Der Angeklagte Hamdi H. steht in Berlin in einem Gerichtssaal des Landgerichtes Berlin zwischen seinen Anwälten und hält sich eine Akte vor das Gesicht.

Ihre Meinung zu Raser-Prozess: "Das Mord-Urteil ist eine Überraschung"

Das Mord-Urteil für die Raser aus Berlin ist außergewöhnlich in der deutschen Rechtsgeschichte. Wie unterscheidet sich fahrlässige Tötung von einem Tötungsvorsatz? Was bedeutet der Richterspruch für künftige Autorennen? K. Schwartz erklärt.

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48 Kommentare

Kommentare

Biocreature
@15:06 von bubu

>>>aber dass hier tatsächlich alle tatbetandsmerkmale des mordes erfüllt sein könnten ist hier weder für laien noch für juristen erkennbar.<<<
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Sie sind also Jurist, oder was?

Sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch der Richter
werden wohl kaum aus einem Bauchgefühl heraus
so gehandelt haben.

Ihr Beitrag ist für mich (und hoffentlich auch anderen hier) ein großes Rätsel.

tagesschlau2012

Da macht das Urteil schon einen Sinn.
-
Richter Ralph Ehestädt betonte, der Fall sei mit anderen derartigen Vorfällen im Straßenverkehr nicht vergleichbar. Es gehe nicht um eine Demonstration von Härte. Die Summe der Tatumstände und die Persönlichkeiten der Angeklagten hätten in diesem Fall den Ausschlag gegeben. Die beiden verkehrsrechtlich bereits häufig aufgefallenen Angeklagten hätten es dem Zufall überlassen, ob und wie viele Menschen durch ihr Verhalten zu Schaden kommen.
....
Der 28-jährige Fahrer war im Prozess von einer Verkehrspsychologin aus der Schweiz begutachtet worden. "Er sieht nicht, dass er etwas zu dem beigetragen hat, was passierte", sagte die Wissenschaftlerin. "Er hat immer noch das Gefühl, dass er richtig gut fährt! Er ist immer noch nicht wachgerüttelt." Nur eine sehr lange Therapie könne helfen.
-
"http://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2017/02/urteil-prozess-autore…"

zerocool76

Ohne die genaue Urteilsbegründung zu kennen, begrüße ich das Urteil. Nur mit Abschreckung kommt man gegen das Phänomen illegale Autorennen an.

Die Opfer interessieren die Raser in den meisten Fällen nichtmals, wie einige Fälle schon gezeigt haben.

GeneralTickTack
super Urteil

Hoffentlich wird es bestätigt, auch wenn es dem Todesopfer nichts mehr bringt, so werden sich potentielle Straßenrenner zukünftig hoffentlich zweimal überlegen ob sie Gas geben. Die Strafen für viel zu schnelles Fahren sind viel zu niedrig, hoffentlich kommt die Gesetzesänderung durch.

buerdi
Mord und Totschlag

Nun, ich bin kein Rechtsexperte, bin aber der Meinung, das jeder, der mit über 160 Sachen durch eine belebte Großstadt "ballert", dabei jegliche Lichtsignalanlagen sowie andere Verkehrsregeln ABSICHTLICH völlig außer acht lässt, durchaus vorsätzlich handelt und es in Kauf nimmt, Unbeteiligen Schaden zuzufügen. Mit Fahrlässigkeit hat das nichts zu tun.
Solchen Leuten gehört umgehend der Führerschein auf Lebenzeit entzogen, allenfalls mit dem Fahrrad dürfen die am Verkehrsgeschehen noch teilhaben.

monsponsfons
Schutz für die Zukunft

Gut so, dass zumindest diese beiden Raser niemanden mehr totfahren werden. Der Schutz aller anderen Verkehrsteilnehmer kann gar nicht hoch genug bewertet werden. Die Familien der Opfer haben sowieso lebenslänglich an den Folgen dieser sinnlosen Raserei zu tragen. Höchste Zeit, dass auch Täter lebenslänglich als Urteil hinnehmen müssen. Wobei es mir ein Rätsel ist, wieso es da keinerlei Schuldbewusstsein gibt, laut Stellungnahme der Psychologin. Wer so wenig erwachsen ist, dass er die Folgen seiner Fehler nicht reflektiert, hätte ohnehin nie am Straßenverkehr teilnehmen sollen. Und vielleicht hilft so ein Urteil auch, dass zukünftig schneller der Führerschein entzogen wird, wenn Menschen sich ständig massiv verkehrsgefährdend bewegen.

Tommi1965
Ein richtiges Urteil ...

...der den Wert eines Lebens Rechnung trägt.
#
Tod ist nicht gleich Tod. Der eine stirbt friedlich dem anderen wird das Leben genommen.
#
Der ältere Herr konnte drauf vertrauen das er bei GRÜN in die Strasse einbiegen darf ohne das sein Fahrzeug, geschweige denn er, zu schaden kommt!
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Der ältere Herr hat es nicht verdient heimtückisch, hinterhältig und vorsätzlich Tod gefahren zu werden.
Wer vorsätzlich mit Geschwindigkeiten wie sie auf der Autobahn zu finden sind in einer Stadt fährt, will anderen Schaden zufügen (das ist Vorsatz!). Es ist ganz und gar vermeidbar von einer Hochgeschwindigkeitsfahrt in der Stadt abstand zu nehmen.
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Selbst einem Krankenwagenfahrer der im Einsatz ist wird angewiesen nicht zu schnell zu fahren um einen Unfall zu vermeiden!
#
Für Rennen gibt es Rennstrecken!

traurigerdemokrat

Dieses Urteil ist für mein Empfinden eine Wohltat, ein kleiner Lichtblick.

Wer an solchen "Rennen" teilnimmt, der nimmt das Risiko bewusst in Kauf, dass Menschen dabei verletzt oder gar getötet werden könnten.

Wer bewusst Gesetze so missachtet, der darf sich nicht über die Strafe wundern!

Juergen
Am 27. Februar 2017 um 17:05 von buerdi

Im Gegensatz zu Ihnen (und vielen anderen hier) gehe ich davon aus, dass dieses Urteil schon in der nächsten Instanz kassiert wird.

Das was z.B. Sie beschreiben ist kein Mord, sondern Totschlag.

Zu Mord gehört der Vorsatz, Jemanden umbringen zu wollen. Es reicht nicht, dass man in Kauf nimmt, dass Jemand stirbt.

Hier muss erst der Gesetzgeber aktiv werden und solche Verbrechen mit drastischeren Strafen belegen, um den Gerichten entsprechende Urteile zu ermöglichen.

KarlH7
Denke, es sind gute Richter

Die Richter haben es sich nicht einfach gemacht und auch ruhig mit auseichend Sorgfalt verhandelt.
Wer so rast nimmt Tötung in Kauf, auch wenn es bei den Fahrern noch an Einsicht mangelt.

Logik2015
Rechtskenntnis

Guten Tag,
es wird nicht das erstemal sein das die Herren im Strassenverkehr auffällig waren.
Für mich steht als Alternative eine lebenslange Sicherheitsverwarung für die Herren zur Debatte. Die Verhalten sich allgemein Gefährlich und der Sinn von Punkten in Flensburg dürfte den nicht näher zubringen sein. Die Fahren auch ohne Führerschein ohne Bedenken.
In anderen Ländern werden Fahrzeuge von Rasern beschlagnahm und versteigert zu Gunsten der Staatskasse - keine Rückgabe, keine Punkte und erhobener Zeigefinger.
Wo bleibt dei Prävention, um die Allgemeinheit vor solchen Herren zu schützen?
Gruss Logik

Eidechse
Das Urteil wird keinen Bestand haben

Auch wenn viele Leute das Urteil begrüßen, so glaube ich nicht, dass es vor dem BGH Bestand haben wird. Der Mordparagraph 211 im StGB verlangt zwingend mindestens eines der dort genannten Mordmerkmale. Ob hier das einzig nahe liegende Merkmal der niederen Beweggründe ausreicht, darf bezweifelt werden. Die Raser haben aus niederen Beweggründen den Straßenverkehr erheblich gefährdet, aber aus den gleichen Beweggründen auf Mord zu schließen, ist schon sehr gewagt. Der Tötungsvorsatz ist nicht ausreichend bewiesen. Erst wenn den Rasern ihr eigenes Leben, das bei über 170 km/h innerorts ebenso in Gefahr ist, auch egal ist, dann handeln sie im Sinne von § 211 StGB vorsätzlich. Den Vorsatz nur auf " es war den Angeklagten egal, ob eine unbeteiligte Person dabei zu Tode kommt" zu stützen, reicht als Urteilsbegründung nicht. Ich bin auch für eine strenge Bestrafung der Angeklagten. Für eine zu weite Auslegung des Mordparagrafen bin ich allerdings nicht.

BlueAngel
Jede(r) Autofahrer(in)

ist ein "Mörder". Das klingt hart und zeigt, wenn man auf der Landstraße mit Gegenfahrbahn einen Trecker überholt und dabie auf einen entgegen kommendes Fahrzeug trifft. Glücklich der, der das überlebt, aber größtenteils verlieren beid ihr Leben. Doch in der Stadtmitte, ein Rennen auszutragen, da kann man nur mit niedrigen Beweggründen . . Argumentieren. Niedrige Beweggründe (§ 211 StGB) sind Motive, die nach allgemeiner rechtlich-sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, durch hemmungslose Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verachtenswert sind. Ob ein Beweggrund in diesem Sinne als „niedrig“ einzustufen ist, beurteilt sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller maßgebenden Tatumstände. Das kann jeder hier selbst unter eigener Tabetrachtung beurteilen. In der Stadtmitte von Berlin - in der Nähe vom KaDeWe - mit 160 "Sachen" durchzudonnern, steht auf tiefster Stufe mit hemmungsloser Eigensucht, um als erster zu dembestimmten Ziel zu gelangen. Da gibt es kein Wenn und Aber.

grischperle
Verhältnismäßigkeit

Zunächst möchte ich betonen, dass ich es richtig finde, wenn die beiden Täter streng bestraft werden. Doch habe ich auch Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit des Urteils: Ich finde, es muss hinsichtlich des Strafmaßes einen Unterschied machen, ob ein Täter ein Opfer in bewusster Entscheidung tötet, z.B. um sich zu bereichern oder ob ein Täter den Tod eines Menschen billigend in Kauf nimmt. Das in dem vorliegenden Fall eine angemessene Freiheitsstrafe und ein langer (am besten dauerhafter) Führerscheinentzug erfolgen sollte, ist für mich jedoch sonnenklar.

Gast
@17:25 von Juergen

Zu Mord gehört der Vorsatz, Jemanden umbringen zu wollen. Es reicht nicht, dass man in Kauf nimmt, dass Jemand stirbt.

Wer grundsätzlich bereit ist, in seinem Leben etwas dazu zu lernen, konnte heute erfahren, dass das eben doch reicht.

Nutzer

Ich plädiere auch für: Vorsatz !

miss_verstaendnis
@ Juergen um 17:25

Zu Mord gehört der Vorsatz, Jemanden umbringen zu wollen. Es reicht nicht, dass man in Kauf nimmt, dass Jemand stirbt.

Doch, das reicht. Sie verwechseln bedingten Vorsatz und Absicht.

tagesschlau2012
@17:25 von Juergen

"Hier muss erst der Gesetzgeber aktiv werden und solche Verbrechen mit drastischeren Strafen belegen, um den Gerichten entsprechende Urteile zu ermöglichen."
#
#
Scheinbar ist es möglich solche drastischeren Strafen für diese Tat zu verhängen.
"...Die beiden verkehrsrechtlich bereits häufig aufgefallenen Angeklagten..." lässt auch auf eine gut gefüllte Gerichtsakte schliessen.
Das es diesmal die Verteidiger im Prozess nicht geschafft haben, aus den Täter die Opfer der bösen Gesellschaft zu machen ist schon ein eher seltenes Ergebniss.

Demokratieschuetzerin2021
Dieses Urteil ist ebenfalls nicht rechtsstaatlich

Zu diesem Urteil sage ich mal:

das hat fuer mich nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, sondern mit dem Ausleben von primitiven Rachegefuehlen. Und ein Rechtsstaat ist NICHT dafuer da, primitive Rachegefuehle zu bedienen sondern Gerechtigkeit zu schaffen. Von daher kann man auch dass hier eine gewisse Form von politisch motiviertem Urteil nennen.

Darueber hinaus fehlen in diesem Fall sämtlichste typischen Mord-Merkmale:

-> Habgier
-> Heimtuecke
-> uebermäßig brutale Gewalt

OK, diese beiden Typen haben sich hier hochgefährlich und grob fahrlässig selbst uebrschätzt, sie hatten sich nicht unter Kontrolle und sie haben rumgeprotzt und gepralt und so weiter. Das alles ist ja zutreffend.

Aber ein Mord war dass hier nicht, weil die nicht wissentlich den Tod von jemandem in Kauf genommen haben, aber sie damit hätten rechnen muessen dass dabei Unfälle mit Personenschaden auftreten können.

Gast
Moralisch gut. Rechtlich bedenklich.

Das Urteil finde ich aus moralischer Sicht gut.

Rechtlich dürfte es aber ziemlich auf der Kippe stehen, da hier wohl der Übergang von Fahrlässigkeit zu Eventualvorsatz äußerst fließend ist.

Ich persönlich finde den Eventualvorsatz, den die Richter hier unterstellt haben, zutreffend.
Wenn ich eine Ampel, die gerade auf rot gesprungen ist, mit überhöhter Geschwindigkeit überfahre um noch schnell über die Kreuzung zu kommen und dabei einen tödlichen Unfall verursache, halte ich fahrlässige Tötung für angemessen.
Überfahre ich aber mehrere deutlich rote Ampel hintereinander - innerstädtisch mit über 100km/h schneller als erlaubt - dann ist das für mich Totschlag. Und wenn ich das aus Geltungssucht mache um mein Ego aufzuwerten, dann sehe ich darin auch einen niederen Beweggrund - und damit Mord.
Den habe ich dann zwar nicht beabsichtigt, aber wer so fährt, der erkennt die Gefahr und stellt die Sicherheit anderer aus eigener Rücksichtslosigkeit zurück. Und dieser Eventualvorsatz reicht.

kommentator_02
Demokratieschuetzerin2021, 18:00

||Zu diesem Urteil sage ich mal:
das hat fuer mich nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, sondern mit dem Ausleben von primitiven Rachegefuehlen.||

Sie meinen dass Richter in ihren Urteilen primitive Rachegefühle ausleben?
Was für ein Unfug!

Biocreature
@18:00 von Demokratieschue... und schon wieder,...

...Wenn Sie hier schon so wehement das Urteil(svermögen) des Richters bezogen, ob dieser das Gesetz kennt, anzweifeln.
Und desweiteren hier n. Ihrer Ansicht alle
Mordmerkmale aufzählen, dann zeige ich Ihnen nun mal wirklich alle
Mordmerkmale.

Fallgruppe 1: Niedrige Beweggründe
- Mordlust
- Befriedigung des Geschlechtstriebs
- Habgier
- Sonstige niedrige Beweggründe z.B. Hass

Fallgruppe 2: Verwerfliche Begehungsweise
- Heimtücke
- Grausamkeit
- Gemeingefährliche Mittel

Fallgruppe 3: Deliktische Zielsetzung
- Ermöglichungsabsicht
- Verdeckungsabsicht
---
§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechts- triebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
---
...,bei positivem Vorliegen eines Mordmerkmals,...

EINES Mordmerkmals !!!

Hans_Maulwurf
Blinder Aktionismus

Da sieht man mal wieder wohin eine emotional aufgeladene Debatte im Volk führt.
Und unsere Politiker springen gern auf um sich kräftig zu profilieren.
Ich wette das dieses Urteil wieder einkassiert wird und das zu Recht!
Ansonsten sollten auch ähnliche Fälle die auf Grund von Alkohol oder der Benutzung vom Handy zustande kommen so bestraft werden.
Das sind, im Gegensatz zu diesem Fall, nämlich die häufigsten Auslöser für tödliche Unfälle. Dann würden wahrscheinlich weniger hier applaudieren!

Biocreature
@18:00 von Demokratieschue... Ähhhh wie bitte?...

>>>Aber ein Mord war dass hier nicht, weil die nicht wissentlich den Tod von jemandem in Kauf genommen haben, aber sie damit hätten rechnen muessen dass dabei Unfälle mit Personenschaden auftreten können.<<<

---

Sie meinen das ernst, oder?

Ein Personenschaden beim Unfall kann den Tod zur Folge haben.

Welche Rechtsauffassung haben Sie im Straßenverkehr?
Ich hoffe ich begegne Ihnen nie im öfftl. Straßenverkehr.
---
Natürlich wußten beide, daß wenn sie mit weit erhöhter Geschwindigkeit durch Berlin rasen, daß dann ein Mensch bei einem möglichen Unfall ums leben kommen kann.

Jeder Autofahrer weiß das.

P.S.: Ich habe mir heute all Ihre Beiträge zu diesem Beitrag angesehen und kann überhaupt nicht verstehen, warum Sie so gegen das Urteil wegen Mordes sind.

Wirklich nicht.
Und ich sehe das Urteil im Übrigen nicht als Exempel
sondern als eine Einzelentscheidung nur in diesem vorliegenden Fall.

BotschafterSarek
Eine gute Überraschung!

Ja, eine Überraschung ist das Urteil auch für mich. Ich war immer der Meinung, dass Mord einen konkreten Tötungsvorsatz braucht, nach dem Motto: Ich will diese jemanden töten. Der ist hier natürlich nicht gegeben.

Aber ich bin froh, dass sich die Rechtssprechung hier offenbar weiterentwickelt hat, dass nun auch die bewusste Inkaufnahme eines mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden Todesfalls ausreicht, um wegen Mordes verurteilt zu werden. Gut so!!! Es wird hoffentlich andere Möchtegern-Rennfahrer abschrecken und unsere Straßen sicherer machen.

Eidechse
Reform des Strafgesetzbuches

Der Fall macht deutlich, wie notwendig eine Reform des seit 1975 gültigen Mordparagraphen 211 im StGB tatsächlich ist. Dabei sollten die Straftatbestände Mord und Totschlag präziser definiert werden. Etwas ähnliches plant Bundesjustizminister Maas. Er möchte das Strafmaß in das Ermessen der Richter legen. Für Mord sollte auch weiterhin die lebenslange Freiheitsstrafe zwingend sein. Außerdem sollten illegale Autorennen als Straftatbestand in den Wortlaut des § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) aufgenommen und mit strengster Strafandrohung sanktioniert werden. Dann muss das Gericht nicht solche wackeligen Urteile fällen.

frosthorn
ich frage nochmals

wenn das Urteil für diesen Irrwitz lebenslänglich ist (und manchen hier ist das ja noch nicht genug), welche Möglichkeit haben wir dann noch, den wirklich heimtückischen Mörder zu bestrafen, der sein Opfer in die Falle lockt, auf sadistische Weise (das hier hat mit Sadismus nichts zu tun) quält und eiskalt tötet - und das heißt z.B. jemandem ein Messer in den Rücken zu rammen, um ihm das Leben zu nehmen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Raser vorhatten, ihre Fahrt so lange fortzusetzen, bis es das erste Todesopfer gibt. Der Mörder, wie ich ihn beschreibe, tut genau das. Er will töten und setzt diese Absicht um.
Nochmal: wenn wir für alles die Höchststrafe vergeben, verwischen wir auch alle qualitativen Unterschiede zwischen den Straftaten. Das darf nicht sein.

cliffallistermclane
Ein gerechtes Urteil

Endlich einmal keine Kuschel Juristik ! Sie sind bewußt das Risiko eingegangen einen Unfall zu verursachen. Nun müßen sie dafür gerade stehen. Hoffentlich wird es durch eine mögliche Revision nicht abgemildert.

BotschafterSarek
@grischperle

Doch habe ich auch Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit des Urteils: Ich finde, es muss hinsichtlich des Strafmaßes einen Unterschied machen, ob ein Täter ein Opfer in bewusster Entscheidung tötet, z.B. um sich zu bereichern oder ob ein Täter den Tod eines Menschen billigend in Kauf nimmt. Das in dem vorliegenden Fall eine angemessene Freiheitsstrafe und ein langer (am besten dauerhafter) Führerscheinentzug erfolgen sollte, ist für mich jedoch sonnenklar.

Eben diese Unterscheidung möchte ich abgeschafft wissen. Für die Frage nach der persönlichen Schuld des Täters spielt es keine Rolle, ob das Opfer vorsätzlich ermordet wird oder ob sein Tod zum Erreichen eines unwichtigen Ziels billigend in Kauf genommen wird. Beides ist (im Gegensatz zur fahrlässigen Tötung) ein Verbrechen und verdient höchste Strafen.

Krebs
selbst mit dem Fahrrad

werden solche Typen noch zur Waffe.

Demokratieschuetzerin2021
Hier ein weiteres Beispiel beim Stern aus diesem Prozess

Oder guckt mal hier beim Stern, der ebenfalls schon warnt. Auch hier gibt es ein Beispiel fuer diese persönlich gemeinten niederen Rachgefuehle im Urteil:

stern.de: Mord und Lebenslang - dieses Urteil verliert jedes Maß ( 27. Februar 2017 13:28 Uhr)

Die Richter haben, auch wenn es schmerzt, vor allem eine Verantwortung gegenüber den Angeklagten. So sehr man deren Tun auch verabscheuen mag, sie sind keine Spielfiguren für politische Statements. Exemplarische Bestrafungen, die Fehlentwicklungen der Rechtsprechung durch extrem harte Urteile korrigieren, passen nicht zu einem Rechtsstaat. Es wäre besser gewesen, wenn die Große Strafkammer auf den großen Aufschlag heute verzichtet und ein Urteil gefunden hätte, dem man zutraut, auch in der nächsten Instanz noch zu bestehen.

Von daher: sowas ist KEINE Rechtsstaatlichkeit mehr, sowas ist persönliche gemeinte Rache. Und sowas hat in einem Rechtsstaat nichts verloren!

fungolfer
Endlich

ein Urteil im Namen des Volkes, das wohl tatsächlich auch so zu bewerten ist. Wenn man davon ausgeht, dass jeder Verkehrsteilnehmer den Führerschein bekommt, weil er nachgewiesen hat, dass er/sie die Regeln verstanden hat, dann muss man fast zwangsläufig von bedingtem Tötungsvorsatz ausgehen. Wenn man dann noch davon ausgehen muss, dass in einer Stadt wie Berlin und zudem auf dem Ku-Damm Tag und Nacht Verkehr herrscht, dann kann man schon fast von Vorsatz ausgehen. Ich hoffe, dass die Revisionsrichter nicht wieder einknicken. Wird Zeit, dass die Gesetze wieder für alle gelten und die Gerichte auch entsprechend urteilen.

RoyalTramp
Juristische Spitzfindigkeiten

Die bisherige dt. Kuscheljustiz ist eine Lachnummer!

"Haben die Täter gedacht: "Es wird schon gut gehen" oder "Wir haben die Sache im Griff" - dann wäre es eine fahrlässige Tötung. Weil sie es besser hätten wissen müssen & nicht davon ausgehen durften, dass es gut gehen werde, wenn sie mit 170 km/h über rote Ampeln rasen. Haben sie gedacht: "Wenn jemand dabei zu Tode kommt, ist mir das egal" oder "Na, wenn schon", dann nehmen sie billigend in Kauf, dass jemand stirbt. & erst dann haben sie Tötungsvorsatz"

Da platzt mir die Hutschnur! Es ist doch eigtl. schnuppe, was die Jungs sich gedacht haben. Durch deren Verantwortungslosigkeit ist ein Menschenleben völlig sinnlos ausgelöscht & eine ganze Familie in Leid gezogen worden. Wem nutzt es jetzt, sich in sophistischen Blödsinn ala "hätte, wenn & wäre" zu ergehen, den man sowieso nicht klären kann, weil man "nicht in deren Köpfe schauen kann"? Mir scheint, hier geht es nur einem Berufsstand darum, seine eigene Existenz zu rechtfertigen.

Gast
Guter Tagesschau-Artikel!

Zitat:
"Das was z.B. Sie beschreiben ist kein Mord, sondern Totschlag."

"Zu Mord gehört der Vorsatz, Jemanden umbringen zu wollen. Es reicht nicht, dass man in Kauf nimmt, dass Jemand stirbt."
---
Bitte sehen Sie sich doch nochmal ganz konzentriert den Fernsehkommentar von Herrn Kolja Schwartz an. Dort wird genau erläutert, was "Vorsatz" alles bedeuten kann. Hier ist von "bedingtem Vorsatz" (ein juristischer Begriff) die Rede. Keiner hat den Angeklagten eine direkte Tötungsabsicht unterstellt, auch die Richter nicht.

Im Übrigen: Kompliment an die Tagesschau für diesen journalistisch sehr informativen Beitrag und ganz besonderes Lob für die gut und kompetent vorgetragenen Erläuterungen von Herrn Schwartz!

Meine persönliche Ansicht:

Für die konkrete Tat fände ich 5 Jahre Haft einfach viel zu wenig. Auch das Urteil "lebenslänglich" heißt ja in der Regel nur, dass man mindestens 15 Jahre "absitzen" muss, danach kann man "auf Bewährung" raus.

Gast
@ 17:48 von grischperle

"Ich finde, es muss hinsichtlich des Strafmaßes einen Unterschied machen, ob ein Täter ein Opfer in bewusster Entscheidung tötet, z.B. um sich zu bereichern oder ob ein Täter den Tod eines Menschen billigend in Kauf nimmt. "

Nun, auch der Räuber könnte sich ja darauf berufen, dass er nur geschossen hat, um an das Geld zu kommen, aber keinerlei Tötungsabsicht hatte. Gut.. in Kauf genommen hätte er den Tod des Opfers, aber beabsichtigt hätte er ihn nicht, er wäre auch zufrieden gewesen, wenn das Opfer seine Handtasche loslässt und ihn nicht verfolgt.

Ein erfahrener Richter mag das anders sehen. Wer auf jemanden Schießt, um an sein Geld zu kommen, ist ein Mörder, auch wenn ihm keine direkte Tötungsabsicht nachzuweisen ist: der "bedingte Vorsatz"

Dass die Richter diesen auch bei jemandem sehen, der mit 160km/h durch die Innenstadt über rote Ampeln fährt, halte ich für logisch und folgerichtig. Beides - das auf Menschen schießen und das Menschen überfahren - geht halt selten gut aus.

Gast
Denken in Wahrscheinlichkeiten

Das fehlte bisher im deutschen Justizsystem.

Der Unterschied zwischen jemandem, der mit 160 durch die Stadt rast, und einem, der mit 160 durch die Stadt rast und dabei jemanden totfährt ist vor allem: Glück.

Der Unterschied im Strafmaß ist, nun ja, der Unterschied zwischen Führerscheinentzug, Geldstrafe und MPU auf der einen, und Lebenslänglich auf der anderen Seite.

Lebenslänglich ist angemessen, Geldstrafe und Führerscheinentzug für jemanden, der nur aus Glück keinen Menschen getötet hat, erheblich zu mild. Es wird wohl noch ein Weilchen dauern, bis die Gefährdung von Menschenleben im Autofahrerland Deutschland angemessen streng bestraft wird - und damit meine ich die Handy-Spieler am Steuer ebenso wie die die durchgeknallten Raser.
Aber dieses Urteil ist mal ein schöner erster Lichtblick.

Gnom
@ 18:00 von Demokratieschue...

Dieses Urteil ist ebenfalls nicht rechtsstaatlich [...]
Darueber hinaus fehlen in diesem Fall sämtlichste typischen Mord-Merkmale:
-> Habgier
-> Heimtuecke
-> uebermäßig brutale Gewalt

Vielleicht sollten Sie das Urteil über Rechtsstaatlichkeit denjenigen überlassen, die sich damit auskennen!

Das, worauf es in diesem Verfahren ankommt und damit zur Motivation eines Mordes führt, haben Sie nämlich gar nicht erwähnt: Lust. Und das beschränkt sich eben nicht nur auf sexuelle Lust, sondern, wie in diesem Fall, zur Herbeiführung eines "Kicks" durch Adrenalinrausch, zur Befriedigung des eigenen Egos und die damit verbundene Endophinausschüttung. Das "Glücksgefühl" besser als andere fahren zu können.

Die Justiz nennt das Verhalten der Raserei mit 160 Sachen durch die Innenstadt bei bewusster Ignoranz sämtlicher Verkehrszeichen "bedingte Tötungsabsicht" und "billigende Inkaufnahme". Wer so durch die Innenstadt brettert MUSS wissen, dass schwere Körperverletzung und Tod möglich ist.

Euro-Made
Ich las heute einen Kommentar...

"Man muss jungen Menschen doch eine 2.te Chance geben".

Darauf gibt es nur eine Antwort:
Wenn in einer Gesellschaft Täter zu Opfern stilisiert werden, läuft etwas grundsätzlich schief.

Eine demokratisch, zivilsatorische Gesellschaft muss wehrhaft sein und dieses auch durch ein Urteil, wie jetzt des Landgerichts Berlin, nach außen hin deutlich machen.

Grenzen ziehen, die Freiheit und Unversehrtheit des anderen als höchstes Gut begreifen. Dies ist der Weg und muss in unserer Gesellschaft auch das Ziel zugleich sein.

gpvg
Mordmerkmale

Vorsatz:
Beide Fahrer wussten, dass sie bei dieser Geschwindigkeit nicht den Hauch einer Chance hatten, im Notfall rechtzeitig zu bremsen. Und damit wird aus einem "Es wird schon gutgehen." ein "Ist mir doch egal, wenn jemand dabei draufgeht.". Und genau dies ist es, was den bedingten Vorsatz kennzeichnet.

niedere Beweggründe:
"Mein Ego ist wichtiger als das Leben der Anderen."
Sorry, aber anders kann man eine solche Fahrweise nicht bezeichnen.

Heimtücke und Grausamkeit:
Die entstehen nicht dadurch, dass man jemanden über den Haufen fährt, sehr wohl aber dadurch, wie man dies tut. Siehe Vorsatz und niedrige Beweggründe.

Ich sehe hier mindestens drei Mordmerkmale erfüllt (also ausreichend für eine Verurteilung wegen Mordes).

Vermutlich wird die nächste Instanz diese drei Merkmale etwas abgeschwächt bewerten. Trotzdem wird es höchstwahrscheinlich bei der Einschätzung bleiben, dass man die Tat bei weitem nicht mehr als fahrlässig werten kann.

Demokratieschuetzerin2021
Solche ueberharten Urteile machen Tote nicht wieder lebendig

Darueber hinaus:

durch solche ueberharten Urteile werden Tote auch nicht wieder lebendig. Genau aus diesem Grund bringen solche ueberharten Urteile - die darueber hinaus schädlich sind fuer einen jeden Rechtsstaat - ueberhaupt nichts.

Von daher fordere ich, dass dieses ueberharte und durch nichts zu rechtfertigende Urteil - das in meinen Augen auch politisch motiviert und populistisch ist - vom BGH einkassiert wird.

Hier wäre eine Haftstrafe von 5 bis 10 Jahren angemessen, dazu eine lebenslange Rentenzahlung an die Hinterbliebenen sowie eventuell noch eine zusätzliche Geldstafe in einem höheren Rahmen.

Aber: unendliche Strafen ohne absehbares Ende gibt es nicht. Keine Strafe dauert ewig.

Gnom
@ 20:15 von frosthorn

ich frage nochmals
wenn das Urteil für diesen Irrwitz lebenslänglich ist (und manchen hier ist das ja noch nicht genug), welche Möglichkeit haben wir dann noch, den wirklich heimtückischen Mörder zu bestrafen...

Bei jeder Straftat wir ein Strafmaß "von bis" vorgegeben und die Staatsanwaltschaft und auch die Richter haben Ermessungsspielräume. Hinzu kommt Geständnis und Einsicht der Täter, Kooperation mit der Justiz uvm.

Und bei heimtückischen Mördern kann bei fehlender Einsicht und der Gefahr der Rückfälligkeit auch "anschließende Sicherungsverwahrung" verhängt werden.

Man kann schon sehr genau trennen! Und unsere Justiz ist da auch sehr vorbildlich! Wir haben keine "Kuscheljustiz" und auch keine "Vorschlaghammerjustiz".

Andere Fälle von Raserei in Innenstädten werden auch wieder ganz anders angegangen. Hier hatten die Täter keinerlei Reue gezeigt, daher eine weitere Rechtfertigung für das Urteil.

Gast
Superschnelle Autos

Kann mir jemand erklären, warum und wozu superschnelle Personenkraftwagen gebaut werden und gebaut werden dürfen?
Ich hoffe, gewiss vergebens, auf eine Antwort von der übermächtigen Lobby der Autoindustrie.
Gelegenheit macht Diebe - und PS machen Mörder. Ich begrüße das Urteil uneingeschränkt und sehe die Schuld auch in unserer wachsweichen Gesetzgebung, die von "Richtgeschwindigkeit" spricht, wo in anderen Ländern ein eindeutiges Tempolimit vorgeschrieben ist usw.
Ich bin halt ein wenig altmodisch.

Gegenlicht
17:24 von traurigerdemokrat

"Wer bewusst Gesetze so missachtet, der darf sich nicht über die Strafe wundern!"

Sie habens mit Ihrem Kommentar ganz genau auf den . gebracht. Und mehr braucht man zu diesem Thema auch nicht zu sagen. Punkt

miss_verstaendnis
@ Demokratieschue... um 18:00

Aber ein Mord war dass hier nicht...

Wenn man mit 170 statt 50 durch die Innenstadt rast und dabei noch etliche Ampelkreuzungen bei Rot überquert, ist das nicht fahrlässig, sondern Vorsatz. Was wird wohl passieren, wenn da Fußgänger oder Autos im Weg sind?

Die Angeklagten haben eine Fahrschule absolviert - dort lernt man etwas über Reaktionszeit, Brems- und Anhalteweg.

Ku'Damm + Tauentziehn haben auf knapp vier Kilometern 17 Ampeln. Das bedeutet einen durchschnittlichen Abstand zwischen zwei Ampeln von 235 m - weniger als der normale Anhalteweg bei Tempo 170.

Das müssen die Angeklagten gewusst haben. Sie konnten weder davon ausgehen, dass sie niemanden verletzen würden, noch dass sie ihre Autos in jeder Situation unter Kontrolle haben würden.

Sie haben Tote billigend in Kauf genommen - Eventualvorsatz. Ihre Autos haben sie als gemeingefährliche Mordwerkzeuge missbraucht - zwei Mordmerkmale sind erfüllt. Von Rache durch StA oder Gericht kann keine Rede sein.

StöRschall

Wer vorsätzlich Autorennen innerhalb einer bewohnten Ortschaft abhält und billigend in Kauf nimmt, dabei unbeteiligte Menschen totzufahren, handelt aber so was von vorsätzlich.
Fahrlässig wäre z.B. aus Unachtsamkeit.
Davon kann aber bei einem Wettrennen nicht die Rede sein. Sowas tut man mit Vorsatz und nicht aus Versehen. Und die Tat selbst ist nun mal damit verknüpft ggf. Menschen ohne geringste Bedenken zu töten, alleine nur um den Vorsatz des Autorennens zu erfüllen.

RoyalTramp
@ Demokratieschue...

"Solche ueberharten Urteile machen Tote nicht wieder lebendig."

DAS kann ja wohl auch nicht Zweck eines Strafsystems sein, Tote wieder zum Leben zu erwecken, oder? Also, was bezwecken Sie hier mit Ihrem leider lustigen Kommentar?

Und was heißt hier "überhart"? Was ist daran "überhart", jemanden für Tötung lebenslang in den Knast zu schicken - d.h. 15 Jahre und dann Haftverschonung bei guter Führung inkl. aller Integrationsmaßnahmen, wie Ausbildung, berufliche Eingliederung und mehr.

Das Urteil ist eben nicht "überhart" sondern der Tat vollstens angemessen! Allenfalls in Ihrer Kuschelpädagogik ist das Urteil ein vermeintlich "hartes". Jedoch haben die Leute einfach die Nase voll von dieser Kuschelpädagogik. Dank dieser Kuschelpädagogik respektieren mittlerweile viele den Rechtsstaat überhaupt nicht mehr, was auch die Polizei zunehmend "spüren" muss, die immer häufiger als Projektionsfläche für alle Arten von Aggressionen gegen den Staat herhalten muss!

background69
gut so

endlich mal ein Statement der Judikative. Abschreckung ? man wird sehen. mir tut nur der Verteidiger leid, der solche, sorry "kranken Hirne" verteiden muss (?) und dann auch noch Revision einlegen will. In manchen Fällen würde der Spruch vom Altkanzler G.Schröder : "das wird so gemacht und Basta!" sehr gut passen. Die Richter haben entschieden und Basta. und wie schon oben erwähnt..gehe auch ich davon aus, dass die Vertreter der Judikative NICHT aus dem Bauch heraus einfach mal so ein Urteil gefällt haben.
Gruss

eras
Das heilige Blechle

Um zu begreifen, warum das Gericht hier so geurteilt hat, muss man wohl erst einmal die Urteilsbegründung lesen. Im Grundsatz klingt es aber korrekt.
Was die Täter getan haben, ist ziemlich genau das gleiche wie jemand, der das Magazin seiner Pistole in eine schwer einzusehende Fußgängerzone verschießt, weil schießen soviel Spaß macht. In beiden Fällen setzt der Täter das Leben anderer aufs Spiel - für nichts als einen kleinen Kick.
Wenn eine der Kugeln einen Passanten nun ins Herz trifft, würde dann irgendjemand von Totschlag reden? Nein, das ist ganz offensichtlich Mord. Ob die blindlings abgefeuerte Waffe nun eine Pistole oder ein Auto ist, wird wohl kaum jemand als relevant für die Strafzumessung erachten, oder? Es sei denn natürlich, man betrachtet Straftaten mit Autos als Tatmittel grundsätzlich als weniger verwerflich.