Unfallstelle in der Tauentzienstraße Berlin am 1.2.2016.

Ihre Meinung zu Berliner Raser wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt

Lebenslang wegen Mordes: So lautet das Urteil im Prozess gegen zwei junge Sportwagenfahrer. Sie hatten sich vor einem Jahr in Berlin ein illegales Autorennen nahe dem Ku'damm geliefert. Ein Unbeteiligter kam dabei ums Leben.

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142 Kommentare

Kommentare

hombresincero
Berliner Raser

Gutes Urteil.
Bei der Gelegenheit: Ächtung aller Radiosender, die fröhlich Blitzerwarnungen verbreiten. Das trägt unverantwortlich zum Rasen im Alltag bei.

Erfahrungsträger

Berliner Raser wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt
Eine zielführende Maßnahme(Urteilsfindung Min/Max) um den Menschen im öffentlichen Raum die relativ notwendige Sicherheit zu geben. Das sollte die Exekutive auch bei anderen Problemen in der Gesellschaft mit Tötungen adaptieren. Man muss ja nicht unbedingt „AfD“......
Wie könnte auch hier der Wahlspruch lauten:
Wehret den Anfängen.

GueWie
@Demokratieschue... 27. 02. 2017 um 11:37

"Von daher: ob sowas wirklich richtig sein kann??"
Wenn diese das mit grenzenloser Arroganz und Null Verantwortungsbewußtsein ausgelöschte Leben wiederherstellen, kann darüber nachgedacht werden.
Leben, auch und eben menschliches Leben ist einmalig und unwiederbringlich!
Und kann keinesfalls durch den von diesen beiden verantwortungslosen Wesen angestrebten Adrenalinkick aufgewogen werden.

Opho
Überlegungen

Die Kernfrage lautete hier ja, gab es Tötungsvorsatz oder nicht. Die Frage kann eigentlich nur beantworten, wer dem Verfahren an allen Tagen beigewohnt hatte. Das habe ich nicht. Aus den Beschreibungen heraus, klingt aber der Tötungsvorsatz fraglich: Wenn sich die Fahrer so sehr überschätzt haben, dass sie irriger Weise dachten, alles unter Kontrolle zu haben, so mögen die Fahrer kriminell dumm sein, aber das reicht als Vorsatz zum Töten eines Menschen nicht aus. Der BGH wird das letzte Wort haben und die Unis haben einen neuen schönen Musterfall zur Abgrenzung bedingter Vorsatz - bewusste Fahrlässigkeit.

Das Opfer macht aber nichts wieder lebendig, keine Strafe, keine Reue, nichts!

Gnom
@ 11:41 von Demokratieschue...

Außerdem bin auch ich mir nicht sicher, ob diese beiden Typen hier wirklich den Tod des Opfers gewollt haben.

Die Justiz spricht hier vom "bedingten Tötungsvorsatz". Wenn man mit 160 km/h durch die Innenstadt fährt, dabei rote Ampeln einfach überfährt, dann MUSS jedem klar sein, dass etwas passieren kann.

Michael P aus D
Berliner Raser wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt

eine Frage:
was ist mit den Autofahrern, die einen Kleinwagen noch gerade so überholen,um dann mächtig in die Bremsen zu gehen?

Das Miteinander im Verkehr ist oftmals magelhaft.

Gast
Das Urteil das ein Zeichen setzt ! Danke für den Mut der Richter

Glaube aber nicht, daß das Urteit Bestand hat - wird wohl eher in der Revision auf Totschlag hinauslaufen, aber dazu die Höchststrafe bitte! Einige Jahre Haftstrafe hoffentlich !

adagiobarber
täter und deren anwaltliche vertreter werden

sicherlich sehr überrascht gewirkt haben, als das urteil 'im namen des volkes' verkündet wurde.

MuttM151
Hoffentlich richtungsweisendes Urteil. BRAVO!!!

Bei aller Wortklauberei trifft es doch den Kern. Menschen, die in vollem Bewusstsein derartige Rennen durchführen, begehen, wie in diesem Falle, einen Mord und nichts anderes. Ich hoffe nur, dass alle anderen, die dieser Leidenschaft frönen, dieses Signal richtig deuten. Es muss doch andere Wege geben, ein gestörtes Selbstwertgefühl oder sonstige körperliche oder geistige Benachteiligungen zu kompensieren, als unbeteiligte Menschen umzubringen.

Laureat
Vorausschauend fahren.......Mehrere rote Ampeln überfahren

eine Höchstgeschwindigkeit von teilweise 170 km/h kennzeichnet doch die fehlende Reife und fehlendes Unrechtsbewusstsein solcher Verkehrsteilnehmer, wie auch die Rücksichtslosigkeit aus den Verstößen.

Das Urteil ist wichtig, ist richtig und auch ein Fingerzeig der Justiz an alle anderen unreifen Verkehrsteilnehmer im Land.

Nach der Revision des Strafrechtes durch die Bundesländer im Fall solcher Verstöße mit Todesfolge würde wohl auch im Fall einer Revision das Urteil in diesem Fall auf mindestens 10 Jahre festgelegt werden.

Was ich in keinem Fall verstehe sind die Täter die wie auch hier ihr Gesicht hinter Aktenordnern im Gericht verstecken und zuvor als wandelnde Testosteron-Bomben ihrer Gattung in der Öffentlichkeit auftraten.

Eine Parallele, die ich auch durchgehend bei anderen Tätern aus dem terroristischen Umfeld etc. immer wieder wahrgenommen habe, vorher protzen sie mit ihrer Männlichkeit um dann wie Jammerlappen wenn sie zur Verantwortung gezogen werden einzuknicken.

derkleineBürger

In DE wird jemand wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt - weil ein Unbeteiligter bei einem illegalen Autorennen ums Leben kam.

Vgl. mit dem Ausland:

In einem anderen Land erhielt vor kurzem einer 18 Monate wegen Totschlag,weil er einem handlungsunfähigen in den Kopf schoss & dabei noch sagte,dass das Opfer den Tod verdient hätte.

Beide Staaten erhalten von vielen die Definition Rechtsstaat & stellen deren Rechtssysteme so auf eine Stufe - offenbar ist das Wort "Rechtsstaat" ein sehr dehnbarer Begriff & die Stufe aus Gummi.

doepkewo
Korrekte Sprache bitte

Kein Kommentar zu dem Urteil, aber die Raser sind ja wohl nicht über rote Ampeln gefahren, sondern bei roter Ampel über mehrere Kreuzungen.

lakshmi

Was hat denn die Staatsanwaltschaft dazu bewegt in diesem konkreten Fall, zum ersten Mal von Mord zu sprechen?

Wieso trifft, dass nicht auch auf all die Verkehrstote zu die durch betrunkene Autofahrer angefahren sind zu? Wer sich betrunken in ein Auto setzt, nimmt ebenfalls billigend in Kauf, dass man jemanden verletzt?

War es also das Fehlen der Reue, ein Denkzettel an die vielen Poser mit ihren Luxuskarren oder worin liegt der rechtliche Unterschied zu bisherigen fahrlässigen Tötungen mit dem PKW ?

EU_Citizen
mutige Richter!

ganz zweifellos, mich interessiert aber die Begründung des Urteils. Die Latte für eine Verurteilung wegens Mordes liegt nach unserem Strafgesetzbuch extrem hoch und meiner Einschätzung nach muss es dafür doch immer einen Vorsatz geben, ansonsten geht es eher um Todschlag, oder gefährliche Köperverletzung mit Todesfolge. Allerdings haben die beiden Raser bei ihrer Tat wohl alle Gehirnzellen ausgeschaltet und es kann überhaupt keine Entschuldigung geben für das was sie angerichtet haben.
Sie haben mit Sicherheit den Tod unbeteiligter Bürger billigend in Kauf genommen. Das verdient die grösstmögliche Verachtung dieser abscheulichen Tat. Der Revisionsprozess wird jedoch einen anderen Ausgang haben. Man darf jedoch hoffen, dass immer noch eine Strafe von 10-15 Jahren herauskommt.

heimatplanetmars
Gut so, ein anderes Urteil würde nur die

meisten Bürger, die sich an Gesetze und Ordnung halten, darin bestärken, dass der Staat wiedermal versagt hat.

Es gibt genügend Möglichkeiten sich beim Rasen das Leben zu nehmen, auf Rennstrecken z. B., dafür sind die öffentlichen Straßen nicht gedacht.

Ich bin sicher, es ist wahrscheinlicher einen nicht gezielten Schuss zu überleben, als ungezielten Auffahrunfall mit weit über 100 km/h. Nur dass der Schütze ganz sicher wegen versuchten Mord belangt wird und die Raser bis heute mit belehrenden Sprüchen genervt wurden, und zwei Wochen später machen die Raser, was sie am "besten" können.

EvilProsecutor

@ Witzlos2016: Nicht "spätestens" nach 15 Jahren, sondern frühestens; vgl. § 57a StGB. Ein kleiner, aber feiner Unterschied!

Bzgl. des Urteils halte ich es für grenzwertig, hier einen bedingten Tötungsvorsatz anzunehmen, gerade auch im Hinblick darauf, dass zumindest 1 Täter sich völlig selbstüberschätzt hat, wie dies die Gutachterin ausgeführt hat: Das klingt eher nach bewusster Fahrlässigkeit; der Täter hat also pflichtwidrig darauf vertraut, dass noch alles gut gehen wird, obwohl er mit dem Eintritt des Erfolges (möglicher Tod eines Menschen) gerechnet hat. Schwierige Abgrenzung in diesem Fall zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit...

tettigonia
Sehr gut

@Demokratieschue: Warum sollten die Zukunftsaussichten der Beiden ruiniert sein. Man kann sich in eine Gesellschaft einbringen ohne Auto zu fahren. Gerade in Berlin sollte das gehen.

Leider kommen Autofahrer die sich und andere willentlich in Lebensgefahr bringen viel zu selten solche Strafen. In Berlin sieht man diese Autohenker täglich.

ARE YOU BANANA
Gutes Urteil

Zitat: "... und was ist mit den Autofahrern, die einen Kleinwagen gerade noch so überholen und dann fürchterlich in die Bremsen gehen müssern?"

Und vor allem, was ist mit den Autofahrern, die einen Radfahrer überholen und dann voll in die Bremse steigen, um diesem "Störenfried" einmal so richtig zu zeigen, dass er sich auf seinen mit Löchern nur so überzogen Flickenteppich der sich Radweg nennt zu verziehen hat?

Es gibt viele weitere Beispiele, die zeigen das die Gerichte endlich richtige Urteile (die dann auch abschreckend wirken) sprechen müssen, wenn sie verhindern wollen, dass die Bevölkerung den Glauben an dieses System verliert. Was ist mit den Managern in der Autoindustrie, die billigend jedes Jahr Tausende Tode durch Feinstaub in Kauf genommen haben, wohlwissend, dass es rein technisch auch mit weniger Ausstoß gehen könnte?

Zu guter Letzt: Wer "braucht" eigentlich teils 700 PS im Privatfahrzeug? Warum ist sowas legal?

AlgorithMan
Absolut Richtig

"Fahrlässigkeit" ist wenn man die Geschwindigkeitsbegrenzung oder eine rote Ampel ÜBERSIEHT - innerorts 160 zu fahren und rote Ampeln vorsätzlich zu ignorieren kann mit Fahrlässigkeit nicht entschuldigt werden - das ist Vorsatz!
Und dass bei so einer Fahrweise Menschen sterben können muss JEDEM klar sein - von daher ist es auch richtig, dass sie den Tod von Dritten billigend in Kauf genommen haben, was juristisch gleichwertig mit Vorsatz ist.

birdycatdog
Wie schon andere Kommentatoren anmerkten:

1. Richtiges Urteil in meinen Augen (hoffentlich wird es auch rechtskräftig)
2. Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen in Deutschland sind viel zu gering. Ich meine damit nicht denjenigen, der aus Reflex das Gaspedal etwas tiefer drückt, wenn die Ampel von Grün auf Gelb umspringt und dann 55km/h statt der erlaubten 50km/h fährt. Ich meine diejenigen, die mehr als 10km/h zu schnell fahren und jedem, der sich an das Limit hält, in den Kofferraum zu kriechen scheinen. Mittlerweile passe ich häufig meine Geschwindigkeit dem Abstand meines Hintermanns an. Nicht um ihn zu ärgern sondern - weil ich vorausschauend fahre - um einen Unfall zu vermeiden.

Einerer

Verkehrsvergehen kapiert niemand. Rasen führt zu lebenslänglich. Trunkenheitsfahrten bringen einen fast in den Ruin. Aber solange man nüchtern ist, kann nan machen, was man will.
Für die beiden Dummbeutel freut es mich. Aber bewirken wird das Urteil nichts.

Stefan.Nohn
Recht so!

Wer meint, auf Kosten anderer "Spaß" haben zu müssen, hat es nicht besser verdient.

Ich finde es seit Jahren irritierend, wenn jemand wegen Diebstahl in den Bau geht, aber bei Körperverletzung etc. mit Sozialstunden davon kommt. Endlich mal ein Urteil, dass Menschen wichtiger sind als ein Portemonaie.

tettigonia
Leider die Ausnahme

Viele begehen leider noch gleich Fahrerflucht. Es gibt einfach eine kritische Masse an cholerischen Verkehrsteilnehmern die mit einem Auto, welches das vielfache ihrer eigenen Körperkraft entwickeln kann, nicht umgehen können. Das ist sehr traurig für die vielen umsichtigen und rücksichtsvollen Menschen.

Brian
Endlich Bedingter Vorsatz!

@lakshmi Es sind nicht die Staatsanwaltschaften, die hier zurückhaltend waren sondern die Gerichte. Staatsanwälte haben schon in vielen solcher Fälle auf (vorsätzlichen) Totschlag oder Mord eben mit dem Argument des bedingten Vorsatzes.

Dieser wird in vielen anderen Tatbeständen auch ziemlich weit ausgelegt und angewendet. Nur die Autofahrer hatten hier bislang eine Schonung die im Grunde unhaltbare Ausmaße angenommen hat. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil sich als Revisionsfest erweist und dann entsprechend einen neuen Maßstab setzt.

Jemand der mit 160 sachen durch die Innenstadt fährt handelt nicht mehr fahrlässig sondern mit bedingten Vorsatz!

Rumpelstielz
11:37 von Demokratieschue... ..zum Teil richtig ...

vielleicht hätte auch ein urteil auf fahrlässige Tötung hin genügt - aber egal.
Im Übrigen ist auch die Zukunft des Opfers (und weiterer Angehöriger) zerstört, man soll es mit dem Mitgefühl also nicht übertreiben.
Wichtiger aber als eine harte Strafe per se, ist ein gründliches Durchgreifen - z. B. im Hinblick auf die Finanzierung von snobistischem Lebenswandel und PS-Boliden. Es ist wichtig die Solidität und die Finanzierungssysteme solcher Hobbys zu erschließen und z. B. in die Klärung solcher Umstände auch das gesamte familiäre Umfeld einzubeziehen - so bekommt das Raser Dasein am schnellsten eine Bremse aufgesetzt, wenn die Verhältnisse innerhalb des privaten Beziehungsgeflechts thematisiert und einer eingehenden Betrachtung unterzogen werden.

DasQualitätsjournalist

Harte Strafe - auf jeden Fall! Wer mit 160 über eine rote Ampel fährt kann unmöglich denken dass niemand dabei gefährdet wird. Aber ob das wirklich als Mord zu bezeichnen ist?

kritsche Stimme
Technische Verhinderung von illegalen Straßenrennen

in dem man an jedem (Autobahn)schild einen Transponder anbringt, der die Vmax an vorbeifahrende Wagen senden, so das die dann elektronisch angeriegelt werden.

Sollte ein Wagen über längere Zeit kein Signal empfangen, so ist die Vmax auf 60 km/h zu begrenzen, Vmax 80 km/h sollte man sich auf einer Autobahn zuletzt befunden haben.
Damit sollte dann umgehend eine Werkstatt aufgesucht werden. Sollte der TÜV oder die Werkstatt Manipulationen feststellen, so ergeht Strafanzeige und eventueller Führerscheinentzug. Die Geräte zum Empfang und Regelung sind zu verplomben und zu versiegeln, so das eine Manipulation gleichzeitig einen Siegelbruch darstellt.

Jeder Wagen, der auf deutschen Straßen fahren will, muss so ausgerüstet sein.

Gast
die Zeit schreit seit langem nach diesem Urteil,

aber irgendwo wird sich ein gewiefter Winkeladvokat finden, der dafür sorgt, dass es bei einer Bewährungsstrafe bleibt.

Keilstein
Rechtsunsicherheit bei solchen Autorennen

Einer Unsicherheit ist auf jedem Fall abgeholfen: Die Frau ist tot.

hammer
um 12:17 von derkleineBürger

Von welchem Land und welcher Straftat schreiben Sie, würde mich interessieren!

Grundsätzlich gehören die jungs hinter Schloss und Riegel!
Dennoch bin ich (angenehm) überrascht dass die Richter das Urteil gesprochen haben, in D ist das leider nicht mehr selbstverständlich!

Demokratieschuetzerin2021
@ tettigonia (12:29): es geht oft nicht ohne Auto!

@ tettigonia

Man kann sich in eine Gesellschaft einbringen ohne Auto zu fahren.

Aber Sie wissen offenbar nicht, dass viele Arbeitsplätze heute von einem Pkw abhängig sind. Lesen Sie eigentlich nie die Stellenanzeigen in den Zeitungen?? Denn da steht fast immer drin, dass ein Pkw Voraussetzung fuer die jeweilige Stelle ist.

Und wenn die beiden jetzt nie wieder Auto fahren duerfen, dann haben die auch deswegen auf dem Arbeitsmarkt nie wieder wirklich eine Chance.

Und es ist egal in welcher Großstadt sie leben:

Gerade in Berlin sollte das gehen.

ueberall werden Sie ein Auto brauchen. Auch in Stuttgart kommt man nicht ueberall mit Öffis hin und wenn man dann zum Beispiel Außendienst bei Kunden machen muss, dann brauchst du ein Auto. Oder wenn du zu Firmen-Niederlassungen in andere Städte fahren musst, dann brauchst du ein Auto weil Zuege und Busse nicht ueberall hinfahren.

rodrew
zur Zukunft der Täter

Tja, das habe ich mir auch lange überlegt. Aber irgendwo und irgendwie hört es dann doch auf, dass man sich beim Strafmaß damit beschäftigen will, was aus "denen" später noch mal werden kann. Das ist mir insbesondere deswegen komplett egal, seit ich neulich in der Innenstadt nachts um etwa 02:00 Uhr rechts und Links (jeweils lange Abbiegespuren) gleichzeitig mit deutlich zu hoher geschwindigkeit überholt wurde. Was aus den beiden wird hätten sie sich vorher überlegen können. Und ich denke mal, die hatten davor auch keinen wirklichen Plan was aus ihnen wird. Es kann also nicht immer die vorrangige Aufgabe der Gesellschaft und des Gerichts sein sich Gedanken dazu zu machen.

Gast

Ein solches Urteil ist längst überfällig, denn wenn jemand allgemeine Regel so massiv missachtet muss dann mit den Konsequenzen leben. Bedauerlich ist nur dass vorher wieder ein Mensch mit dem Leben bezahlen muss. Hier sei ein Blick nach Köln erlaubt. Vergleichbare Ausgangssituation und das kläglich Versagen der Justiz.
Wer durch eine Ortschaft rast handelt immer mit Vorsatz.

Gast
Das Urteil soll eine abschreckende Wirkung erzeugen.

Hoffen wir, dass es in einschlägigen Kreisen bekannt und entsprechend gewertet wird. Mord gibt es leider auch in Ländern mit Todesstrafe. Bei Herrn Erdogan ist diese Erkenntnis noch nicht angekommen. Ihm geht es aber um archaische Rache und die Gefühlswelt seiner Gefolgsleute.

Ray
Früher ansetzen!

Das Urteil ist bemerkenswert richtig, hat aber sicherlich nicht Bestand.

Es schreckt auch vermutlich nicht ab, weil ja niemand rast und denkt, er würde einen Menschen töten (siehe Selbstüberschätzung, Uneinsichtigkeit etc.). Die Abschreckung ist daher nicht hoch.

Höhere Strafen bereits im Vorfeld wären angebracht. Sorfortige Beschlagnahme des Autos beim Verdacht auf Rennen oder Rasen. Bestätigt sich der Verdacht, dann Versteigerung zugunsten der Staatskasse. Dann wären auch immer die Halter in der Pflicht, sich die Fahrer ihrer Autos genau auszusuchen.

Demokratieschuetzerin2021
@ EvilProsecutor (12:28): völlige Zustimmung zu dem hier

hi EvilProsecutor

völlige Zustimmung zu dem hier:

Bzgl. des Urteils halte ich es für grenzwertig, hier einen bedingten Tötungsvorsatz anzunehmen, gerade auch im Hinblick darauf, dass zumindest 1 Täter sich völlig selbstüberschätzt hat, wie dies die Gutachterin ausgeführt hat: Das klingt eher nach bewusster Fahrlässigkeit; der Täter hat also pflichtwidrig darauf vertraut, dass noch alles gut gehen wird, obwohl er mit dem Eintritt des Erfolges (möglicher Tod eines Menschen) gerechnet hat.

genauso ist es, weil hier die eindeutigen Mordmerkmale wie

Habgier
Heimtuecke
besondere ueberharte Gewalt

nicht vorliegen und damit haben wir hier keinen Mord sondern hier - wie Sie es richtig schreiben - eher eine bewusste Fahrlässigkeit. So hart es fuer die Hinterbliebenen ist.

Sublime
Mord passt

Zunächst zum Vorsatz bei Mord:
Davon steht nichts im Paragraf und er ist nicht erforderlich. Es reicht für Mord der Eventualvorsatz, d.h. man muss einen Tod "billigend in Kauf nehmen". Bei der Geschwindigkeit innerorts tut man dies.
Ich glaube, dies ist das Hauptmissverständnis bei denen, die glauben, dass Mord hier nicht haltbar ist.

Daneben müssen Mordmerkmale erfüllt sein (und zwar nicht alle):
Ich sehe hier "niedrige Beweggründe" als erfüllt an, denn Adrenalinsucht steht -für mich- auf einer Stufe mit "zur Befriedigung des Geschlechtstriebs".

Ebenso ist ein so schnelles Fahrzeug innerorts eindeutig ein "gemeingefährliches Mittel", denn es ist etwas, was der Fahrer ja offensichtlich nicht kontrollieren kann.
Wer mit einer Bombe eine Bank sprengen will und dabei einen Menschen (auch ungewollt) tötet, ist ja auch ein Mörder.

heathersfan
Gnom 12:08

Müsste dann, dieser Logik zufolge, nicht jeder der mit einer gewissen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit geblitzt wird auch des versuchten Mordes angeklagt werden?

Julchen
ENDLICH

wird hier einmal richtig durchgegriffen und m.E. zu Recht wegen Mordes verurteilt. Bravo - für den Mut des Gerichts und den Richter! In solchen Fällen hilft nur Abschreckung - früher wurde viel zu milde geurteilt!

Merit X
Richtiges Urteil

Endlich mal ein vernünftiges Urteil in Sachen Posen/illegale Autorennen/Raserei.
Solchen Leuten gehört auch wenn sie keinen Verkehrusunfall verursachen der Führerschein auf Lebenszeit entzogen und das Auto verschrottet o. ä.. Besonderes Letzteres halte ich für absolut notwendig. Nur dadurch lernt diese Szene aus Möchtgernen hinzu. Dies zeigt auch der kürzlicher Fall in Mannheim: http://www.rnz.de/nachrichten/mannheim/polizeibericht-mannheim_artikel,- 22-jaehriger-Poser-verursacht-schweren-Verkehrsunfall-in-der-Mannheimer-Innenstadt-_arid,251562.html

Hätte man hier das Auto direkt entzogen wäre der Nachfolgende Unfall wahrscheinlich ausgeblieben.

Thomas Wohlzufrieden
Richtiges Urteil

Raser die schwere Unfälle verursachen nutzen ihre Fahrzeuge als potentielle Waffen, und nehmen den Tod anderer billigend in Kauf. Sie sind wie Schwerkriminelle zu behandeln, und einzusperren.

Pummi
Raserurteil

Kann mich da nur anschließen: Na endlich!
Hoffendlich ist das Urteil bald rechtskräftig.
Und dann weiter so.

Hugomauser
@derkleineBürger

Was hat denn Ihr Beispiel mit "Rechtsstaat" oder nicht "Rechtsstaat" zu tun? Nicht das Strafmaß entscheidet darüber, ob ein Rechtsstaat besteht. Das Recht und die Strafen legt jeder Staat für sich fest. Entscheidend ist nur, ob dann nach den gültigen Gesetzen gehandelt wird.

Amlapura
Es hat sehr lange gedauert....

bis jetzt endlich die richtige Antwort der Justitz ausgesprochen wurde.

Rennfahren auf der oeffentliche Strasse is MORD!!!

Tuba Libre
Schlimm ist ...

... das die bei guter Führung in spätestens 15 Jahren wieder frei sind und dann im Grunde wieder einen Führerschein bekommen und weitermachen können ...

Nichts gegen den Ansatz der Resozialisation - aber eine Fahrerlaubnis sollte hier wirklich lebenslang tabu sein. Alles andere ist vergleichbar mit der Logik, einem Mörder, der mit eine Schusswaffe gemordet hat, nach seiner Haftentlassung wieder das führen einen Schusswaffe zu erlauben ...

Wenn man jetzt noch (deutlich) härtere Strafen für diese ganzen Smartphone-Affen schafft, die soooo wichtig sind, das sie bei der Fahrt chatten und Facebook updaten müssen, dann wäre der Verkehr wieder etwas sicherer und flüssiger.

skydiver-sr
Hoffentlich

...bleiben sie auch hinter Schloss und Riegel und sind nicht nach 6 Monaten wegen guter Führung draußen.
Lebenslang muss auch Lebenslang bedeuten

Mickel
@ 12:17 von derkleineBürger

Der Richter kann sich im Strafmaß nur an die Gesetze halten.
Wenn für Todschlag ein solche Strafmaß gerechtfertigt ist dann sollte man die Gesetze anpassen, was ich mich eher Frage warum diese Tat kein Mord ist von ihrer Beschreibung her klingt das so.

florreknirb
begrüße das urteil

es wäre gut wenn wir mit den autobahn rasern und dränglern ähnlich harte strafen real werden lassen. hohe geldbussen PS Starker KFZ schrecken den fahrer nicht genug ab.

wer bewusst drägelt und zu schnell fährt begeht keine fahrlässigkeit.

fahrlässig ist die justiz wenn sie nicht durchgreift.

Hugomauser
@heimatplanetmars

"Gut so, ein anderes Urteil würde nur die
meisten Bürger, die sich an Gesetze und Ordnung halten, darin bestärken, dass der Staat wiedermal versagt hat."

Das sehe ich ganz anders. Der Staat hat ja nicht versagt, wenn er denen z.B. "nur" 5 Jahre aufbrummt. Da ist doch wohl eher jeder Einzelfall zu sehen. Da die meisten Foristen weder bei dem Prozess dabeigewesen sein dürften noch alle Prozessunterlagen kennen, muß ich mich schon wundern, wie hier im Forum sprichwörtlich geschriehen wird "hängt sie!".

Ich kann mir aus oben genannten Gründen kein Urteil über die Angemessenheit des Urteils bilden.

Witzlos2016
Zuzüglich zur Strafe

die sicher noch reduziert wird, muss ein lebenslanges Fahrverbot gelten.

Jeder ist sich seiner Schuld bewusst, der bei rot über die Kreuzung fährt und nimmt billigend einen Verkehrsunfall in Kauf.

msk66
Wenn der Gerechtigkeit nur in allen Fällen so

genüge getan werden würde.

Gast
@11:47 von seagull

Wer mit 150 km/h durch eine Großstadt rast und dabei Rotlichter überfährt, der nimmt in Kauf, dass unschuldige Menschen getötet werden könnten.

Das reicht noch nicht ganz. Nicht „getötet werden können“, sondern (bei einem Aufprall bei 160 km/h) auf jeden Fall getötet WERDEN. Das wurde hier festgestellt.

Gast
Notwendig, aber dennoch fragwürdig

Fälle wie illegale Autorennen mit Todesfolge unbeteiligter Drittre aufgrund einer billigenden Inkaufnahme die Sache als Mord aburteilen ist eine notwendige Antwort.

Dennoch wird ein solches Urteil fragwürdig, weil gleichzeitig eine Doppelzüngigkeit der Justiz offensichtlich wird:

Der Raser, der bei einem illegalen Autorennen einen Menschen tötet, sitzt "lebenslang" (mindestens 15 Jahre) ein. Im gleichen Atemzug werden aber solche, die aus reiner Profitgier den möglichen Tod abertausender Menschen billigend in kauf nehmen, schlimmstenfalls wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.

Damit meine ich Verantwortliche in Konzernen, die in voller Kenntnis der Schädlichkeit von Inhaltsstoffen ihrer Produkte diese dennoch auf den Markt bringen, und ich meine Verantwortliche in Ministerien, die im vollen Wissen um die Gefährlichkeit solcher Inhaltsstoffe dennoch alles unterlassen, damit solche Produkte vom Markt verschwinden.

BlueAngel
Ganz ehrlich,

bei solch einem Verhalten kannst Du Dir die Rechtsanwaltsgebühren sparen. Denn ein solches Verhalten ist nach allem was vorgefallen ist, nicht nachvollziehbar und die Strafe konnten die sich selbst ausrechnen. Wenn die beiden ihre Zeit im Knast gut genutzt haben sollten, hätten die sich über Verfahrensfehler des Gerichtes schlau machen müssen. Denn andere Fehler würde der BGH im Revisionsverfahren nicht finden wollen. Vielleicht kommen die später noch in Sicherungsverwahrung, wenn Glück haben wird ihnen ein Drittel bei guter Führung erlassen. Das bringt aber das Opfer nicht wieder zum Leben.

Sisyphos3
... ein Anfang

eine durchaus angemessene Strafe
es ist ja wohl ein gewisser Unterschied sich mit 160 ein Rennen durch eine Stadt zu liefern, als die Geschwindigkeit wegen mir um 20 ....30 km/h zu überschreiten

bubu
mord?

jeder, der noch bei klarem verstand ist, kann es nur begrüßen, wenn solche chaoten möglichst hart betraft werden.

aber dass hier tatsächlich alle tatbetandsmerkmale des mordes erfüllt sein könnten ist hier weder für laien noch für juristen erkennbar.
das wird mit sicherheit wieder einkassiert werden.

Prof.
Das ist das richtige Urteil

Wer ein Auto zur Waffe umfunktioniert, sollte auch bei Missbrauch entsprechend bestraft werden.

tettigonia
@Demokratieschue... komische Logik

Natürlich gibt es Arbeitsplätze für die man ein Auto braucht. Da es aber hinreichend viele gibt für die man keines Braucht ist der Führerscheinentzug ein eher geringeres Problem, vor allem wenn man dadurch das Leben der Bürger schützt.

Ja ich lese Stellenanzeigen und es gibt viele ohne PKW pflicht. Wenn sie lesen würden, ich habe ja keine Autofreie Gesellschaft gefordert. Aber es müssen eben auch nicht die fahren, die es nicht können, dafür gibt es Busfahrer, Taxis, usw.

joachims
Raser von Stadt Autorennen

sind als Terroristen zu verurteilen. Man braucht kein politisches Motiv, um Terrorist zu werden sondern nur ein tötendes Werkzeug, das man ohne Rücksicht auf Menschenleben benutzt.

Gast
zu wenig...

aber das Gesetz lässt ja nicht mehr zu...

dsneu
Ursache und Wirkung

Ja, das Strafmaß ist relativ hoch und es hat eine Signalwirkung, denn jeder bestimmt selbst, was geschieht. Frühere Taten, Worte und Gedanken sind unsere heutige Welt.

Tarc
Vorsätzliche Tötung?

So sehr ich auch jeden verstehen kann, der das maximale Strafmaß fordert, wenn ein Mensch ums Leben kommt: Solange die Legislative das Strafmaß nicht erhöht, kann es für eine solche Tat nach deutschem Recht keine lebenslange Haft geben. Hier wurde krampfhaft versucht, ein Exempel zu statuieren. Ja, Raser sollten härter bestraft werden, aber die Voraussetzungen dafür schafft der Gesetzgeber, nicht die Judikative.

Illegale Autorennen sind der Inbegriff menschenverachtender Fahrlässigkeit. Ja, das Leid anderer wird billigend in Kauf genommen. Ein Tötungsvorsatz ist allerdings nicht zwingend gegeben. Dieses Urteil mag vielen gerecht erscheinen, deswegen ist es allerdings noch lange nicht rechtens. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Urteil die nächste Instanz überlebt. Und das ist gut so. Wer einen Rechtsstaat möchte, der kann sich nicht nur die Rosinen rauspicken.

Gast
Man muß bitte ...

... eins hier unterscheiden:

Ein Gericht muss in erster Linie RECHT sprechen, d.h. ein Urteil nach geltendem Recht fällen!

Ob dieses Urteil dann auch als "gerecht" empfunden wird liegt vermutlich im Auge des Betrachters.

Was ich mich frage:
Wenn man die geschilderte Tat als Mord deklariert (bedingter Vorsatz) und mit lebenslanger Haft bestraft, wie beurteilt und relativiert man dann die Strafe bei vorsätzlichem Mord???

realPOTUS
Rache, nicht Gerechtigkeit

Haben die beiden Fahrer diesen Mann wirklich töten wollen? War Absicht dahinter?

Wenn "Nein", dann ist das ein Fehlurteil.

tagesschlau2012

Da macht das Urteil schon einen Sinn.
-
Richter Ralph Ehestädt betonte, der Fall sei mit anderen derartigen Vorfällen im Straßenverkehr nicht vergleichbar. Es gehe nicht um eine Demonstration von Härte. Die Summe der Tatumstände und die Persönlichkeiten der Angeklagten hätten in diesem Fall den Ausschlag gegeben. Die beiden verkehrsrechtlich bereits häufig aufgefallenen Angeklagten hätten es dem Zufall überlassen, ob und wie viele Menschen durch ihr Verhalten zu Schaden kommen.
....
Der 28-jährige Fahrer war im Prozess von einer Verkehrspsychologin aus der Schweiz begutachtet worden. "Er sieht nicht, dass er etwas zu dem beigetragen hat, was passierte", sagte die Wissenschaftlerin. "Er hat immer noch das Gefühl, dass er richtig gut fährt! Er ist immer noch nicht wachgerüttelt." Nur eine sehr lange Therapie könne helfen.
-
"http://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2017/02/urteil-prozess-autore…"

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