Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle, Vorsitzender des Senats und scheidender Präsident des Gerichts, Peter M. Huber und Sibylle Kessal-Wulf und AfD-Sprecher Meuthen

Ihre Meinung zu Bundesverfassungsgericht: Seehofer verliert Rechtsstreit gegen AfD

Bundesinnenminister Seehofer hätte ein Interview mit AfD-kritischen Äußerungen nicht auf der Homepage seines Ministeriums veröffentlichen dürfen. Das Bundesverfassungsgericht gab einer Klage der Partei gegen Seehofer statt.

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166 Kommentare

Kommentare

Karl Klammer
Ein Mausausrutscher Seehofers

Der IT Unbedarfte Horschti wollte es eigendlich auf seine "Private Homepage" setzen.

Gassi
Aufs Glatteis begeben

Da haben ihn die Noddler von der AfD mit ihren endlosen Sticheleien unter die Gürtellinie wohl in Rage gebracht. Aber wsrum stellt er so was auf die Ministerium-Seite? Da schläft man ne Nacht drüber und lässt solche Kraftmeierei bleiben. Jetzt hat er sich einen Bärendienst geleistet und der AfD einen werbewirksamen Erfolg. Nicht klug, Hr Seehofer. Und weil er es wusste und dennoch tat ... war es dumm.

Anderes1961
Vorbeugen ist besser als heilen

Vorbeugend möchte ich auf folgendes hinweisen:
Nein, liebe AfDler. Ihr braucht jetzt nicht zu schreiben: "Seehofer darf die AfD nicht mehr als staatszersetzend bezeichnen." Ich möchte wetten, daß genau das von der Partei jetzt überall verbreitet wird.
Das Gericht hat lediglich festgestellt, daß solche Positionierungen lediglich nicht auf offiziellen Seiten der Bundesregierung verbreitet werden darf. Und das ist auch nachvollziehbar, meiner Ansicht nach geht das Urteil in Ordnung.
Was Seehofer aber weiterhin darf: Die AfD als staatszersetzend kritisieren. Und dieser Ansicht Seehofers stimme ich vollumfänglich zu, ich kann es nur nicht in so schöne....
Den Rest kennen Sie liebe Mitforisten.

vweh
Das muss der Rechtsstaat

nun mal aushalten...
Die AfD liefert genug Ansatzpunkte um sich kritisch und sachlich mit ihr auseinanderzusetzen.
Ein Lob an das BVerGericht, auch wenn es in diesem Einzelfall die falschen begünstigt.

derdickewisser
Ein gutes Urteil.

Denn es zeigt die Grenzen auf, außerhalb derer der parteipolitische Kampf nicht mehr zulässig ist. Zumal es nicht um Argumente geht, sondern um Diffamierung, die als "Staatsmeinung" und so etwas wie eine offizielle Doktrin dargestellt wurde. Wer sich hier nicht an die Regeln und Gesetze hält, ist in diesem Fall also der Innenminister, nicht die immer so arg gescholtene AfD.

AbseitsDesMainstreams
Sieg der Demokratie

Eine Regierung ist als Exekutive in einer starken Position und beherrscht in der BRD weitere wichtige Säulen, wie etwa die Staatsmedien oder eine Vielfalt von Günstlingen über die Subventionierung durch Steuermittel.

Unter diesen Bedingungen hat es eine Opposition wirklich nicht leicht. Nach meinem derzeitigen Eindruck nutz die Nomenklatur ihre Macht gegenüber Kritikern maximal aus. Zurückhaltung wäre angezeigt und das Zulassen eines harten, aber fairen demokratischen Diskurses.

Davon haben wir uns inzwischen weit entfernt.
Der Spruch des Bundesverfassungsgerichts ist für die Demokratie Gold wert! Ich hoffe, alle Politiker inkl. dem Bundespräsidenten nehmen sich die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts auch zu Herzen.

Bote_der_Wahrheit
@Am 09. Juni 2020 um 11:51 von Anderes1961

Zitat: "Was Seehofer aber weiterhin darf: Die AfD als staatszersetzend kritisieren. Und dieser Ansicht Seehofers stimme ich vollumfänglich zu, ich kann es nur nicht in so schöne...."

Kann er machen. Klar.

Ernst nehmen könnte jeder intelligente Mensch ihn allerdings erst dann, wenn er auch valide Argument vorbrächte, die belegen, inwiefern und wo genau die AfD angeblich "staatszersetzend" sei.

Meinung zu unserer Truman Welt
rer Truman Welt

Eine richtige Entscheidung!
Webseiten von Ministerien sind keine Medien, um Wahlkampf der Regierenden zu veröffentlichen, persönliche Meinungsäusserungen und schon gar nicht für Diffamierungen.
Wie richtig oder falsch nun konkret Seehofers Äusserung auch der Einzelne betrachten mag, es geht hier um Mißbrauch von Instrumenten der Regierung. Sie können und dürfen nicht instrumentalisiert werden, um persönliche Interessen oder die einer Partei zu verbreiten im Namen der Regierung.
Im weiteren Sinne ist sein Verhalten aus meiner Sicht letztlich im Grunde das, was er in besagtem Interview der AfD vorwirft -> staatszersetzendes Handeln durch den Mißbrauch von Staatsmedien. Solche Mißbräuche sind subsumiert staatsschädigend und damit -zersetzend.
Psychologisch gesehen ist bei Menschen allerdings sehr häufig zu beobachten, dass sie sich über Verhalten bei anderen aufregen, welches sie selbst jedoch auch an den Tag legen, so jedoch nicht sehen wollen.
Analytisch wird das Projektion genannt.

frosthorn
ich lach mich tot

Ausgerechnet die AfD klagt gegen die Meinungsfreiheit. Und nennt das auch noch eine "Frage der politischen Hygiene".
Die Partei, die jede hetzerische Äußerung verteidigt mit dem Hinweis auf das Recht auf freie Meinungsäußerung, fühlt sich jetzt beleidigt, dass es Meinungen gibt, in denen sie selbst nicht gut wegkommt. Und tut was? Vor dem BVrfG darauf klagen, dass so etwas verboten wird.
Das werde ich noch meinen Enkeln erzählen.
Ach ja, und: ich habe jetzt zur Kenntnis genommen, dass Herr Seehofer die AfD nicht als "staatszersetzend" hätte bezeichnen dürfen. Aber aufgepasst: ich halte sie trotzdem für staatszersetzend. Leider kann man meine Meinung über diese Partei nicht wegprozessieren.

ihoecken
Der Staat muss neutral bleiben

Das ist gut und richtig! Wir Bürger müssen uns aber gegen die Lügner aus den Reihen der AfD mehr wehren. Wir müssen ihnen zeigen, dass wir den Aufstieg dieser "Partei" mit allen Mitteln verhindern, die uns in der Demokratie und durch das Grundgesetz gegeben wurde. Wir haben die Pflicht, die Demokratie zu bewahren und müssen der AfD auch ganz klar Linien aufzeigen: Bis hierhin und nicht weiter.

Peter Meffert

Herzlichen Glückwunsch, liebe AfD! Ein weiterer Beweis dafür, dass die von euch wie eine Fahne vorausgetragene Opferrolle nicht stimmt. Selbst die "unterdrückte einzige Oppositionspartei" bekommt vom "regierungstreuen" BVerfG Recht! Das ist schön für euch! Für uns alle aber auch, denn es zeigt, dass all die Unterstellungen gegenüber unserem Staat, seinen Organen usw. sich in Luft auflösen, wenn sie auf die Probe gestellt werden. Und da ich kein Minister bin, darf ich meine ganz private Meinung auch öffentlich äußern: Die AfD ist und bleibt staatszersetzend, solange sie es nicht schafft, die Rechtsextremen, Rassisten und Nationalisten in ihren Reihen loszuwerden.

Aufmerksamleser
Niederlage für die Demokratie

Der Seehofer hat doch recht gehabt mit seiner Äußerung. Und genau solche Wahrheiten gehören dann auch auf die Presseseiten des Innenministeriums. Im Gegensatz zur AfD, die ja nur hetzen kann, ist die Mitteilung sachlich dargestellt worden. Was haben sich die Richter des Bundesverfassungsgerichts nur gedacht, oder darf man jetzt keine kritischen Anmerkungen über eine staatszersetzende Gruppierung machen, die doch nachweislich der politische Arm der menschenverachtenden Nazis ist.

Anderes1961
@AbseitsDesMains

"
Am 09. Juni 2020 um 11:56 von AbseitsDesMains...
Sieg der Demokratie

Eine Regierung ist als Exekutive in einer starken Position und beherrscht in der BRD weitere wichtige Säulen, wie etwa die Staatsmedien oder eine Vielfalt von Günstlingen über die Subventionierung durch Steuermittel."

Ein Sieg der Demokratie, die es laut AfD in diesem Staat ja nicht geben soll. Diesen Widerspruch sollte man sich auf der Zunge zergehen lassen.

claireannelage
In der Sache richtig

Seehofer hat die afd völlig zu recht kritisiert, sie ist einfach ein widerwärtiger brauner Haufen. In diesem Staat geniessen aber alle den selber Schutz, auch Rechtspopulisten. Daher müssen diese Dinge nun auf anderen Seiten ausweichen - Raum genug ist ja vorhanden.

Es stellt sich nur die Frage ob es nutzbringend ist, oder ob man die afd nicht dadurch daran hindert in der Bedeutungslosigkeiten zu versinken. Hier könnte Ignoranz vielleicht der bessere Weg sein.

Peter Meffert
11:56 von AbseitsDesMains...

Zitat:"Eine Regierung ist als Exekutive in einer starken Position und beherrscht in der BRD weitere wichtige Säulen, wie etwa die Staatsmedien oder eine Vielfalt von Günstlingen über die Subventionierung durch Steuermittel."

Kaum ist das Urteil gesprochen, kommen schon wieder die gleichen absurden Opferposen: Von welchen "Staatsmedien" reden Sie? Welche "Günstlinge" werden mit Steuermitteln subventioniert? Welche "Nomenklatur" nutzt ihre Macht gnadenlos aus? Ach so, Sie meinen das für die AfD vorbildliche Russland! Na dann, nichts für ungut...

Anderes1961
@frosthorn

"...Ach ja, und: ich habe jetzt zur Kenntnis genommen, dass Herr Seehofer die AfD nicht als "staatszersetzend" hätte bezeichnen dürfen. Aber aufgepasst: ich halte sie trotzdem für staatszersetzend. Leider kann man meine Meinung über diese Partei nicht wegprozessieren."

Doch, lieber Frosthorn, genau das darf er auch weiterhin. Solche Ansichten darf er nur nicht mehr über offizielle Seiten der Regierung kundtun. Auf seiner privaten Homepage, in Interviews, wo auch immer, darf er selbstverständlich weiterhin die AfD (zu Recht) als staatszersetzend kritisieren.

Schön, wieder von Ihnen zu lesen.

werner1955
Rechtsstreit

Gut das Gesetzte für alle gelten.

Alles so wie immer Wasser predigen und Wein ....

McColla
Mir kommen die Tränen

Am 09. Juni 2020 um 11:54 von derdickewisser
Ein gutes Urteil.
Denn es zeigt die Grenzen auf, außerhalb derer der parteipolitische Kampf nicht mehr zulässig ist. Zumal es nicht um Argumente geht, sondern um Diffamierung, die als "Staatsmeinung" und so etwas wie eine offizielle Doktrin dargestellt wurde. Wer sich hier nicht an die Regeln und Gesetze hält, ist in diesem Fall also der Innenminister, nicht die immer so arg gescholtene AfD.

---

Die immer so arg gescholtene AfD. Die Ungerechtigkeit, die dieser Partei immer und immer wieder angetan wird, ist ja kaum noch auszuhalten.
Dabei möchte Sie doch nur das Beste für alle.

Das Urteil geht absolut in Ordnung und zeigt gleichzeitig einmal mehr auf, dass die AfD bewusst und mit Kalkül Unwahrheiten verbreitet. Wir befinden uns nämlich sehr wohl in einem Rechtsstaat und in diesem kann auch die AfD Recht bekommen, sofern dieses ihr zusteht.

Bitte nicht vergessen liebe AfDler/Innen, wenn es das nächste Mal wieder andersherum ausgeht. ;)

frosthorn
@Bote_der_was, 12:08

Ernst nehmen könnte jeder intelligente Mensch ihn allerdings erst dann, wenn er auch valide Argument vorbrächte, die belegen, inwiefern und wo genau die AfD angeblich "staatszersetzend" sei.

Naja, mit den validen Argumenten ist das so eine Sache. Es gibt Schüler, denen habe ich den Pythagoras auf drei verschiedenen Wegen bewiesen, sie haben keinen davon verstanden. Das liegt aber nicht daran, dass mit dem Satz des Pythagoras irgend etwas nicht stimmt.
Vielleicht waren sie einfach so intelligent, dass sie mich nicht ernst nehmen konnten.

Mein blauer Engel

das Vergehen gegen die Neutralitätspflicht ist lange her. Der Schaden ist da.
Konsequenzen hat das alles nicht.
Wenn Sie falsch parken, dann kostet es 20 Euro. Wenn Sie eine Partei verunglimpfen, weil sie gerade die Macht dazu haben, dann kostet das nix.
Also- parken sie nicht falsch !

McColla
Vollste Zustimmung

Am 09. Juni 2020 um 11:51 von Anderes1961
Vorbeugen ist besser als heilen
Vorbeugend möchte ich auf folgendes hinweisen:
Nein, liebe AfDler. Ihr braucht jetzt nicht zu schreiben: "Seehofer darf die AfD nicht mehr als staatszersetzend bezeichnen." Ich möchte wetten, daß genau das von der Partei jetzt überall verbreitet wird.
Das Gericht hat lediglich festgestellt, daß solche Positionierungen lediglich nicht auf offiziellen Seiten der Bundesregierung verbreitet werden darf. Und das ist auch nachvollziehbar, meiner Ansicht nach geht das Urteil in Ordnung.
Was Seehofer aber weiterhin darf: Die AfD als staatszersetzend kritisieren. Und dieser Ansicht Seehofers stimme ich vollumfänglich zu, ich kann es nur nicht in so schöne....
Den Rest kennen Sie liebe Mitforisten.

---

Da haben Sie aber sehr schön vorgebeugt und ich schließe mich dem gerne an.

fathaland slim
11:56, AbseitsDesMains...

>>Eine Regierung ist als Exekutive in einer starken Position und beherrscht in der BRD weitere wichtige Säulen, wie etwa die Staatsmedien oder eine Vielfalt von Günstlingen über die Subventionierung durch Steuermittel.<<

Von welchen Staatsmedien reden Sie? Und wer sind die durch Steuermittel subventionierten Günstlinge?

werner1955
Aber aufgepasst

von frosthorn @
Viele andere sind aber gerade auch durch dieses Urteil jetzt bestärkt worden demokratische Wahlentscheidungen für sich persönlich zu treffen.

Seebaer1
Der Begriff an sich...

Mal abgesehen davon, dass das Urteil richtig ist und ja auch so erwartet wurde. Ich kann den umstrittenen Begriff nicht nachvollziehen. Was soll denn bitte "staatszersetzend" an der AfD sein. Ich habe noch nichts von der AfD gehört oder gelesen, was sich gegen unseren Staat an sich richtet. Höchstens an den Einen oder Anderen Vertreter des selben.
Und das machen ja auch Vertrete anderer Parteien gelegentlich.

krittkritt
Die CSU hat schon immer den Staat benützt.

Das fängt damit an, dass auffällig staatsähnliche Symbole Bayerns für die Parteiwerbung benützt werden. Und endet bei Umfragen auf Steuerzahlerkosten.
Hans Herbert von Arnim ("Die Selbstbediner") hat die spezielle Art wie sich die CSU Bayern "zur Beute" gemacht hat eindrücklich nachrecherchiert.

Dass es die Opposition immer schwerer hat gegen den "Amtsbonus" anzukämpfen, kann das Verfassungsgericht natürlich nicht verhindern.

McColla
Ruhig Blut bewahren

Am 09. Juni 2020 um 12:09 von frosthorn
ich lach mich tot
Ausgerechnet die AfD klagt gegen die Meinungsfreiheit. Und nennt das auch noch eine "Frage der politischen Hygiene".
Die Partei, die jede hetzerische Äußerung verteidigt mit dem Hinweis auf das Recht auf freie Meinungsäußerung, fühlt sich jetzt beleidigt, dass es Meinungen gibt, in denen sie selbst nicht gut wegkommt. Und tut was? Vor dem BVrfG darauf klagen, dass so etwas verboten wird.
Das werde ich noch meinen Enkeln erzählen.
Ach ja, und: ich habe jetzt zur Kenntnis genommen, dass Herr Seehofer die AfD nicht als "staatszersetzend" hätte bezeichnen dürfen. Aber aufgepasst: ich halte sie trotzdem für staatszersetzend. Leider kann man meine Meinung über diese Partei nicht wegprozessieren.

---

Lesen Sie hierzu den Kommentar von Anderes 1961, 11:51 Uhr.

Mein blauer Engel

Am 09. Juni 2020 um 11:53 von vweh
Das muss der Rechtsstaat

nun mal aushalten...
Die AfD liefert genug Ansatzpunkte um sich kritisch und sachlich mit ihr auseinanderzusetzen.
Ein Lob an das BVerGericht, auch wenn es in
diesem Einzelfall die falschen begünstigt.

nnnn

Achso..begünstigt !? Nicht Recht gesprochen ?
Achso..sachlich auseinandersetzen ? Wo wäre denn das schon eimal dagewesen ?

Sachlich waren die Autoabfacklungen, denn das waren ja Sachen - oder ?

Leipzigerin59
11:56 @AbseitsDesMains...

"Eine Regierung ist ... beherrscht in der BRD weitere wichtige Säulen, ... die Staatsmedien oder eine Vielfalt von Günstlingen über die Subventionierung durch Steuermittel. ..."

Würden Sie bitte erläutern,
wer oder was die

1. Staatsmedien
und
2. die subventierten Günstlinge

sind!

Danke
Leipzigerin59

AbseitsDesMainstreams
Weitere Konsequenzen

Konsequenter Weise sollten sich nach diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch weitere staatliche Organe wie die öffentlich-rechtlichen Medien oder die staatsnahen, steuerfinanzierten Kirchen in ihrer politischen Meinungsäußerung zurück nehmen und auf ihren Auftrag konzentieren. Gleiches gilt für die Gewerkschaften.

derdickewisser
@frosthorn 12.09

Sie irren, die AfD klagt nicht gegen Meinungsfreiheit. Sie hat nicht dagegen geklagt, dass Seehofer sie polemisch kritisiert hat, sondern dass er seine Meinung als offizielle Position des Innenministeriums ausgegeben hat, das aber zur politischen Neutralität verpflichtet ist. Ich vermute, dass Sie durchaus wissen, dass es hier also keineswegs um das Recht auf freie Meinung geht, sondern um die Instrumentalisierung des Amtes des Innenministeriums für die Verbreitung einer parteipolitischen Aussage. Und das ist eben nicht zulässig. Als CSU-Politiker darf Seehofer sagen was er will, als Innenminister nicht.
Erzählen Sie also bitte Ihren Enkeln keine fake-News.

fathaland slim
12:09, frosthorn

>>Ach ja, und: ich habe jetzt zur Kenntnis genommen, dass Herr Seehofer die AfD nicht als "staatszersetzend" hätte bezeichnen dürfen.<<

Doch, das durfte er, und das darf er auch weiterhin. Allerdings nicht in seiner Funktion als Bundesinnenminister, sondern als Horst Seehofer, also als Privatmann. Genau wie Sie und ich das dürfen.

Peter G.
11:56 von AbseitsDesMains...

Die gesetzgeberische Gewalt wird immer noch legislativ genannt

hesta15
um 12:09 von frosthorn

>>Ach ja, und: ich habe jetzt zur Kenntnis genommen, dass Herr Seehofer die AfD nicht als "staatszersetzend" hätte bezeichnen dürfen. Aber aufgepasst: ich halte sie trotzdem für staatszersetzend. Leider kann man meine Meinung über diese Partei nicht wegprozessieren.<<

Horst Seehofer darf die AFD alsStaatszersetzend bezeichnen, allerdings nicht auf öffentlichen Regierungsseiten.
Und es ist gut so das dieses Sammelbecken von Neonazis so genannt werden darf.

Bote_der_Wahrheit
Welche "staatszersetzenden" Positionen denn?

Zitat: "Seehofer hatte in einem Interview das Verhalten der AfD im Bundestag als "staatszersetzend" bezeichnet und diese Passage auch auf die Internetseite seines Ministeriums gestellt."

Ob Hr. Seehofer nun die Webseiten dafür verwendet hat und davon zu schwadronieren, dass die einzige, echte Oppositionspartei angeblich eine "staatszersetzende" Partei sei, ist für mich nicht der entscheidende Punkt.

Das ist zwar - in meinen Augen - ein schlechter Stil, da man als Minister und somit staatliches Organ zur Neutralität verpflichtet ist, aber man ist ja heutzutage schon gar nichts mehr anderes gewohnt.

Was mich eher interessieren würde: Welche "staatszersetzenden" Positionen soll die AfD denn lt. Hrn. Seehofer angeblich vertreten?

Kann man diese einmal in aller Klarheit und Sachlichkeit anführen, oder betreibt Hr. Seehofer - wie so üblich in Deutschland heutzutage - einfach nur substanzlose Hetze und Propaganda, aufgrund fehlender echter ARGUMENTE gegen die AfD?

draufguckerin
nicht korrekt, aber verzeihlich

Es ist nicht immer leicht, seine persönliche Überzeugung von den Erfordernissen seiner Amtsfunktion zu trennen, schließlich sind wir alle nicht nur Funktionsträger, sondern auch Menschen mit persönlichen Überzeugungen.

Keine Frage: Seehofer hätte seine Stellungnahme als Mensch und Parteipolitiker jederzeit äußern dürfen. Was er nicht hätte machen dürfen: Die Homepage seines Amtes als Innenminister nutzen.

Nun denn: Das war ein Fehler, in meinen Augen nicht korrekt, aber verzeihlich.

McColla
Rechtsstaat für alle

Am 09. Juni 2020 um 12:15 von Aufmerksamleser
Niederlage für die Demokratie
Der Seehofer hat doch recht gehabt mit seiner Äußerung. Und genau solche Wahrheiten gehören dann auch auf die Presseseiten des Innenministeriums. Im Gegensatz zur AfD, die ja nur hetzen kann, ist die Mitteilung sachlich dargestellt worden. Was haben sich die Richter des Bundesverfassungsgerichts nur gedacht, oder darf man jetzt keine kritischen Anmerkungen über eine staatszersetzende Gruppierung machen, die doch nachweislich der politische Arm der menschenverachtenden Nazis ist.

---

Ihre gut gemeinte Intention in Ehren, aber Sie sollten versuchen etwas objektiver zu sein.
Das Gerichtsurteil hat es sehr deutlich und mMn nachvollziehbar dargelegt.
Sie haben Recht mit ihrer Meinung zur AfD, aber das bedeutet nicht, dass diese Partei mit ihren Mitgliedern nicht ebenfalls Rechte haben. Etwas, das diese Partei anderen nicht gewähren würde, wenn sie denn dürfte.

Machen Sie also bitte nicht den gleichen Fehler.

Frank_Furter
@12:09 von frosthorn

Sehr geehrte(r) frosthorn,
haben Sie den Artikel überhaupt gelesen???
Nirgendwo steht da:

- dass die AfD gegen die Meinungsfreiheit geklagt hat! Sie hat gegen die Verwendung einer amtlichen Seite im Internet für die Verbereitung der persönlichen Meinung von Herrn Seehofer geklagt und Recht bekommen.

-dass Herr Seehofer die AfD nicht als "staatszersetzend" hätte bezeichnen dürfen. Natürlich kann und darf Herr Seehofer privat und öffentlich, auch bei Parteiveranstaltungen und im Bundestag diese Meinung ungehindert vertreten, er darf sie aber nicht auf der Seite des Bundesinnenministeriums veröffentlichen.

Also noch mal lesen und die von Ihnen aufgestellten falschen Tatsachenbehauptungen korrigieren.
Ihre Meinung über den Vorgang und das Gerichtsurteil dazu können, sollen und dürfen Sie ruhig weiter äußern, auch wenn sie Unsinn ist.

Anderes1961
@Aufmerksamleser

"
Am 09. Juni 2020 um 12:15 von Aufmerksamleser
Niederlage für die Demokratie

Der Seehofer hat doch recht gehabt mit seiner Äußerung. Und genau solche Wahrheiten gehören dann auch auf die Presseseiten des Innenministeriums. Im Gegensatz zur AfD, die ja nur hetzen kann, ist die Mitteilung sachlich dargestellt worden. Was haben sich die Richter des Bundesverfassungsgerichts nur gedacht, oder darf man jetzt keine kritischen Anmerkungen über eine staatszersetzende Gruppierung machen, die doch nachweislich der politische Arm der menschenverachtenden Nazis ist."

Doch, man darf nach wie vor kritische Anmerkungen über eine staatszersetzende Gruppierung machen, wann immer, und (fast) wo immer Sie wollen. Nur eben nicht auf offiziellen Regierungsseiten. Und das finde ich auch völlig in Ordnung.

harry_up
@ Bote_der_Wahrheit, 12:08

Schon erstaunlich:

Ca. 95 % Ihrer Beiträge enden sinngemäß mit der Forderung:

“Wo sind die Belege...?“

Dabei liegen diese in fast 100 % der Fälle vor, man muss nur nach ihnen suchen und sie finden wollen.
Und: Die dann auch akzeptieren.

Kostet freilich mehr Zeit als Ihr Standardsatz...

Bote_der_Wahrheit
@Am 09. Juni 2020 um 12:17 von claireannelage

Zitat: "Es stellt sich nur die Frage ob es nutzbringend ist, oder ob man die afd nicht dadurch daran hindert in der Bedeutungslosigkeiten zu versinken. Hier könnte Ignoranz vielleicht der bessere Weg sein."

Ignoranz legen die grünlinken Altparteien doch schon seit Jahren an den Tag. Für wahr!

Inwiefern soll Ignoranz, die unzweifelhaft überall grassiert, der bessere Weg sein?

deutlich
@frosthorn 12.09

Sie haben offenbar überhaupt nichts verstanden. Die AfD hat nicht gegen Meinungsfreiheit geklagt, sondern gegen die Verletzung der Neutralitätspflicht der Regierung und das BVerfG hat richtig bewertet und wieder den Mut gehabt, den Regierenden Grenzen zu setzen. Um nicht mehr und nicht weniger geht es bei dem Urteil. Seehofer hat hier schlicht die Regierungsmacht missbraucht

Bote_der_Wahrheit
@Am 09. Juni 2020 um 11:53 von vweh

Zitat: "Die AfD liefert genug Ansatzpunkte um sich kritisch und sachlich mit ihr auseinanderzusetzen."

Na, endlich jemand, der es auf einer SACHLICHEN Ebene versucht bzw. es vorgibt zu versuchen.

Na, dann bitte ich Sie - auf Knien - doch endlich mal auf einer INHALTLICH-ARGUMENTATIVEN Ebene darzulegen, wo die AfD denn inhaltlich nicht Recht hatte - bisher.

Eine "inhlatliche Auseinandersetzung mit der AfD" kündigt man doch schon seit Jahren vollmundig an!

nik2912
Inhalt des Artikels nicht verstanden

Leider muss ich davon ausgehen, dass Sie den Artikel nicht verstanden haben. Das Gericht äußerte, dass er sehr wohl seine Meinung kund tun darf. Es geht um das Medium, mit dem er dies tat. Die Internetseite des Innenministeriums ist für derartige Dinge nicht gestattet. Wie würde ich mich freuen, wenn Leute, die augenscheinlich nicht alles so richtig verstehen, zurückhaltender mit ihren Kommentaren wären.... Ich nehme hiermit nicht die AfD in Schutz, es geht halt um das, was erlaubt ist oder nicht. Unabhängig von Partei oder sonstigem.

falsa demonstratio
Am 09. Juni 2020 um 12:09 von frosthorn

Zitat: ich habe jetzt zur Kenntnis genommen, dass Herr Seehofer die AfD nicht als "staatszersetzend" hätte bezeichnen dürfen.

Lassen sie sich nicht ins Boxhorn jagen, geschätzte(r) Frosthorn.

Die Interviewäußerung dürfte Seehofer jederzeit wiederholen. Sie ist ihm nicht verboten worden. Gegen die Interviewäußerung ist die AfD wohlweislich auch nicht vorgegangen. Zu groß wäre die Gefahr gewsen, dass ein Gericht den Wahrheitsgehalt der Aussage festgestellt hätte. Das dürfte übrigens auch der Grund sein, warum Höcke nie gegen die Behauptung vorgeht, er sei Nazi.

Seehofer hätte das Interview nicht auf der Seite des Ministeriums veröffentlichen dürfen. Das war doof von ihm und es ist richtig, dass das BverfG das beanstandet hat.

rainer4528
12:09 von frosthorn

Ausgerechnet die AfD klagt gegen die Meinungsfreiheit. Und nennt das auch noch eine "Frage der politischen Hygiene".///
Nein die AfD hat nicht gegen Meinungsfreiheit geklagt!///
Ach ja, und: ich habe jetzt zur Kenntnis genommen, dass Herr Seehofer die AfD nicht als "staatszersetzend" hätte bezeichnen dürfen. Aber aufgepasst: ich halte sie trotzdem für staatszersetzend. Leider kann man meine Meinung über diese Partei nicht wegprozessieren.///
Wieder falsch! Er darf! Nur nicht auf der Seite seines Ministeriums.

MaritaD
Artikel genau lesen

@frosthorn: "Ach ja, und: ich habe jetzt zur Kenntnis genommen, dass Herr Seehofer die AfD nicht als "staatszersetzend" hätte bezeichnen dürfen. Aber aufgepasst: ich halte sie trotzdem für staatszersetzend. Leider kann man meine Meinung über diese Partei nicht wegprozessieren."

Bitte lesen Sie den Artikel noch einmal - es lohnt sich für Sie und ist wichtig, damit Sie den Inhalt des Urteils richtig mitbekommen.

Dort steht nämlich ausdrücklich, dass Seehofer die AfD als "staatszersetzend" bezeichnen darf. Er darf dies nur nicht auf der Webseite des Ministeriums tun, auch nicht in Form von Pressemitteilungen bzw. -berichten.

Das war zu erwarten und ist im Prinzip nur eine Fortsetzung von Regeln, die auch schon zu vor-digitalen Zeiten bestanden, z.B. zu der Frage, was auf Papier mit Briefkopf eines Ministeriums stehen darf.

Do17
Am 09. Juni 2020 um 12:09 von frosthorn

"Leider kann man meine Meinung über diese Partei nicht wegprozessieren."

Warum sollte man auch so was unbedeutendes wie Ihre Meinung "wegprozessieren"?

Peter G.
 12:17 von Anderes1961

Unabhängig der AFD ist ihr Argument also so dass wenn Ihre Frau 15 Mal überfallen wurde und beim 15. Mal vom Gericht Recht bekommt, sind die 14 Mal wo der Rechtsstaat nichts machen wollte negiert? Ihre Frau hatte da gesagt, dass sei Unrechtsstaatlich, 14 Mal.
Also mit anderen Worten die AFD sollte sowas nur sagen wenn alles jeder Einzel. Unrecht staatlich ist ernsthaft?
Und sie wollen ernst genommen werden?

meta7
Staatszersetzend ...

@ frosthorn 12:09

Zunächst mal: ich schätze Ihre Beiträge in diesem Forum sehr!

Aber hier ist Ihnen ein Fehler unterlaufen:

>> ich habe jetzt zur Kenntnis genommen, dass Herr Seehofer die AfD nicht als "staatszersetzend" hätte bezeichnen dürfen. <<

Doch darf er !!!

Sein Ministerium hat diese "dpa-Nachricht" (ging ja durch die Presse) NICHT auf die offizielle Website des Ministeriums stellen dürfen.

Das war´s auch schon.

Er darf auch zukünftig die AfD als das bezeichnen was sie ist: AfD = STAATSZERSETZEND !!!

Und ich schließe mich dieser Aussage vollumfänglich an!

fathaland slim
12:21, Mein blauer Engel

>>Ja,
das Vergehen gegen die Neutralitätspflicht ist lange her. Der Schaden ist da.
Konsequenzen hat das alles nicht.
Wenn Sie falsch parken, dann kostet es 20 Euro. Wenn Sie eine Partei verunglimpfen, weil sie gerade die Macht dazu haben, dann kostet das nix.
Also- parken sie nicht falsch !<<

Das Bundesverfassungsgericht verhängt keine Strafen.

Parkvergehen werden nicht vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt.

Und Herr Seehofer darf weiterhin jede Partei verunglimpfen, die er verunglimpfen möchte. Er darf es lediglich nicht in seiner Eigenschaft als Bundesinnenminister.

Bote_der_Wahrheit
@Am 09. Juni 2020 um 12:21 von frosthorn

Zitat: "Naja, mit den validen Argumenten ist das so eine Sache. Es gibt Schüler, denen habe ich den Pythagoras auf drei verschiedenen Wegen bewiesen, sie haben keinen davon verstanden. Das liegt aber nicht daran, dass mit dem Satz des Pythagoras irgend etwas nicht stimmt."

Ihr Exkurz in die griechische Philosophie / Mathematik in allen Ehren, aber warum beantworten Sie nicht einfach meine Frage oben? Fehlen Ihnen die Argumente dazu?

Zitat: "Vielleicht waren sie einfach so intelligent, dass sie mich nicht ernst nehmen konnten."

Mag sein.

fathaland slim
12:23, werner1955

>>Aber aufgepasst
von frosthorn @
Viele andere sind aber gerade auch durch dieses Urteil jetzt bestärkt worden demokratische Wahlentscheidungen für sich persönlich zu treffen.<<

Das verstehe ich nicht.

Inwiefern kann dieses Urteil eine Wahlentscheidung beeinflussen?

Ich glaube nicht, daß auch nur ein AfD-Wähler wegen dieses Urteils die AfD nicht mehr wählt, und ich kann mir auch nicht vorstellen, daß ein bisheriger Nicht-AfD-Wähler deswegen nun die AfD wählen wird.

Sie müssen mir im vorliegenden Zusammenhang auch noch mal den Unterschied zwischen einer Wahlentscheidung und einer demokratischen Wahlentscheidung erklären.

Sisyphos3
12:09 von frosthorn

Ausgerechnet die AfD klagt gegen die Meinungsfreiheit.
.
warum auch nicht ??
wenn sie der Meinung sind die AfD wäre verfassungsfeindlich
können sie ja beim Bundesverfassungsgericht klagen

Zitat: "Leider kann man meine Meinung über diese Partei nicht wegprozessieren."
stimmt, das geht nicht
so wenig wie man andere Meinungen bezüglich "Mauermörderpartei" nicht wegprozessieren kann
man muß andere Meinungen nicht akzeptieren, es genügt sie zu tolerieren
sonst gestaltet sich ein Zusammenleben in einer Gesellschaft sehr schwierig

Adeo60
@Bote_der_Wahrheit, 12:28 Uhr

Der "staatszersetzende" Charakter weiter Teile der AFD dürfte evident sein. Der rechtsextremistische Flügel der Partei stand unter der Beobachtung des Verfassungsschutzes. Nach der formalen Auflösung sind die Flügelleute in den wichtigsten Entscheidungsgremien der AFD vertreten. Höcke, der laut Gerichtsurteil als "Faschist" bezeichnet werden darf, wird von Gauland in der Mitte der Partei verortet. Gegner sollen "ausgeschwitzt" werden, die Gewalt der Sprache hat längst zu einer Gewalt der Straße geführt. In der Partei tobt ein massiver Machtkampf zwischen gemäßigten AFD-lern und dem rechtsextremen, völkischen Flügel. Dies ist wahrlich keine Propaganda, sondern Faktenlage. Entsprechend deutlich sind auch die Stimmenverluste der Rechtspopulisten.

Olivia59
@11:53 von vweh

"Ein Lob an das BVerGericht, auch wenn es in diesem Einzelfall die falschen begünstigt."

Wenn es um Gerechtigkeit oder nicht ganz so hoch gegriffen um Rechtssprechung geht gibt es nicht "die falschen" und es wird auch Niemand "begünstigt".
Der Rechtsstaat ist kein Instrument der Guten Demokraten gegen die vermeintlich Bösen.
Wenn man einen Höcke als Bundeskanzler verhindern will muss man das durch Überzeugung von Menschen tun und nich durch Machtmissbrauch wie Seehofer.

Totengräber
@Bote_der_Wahrheit - 12:28

"Was mich eher interessieren würde: Welche "staatszersetzenden" Positionen soll die AfD denn lt. Hrn. Seehofer angeblich vertreten?"

Für Herrn Seehofer ist es "staatszersetzend", wenn, ähnlich der "Generaldebatte" über den Kanzleretat, die traditionell zur Abrechnung der Opposition mit der Arbeit des Kanzlers genutzt wird, dies auch bei der Abstimmung über den Etat des Bundespräsidenten stattfinden soll.

fathaland slim
12:50, Peter G.

>>12:17 von Anderes1961
Unabhängig der AFD ist ihr Argument also so dass wenn Ihre Frau 15 Mal überfallen wurde und beim 15. Mal vom Gericht Recht bekommt, sind die 14 Mal wo der Rechtsstaat nichts machen wollte negiert? Ihre Frau hatte da gesagt, dass sei Unrechtsstaatlich, 14 Mal.
Also mit anderen Worten die AFD sollte sowas nur sagen wenn alles jeder Einzel. Unrecht staatlich ist ernsthaft?
Und sie wollen ernst genommen werden?<<

Leider verstehe ich nicht einmal ansatzweise, was Sie sagen wollen. Sowohl sprachlich als auch inhaltlich.

Außer daß Sie den Mitforisten "Anderes1961" nicht ernst nehmen. Das wird deutlich, mehr aber auch nicht.

fathaland slim
12:41, Bote_der_Wahrheit

>>Na, dann bitte ich Sie - auf Knien - doch endlich mal auf einer INHALTLICH-ARGUMENTATIVEN Ebene darzulegen, wo die AfD denn inhaltlich nicht Recht hatte - bisher.<<

Wird Ihnen das nicht langsam selbst zu blöd? Ihre Forderung wird von den Mitforisten schon seit langem als Running Gag wahrgenommen.

schabernack
12:09 von frosthorn

«Ach ja, und: ich habe jetzt zur Kenntnis genommen, dass Herr Seehofer die AfD nicht als "staatszersetzend" hätte bezeichnen dürfen.»

Doch … das hätte der Herr mit den weißen Haaren aus Bayern dürfen.
Und er darf es immer noch & weiterhin.

Aber er hätte schon "so klug" sein sollen, diese Aussage eben nicht auf der Homepage des Innenministerium zu veröffentlichen. Auf seiner eigenen Seite … oder auf der der CSU … oder auf der der Bundestagsfraktion der CDU / CSU wären keine Beanstandungen gewesen.

Gar nicht durchdachtes Vorgehen des Herrn Innenministers.
Hat der Klage der AfD überhaupt erst die Nahrung geliefert.
Müssen "Alte Hasen" eigentlich besser wissen.
Haben die AfD + deren Anhänger jetzt wieder was zu sagen.
Was bei Klüger Minister gar nicht erst zu sagen entstanden wäre.

Im Prinzip ist das Urteil ja sehr richtig … und auch auf alle (realen + potentiellen) Ministerien anderer Partei-Politiker übertragbar.

Und Seehofers Aussage bleibt unverändert auch sehr zutreffend.

Totengräber
@McColla - 12:21

"Bitte nicht vergessen liebe AfDler/Innen, wenn es das nächste Mal wieder andersherum ausgeht. ;)"

"Wieder"? Welches "wieder"? Sie meinen sicherlich "erstmals"!?
Denn bisher sind alle Klagen der AfD gegen Amtsträger, die ihre Macht missbrauchten oder die Rechtsordnung einseitig zu Ungunsten der AfD ("Lex-AfD") auslegten, zu Gunsten der AfD entschieden worden. I.d.R. schon im Eilverfahren. Gerne mit negativen Konsequenzen für alle Parteien (stellvertretend sei hier auf das "gern genommene" Vorenthalten von Rathaussälen für AfD-Veranstaltungen verwiesen, die nach dem unweigerlichen Richterspruch dann von gar keine Partei mehr für Veranstaltungen genutzt werden durften).

Libero_07
@AbseitsDesMains... 12:26 Uhr "Weitere Konequenzen"

Leider verstehen viele Mitforisten (und ich greife ihren Kommentar mal beispielhaft für viele andere heraus) nicht, dass Gerichte generell und vor allem das BVerfG nicht nach politischen, sondern nach juristischen Kriterien entscheiden.
Und Urteile gelten immer nur für den konkreten Fall, über den entschieden wurde. Eine grundsätzliche Bedeutung haben sie nur soweit, wie es in der Urteilsbegründung steht.

Also: das BVerfG hat entschieden, was ein Regierungsmitglied of offiziellen Publikationen seines Ministeriums über andere Parteien kommunizieren darf und was nicht.

Mit der Rolle der öffentlich-rechtlichen Medien, der Kirchen oder gar der Gewerkschaften hat das Urteil nicht das geringste zu tun.
Diese und deren Vertreter dürfen als selbständige Organisationen natürlich weiter alles sagen, was im Rahmen der Meinungsfreiheit in Deutschland erlaubt ist.
Zur Aufgabe der öff.-rechtlichen Medien in DE und der Freiheit des Journalismus gibt es übrigens sehr gute Urteile des BVerfG...

Daddy
12:09 von frosthorn

...Ausgerechnet die AfD klagt gegen die Meinungsfreiheit. ...

Wie ueblich nicht mitbekommen, worum es geht, aber einen auf dick machen.

...Das werde ich noch meinen Enkeln erzählen....

Was denn? Ihr Unfaehigkeit, einen Sachverhalt richtig zu verstehen?

IchMeinJaNur
@12:08 von Bote_der_

"Ernst nehmen könnte jeder intelligente Mensch ihn allerdings erst dann, wenn er auch valide Argument vorbrächte, die belegen, inwiefern und wo genau die AfD angeblich "staatszersetzend" sei."

Das braucht Seehofer nicht, denn "jeder intelligente Mensch" sieht dass die rechtsextreme AfD mit ihrem faschistischen und völkisch-nationalen "Flügel" fast jeden Tag den Beweis dazu erbringt.

Olivia59
@von Anderes1961

"Was Seehofer aber weiterhin darf: Die AfD als staatszersetzend kritisieren."

Wenn eine Handlung wirklich staatszersetzend ist hat der Rechtsstaat auch Zugriffsmöglichkeiten. Keine Ahnung in wieweit das die AfD betrifft doch ich bin sehr sicher, dass der Missbrauch eines Ministeriums für persönliche PolitPR-Zwecke in diese Kategorie gehört.

Mika D
Die offizielle Ministeriumsseite

sollte eben immer von rechtskundiger Pressestelle gepflegt und und überprüft sein.

Die Sache an sich ist viell. nicht korrekt, aber menschlich.

Denke nicht, dass das Urteil Seehofer schadet, eher dennoch der AfD.

Alleine der geäußerte Satz geht nun in die Geschichte ein und erhält mehr Aufmerksamkeit und Bedeutung.

David Séchard
Am 09. Juni 2020 um 12:15 von Peter Meffert

>> Herzlichen Glückwunsch!

Herzlichen Glückwunsch, liebe AfD! Ein weiterer Beweis dafür, dass die von euch wie eine Fahne vorausgetragene Opferrolle nicht stimmt. Selbst die "unterdrückte einzige Oppositionspartei" bekommt vom "regierungstreuen" BVerfG Recht! Das ist schön für euch! Für uns alle aber auch, denn es zeigt, dass all die Unterstellungen gegenüber unserem Staat, seinen Organen usw. sich in Luft auflösen, wenn sie auf die Probe gestellt werden. Und da ich kein Minister bin, darf ich meine ganz private Meinung auch öffentlich äußern: Die AfD ist und bleibt staatszersetzend, solange sie es nicht schafft, die Rechtsextremen, Rassisten und Nationalisten in ihren Reihen loszuwerden.<<

Diesem sehr treffenden Kommentar möchte ich mich anschliessen! Danke

Bote_der_Wahrheit
@Am 09. Juni 2020 um 14:17 von fathaland slim

Zitat: "Wird Ihnen das nicht langsam selbst zu blöd? Ihre Forderung wird von den Mitforisten schon seit langem als Running Gag wahrgenommen."

Schon.

Das ist mir schon seit Jahren zu blöd ... dass hier AfD-"Kritiker" nie fundierte SACH-Argumente liefern.

Aber was will man da machen. Ich kann doch auch nichts dafür.

Tremiro
12:28 von Bote_der_Wahrheit

>>....einfach nur substanzlose Hetze und Propaganda, aufgrund fehlender echter ARGUMENTE gegen die AfD?<<

Es wurden schon etliche hundert Argumente Ihnen aufgezeigt. In Ihrer Blase sehen Sie diese leider nicht.

Tremiro
12:41 von Bote_der_Wahrheit

>>Na, dann bitte ich Sie - auf Knien - doch endlich mal auf einer INHALTLICH-ARGUMENTATIVEN Ebene darzulegen, wo die AfD denn inhaltlich nicht Recht hatte - bisher.<<

Fragen Sie doch bitte wo die AfD mal inhaltlich recht hatte. Das wäre wesentlich schneller zu beantworten.

Libero_07
@Totengräber, 14:24 Uhr

Ihr Zitat als Antwort auf @McColla - 12:21:

>>"Bitte nicht vergessen liebe AfDler/Innen, wenn es das nächste Mal wieder andersherum ausgeht. ;)"

"Wieder"? Welches "wieder"? Sie meinen sicherlich "erstmals"!?
Denn bisher sind alle Klagen der AfD gegen Amtsträger... zu Gunsten der AfD entschieden worden.<<

Nein, es ist nicht richtig, dass die AfD bei ihren Klargen von unseren höchsten Gerichten bisher immer recht bekommen hätte.
Gegenbeispiele:
- 18.12.18 BVerfG weist AfD-Klage gegen Merkels Flüchtlingspolitik ab
- 24.09.19 AfD scheitert vor BVerfG (Eilverfahren) im Streit über "Hammelsprung" im Bundestag

Natürlich gibt es auch Fälle, wo die AfD Prozesse gewonnen oder Teilerfolge erzielt hat (z.B. Zulassung der AfD-Liste mit 30 Kandidaten zur Landtagswahl Sachsen).

Klar, Gerichte entscheiden eben unabhängig und nach juristischen Kriterien.

Daraus lässt sich keine Legende von einer "ständigen Benachteiligung" der AfD stricken, wie es AfD-Politiker und -Anhänger so gern verbreiten.

falsa demonstratio
@12:09 von frosthorn Zitat:

@12:09 von frosthorn

Zitat: wenn sie der Meinung sind die AfD wäre verfassungsfeindlich
können sie ja beim Bundesverfassungsgericht klagen

kann er nicht,

Parteiverbotsanträge können nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung (u.U. auch Landesverfassungsorgane) stellen

Tremiro
12:35 von Bote_der_Wahrheit

>>Ignoranz legen die grünlinken Altparteien doch schon seit Jahren an den Tag.<<

Und was sagen Sie Sie zu den schwarzgelben Altparteien? Die haben doch weit mehr Abgeordnete im Bundestag.

Anderes1961
@Peter G.

"
Am 09. Juni 2020 um 12:50 von Peter G.
12:17 von Anderes1961

Unabhängig der AFD ist ihr Argument also so dass wenn Ihre Frau 15 Mal überfallen wurde und beim 15. Mal vom Gericht Recht bekommt, sind die 14 Mal wo der Rechtsstaat nichts machen wollte negiert? Ihre Frau hatte da gesagt, dass sei Unrechtsstaatlich, 14 Mal.
Also mit anderen Worten die AFD sollte sowas nur sagen wenn alles jeder Einzel. Unrecht staatlich ist ernsthaft?
Und sie wollen ernst genommen werden?"

Ich habe mir zwischenzeitlich die Zeit genommen, Ihren Post 50mal durchzulesen. Verstanden habe ich ihn immer noch nicht. Könnten Sie mir bitte erklären, was Sie meinen?

David Séchard
Am 09. Juni 2020 um 12:50 von Peter G.

>> Unabhängig der AFD ist ihr (@12:17 von Anderes1961) Argument also so dass wenn Ihre Frau 15 Mal überfallen wurde und beim 15. Mal vom Gericht Recht bekommt, sind die 14 Mal wo der Rechtsstaat nichts machen wollte negiert? Ihre Frau hatte da gesagt, dass sei Unrechtsstaatlich, 14 Mal.
Also mit anderen Worten die AFD sollte sowas nur sagen wenn alles jeder Einzel. Unrecht staatlich ist ernsthaft?
Und sie wollen ernst genommen werden?<<

Also, nach mehrmaligem Lesen bin ich mir immer noch nicht schlüssig was Ihr Kommentar aussagt.