Die kanadische und europäische Fahnen

Ihre Meinung zu EuGH erklärt Schiedsgericht im CETA-Vertrag für rechtens

Der EuGH sieht keine Probleme beim Handelspakt CETA zwischen der EU und Kanada. Die umstrittenen Schiedsgerichte zur Streitschlichtung zwischen Investoren und Staaten seien mit EU-Recht vereinbar, so die Richter. Von Gigi Deppe.

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153 Kommentare

Kommentare

DrBeyer
@Zwicke

"@20:21 von proehi - vs - @Zwicke

>> Man muss gesellschaftliche Entwicklung schon als fortwährenden Prozess und andauernde Auseinandersetzung erkennen. Scheinen Sie anders zu sehen, wenn Sie Fehlentwicklungen als geschehen und unabänderlich betrachten und vielleicht nicht divergierende aber uneinheitliche Gesetze einzelner EU-Staaten nicht als Erscheinung eines Vereinigungsprozesses wahrnehmen wollen. <<
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Na klar muß man gesellschaftliche (und politische) Entwicklungen anerkennen... aber WELCHE..?? Haben Sie konkrete Vorschläge... Ich höre..."

Warum zitieren Sie einen User, auf den Sie antworten, falsch und sinnentstellend?

Das ist, gelinde gesagt, sehr schlechtes Diskussionsverhalten ...

Er hat nicht gesagt, dass man gesellschaftliche Entwicklungen anerkennen solle, sondern dass man gesellschaftliche Entwicklungen als einen Prozess erkennen müsse.
Ein dermaßen gravierender Unterschied, dass ich mich wirklich frage, wie man das falsch verstehen kann ...

DrBeyer
@proehi

"Was ist und bleibt perfekt? Wir müssen an der Verbesserung der EU arbeiten, von EU-Zerstörern und Nationalisten ist da nix besseres zu erwarten."

Vielen Dank für diese wahren Worte!

Nichts ist perfekt, auch die EU nicht. Das ist aber noch lange kein Grund, sie in Frage zu stellen, sondern lediglich ein Grund, sie zu verbessern.

Zwicke
Bürgerinteresse versus Shareholdererwartungen...

Der Ursprung der hiesigen Diskussion war / ist der CETA-Vertrag zwischen Kanada und der EU. Und der hiesige bürgerliche Widerstand entzündet sich primär an sog. Schiedsgerichten, die vertragsinterne Streitigkeiten (zwischen Firmen und auch Staaten) klären können - und sollen. Das Problem dabei: Sind solche Schiedsgerichtssprüche allgemein rechtsvberbindlich, oder unterliegen die doch noch noch einer jeweils staatsrechtlichen Judikative..? Hier streiten sich noch die Geister...
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Ich empfehle: Einfach mal abwarten, was aus dem "Schiedsgerichtsstreit" zwischen dem Energiekonzern "Vattenfall" gegen die "Bundesrepublik Deutschland" wird... wo Vattenfall auf entgangene Millirardengewinne klagt wegen der deutschen Regierungsentscheidung zum Ausstieg aus der Atomenergie... Im Grunde also eine Situationsentscheidung gemäß Atomausstieg zugunsten einer sicheren Allgemeinheit versus projektierter Umsatzplanungen eines Privatunternehmens - und deren Shareholdererwartungen.