Menschen protestieren vor dem polnischen Verfassungsgericht.

Ihre Meinung zu Tusk ruft zu Protesten nach Urteil des Verfassungsgerichts auf

Das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts ruft heftige Reaktionen hervor. EU-Justizkommissar Reynders kündigte an, zum Schutz des EU-Rechts alle Mittel auszuschöpfen. Ex-Ratspräsident Tusk rief zu Protesten in Warschau auf.

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157 Kommentare

Kommentare

SinnUndVerstand

Polen verabschiedet sich mehr und mehr aus der EU und wird ein Fraß der Rechtspopulisten, die es mit Rechtsstaatlichkeit, Pressefreiheit etc "nicht so genau nehmen".
Was für ein trauriges Spektakel.

Nettie
„Ex-Ratspräsident Tusk rief zu Protesten in Warschau auf.“

Das wird nur dann etwas nützen, wenn die Vertreter der EU ihr Wort halten und ihren Worten Taten folgen lassen, die tatsächlich Wirkung entfalten:

„Das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts ruft heftige Reaktionen hervor. EU-Justizkommissar Reynders kündigte an, zum Schutz des EU-Rechts alle Mittel auszuschöpfen“.

État DE gauche
In Polen immerhin noch keine Blockparteienentwicklung

Das polnische Verfassungsgericht selbst steht seit einem umstrittenen Umbau unter dem Verdacht der Befangenheit.

Ja, ist es auch. Eine faktisch als Ministerium agierende Judikative ist in Mittel- und Osteuropa übrigens Normalität.
Aber immerhin gibt es in Polen starke Oppositionsparteien als eine Form der Kontrolle gegenüber den Mächtigen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte äußerte unlängst sogar in einem Urteil Zweifel, ob das Verfassungsgericht frei und fair urteilen kann

Urteilt der EGMR freier und fairer? Die Frage könnte man bejahen, wenn nicht auch Urteile des EGMR den Errungenschaften der Aufklärung zuwiderlaufen würden.

Karl Klammer
Kaczynski/Morawiecki haben sich selbst die Schlinge angelegt

Die Tage der PIS sind gezählt

Mit inbetriebnahme von Nordstream2 ist ihr Erpressungspotential gegenüber der EU marginal geworden.

Ein POLEXIT werden die Bürger nicht mitmachen
und es wird zum Volksaufstand führen.

Sisyphos3
Tusk ruft zu Protesten nach Urteil des Verfassungsgerichts auf

Eigentlich ist doch Polen ein demokratischer Staat.
Warum bemüht er sich nicht um eine Änderung der bestehenden Zuständen an der Wahlurne ?

Sisyphos3
12:19 von SinnUndVerstand

möglich !
Aber immerhin mit der Legitimation der Bürger an der Wahlurne
Klar kann man alles in Zweifel ziehen,
aber dann doch auch eine wie auch immer ausfallende Wahl

Bobinho
12:19 von SinnUndVerstand

"....Rechtsstaatlichkeit, Pressefreiheit etc "nicht so genau nehmen"."

Die sind nicht so weit wie wir und machen demokratische Wahlen rückgängig, wenn sie nicht passen. Das dauert halt in Polen noch ein wenig.

"Was für ein trauriges Spektakel."

Sisyphos3
12:32 von Karl Klammer

Mit inbetriebnahme von Nordstream2 ist ihr Erpressungspotential gegenüber der EU marginal geworden.
-----

auch das ist Fakt und Rechtfertigung für das Projekt Nordstream2

Mister.X
Gespannt

Da bin ich ja mal gespannt, was die polnische Regierung daraus macht.
Wenn sie das Urteil ernst nimmt, müsste sie ja auf Neuverhandlungen der EU Verträge bestehen. Das wird wohl abgelehnt werden.
Oder man droht mit dem Polexit. Das ist allerdings noch unwahrscheinlicher, da selbst die PiS dies bis jetzt nicht will. Die EU ist zwar willkommener Sündenbock für alle vermeintlichen oder tatsächlichen Missstände, aber verzichten will man dann darauf doch nicht. Vor allem wegen den Milliarden an Zuschüssen aus Brüssel.

Man könnte natürlich das Urteil auch als Faustpfand im Streit um die Justizreform nehmen. Nach dem Motto "Das EU Recht gilt eh für uns nicht".

Es bleibt kompliziert und spannend im Streit Polnische Regierung vs. EU.

logig
Frage

Wo ist da eigentlich der essentielle Unterschied zwischen dem Urteil unseres Verfassungsgerichtes und dem Polens?
Gibt es da vieleicht irgend einen Geburtsfehler der EU?

Blitzgescheit
Die EU hat ein Problem mit Rechtsstaatlichkeit

Zitat: "Der ehemalige EU-Ratspräsident Donald Tusk will nicht hinnehmen, dass Polens Verfassungsgericht Teile des EU-Rechts für unvereinbar mit der Landesverfassung erklärt hat. "

Die EU hat ein Problem mit Rechtsstaatlichkeit. Das zeigt sich insbesondere darin, dass Hr. Tusk gegen die rechtsstaatliche Urteilsverkündung des polnischen Verfassungsgericht in perfider Weise agitiert.

SirTaki
Wertegemeinschaft der Blockierer und Vertragsbrecher

Wenn ich die Landkarte der EU-Mitgliedsstaaten ansehe, fallen die Reibereien mit den osteuropäischen auf. Da werden EU-Vertragsrecht und Alleingänge gegen die Verträge zum Spielball einiger nationalistisch veranlagter Enklavenverwalter, um hier sämtliche Umbauten in einem System vorzunehmen, das an kommunistische Zeiten erinnert. Gut, Kommunisten sind es nicht- oder aber doch, wenn man die Demokraten demaskiert und entlarvt? Einparteienherrschaft ist kein Kinderspiel. Und eine Vertragsgemeinschaft wie die EU kein Selbstbedienungsladen, wo Gelder kassiert und Auflagen ignoriert werden. Tusk hat Europas Kooperationsspiel hautnah erfahren. Und daher bleibt zu wünschen, dass er mit seinen Anläufen und Bestrebungen die polnischen Demokraten hinter sich bringt und den anderen von PIS den Weg blockiert. Ja- die EU und der EUGH sollten durchgreifen. Tusk wäre ein guter Präsident für Polen. Die amtierenden Regierungsfiguren sind überholt und systemgefährdend- auch EU-weit betrachtet.

MRomTRom
In Polen gilt PiS-Recht stattt Rechtsstaatlichkeit

Die PiS und ihr de facto Regent Jarosław Kaczyński bauen sich Polen nach ihren Partei-Interessen um.

Blitzgescheit
"Europäisches Polen"

Zitat: ""Ich rufe alle, die ein europäisches Polen verteidigen wollen, dazu auf, am Sonntag um 18 Uhr auf den Schlossplatz in Warschau zu kommen""

Sehr gut!

Diesen Demonstrationsaufruf kann ich nur unterstützen. Wir Europäer müssen endlich aufstehen, um unser Europa gegen die Usurpatoren aus Brüssel zu verteidigen, die offensichtlich, wie das Urteil des polnisches Verfassungsgericht zeigt, mit Rechtsstaatlichkeit nichts am Hut haben.

Der Lenz
Angenommen

Das Gericht hätte nur die bestehende Rechtslage beurteilt

Dann obliegt es der Politik diese zu ändern.

Entweder indem Polen das Primat ratifizierten internationalen Rechtes in der Verfassung verankert.

Oder indem die Verträge die dieses Voraussetzt aufgrund des Fehlens entsprechender Verfassungsklauseln als nichtig zu betrachten sind.

Ja dazu gehören die EU, UN, WHO, WTO und NATO - Verträge da sie alle dies als gegeben voraussetzen (und als Beitrittsvorraussetzungen formuliert haben).

Ob es sich um Fehlannahmen, Falschdarstellungen oder nachträgliche Veränderungen handelt ist vom Ergebnis her irrelevant.

Sisyphos3
12:47 von logig

Bundesrecht bricht Landesrecht.
Von daher ist es nachvollziehbar dass der EuGH Priorität vor den jeweiligen Länderverfassungsgerichten hat
Allerdings !
Das ist mit ein Grund weshalb ich EU kritisch bin
ich will mir von niemandem vorschreiben lassen ausser von "meinem Gericht", was Recht ist
ein gewisses Dilemma

ich1961

Ich weiß immer nicht, was es da für Probleme gibt.
Es wurde ein rechtsgültiger Vertrag
( Beitrittsvertrag) geschlossen, in dem alles festgehalten ist.
**Der polnische Präsident Aleksander Kwasniewski ratifizierte am 23. Juli den Beitrittsvertrag und erfüllte damit die rechtlich nötigen Anforderungen für sein Land, der EU am 1. Mai 2004 beizutreten.**
"https://www.euractiv.de/section/erweiterung-und-nachbarn/news/polen-rat…"
Warum kann jetzt - nach immerhin 18 Jahren ein polnisches Gericht befinden, das das EU-Recht nicht vor dem polnischen Recht stehen kann (darf)?

Ach ja, ich vergaß - es ist ja( seit D.T. und B.J.) "erlaubt", sich nicht an Verträge zu halten.

MRomTRom
Mit dem EU-Beitritt hat sich Polen dem EU-Recht angepasst

Das ist auch Sinn einer Union von Staaten, die sich zu einem Staatenverbund zusammengeschlossen haben.

Gäbe es diese Anpassungen nicht, dann bestünde auch die Europäische Union nicht. Polen würde sich unter der PiS-Regierung gerne die Rosinen picken und dafür auch noch von den vertragstreuen Staaten mit Milliarden alimentieren lassen, die sie dann freigiebig zur Sicherung Ihrer Partei-Herrschaft unter ihren Anhängern verteilt.

So geht das nicht.

Sisyphos3
12:49 von MRomTRom

aber wurden nicht der Kaczynski ebenso wie diese PIS vom Volk gewählt gar bestätigt ?

Wie würden sie denn eine demokratische Wahl veranstalten ?
Mit der Vorgabe das darf der Bürger wählen, das nicht.
Wer bestimmt was der Bürger wählen darf ?

Carlos12
Gelenkte Demokratien

Um 12:37 von Sisyphos3:
"Warum bemüht er sich nicht um eine Änderung der bestehenden Zuständen an der Wahlurne ?"

Das Erste was Rechtspopulistische Regierungen nach der Machtergreifung machen, ist die Abschaffung unabhängiger Richter und die Kontrolle über die Medien zu erlangen, vorzugsweise TV.

Damit ist sichergestellt, dass die Gerichte der Regierungspartei nicht in die Parade fahren, indem sie illegale Gesetze und Vorschriften kassieren und korrupte und kriminelle Politiker vor Gericht stellen.
Und es ist sichergestellt, das die Bürger nur erfahren, wie gut und selbstlos die Regierung fürs Volk arbeitet und wie kriminell und unfähig die Oppositionspolitiker sind. Damit gewinnt es sich Wahlen wesentlich leichter

ich1961

12:49 von Blitzgescheit

Anders herum wird ein Schuh draus!
Die Polen brechen die gültigen und unterzeichneten Verträge.
Da ist wohl zuwenig Blitz und zuviel gescheit?

Chili58
Es wird sich nun rächen,

dass im Rahmen der Osterweiterung nicht die EU- Statuten dahingehend geändert wurden, dass in allen Bereichen allgemeingültige Mehrheitsentscheidungen möglich sind (wegen mir mit 2/3-Mehrheit).
Viele Entscheidungen setzen Einstimmigkeit voraus. Und da können z. B. Ungarn und Polen gegenseitig für sie nachteilige Maßnahmen gegenseitig blockieren oder überhaupt einfach die Trotzigen spielen.
Nur jetzt ist es für Änderungen zu spät. Diesen Trumpf gibt keiner aus der Hand.
Oft treffe ich mich mit ca. 12 Freunden. Immer gibt es jemand, der zu einem Thema eine andere Meinung wie die anderen vertritt. Wie soll das bei über 25 Staaten funktionieren, die in erster Linie nicht Europa sondern ihre eigenen Interessen im Blick haben. Ich jedenfalls bin gespannt, was passiert, wenn Polen wirklich das europäische Recht nicht mehr anerkennt. Ich nehme an, endloses Debattieren und Drohen und nichts Konkretes. EU eben.

Sisyphos3
Es ist ja wirklich schön

3 Hansel beim Demonstrieren zu zeigen.

Aber wäre es nicht erheblich repräsentativer,
das Wahlergebnis dieses Volkes zu zeigen ?

MRomTRom
12:50 von Der Lenz | Pacta sunt servanda

'Ja dazu gehören die EU, UN, WHO, WTO und NATO - Verträge da sie alle dies als gegeben voraussetzen (und als Beitrittsvorraussetzungen formuliert haben).
Ob es sich um Fehlannahmen, Falschdarstellungen oder nachträgliche Veränderungen handelt ist vom Ergebnis her irrelevant.'

So ist es.

Wer sich der Union oder einem anderen Bündniswerk vertraglich anschließt, der muss sich auch an seine Verpflichtungen halten. Nicht nur die Rechte genießen wollen.

Edelfräulein Marylin

Welches EU-Recht ist hier gemeint? Woher die Legitimation nehmen? Eine Verfassung hat Europa nicht. Verträge zwischen Regierungen können schwerlich wichtiger zu nehmen sein, als die nationalen Verfassungen, ist nicht nur die polnische, auch das deutsche Grundgesetz betroffen und die nationalen Verfassungen der EU-Staaten, die vom Volk per Abstimmung angenommen wurden. Wozu haben die Nationalstaaten noch Verfassungsgerichte?Scheint, dass die EU ein Problem hat, über welches man nicht ohneweiters hinweggehen darf. Anscheinend geht es jetzt um Politik, nicht um Recht.

Sisyphos3
12:58 von Carlos12

noch sind doch die Wahlen in Polen rechtsstaatlich !
Frei und unabhängig
Wie sonst als mit demokratischen Wahlen kann man eine Regierung bilden
mit unserer deutschen Meinung die Polen zu überstimmen, kann doch der Weg nicht sein

logig
um 12:48 von Blitzgescheit

Ja, so tief kann und sollte die EU nicht in das Handeln eines Mitgliedsstates eingreifen.
Die EU muß derartige Spannungen ertragen lernen und Wege zur Lösung finden, die nicht versuchen, über Gerichtsurteile das Handeln ihrer Mitgliedsländer zu beeinflussen.
Wenn dies nicht gelingt, sollte man nicht von unbedachten Erweiterungen träumen, sondern erst einmal schauen, wie man die EU stabilisieren kann und welche Erwartungen realistisch sind.

Rice-pulling engineer

Die EU könnte natürlich auch einfach mehr wie Polen werden, aber das ist natürlich für die EU keine option. Was die EU sagt und will hat zu gelten.

Die Idealvorstellung vom neuen Europäer steht auch schon fest.

Wenn die eu alle mittel ausschöpfen möchte bedeutet das, das dieser neue Idealeuropäer jetzt mobilisiert wird und gleichzeitg mit dem Entzug von geldern gedroht wird.

Mittlerweile ist diese Vorgehensweise allerdings schon ziemlich ausgelutscht...

fathaland slim
12:41, Bobinho

>>Die sind nicht so weit wie wir und machen demokratische Wahlen rückgängig, wenn sie nicht passen. Das dauert halt in Polen noch ein wenig.<<

In der Bundesrepublik Deutschland wurde noch nie eine demokratische Wahl rückgängig gemacht.

Auch nicht in Thüringen.

Auch wenn die AfD und ihre Anhänger das Gegenteil behaupten.

Aber auch nur die.

Das Thema wurde ausgiebig diskutiert, außerdem gehört es hier nicht hin.

MRomTRom
Klare Verhältnisse: 88% der Polen wollen in der EU bleiben

'Eine überwältigende Mehrheit der Polen ist nach einer Umfrage dafür, dass ihr Land weiterhin in der EU bleibt. Gut 88 Prozent wollen an der EU-Mitgliedschaft festhalten, ergab eine am Dienstag veröffentlichte Befragung von United Surveys im Auftrag der Zeitung "Dziennik Gazeta Prawna" und des Radiosenders RMF. Nur gut 7 Prozent finden, dass Polen die EU verlassen sollte.'

www.saechsische.de/polen/umfrage-eu-polen-europa-polxit-austritt-552509…

Was die Kaczyński-PiS hier veranstaltet, zielt nur auf die persönlichen Interessen ihres autoritären Führers und die Absicherung ihrer Parteien-Herrschaft ab und hat mit den Interessen der Polen nix zu tun.

MRomTRom
12:59 von Sisyphos3 | Die Wahlergebnisse sind klar

88% der Polen wollen in der EU bleiben.

ich1961

13:02 von Edelfräulein Marylin

Sind für Sie Verträge zum "brechen" da?

ich1961

13:06 von fathaland slim

Danke und volle Zustimmung !!

fathaland slim
12:53, Sisyphos3

>>Das ist mit ein Grund weshalb ich EU kritisch bin
ich will mir von niemandem vorschreiben lassen ausser von "meinem Gericht", was Recht ist
ein gewisses Dilemma<<

Was ist denn Ihr Gericht?

Das Amtsgericht Stuttgart-irgendwas?

Der Landesgerichtshof Baden-Württemberg?

Oder wo machen Sie Schluss?

Blitzgescheit
@Am 08. Oktober 2021 um 12:58 von ich1961

Zitat: "12:49 von Blitzgescheit

Anders herum wird ein Schuh draus!
Die Polen brechen die gültigen und unterzeichneten Verträge.
Da ist wohl zuwenig Blitz und zuviel gescheit?"

Gegen welche Verträge soll Polen angeblich verstoßen.

Bitte mal die Angabe einer konkreten Rechtsquelle.

Blitzgescheit
Treppenwitz der Geschichte

Zitat: "Der ehemalige EU-Ratspräsident Donald Tusk will nicht hinnehmen, dass Polens Verfassungsgericht Teile des EU-Rechts für unvereinbar mit der Landesverfassung erklärt hat. "

Diejenigen, die anderen (Polen und Ungarn) mit vagen und unbelegten Anschuldigen "Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit" vorwerfen, empören sich und beschweren sich darüber, dass Letztere rechtsstaatliche Mittel gegen ein Vorhaben einlegen, das ohnehin gegen EU-Recht verstößt - i.e. der Art. 311 AEUV verbietet explizit die Finanzierung über Fremdkapital.

Also kurzum: diejenigen, die anderen "Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit" vorwerfen reagieren empört, weil Letztere rechtsstaatliche Mittel anwenden, um den Rechtsbruch der Ersteren zu verhindern.

Auf so etwas muss man erst einmal kommen!

ich1961
13:12 von Blitzgescheit Ich

13:12 von Blitzgescheit

Ich bin mir sehr sicher, das Sie selber dazu in der Lage sind, sich das zu suchen !
Ich hatte bereits vorher eine (!) Quelle gepostet.
Findet man bestimmt auch auf der Internetseite der EU.

Peter Meffert
12:41 von Bobinho

Zitat:"Die sind nicht so weit wie wir und machen demokratische Wahlen rückgängig, wenn sie nicht passen."

Verbreiten Sie keine Unwahrheiten!

MRomTRom
Die polnische Justiz ist bereits ein Partei-Organ

Was man nicht vergessen darf:

Der Konflikt um die Einhaltung von EU-Recht enstand, weil die EU sich gegen die Unterwerfung der Unabhängigkeit der Justiz unter die Partei-Interessen der PiS gewandt hat.

Der Konflikt, der hier vom Zaun gebrochen wird, kommt aus einer Justiz, welche bereits mit Partei-Leuten der Pis durchsetzt ist.

Blitzgescheit
Endlich sagt es jemand einmal!

Zitat: "EU-Justizkommissar Reynders kündigte an, zum Schutz des EU-Rechts alle Mittel auszuschöpfen. "

Endlich sagt es jemand einmal!

Sehr gut!

Die Worte von Hrn. Reynders kann ich nur unterstreichen!

Dass man in der EU seit Jahren gegen
- Art. 126 AEUEV (Masstrichter Stabilitätskriterien)
- Dublin 3
- Art. 123 & 125 AEUV (Verbot des Bailout und der Staatsfinanzierung durch die EZB)
- und zu guter letzt Art. 311 AEUV verstößt, der ausschließlich Eigenmittel zur Finanzierung der EU vorsieht und Fremdkapital explizit verbietet, ist völlig inakzeptabel!

Die sog. "Corona-Bonds" werden bekanntlich mit FK finanziert.

Hier muss endlich EU-Recht durchgesetzt werden! Aber hallo!!

Peter Meffert
12:47 von logig

Zitat:"Wo ist da eigentlich der essentielle Unterschied zwischen dem Urteil unseres Verfassungsgerichtes und dem Polens?"

Das BVerfG hat in einem konkreten Einzelfall die Kompetenz des EUGH angezweifelt. Das polnische Verfassungsgericht stellt das EU-Recht prinzipiell in Frage.

fathaland slim
Die Sache ist doch nun wirklich ganz einfach.

Polen ist auf eigenen Wunsch freiwillig der EU beigetreten.

Es wurde ein Beitrittsvertrag unterschrieben, in dem genauestens geregelt ist, inwieweit Polen Souveränitätsrechte an die EU abgibt.

Diesen Vertrag hat jedes EU-Mitglied unterschrieben.

Sollte dieser Vertrag wirklich der polnischen Verfassung widersprechen, wie das mittlerweile von der PiS kontrollierte Verfassungsgericht befunden hat, dann gibt es ganz genau zwei Möglichkeiten:

Entweder das polnische Parlament ändert die polnische Verfassung, oder aber Polen tritt aus der EU aus.

Ich weiß wirklich nicht, was daran so schwer zu verstehen ist.

logig
um 12:53 von Sisyphos3

Ihre Antwort hilft mir insofern nicht weiter, dass die EU ebend keine Staat ist, sondern eine im Grunde halbherzige Konstruktion.
Daher wohl auch ihr berechtigtes "Bauchgrimmen". Im Grunde kann es nicht zwei Gerichte geben, die in einer undefinierte Form oberstes Gericht sind.
Das ist es ja auch, was unser Verfassungsgericht für sich in Anspruch nimmt.

Mister.X
Der Bote in Höchstform. Vier

Der Bote in Höchstform.
Vier Kommentare bis jetzt und wahrscheinlich noch etliche mehr.
Grundtenor:
EU böse, Polnische Regierung Gut (weil gegen EU).
Und natürlich die treuherzige Aufforderung, endlich Quellen für die Verstöße gegen die EU Verträge zu nennen. Quellen, die schon längst genant worden sind.
Die Antwort wird wohl aus Ignorierung oder Nicht Akzeptanz der Belege (also de facto der Realität) bestehen.

Aber gut, Hauptsache die eigenen inhaltsleeren Framing-Parolen unter die Leute gebracht.
Genau wie der vielnamigste User, der mal wieder seine Thesen vom angeblichen "Einparteienblocksystem" in DE zum Besten gibt. Hat zwar mit der Realität und dem Artikel nichts zu tun, aber danach fragt ja keiner. Aber bis jetzt hat noch gar niemand das Stöckchen aufgenommen. So ein Pech aber auch...

Adeo60
@Blitzgescheit, 12:48 - klarer Rechtsbruch durch Polen

"Die EU hat ein Problem mit Rechtsstaatlichkeit. Das zeigt sich insbesondere darin, dass Hr. Tusk gegen die rechtsstaatliche Urteilsverkündung des polnischen Verfassungsgericht in perfider Weise agitiert".
Sie täuschen sich: Das Recht der EU in allen Mitgliedstaaten hat grundsätzlich einen Anwendungsvorrang gegenüber dem jeweiligen nationalen Recht. Dieser Grundsatz wurde vom EuGH mehrfach bestätigt und von den Gerichten der Mitgliedsstaaten grds. akzeptiert. Andererseits hat die EU die nationale Integrität der Mitgliedsstaaten zu achten. Mögliche Konfliktlagen sollen durch Kooperation und im Wege des Vorlageverfahrens gelöst werden.
Nicht Tusk, sondern das polnische Verfassungsgericht hat ein massives Problem mit der Rechtsstaatlichkeit, wenn es polnisches Recht zwingend über EU Recht stellt. Für Sie als AFD-Wähler, der Sie die EU per se ablehnt, mag das wünschenswert sein, de facto stellt es jedoch einen klaren Rechtsbruch dar.

Olivia59
@12:54 von Egleichhmalf

"Ohne Jurist zu sein …
… und ohne dass ich mich auch ansonsten mit den gewiss recht komplizierten Details des europäischen Rechts auskennte, gewinne ich durch sorgfältige Lektüre des Artikels den Eindruck, dass die hier diskutierten Rechtsfragen keineswegs in entsprechend eindeutigen Rechtstexten zwischen EU und Mitgliedsstaaten festgelegt sind.
Dies kommt m.E. ja auch darin zum Ausdruck, dass auch das deutsche Verfassungsgericht - wie im Artikel erwähnt - für sich in Anspruch nimmt, ggf. nationales Recht höher zu bewerten als europäisches."

Ich traue mir hier auch nicht zu die Sachlage zu beurteilen. Die Frage ist nur ob die überhaupt jemanden interessiert, oder ob hier nicht vielmehr ein politsicher Konflikt ausgetragen wird bei dem es kein Richtig oder Falsch gibt, sondern nur unterschiedliche Haltungen und Intentionen.

MRomTRom
13:15 von Blitzgescheit | Da kommen ja auch nur SIE darauf

'Diejenigen, die anderen (Polen und Ungarn) mit vagen und unbelegten Anschuldigen "Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit" vorwerfen, empören sich und beschweren sich darüber, dass Letztere rechtsstaatliche Mittel gegen ein Vorhaben einlegen, das ohnehin gegen EU-Recht verstößt - i.e. der Art. 311 AEUV verbietet explizit die Finanzierung über Fremdkapital.'

Darum geht es bei dem gesamten Vorgang nicht. Auch nicht im Artikel. Da Sie verloren sind, wenn Sie Ihre Kopiervorlagen nicht loswerden, egal ob sie inhaltlich passen oder nicht, wird halt mal wieder emsig copy&paste betrieben.

'Auf so etwas muss man erst einmal kommen!

Da kommen ja auch nur Sie darauf, sonst niemand.

fathaland slim
13:24, Mister.X

>>Der Bote in Höchstform.
Vier Kommentare bis jetzt und wahrscheinlich noch etliche mehr.
Grundtenor:
EU böse, Polnische Regierung Gut (weil gegen EU).
Und natürlich die treuherzige Aufforderung, endlich Quellen für die Verstöße gegen die EU Verträge zu nennen. Quellen, die schon längst genant worden sind.
Die Antwort wird wohl aus Ignorierung oder Nicht Akzeptanz der Belege (also de facto der Realität) bestehen.

Aber gut, Hauptsache die eigenen inhaltsleeren Framing-Parolen unter die Leute gebracht.
Genau wie der vielnamigste User, der mal wieder seine Thesen vom angeblichen "Einparteienblocksystem" in DE zum Besten gibt. Hat zwar mit der Realität und dem Artikel nichts zu tun, aber danach fragt ja keiner. Aber bis jetzt hat noch gar niemand das Stöckchen aufgenommen. So ein Pech aber auch<<

Ich werde auch den Deubel tun. Und hoffe, andere Foristen halten es genauso wie ich.

Den immergleichen Behauptungen der beiden ist wirklich oft genug widersprochen worden. Irgendwann reicht es.

Adeo60
@Peter Meffert, 13:18 Uhr

Tatsächlich kann die nationale Identität im Einzelfall zu einer Abweichung von EU-Recht führen. Aber Sie haben völlig Recht. Wer die Ausnahme zum Prinzip erhebt und sich bewusst gegen EU-Recht erhebt, ohne z.B. das in diesen Fällen gebotene Vorlageverfahren einzuschalten, handelt rechtswidrig. Ein Staatenverbund, der dies durchgehen lässt, verliert seine Legitimation und Handlungsfähigkeit.

Edelfräulein Marylin
re 13:10 ich1961

>>Sind für Sie Verträge zum "brechen" da?<<

Da kann ich Sie das Gleiche fragen: sind für Sie nationale Verfassungen zum "brechen" da? Seit wann stehen Verträge über sie? Warum haben sich vor 15 Jahren Franzosen und Niederländer in Referenden gegen eine europäische Verfassung ausgesprochen? Warum wurde Anfang des Jahrtausends diese Verfassung für die EU ausgearbeitet, warum nach diesen Referenden das Vorhaben nicht weiter verfolgt, warum der Rückzieher der Regierenden? Warum soll der Ersatz dafür, der "Vertrag von Lissabon", der nur zwischen den Regierungen ausgehandelt wurde, über nationale Verfassungen, die vom Volk beschlossen, z.B. die polnische oder die spanische, stehen?

logig
um 13:19 von fathaland slim

"Ich weiß wirklich nicht, was daran so schwer zu verstehen ist."

Was würden sie davon halten, wenn der europäische Gerichtshof von unserer Staat verlangen würde, er sollte sein Grundgesetz ändern.
Dazu kommt, dass der Europäische Gerichtshof nicht die Möglichkeit hat, seinen Willen durchzusetzen, da ein Ausschluß meines Wissens nach nicht möglich ist.
Es ist wohl alles nicht so einfach, wie sie vermuten.

Treualp1
Ex-Ratspräsident Tusk rief zu Protesten auf

Ja zum Schutz des EU-Rechts alle Mittel auszuschöpfen aber nicht irgend welche Einzelaktionen von Deutschland aus starten. Das löst in der polnischen Bevölkerung nur Antipathie aus. Es muss von Frankreich den Beneluxstaaten und Italien aus gehen und zu sofortigen wirtschaftlichen Konsequenzen führen. Das nicht ausgezahlte Kapital wird wo anders sicher auch nutzbringend eingesetzt werden können.

weingasi1
Am 08. Oktober 2021 um 12:54 von ich1961

Warum kann jetzt - nach immerhin 18 Jahren ein polnisches Gericht befinden, das das EU-Recht nicht vor dem polnischen Recht stehen kann (darf)?
__
Auch bei uns steht teilweise das VerfG DE's
über dem der EU, so der Bericht.
Vielleicht muss ja auch das EU-Gesetz mal zumindest eindeutig abgefasst werden. Dass ein solches Gesetz, wenn es zum Streitfall kommt, unterschiedlich ausgelegt wird/werden kann, ist nicht optimal. Manchmal hat man das Gefühl, dass im Rausch der Sinne damals das ein- oder andere mit "heisser Nadel gestrickt wurde".

Blitzgescheit
@Am 08. Oktober 2021 um 13:32 von MRomTRom

Zitat: "'Auf so etwas muss man erst einmal kommen!

Da kommen ja auch nur Sie darauf, sonst niemand."

Jeder, der des Lesens fähig ist, kann den Art. 311. AEUV durchlesen.

Diese regelt die Finanzierung der EU kristallklar.

Wieso soll der Hinweis auf diesen eklatanten Verstoß gegen das EU-Recht hier nicht hinpassen? Hrn. Reynders , Hrn. Tusk und Frau Brantner geht es doch um die Einhaltung von EU-Recht!?

Q:

"https://dejure.org/gesetze/AEUV/311.html"

eine_anmerkung.
um 13:34 von Adeo60

>>"Tatsächlich kann die nationale Identität im Einzelfall zu einer Abweichung von EU-Recht führen. Aber Sie haben völlig Recht. Wer die Ausnahme zum Prinzip erhebt und sich bewusst gegen EU-Recht erhebt, ohne z.B. das in diesen Fällen gebotene Vorlageverfahren einzuschalten, handelt rechtswidrig.."<<

Sorry, aber was reden Sie da für ein Müll? Was ist dann mit Schengen?

weingasi1
Am 08. Oktober 2021 um 12:59 von Chili58

Wie soll das bei über 25 Staaten funktionieren, die in erster Linie nicht Europa sondern ihre eigenen Interessen im Blick haben. Ich jedenfalls bin gespannt, was passiert, wenn Polen wirklich das europäische Recht nicht mehr anerkennt. Ich nehme an, endloses Debattieren und Drohen und nichts Konkretes. EU eben.
__
Die einzige Möglichkeit, die die EU hat, ist gegebenenfalls Gelder zu kürzen. Ich kann mir beim besten Willen nicht erklären, wieso man nie eine Reglung füe einen Ausstieg bzw. Ausschluss getroffen hat.
Ich habe noch nie von einem Vertrag gehört, der keine derartige Klausel beinhaltet.
Noch nie ! Gibt es vermutlich auch garnicht.

Treualp1
In Polen gilt PiS-Recht stattt Rechtsstaatlichkeit

In Polen gilt PiS-Recht statt Rechtsstaatlichkeit: Dann soll sich diese Regierung doch Putin und Lukaschenko anschließen. Die finanziellen Mittel der EU können dann für den Eintritt der Balkan-Staaten sinnvoll eingesetzt werden.

MRomTRom
13:29 von Adeo60 @ Blitzgescheit | Informationell abgehängt

'Nicht Tusk, sondern das polnische Verfassungsgericht hat ein massives Problem mit der Rechtsstaatlichkeit, wenn es polnisches Recht zwingend über EU Recht stellt. Für Sie als AFD-Wähler, der Sie die EU per se ablehnt, mag das wünschenswert sein, de facto stellt es jedoch einen klaren Rechtsbruch dar.

Der User widerspricht sich am liebsten selbst.
Da gibt es angebliche Rechtsverstöße der EU, die aber nach gerichtlicher Abklärung keine sind. Mit etwas Fleiß selbst nachlesbar.

Gegen EU-Recht darf nach seiner Auffassung aber willkürlich verstoßen werden, was nur aussagt, dass er zu 'Recht' kein prinzipielles sondern ein rein taktisches Verhältnis hat.

Im Übrigen: ist er auch hier mal wieder hinter dem Stand seines Vorsitzenden Meuthen gefallen, der Dexit (und damit auch Polexit) als dumme Entscheidung kritisiert

frauenzimmer
12:54 von ich1961

"Warum kann jetzt - nach immerhin 18 Jahren ein polnisches Gericht befinden, das das EU-Recht nicht vor dem polnischen Recht stehen kann (darf)?"

das verstehe ich auch nicht. ich bin keine juristin.

meine erklärung: es kann sein, das polens verfassung nicht auf eu-tauglichkeit vor vertragsabschluss ordentlich geprüft wurde oder aber eine entsprechende klausel im eigentlichen eu-vertrag fehlt, die das was jetzt passiert ist, verhindern hätte können.

wie z. B. das eu-beitrittsland erklärt mit der unterschrift, das seine verfassung eu-kompatibel ist oder so ähnlich

ich1961
13:30 von Olivia59 Es ist

13:30 von Olivia59

Es ist erstaunlich, wie viele User hier nichts auf Verträge geben!
Polen hat einen Vertrag über den Beitritt zur EU ratifiziert - also anerkannt. Mit allem, was da so drin steht. Und heute gilt der Vertrag nicht mehr?
Merkwürdiges Gebaren - auch von Ihnen.

ich1961

13:34 von Edelfräulein Marylin

Es gibt BEITRITTSVERTRÄGE die jedes EU-Land unterzeichnen und ratifizieren musste.
Und mit der Ratifizierung sind diese Verträge gültig - ob es Ihnen und einigen anderen Usern passt oder nicht.

fathaland slim
13:34, logig

>>um 13:19 von fathaland slim
"Ich weiß wirklich nicht, was daran so schwer zu verstehen ist."

Was würden sie davon halten, wenn der europäische Gerichtshof von unserer Staat verlangen würde, er sollte sein Grundgesetz ändern.<<

Wenn unser Verfassungsgericht beschließen sollte, daß der EU-Beitrittsvertrag dem Grundgesetz wesentlich widerspricht, dann gibt es auch hier nur zwei Möglichkeiten.

>>Dazu kommt, dass der Europäische Gerichtshof nicht die Möglichkeit hat, seinen Willen durchzusetzen, da ein Ausschluß meines Wissens nach nicht möglich ist.<<

Ja, leider sind die Sanktionsmöglichkeiten der EU sehr unzureichend.

>>Es ist wohl alles nicht so einfach, wie sie vermuten.<<

Die Sachlage ist mehr als eindeutig.

wenigfahrer
Am 08. Oktober 2021 um 12:32 von Karl Klammer

" Mit inbetriebnahme von Nordstream2 ist ihr Erpressungspotential gegenüber der EU marginal geworden.

Ein POLEXIT werden die Bürger nicht mitmachen
und es wird zum Volksaufstand führen. "

Noch ist Nord nicht in Betrieb, und wenn Grün kommt, sehe ich das auch noch nicht, es sei den es geht schnell, wir brauchen das Gas auch, weil der Preis gut ist.

Und es wird keinen Aufstand geben, halte ich für ausgeschlossen, Polen sind auch nicht dumm, hab viele Jahre mit Ihnen gearbeitet, die ticken nur etwas anders als Deutsche.

Bobinho
13:06 von fathaland slim

"In der Bundesrepublik Deutschland wurde noch nie eine demokratische Wahl rückgängig gemacht.

Auch nicht in Thüringen.

Auch wenn die AfD und ihre Anhänger das Gegenteil behaupten.

Aber auch nur die.

Das Thema wurde ausgiebig diskutiert, außerdem gehört es hier nicht hin"

Danke, dass sie hier die Moderationspolizei spielen und sagen was hier hin gehört und was nicht. Ihrer Reaktion entnehme ich, dass ich ins Schwarze getroffen habe. Danke vielmals.

Olivia59
@13:48 von ich1961

"Es ist erstaunlich, wie viele User hier nichts auf Verträge geben!
Polen hat einen Vertrag über den Beitritt zur EU ratifiziert - also anerkannt. Mit allem, was da so drin steht. Und heute gilt der Vertrag nicht mehr?
Merkwürdiges Gebaren - auch von Ihnen."

Erstaunlich, ihr Anwurf. Die rechtlich formale Feststellung, dass ein Konflikt mit dem polnischen Recht vorliegt sagt noch nichts darüber aus welche Handlungen sich daraus ergeben, bzw. ob der EU-Vertrag bzw. der Beitritt für nichtig erklärt wird oder nicht.
Dazu habe ich mich überhaupt nicht geäussert.

ich1961
13:45 von frauenzimmer Ich

13:45 von frauenzimmer

Ich bin auch keine Juristin, aber abgeschlossene Verträge sind einzuhalten, ist zumindest mein letzter Stand.
Und in Polen wurde ein Referendum durchgeführt, eine Ratifizierung vorgenommen - so what? Gültige Verträge eben.

eine_anmerkung.
um 13:34 von Edelfräulein Marylin

>>"Da kann ich Sie das Gleiche fragen: sind für Sie nationale Verfassungen zum "brechen" da? Seit wann..."<<

Alles richtig was Sie sagen und wurde nicht dem deutschen Bürger beim EU-Beitritt hoch und heilig versprochen das Deutschland nie für die Schulden anderer EU-Partner aufkommen würde? Alles vergessen oder was? Und wie sieht die gemeinsame Schuldenaufnahme versus unserer Verfassung aus?

eine_anmerkung.
um 13:54 von ich1961

>>"Es gibt BEITRITTSVERTRÄGE die jedes EU-Land unterzeichnen und ratifizieren musste.
Und mit der Ratifizierung sind diese Verträge gültig - ob es Ihnen und einigen anderen Usern passt oder nicht."<<

...ja, ja, ja und enthalten diese BEITRITTSVERTRÄGE nicht die Einhaltung sogenannter Stabilitätskriterien?

logig
um 13:54 von fathaland slim

Nicht alles, was sie als eindeutig einschätzen, ist es. Übrigens, mehr als eindeutig geht nicht.
Eine weiter Diskussion mit ihnen erscheint mir bei dieser Frage nicht hilfreich.

Edelfräulein Marylin
re 13:54 von ich1961

Es geht nicht darum, ob es mir oder anderen Usern passt, dies wäre eine politische Wertung, sondern um ein juristisches Problem.

Ähnliches hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil 2020 entgegen der Auffassung des EUGH zum Anleihenkaufprogramm der EZB geführt. Lesen Sie die Mitteilung:

"https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/D…"

Ein Zitat daraus:
"Dass in den - wie nach den institutionellen und prozeduralen Vorkehrungen des Unionsrechts zu erwarten - seltenen Grenzfällen möglicher Kompetenzüberschreitung seitens der Unionsorgane die verfassungsrechtliche und die unionsrechtliche Perspektive nicht vollständig harmonieren, ist dem Umstand geschuldet, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon Herren der Verträge bleiben und die Schwelle zum Bundesstaat nicht überschritten wurde."

Bobinho
13:19 von fathaland slim

"Diesen Vertrag hat jedes EU-Mitglied unterschrieben."

Ja die BRD auch. Zitat aus dem Handelsblatt:
"Ein Staat, der das für sich verlangt, würde von allen anderen Staaten als nicht vertragsfähig angesehen. Und Deutschland hat ein solches Letztentscheidungsrecht beim Maastricht-Vertrag nie für sich reklamiert, ja es – zu Recht- nicht einmal versucht."
Aus dem TS Artikel:
"Das Bundesverfassungsgericht etwa sicherte sich für den Notfall ein Letztentscheidungsrecht"

Vielleicht sollten wir uns erstmal an die eigenen Nase fassen.....

frauenzimmer
12:50 von Der Lenz

"Entweder indem Polen das Primat ratifizierten internationalen Rechtes in der Verfassung verankert.

Oder indem die Verträge die dieses Voraussetzt aufgrund des Fehlens entsprechender Verfassungsklauseln als nichtig zu betrachten sind."

Ich lese, Sie sind der jura-ischen Sprache kundig, wie beneidenswert.

Sie haben damit mein Unverständnis beantwortet. danke

fathaland slim
14:12, eine_anmerkung.

>>um 13:54 von ich1961
>>"Es gibt BEITRITTSVERTRÄGE die jedes EU-Land unterzeichnen und ratifizieren musste.
Und mit der Ratifizierung sind diese Verträge gültig - ob es Ihnen und einigen anderen Usern passt oder nicht."<<

...ja, ja, ja und enthalten diese BEITRITTSVERTRÄGE nicht die Einhaltung sogenannter Stabilitätskriterien?<<

Nein. Die stehen anderswo.

Adeo60
@eine_anmerkung, 13:39 Uhr

"Sorry, aber was reden Sie da für ein Müll? Was ist dann mit Schengen?"

Ich rede bzw. schreibe nicht Müll, sondern trage die Grundsätze des EU-Rechts vor, u.a. nachzulesen in § 4 II EUVertrag und zum Vorlageverfahren gibt es ebenfalls (Durchführungs-) Bestimmungen.

Auch im Schengen-Raum wurde z.B. das gemeinsame Justizsystem für die gemeinsame Grenzkontrolle und Bekämpfung von Kriminalität gestärkt.

Wo sehen Sie denn da Widersprüche zu meiner Darlegung?

Sisyphos3
13:10 von MRomTRom

Die Wahlergebnisse sind klar
88% der Polen wollen in der EU bleiben.
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und 44 % haben diese PIS gewählt
also was wollen sie mit ihren 88 % erklären ?