir beschriebene Lage beurteilen zu können.

Moderation
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Sehr geehrte User,

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Es grüßt
Die Moderation

Werner40

In der EU wurden mit Zustimmung aller Mitgliedstaaten die höchstrichterlichen Entscheidungen zu ausgewählten Rechtsbereichen, und nur zu diesen, an den EuGh übertragen. Für alle anderen Rechtsbereiche bleiben die höchsten nationalen Gerichte weiterhin zuständig. Das polnische Verfassungsgericht hat nun generell dieses Prinzip abgelehnt. Das geht nun überhaupt nicht und würde zwingend zu einem Polexit führen.

fathaland slim
14:14, DLGPDMKR

>>Tusks Verschleierungssprache
„Ich rufe alle, die ein europäisches Polen verteidigen wollen, dazu auf, am Sonntag um 18 Uhr auf den Schlossplatz in Warschau zu kommen"

Erhlich wäre gewesen:
„Ich rufe alle, die eine EU-Provinz "Polen" verteidigen wollen, dazu auf, am Sonntag um 18 Uhr auf den Schlossplatz in Warschau zu kommen.“

Statt stolz darauf zu sein, dass Polen sich die Liebe zur Freiheit und Selbstbestimmung bewahrte, fordert er die Unterwerfung unter's Brüsseler Joch. Welch "Zierde" einer Nation.<<

Polen ist der EU freiwillig beigetreten.

Mehr ist zu Ihren Zeilen nicht zu sagen.

proehi
14:09 von logig

>>um 13:42 von proehi

Vielen dank für ihre Erläuterugngen.
Allerdings widerstebt es mir, wenn sie anscheinend unser Verfassungsgericht als "nachgodnetes Gericht" einordnen.
Das Verfassungsgericht hat ja auch nur bei Fragen mit Verfassungsrang zu urteilen und auch da kann es pragmatich vorgehen.
Ich weiß nicht, ob das polnische Gericht hier den Bogen überspannt und so bereit ist eine tiefgreifende Krise der EU zu provozieren.<<

Nennen wir es mal Zuständigkeitsbereich der Gerichte.

Ein unabhängiges Gericht - was im vorliegenden Fall ja bezweifelt wird - kann nicht den Bogen überspannen, sondern nur nach den vorliegenden Gesetzestexten urteilen.

eine_anmerkung.
um 14:12 von proehi

>>"Wollen Sie denen Textvorschläge schicken wie sie Ihre Verfassung der EU-Erfordernissen anpassen kann? Oder wollen Sie den Polexit vorantreiben?"<<

Die Eigenständigkeit und Identität der Mitgliedsstaaten darf nicht angefasst werden. Das Monstrum EU ist nüchtern betrachtet finanziell sowie so am Ende und das seit Jahren. Jegliche Maßnahmen (idiotische Nullzinspolitik die deutsche Sparvermögen auffrisst, "Rettungsschirme") kaschieren diesen Zustand nur und zögern des Exodus nur heraus. Es gilt die EU zur reinen Wirtschaftsunion zurückzufahren und jegliche Erweiterungen die dann stattfinden können nur bei gleichen sozialen Verhältnissen bei den betreffenden Partner erfolgreich durchgeführt werden.

logig
um 14:09 von ich1961

"Wie mehrfach erwähnt gibt es Beitrittsverträge, die unterschrieben und ratifiziert wurden ( von allen EU Ländern) und die damit rechtskräftig sind."
Das ist so. Aber es gibt wohl keinen Vertrag, der nicht Raum für Interpretationen gibt. Ein bloßer Hinweis auf das Bestehen von Verträgen, hilft daher nicht weiter.

MRomTRom
14:12 von eine_anmerkung. | Ihr Textverständnis = 0

'...ja, ja, ja und enthalten diese BEITRITTSVERTRÄGE nicht die Einhaltung sogenannter Stabilitätskriterien?

Geht es um die bei der diskutierten Frage um die polnische EU-Rechtsauslegung?

Nein, aber in Ermanglung von Fakten, auf die sich der Artikeltext bezieht, werden halt mal wieder Copy&Paste shortcuts getippt ;-)

BtW: die Stabiliätskriterien gelten, sie wurden zur Bewältigung der 'Jahrhundertkrise Corona' für eine definierte Zeit (2023) den Krisenerfordernissen angepasst.

eine_anmerkung.
um 14:01 von Naturfreund 064

>>"Es ist schon erschreckend
Wie hier einige bereit sind die Grundrechte in die Tonne zu werfen.
Beim lesen einiger Kommentare hier kommt mir nur noch das blanke Entsetzen."<<

Was verstehen Sie unter Grundrechte in Verbindung mit unserem Thema?

fathaland slim
14:17, logig

>>um 13:54 von fathaland slim
Nicht alles, was sie als eindeutig einschätzen, ist es. Übrigens, mehr als eindeutig geht nicht.
Eine weiter Diskussion mit ihnen erscheint mir bei dieser Frage nicht hilfreich.<<

Niemand zwingt Sie dazu.

Zwicke
@13:34 = Adeo60

Werter User... wieder einmal vergaloppieren Sie sich im politischen Gelände... National gewachsene Eigenheiten und Befindlichkeiten der Bürger in EU-Mitgliedsstaaten sind nicht die Ausnahme, sondern die politisch garantierte Regel im EU-Konstrukt... zumindest nominell..! Indem dagegen aber - und meist aus Finanz- u. Wirtschaftsgründen - oft verstoßen wird zu Lasten aller EU-Durchnittsbürger, haben deren nationale Regierungen auch ein ganz natürliches Widerstandsrecht gegen einen sich selbstherrlich gerierenden "Staatenverbund" bzw. dessen administrative EU-Organisationen... Schon vergessen..?... es hieß mal, die EU ist ein gemeinnütziger Zusammenschluß politisch und kulturell eigenständiger Nationalstaaten...

Parsec
Polen in der EU

um 13:45 von frauenzimmer:
"es kann sein, das polens verfassung nicht auf eu-tauglichkeit vor vertragsabschluss ordentlich geprüft wurde"
.
Eher versucht Polen, seine Rechtsstaatlichkeit im Nachhinein auszuhöhlen, sodass PL sich immer weiter von der EU entfernt.
Deshalb prüfe, wer sich ewig bindet ...
Nur es wird sich nichts besseres finden.
Und ob Scheidung da der richtige Weg ist, halte ich für zweifelhaft.

Kambrium2

Dass bestimmte Staaten ihre EU-Aufnahme, vor allem wegen eigener Vorteile im finanziellen Bereich betrieben haben,was lange nur als fremdenfeindlich abgetan wurde, ist nun Tatsache. Das in den Aufnahmeverträgen unterschriebene Rechtsmuster, das hier unsere Eu-Träumer-Politiker als gegeben sahen, gibt es bei Polen, deren Verfassungsgericht soeben die EU-Rechtslage, die sie in EU-Verträgen aber unterschrieben haben, als nicht mit polnischem Recht kompatibel beurteilt, die Subventionsannahme geht aber, und den restlichen Visegrad-Staaten eben nicht. Trotz dieser schweren Vergehen gegen unsere EU-Idee, sponsern aber vor allem wir diese Staaten weiter mit vielen Milliarden aus unseren mühsam verdienten Steuergeldern. Die Rechte wird sich nutzbar machen, dass, was eigentlich unvorstellbar ist, die deutschen Politiker quasi so nebenbei laufen lassen, dass man unser Geld in Milliardenhöhe, was hier unseren eigenen Bedürfnissen oft fehlt, weiter wie Altpapier unter diesen Staaten verteilt!Toll

Mister.X
re dasding

"ergo erbitte klare Klaerung fuer einen, der im Nebel sitzt ... und weil es so lustig ist: Wer ist der Bote und wer ist der vielnamigste Benutzer?"

Der Bote ist der User der sich aktuell "blitzgescheit" nennt und alle anderen User, die ihm nicht zustimmen für unintelligent hält. (Früher hieß er mal "Bote der Wahrheit, Breiter Bart, El Chilango usw.)

Der vielnamigste User hört momentan auf das Pseydonym "Etat de gauche", ehemals bekannt als "Linksstaat DE", "vielfalt", "Freier-markt" uvm.

Beide User wechseln derartig häufig ihren Nick, dass ich es bei den beiden Bezeichnungen belassen will...

MRomTRom
eine_anmerkung | Die EU ist lebendiger als je zuvor

'Das Monstrum EU ist nüchtern betrachtet finanziell sowie so am Ende und das seit Jahren.'

Das ist das Mantra von Katastrophenpropheten schon seit 20 Jahren. Nachgefragt warum die Katastrophe noch nie eingetreten ist, laut die lapidare Antwort stets: 'naja jetzt halt noch nicht, aber demnächst ganz sicher.' ;-)

Damit verkauft ein ganzes Genre seine Bücher an Leichtgläubige. Alle Jahre wieder.

Die EU ist quicklebendig, umso wichtiger ist es, das Foulspieler wie die PiS eine gelbe Karte sehen.

dr.bashir
Mal ´ne Frage

Wenn Teile des EU-Rechts, das Polen mit dem Beitrag anerkannt hat, verfassungswidrig sind, ist dann nicht der ganze Beitritt verfassungswidrig und damit gegenstandslos?

Denkerist
EU fliegt uns um die Ohren

Ich bin Europäer und ich finde das Verhalten Polens schon länger kritikwürdig.
Dies ist aber da Ergebnis der Politik jeden Staat in Europa unter die EU zwingen zu wollen, ohne auch nur geringste Anforderungen an ihn zu stellen. Polen bekommt die meisten Gelder aus der EU. Sie weigerten sich ungestraft Flüchtlinge aufzunehmen. Stattdessen lassen wir Griechenland beim Problem Flüchtlinge allein - ohne notwendige finanzielle Unterstützung.
Die EU muss Werte haben, nicht nur den Mammon anbeten - dann könnte es klappen. Und raus mit denen, die nur ihren eigenen Nutzen sehen!
Und das Gefasel jetzt auch schon die Balkanstaaten aufzunehmen - ohne irgendwelche Voraussetzungen abzuverlangen - ist vieeeeel zu verführt!

Blitzgescheit
@Am 08. Oktober 2021 um 14:35 von Mister.X

Zitat: "Der vielnamigste User hört momentan auf das Pseydonym "Etat de gauche", ehemals bekannt als "Linksstaat DE", "vielfalt", "Freier-markt" uvm."

Nein. Mit diesen Usern habe ich höchsten die völlig zutreffenden Kommentare gemein.

Karl Maria Joseph Wüllenhorst Felleringe
14:29 von Zwicke

dieser aussage schliesse ich mich an, wenn man/frau mich lässt

Blitzgescheit
@Am 08. Oktober 2021 um 14:22 von eine_anmerkung.

Zitat: ">>"Wollen Sie denen Textvorschläge schicken wie sie Ihre Verfassung der EU-Erfordernissen anpassen kann? Oder wollen Sie den Polexit vorantreiben?"<<

Die Eigenständigkeit und Identität der Mitgliedsstaaten darf nicht angefasst werden. Das Monstrum EU ist nüchtern betrachtet finanziell sowie so am Ende und das seit Jahren."

Da muss ich Ihnen widersprechen.

Finanziell ist die EU noch lange nicht am Ende. Sie findet noch ausreichend viele Dumme, die sie zwangsweise finanzieren.

Ansonsten kann man sich - unter Verletzung der EU-Verträge (Art. 311 AEUV) - auch per Kredit finanzieren.

Blitzgescheit
@Am 08. Oktober 2021 um 14:35 von Mister.X

Zitat: "Der Bote ist der User der sich aktuell "blitzgescheit" nennt und alle anderen User, die ihm nicht zustimmen für unintelligent hält. (Früher hieß er mal "Bote der Wahrheit, Breiter Bart, El Chilango usw.)"

BreiterBart bitte zusammenschreiben. Und bei Bote_der_Wahrheit bitte nicht die Unterstriche vergessen.

Ansonsten ist es aber löblich, wie sehr Sie sich um meine Kommentare bemühen. Dass sie derartig emotional engagiert sind, hat ein Pluspünktchen verdient.

Mister.X
re vielnamigster User 14:16

Natürlich, das alte Lied.
Weil man es mit Beleidigungen und polemischen Äußerungen nicht völlig übertreiben darf, sind wir keine Demokratie und der EUGH schützt deswegen die Freiheitsrechte nicht.
Dass es die Fähigkeit, sachliche Kritik zu äußern und damit die Meinungsfreiheit 0,0 einschränkt, ignorieren Sie natürlich.
Und nein, ich erwarte keine sachliche Antwort von Ihnen, ich lege es nur für die geneigten Mitleser dar, welche Güte Ihre "Belege" haben...

Mister.X
re bote 1442

Ich habe nicht Sie mit dem vielnamigsten USer gemeint. Wenn Sie den Kommentar genau gelesen hätten, wäre das Ihnen aufgefallen...

Mister.X

"Ansonsten ist es aber löblich, wie sehr Sie sich um meine Kommentare bemühen. Dass sie derartig emotional engagiert sind, hat ein Pluspünktchen verdient."

Wenn SIe jetzt noch sachlich anfangen zu argumentieren, gebe ich das Pluspünktchen zurück ;)

MRomTRom
14:42 von Blitzgescheit | 1000 mehr, sei's drum

"Der vielnamigste User hört momentan auf das Pseydonym "Etat de gauche", ehemals bekannt als "Linksstaat DE", "vielfalt", "Freier-markt" uvm."

Es sind noch etliche mehr: BreiterBart, Bote-der-Wahrheit, El Chilango etc. etc. etc.

Wer nicht wie eine 1 hinter seinen Kommentaren stehen kann und in immer neue 'Nick-Verkleidungen' schlüpfen muss ... sei's drum.

Hier geht es um EU-Recht und die polnischen Verstöße