Unfallstelle in der Tauentzienstraße Berlin am 1.2.2016.

Ihre Meinung zu Berliner Raser wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt

Lebenslang wegen Mordes: So lautet das Urteil im Prozess gegen zwei junge Sportwagenfahrer. Sie hatten sich vor einem Jahr in Berlin ein illegales Autorennen nahe dem Ku'damm geliefert. Ein Unbeteiligter kam dabei ums Leben.

...mehr ...weniger
Dieser Artikel auf tagesschau.de
Kommentieren beendet
142 Kommentare

Kommentare

Gast
Na endlich

Mal die passende Strafe für solche geistigen Einzeller.

Fritz Cola
Nicht schlecht

Endlich mal ein adäquates Urteil. Die Strafen für Gesetz-übertretende Autofahrer/KFZ-Fahrer sind in Deutschland sowieso viel zu niedrig. Unsere europäischen Nachbarn schütteln nur ungläubig mit dem Kopf, wie lasch die Konsequenzen für kleine und große Vergehen hinter dem Steuer in Deutschland sind.

Schönes Urteil in Berlin, aber der Gesetzgeber muss auch dringend die Strafen erhöhen. DAS wäre wirklich mal ein großer Fortschritt für die innere Sicherheit.

schaunwamal
Ein richtiges Urteil der den Wert eines Lebens..

Rechnung trägt.

Hoffentlich verhindert dieses Urteil als abschreckendes beispiel zukünftige illegale Autorennen und wenn sie stattfinden wissen die teilnehmer was ihnen im schlimmsten fall strafrechtlich drohen könnte.

Kaveri
Na endlich wird hart durchgegriffen

Hat ja lange dauert. Verkehrsregeln missachten kann auch den Tot ihrer Familie, Freunde und Bekannte bedeuten.

johann2000
Überfällig/Opferschutz vor Täterschutz

Es gibt Rennstrecken da kann man mit dem eigenen Auto Rennen fahren, es gibt Kartbahnen dann kann man Rennen fahren.... aber nicht auf öffentlichen Straßen und das Leben/die Gesundheit anderer Leute riskieren.

Endlich mal ein Urteil in Deutschland bei dem ich nicht mit dem Kopfschütteln muss.

Ein schöner Tag!

Gnom
Das ist vernünftig

und hat hoffentlich für andere eine abschreckende Wirkung. Denn für zukünftige Verfahren dieser Art kann das Berliner Urteil nun als Präzedenzfall herangezogen werden.

Niedere Beweggründe sehe ich mit der Lust ("Kick" am eigenen Adrenalinrausch) gegeben, zwar ist der Vorsatz schwer nachzuweisen, jedoch ist die "billigende Inkaufnahme" damit gleichzusetzen.

Aufseher

Meine Hochachtung an den mutige Richterteam! Bleibt zu hoffen, dass andere illegalen Raser durch das Urteil abgeschreckt werden und das Urteil auch wörtlich genommen und vollstreckt wird. Bis zum Lebensende sollen die Mörder zur Rechenschaft gezogen werden! Am besten Einzelhaft in Gummizellen, denn mit "Gummigeben" kennen sie sich ja aus.

Demokratieschuetzerin2021
In der Sacheh abe ich meine Zweifel ob das Urteil richtig ist

Na ja... ob diese lebenslange Freiheitsstrafe so angemessen ist?? Und ob ein lebenslanger Fuehrerschein-Entzug wirklich so angemessen ist?? Ich habe da so meine Zweifel. Denn ich habe gerade eben eine sehr gute Analyse des Urteils bei heute.de gelesen und die trifft ziemlich gut ins Schwarze:

https://tinyurl.com/zmmf7bo
heute.de: Mord-Anklage: Wie hart werden Raser bestraft?

Die entscheidende Rechtsfrage: Fahrlässigkeit oder Vorsatz? Haben die Raser den Tod von Menschen nicht auf ihrer Rechnung gehabt oder haben sie die Möglichkeit eines tödlichen Unfalls erkannt und sich damit abgefunden?

Die Staatsanwaltschaft plädiert auf Mord, beiden Angeklagten soll zudem auf Lebenszeit der Führerschein entzogen werden. Hartes Geschütz gegen zwei Aufschneider, denen wie so vielen anderen das Auto als Statussymbol über alles geht. Deren Zukunftsaussichten aber damit zunichte sein dürften.

Von daher: ob sowas wirklich richtig sein kann??

Gast

endlich mal eine passende strafe für möchtegernmaschos ! jetzt können sie im knast beweisen wie kool sie sind !!

Wolfes74
Auch ...

... wenn ich mir fast sicher bin, daß dieses Strafmaß noch kassiert/reduziert wird, ist es dennoch ein richtungsweisendes Urteil. Und gerechtfertigtes Urteil.
Mit diesen illegalen Straßenrennen setzt man vorsätzlich fremder Leben und Gesundheit auf´s Spiel, da gibt es auch keinerlei Ausrede. Somit ist der Strafbestand des Mordes m.M. nach voll erfüllt.
Die sonst für solch Vergehen maximal auf 5 Haftjahre angelegte Strafen, die meist in Bewährungen etc. mündeten, waren/sind wirklich viel zu wenig.
Jetzt wurde mal ein Zeichen gesetzt, ich hoffe es hat Bestand.

harry_up
Wie müssen sich jetzt...

...die Angehörigen der Getöteten fühlen, wo der oder die Täter mit einer lachhaften Bewährungsstrafe abgefunden wurden...?

naiver Positivdenker
Dises Urteil könnte Signalwirkung haben

und Mitahmer vielleicht nachdenklich machen. Wenn jetzt noch an anderen Stellen endlich einmal, dem Spielraum des Gesetzes nach, schmerzhafte Urteile gesprochen werden würden, dann würde dies der Sicherheit in diesem wunderschönen Deutschland sehr gut tun.
Der Respekt anderen gegenüber hat viel zu lange gelitten.

Gast
Strafe gerechtfertigt

Auch wenn da noch andere bekannte Mörder in Berlin rumgeistern, die bestraft gehören.
Komisch ist allerdings das Wort Mord.

Ein Autorennen hat ja andere Ziele also denke ich fahrlässige Tötung wäre immer noch angemessen.

Projekt Gold
Mutig

Ein mutiges, wenn auch aus meiner Sicht richtiges Urteil des Gerichtes, da die Richter von vornherein wissen, dass ihr Urteil wahrscheinlich kein Bestand haben wird, da 100 %ig eine Anfechtung des Urteils durch die Verteidiger erfolgen wird.

Demokratieschuetzerin2021
Auch diese Frage von heute.de finde ich absolut berechtigt

Darueber hinaus meine ich, dass heute.de in diesem weiteren Absatz eine weitere berechtigte Frage aufwirft:

Wichtig auch die Frage: Wie lässt sich möglichst wirksam verhindern, dass es überhaupt zu solchen Rennen kommt? Der Bundesrat fordert härtere Strafen. Danach soll gelten: Veranstaltern wie Teilnehmern drohen bis zu zwei Jahre Haft, Führerscheinentzug inklusive.

Ja, es sollte lieber was zur Prävention gemacht werden, um solche Rennen in Zukunft zu verhindern. Außerdem bin auch ich mir nicht sicher, ob diese beiden Typen hier wirklich den Tod des Opfers gewollt haben. Das kann niemand wirklich sicher wissen. Von daher: wie kann man hier jemanden bei sowas wegen Mordes verurteilen, wenn man nicht sicher sagen kann ob der Tod des Opfers gewollt war?? Der Staatsanwalt mag eventuell dieser Meinung sein. Aber: was sagen die Täter dazu??

Allerdings ist dieser weitere Punkt:

Auch die geliebten Autos wären weg.

nach Artikel 14 GG verboten!

OrwellAG
Sie hätten es wissen müssen!

Ja, finde ich gut. Die Skrupellosigkeit, Rücksichtslosigkeit solcher Nicht-Führerscheintuaglicher Leute, muss entsprechend gehandhabt werden. Zwar klingt Mord in der Sache eines Verkehrstoten durch illegale Autorennen möglicherweise übertrieben, und die Begründung, es sei "billigend in Kauf genommen" setzt Bewusstsein voraus - ich kenne diese PS Proleten nicht, aber wer kann zB als Richter einem in den Kopf schauen?

ALSO geht man aus allgemeinmenschlichen Maßstab von einem gesunden Maß des Menschseins aus, das zumutbar ist. Diese Schuldgesprochenen sind wohl rechtsfähig und mündige Wesen und damit von Verstand beseelt genug, um zu wissen, was passieren kann. Es ist zumutbar, wie dass man die Konsequenz (bzw. Risiko) kennt, wenn man auf einem Weg, der nicht für Rennen geeignet ist, ein damit illegales Rennen fährt. Damit erkläre ich mir die Rechtsgültigkeit einer Mordverurteilung. Sie hätten es als menschliche Wesen wissen müssen!

Hartmut der Lästige
Das Urteil wird in der nächsten Instanz bestimmt

gekippt werden.
Der Antrag der Verteidigung (2 Jahre auf Bewährung) und das Urteil selbst zeigen auf, wie groß die Rechtsunsicherheit bei solchen Autorennen und deren möglichen Folgen ist.
Hier dürfte somit erstmal der Gesetzgeber gefordert sein.

Witzlos2016
Kein Bewusstsein für die eigene Schuld?

Jeder fahrtüchtige Autofahrer hat ein Bewusstsein für seine Schuld, wenn er bei rot über die Kreuzung fährt. Jeder!

harry_up
So langsam kehrt mein Glaube...

...an die Rechtsprechung wieder zurück.
Nun hoffe ich, dass die Richter bei der Berufungsverhandlung ebenso konsequent urteilen, denn ein “weiches Urteil“ käme einer Einladung für weitere derartige Adrenalin-Kickdown-Rasereien gleich.

Witzlos2016
11.37 Aufseher

In Deutschland gibt es zwar "Lebenslang" als Strafe, die Straftäter werden aber in der Regel spätestens nach 15 Jahren entlassen, wenn sie keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Und das ist in dem Fall auch gut so!

Gast
kein Bewusstsein für eigene Schuld

Gut, dass hier mal durchgegriffen wird, dass war schon lange überfällig hier ein Zeichen zu setzen. Leider wird dieses Urteil sicher so nicht stehen bleiben.

A-D-A
Rechtskräftig ...

... ist das Urteil noch nicht. Rein juristisch betrachtet, glaube ich nicht, dass das Urteil in letzter Instanz Bestand haben wird. Trotzdem ist es ein richtiges Signal an alle, die mit tödlichen Waffen (Kfz, Lkw, Motorrädern) auf fden Straßen herumfahren. Mitleid mit den Verurteilten habe ich nicht.

h-chen
raser

ich bin erleichtert
es gibt es doch noch
ein urteil im" namen des volkes"
danke

Gast
Einsicht bei Rasern

da habe ich ja nur geringe Hoffnung.

Solche Leute denken leider meist nicht weiter als bis zur Motorhaube, niemand der bei Verstand ist fährt ein Rennen auf einer öffentlichen Straße..

Ich versteh auch nicht so richtig worum es da geht, dümmliches Gas geben kann auch ein Ziegelstein, Gang rein, Stein aufs Gas und ab gehts. Dieser "Wettbewerb" hat ja mal nichts mit Talent oder ähnlichem zu tun.

Aber anscheinend haben manche Leute nichts anderes zu bieten.

anni77
Chapeau

Ein Urteil, dessen Signalwirkung vorbildhaft ist, auch wenn das Strafmaß scheinbar sehr hoch angesetzt wurde.
Wünschenswert wäre eine gleichlautende Rechtsprechung und Begründung in ähnlichen Fällen, wenn z.B. verdorbene Lebensmittel umetikettiert oder neu aufbereitet und in Verkehr gebracht werden. Auch das könnte durchaus unter den Begriff des "bedingten Vorsatzes" fallen.

IchKannsNichtMehrHoeren
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das stand hält!

Ich bin mir sicher, dass dieses Urteil in irgendeiner Instanz kassiert wird, denn Mord setzt doch entsprechende Merkmale voraus. Das ist doch aber eher Totschlag.

Demokratieschuetzerin2021
Darf man ein Rennen mit einem vorsätzlichen Mord gleichsetzen??

Auch dieser Punkt aus der Verteidigung:

https://tinyurl.com/hz8npyr
n-tv.de: Berliner Raser wegen Mordes verurteilt (Montag, 27. Februar 2017)

Sie argumentierten, der Vorsatz, an einem Rennen teilzunehmen, sei nicht mit einem Tötungsvorsatz gleichzusetzen. Ihnen würde "bei so einer Fahrt das Risiko nicht in den Sinn kommen".

Klar muessen solche Rennen hart bestraft werden, wenn dabei Unschuldige zu Schaden kommen. Aber meine Frage ist auch: darf man sowas mit einem vorsätzlichen Mord gleichsetzen?? Denn fuer einen Mord muessen doch die entsprechenden Mordmerkmale vorliegen.

Und ja, ich meine auch dass diese beiden Typen hier an die Hinterbliebenen eine lebenslange Rente zahlen muessen. Denn die hatten sich wirklich absolut nicht im Griff und die beiden haben sich hochgefährlich selbst ueberschätzt und die hätten wissen muessen dass dabei was schiefgehen konnte.

Von daher meine ich auch, dass man den beiden fuer die nächsten drei Jahre den Fuehrerschein abnehmen sollte

ex-lax

Da "lebenslänglich" bei uns ja leider fast immer nur 15 Jahre bedeutet, hätte ich obendrein noch ein absolutes Fahrverbot für die restliche Lebenszeit dieser als Mörder verurteilten gesetzt.
Ansonsten ist das Urteil ein sehr gutes.

harry_up
@Demokratieschue...

Wow, Sie legen den Finger in die Wunde!
Aber vielleicht übersehen sie, dass der Unbeteiligte lebenslänglich tot ist.
Und dass er eine Familie hat, deren Leben seither ziemlich auf dem Kopf steht, wenn ich das mal so harmlos ausdrücken darf.

Account gelöscht
obwohl ich das Urteil gar nicht kritisieren will

komme ich mit meinem Bild von Mord und Körperverletzung ins Schleudern. Zum Mord hat für mich eigentlich immer der Vorsatz dazugehört, also der gefasste und geplant umgesetzte Entschluss, eine ganz bestimmte Person umzubringen. "Billigend in Kauf nehmen" ist für mich was anderes. Und meiner Meinung nach muss die Strafe für den "klassischen" Mord auch einfach höher liegen als für diese beiden Täter jetzt.

Gnom
Da muss ich mal auf die Bremse treten!

@ 11:37 von Aufseher
Bis zum Lebensende sollen die Mörder zur Rechenschaft gezogen werden!

Anschließende Sicherungsverwahrung wird es bei diesem Urteil ganz sicher nicht geben!

Am besten Einzelhaft in Gummizellen, denn mit "Gummigeben" kennen sie sich ja aus.

Einzelhaft ist der Resozialisierung nicht förderlich, viele nennen das "Folter" und Gummizellen wird im normalen Strafvollzug auch nicht geben. Da der Täter wohl voll schuldfähig ist und nicht psychisch eingeschränkt, wird er nicht in eine Gummizelle kommen.

thommitulpe
Steuerbelastung

Das ist die einzig richtige Entscheidung, endlich wird mal ein Exempel statuiert. Lediglich unbefriedigend finde ich, dass die Verurteilten nun vom Steuerzahler "lebenslänglich" durchgefüttert und unterhalten werden müssen. Ich kann nur hoffen, dass sie irgendwie ihren Teil dazu beitragen und sich ihr tägliches Brot durch Arbeit, etc. verdienen. Aber das ist ein eher ein generelles Problem, hat nichts speziell mit diesen Tätern zu tun.

semistar
Na also, auf einmal gehts doch!

Welch wundersame Wandlung unser Staat doch in den letzten Monaten durchlebt. Ob das an den Wahlen liegt?
Nur schade, dass man das nicht schon zehn Jahre früher bemerkt hat, dass hier manches in die falsche Richtung läuft. Dann könnten wir weiterhin nur zwischen drei oder vier Parteien wählen und nicht zwischen sechs oder bald sieben.
Früher hätte es für derartige Taten mit etwas Glück Bewährung geben, wegen Unreife oder guter Zukunftsperspektiven oder was weiß ich für einen Quatsch.
Jetzt wurde endlich mal ein Zeichen gesetzt, auch wenn ich befürchte, dass das "lebenslänglich" in der Berufung wohl revidiert werden wird.

Sonic
Revision abwarten.

"§ 211
Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet."

Das die beiden Raser mit lebenslänglich eine gerechte Strafe erhalten haben mag sein. Aber Mord ist das meiner Ansicht nur bei wirklich ungünstiger Interpretation des §211.
Die Tötung war hier ja nicht die Absicht - und auch wenn nach dem Gesetz für einen Mord offenbar nichteinmal Vorsatz erforderlich ist, legt die formulierung doch nahe, dass es Beweggründe für die Tat (und hier würde ich interpretieren, dass die Tat die Tötung als solches meint) gegeben haben muss.
Als gemeingefährliches Mittel gilt dann im übrigen wohl auch alles - Ich erinnere daran, dass John Wick, 3 Menschen mit einem Bleistift töten konnte ;-).

Theodortugendreich
Abseitiges Urteil, dem allesverbietenden Zeitgeist geschuldet

Mord heißt töten mit Vorsatz.
Die beiden haben möglicherweise noch nicht mal eine Abrede für das unterstellte Rennen getroffen.
Beim Verurteilten uneinsichtigen Hamdi H. steht zusätzlich das totale Berliner Integrationsversagen im Hintergrund. Eine Haftstrafe wegen fahrlässiger Tötung ist in seinem Fall angebracht. Der andere ist wegen Verkehrsgefährdenden Verhaltens zu verurteilen.
Der Kurfürstendamm ist für derartige Fahrexperimente völlig ungeeignet.
Auch Richter sind dem Zeitgeist und dem Denken ihres sozialen Großgruppe unterworfen. In diesem Fall der Gruppe der Staatsdiener, die in Zeiten großen Zweifels bezüglich staatlichen Handlungsvermögens im Großen, umso entschlossener im kleinen Agieren.

Druide

Auch die Justiz scheint endlich zu begreifen, daß sie ein STRAFgesetz anwenden muß.
Ich halte das Urteil für richtig.

Gast
@ Demokratieschue ....(11:37 Uhr)

"Hartes Geschütz gegen zwei Aufschneider, denen wie so vielen anderen das Auto als Statussymbol über alles geht. Deren Zukunftsaussichten aber damit zunichte sein dürften."

Den 69-jährigen Jeepfahrer können Sie zumindest nicht mehr nach dessen Zukunftsaussichten befragen.

Schon mal aus Opfersicht gedacht und nicht aus Tätersicht ?

Gutes Urteil !

Gast
@Demokratieschue...

"Denen ihr Auto als Statussymbol über alles geht. Deren Zukunftsaussichten aber damit zunichte sein dürften"

Man glaubt es kaum aber auch die unbeteiligten Toten haben jetzt nichts mehr von ihren Zukunftsaussichten!

Ich habe Null Verständniss für derartig rücksichtloses Verhalten.
Und auch wenn die beiden die Gefahr nicht auf dem Schirm hatten, solche Leute haben dann einfach nicht die nötige geistige Reife um ein Fahrzeug zu führen.

Account gelöscht
Ein richtiges Urteil !

"" Eine Verkehrspsychologin beschrieb einen der Männer im Prozess als Autofahrer, der "massiv selbstüberschätzend" unterwegs gewesen sei. Bei dem Rennen sei es ihm darum gegangen, "zu gewinnen und dadurch sein Ego aufzuwerten". Der Mann habe kein Bewusstsein für seine eigene Schuld.""
#
Solche " Unreifen " Autofahrer müssen mit aller Härte die der Gesetzgeber dafür hat bestraft werden und dürfen nie wieder eine Fahrerlaubnis bekommen.M.M.

Michael P aus D
Berliner Raser wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt

... und was ist mit den Autofahrern, die einen Kleinwagen gerade noch so überholen und dann fürchterlich in die Bremsen gehen müssern?
Ich bemerke, dass generell das Miteinander im Verkehr fehlt.

kommentator_02
Demokratieschuetzerin2021, 11:37

||Na ja... ob diese lebenslange Freiheitsstrafe so angemessen ist?? Und ob ein lebenslanger Fuehrerschein-Entzug wirklich so angemessen ist?? Ich habe da so meine Zweifel.||

Es ist Ihr gutes Recht Zweifel zu haben. Ernst nehmen würde ich Ihre Zweifel jedoch nur, wenn Sie selbst betroffen wären.

P.S.: Zwei Fragezeichen je Satz machen vor allem Sie selbst fragwürdig.

tessi
1. Mörder

... ist auch wer aus niederen Beweggründen und mit gemeingefährlichen Mitteln den Tot eines anderen Menschen in Kauf nimmt (bedingter Vorsatz).

2. Dass innerorts stattfindende Autorennen gemeingefährlich sind, bejahen die Richter offensichtlich.

3. Geltungssucht der Täter ist augenscheinlich ein niederer Beweggrund.

4. Wer dann nicht auch die Lebensgefahr für Passanten gesehen haben will, muss schon auf verminderte Einsichtsfähigkeit plädieren.

5. Dann geht's zum Psychiater und wenn der keinen stark unterdurchschnittlichen IQ feststellt, sind wir wieder bei Punkt 1.

Berlin-er
Sehr gut! Nur leider ist die Stadt voll mit weiteren Rasern.

Als Ur-Berliner, Auto- und Radfahrer, kann ich dieses Urteil nur begrüßen. Leider wird die Signalwirkung für andere Fahrer dieses Kalibers eher gering bleiben, denn bei vielen Rasern ist der IQ nur einen Bruchteil so groß, wie die PS-Zahl unter der Haube Ihres Protz-Boliden. Und da insbesondere auch in Berlin das Geld aus diversen illegalen Machenschaften irgendwo unter das Volk gebracht werden muss, nimmt die Dichte der rasenden S-Tonnen, 7er, Q7, RS8 etc., mit Fahrern die nicht mal Ihr Basecap gerade auf den Kopf kriegen, ständig zu.
Am Ende kommen vier Mann im AMG 63 nicht mal zusammen auf soviel IQ, wie PS unter der Haube. Da treffen dann 110 gemeinsame IQ-Punkte auf 510 PS.
Quitessenz, es wird weiter gerast. Denn die beiden heute verurteilten, waren ja nur "Opfa, di nisch fahn konnten"!
Will man künftig diese Unfallzahlen senken, darf solchen Leute garnicht erst eine Fahrerlaubnis erteilt werden. Und (oft wiederholtes) fahren ohne Führerschein, muss mit Gefängnis geahndet werden.

Plinio1965
Endlich macht es die deutsche " Justiz " fast" richtig!

Ich finde fast das dieses Urteil für so eine rücksichtslose Tat noch zu wenig ist, da leider nicht die besondere Schwere der Schuld/Vorsatz festgestellt worden ist. Somit heisst Lebenslang in diesem Fall " nur 15 Jahre" ..das ist in meinen Augen immer noch viel zu wenig. Solche Personen gehören wirklich, damit es eine abschreckende Wirkung für dieser Raser-Milieu hat wie in den USA in Isolationshaft so lange hinter Gittern, bis der Bestattungsunternehmer sie aus ihrer Zelle holt!

Bach_HH

Juristisch ist das Urteil sicherlich ein Novum und man wird sehen, wie hoch das Strafmaß in letzter Instanz sein wird.
Ohne Zweifel finde ich es aber richtig, dass die Justiz den billigenden Vorsatz anerkennt.
Ob das Urteil helfen wird, in Zukunft weitere Raser von solchen Rennen abzuhalten, bezweifle ich leider.

Gast
@ 11:37 von Demokratieschue...

Es macht nicht den entscheidenden Unterschied, ob vorsätzlich getötet wird, der Tod billigend in Kauf genommen wird oder das Verständnis fehlt, dass von solcher Raserei in Innenstädten Lebensgefahr ausgeht. Es zeigt schlicht, dass die Betreffenden komplett ungeeignet sind, am Verkehr teilzunehmen. Deswegen: Lebenslang Führerscheinentzug: Ja. Ob auch lebenslang Haft, sei mal dahin gestellt. Ob Lebenslang (= 25 Jahre), "nur" 10 Jahre, oder sogar anschließende Sicherheitsverwahrung, das ist auch nicht mehr der entscheidende Unterschied.

harry_up
@Demokratieschue...

Wer bei einem derartigen innerstädtischen Wettrennen nicht den möglichen Tod Unbeteiligter “auf der Rechnung“ hat (dieser Ausdruck tut schon weh...), sollte schon allein wegen Dummheit seinen Lappen für unbegrenzte Zeit abliefern müssen.
Würden Sie sowas machen, ohne sich vorher irgendwann Gedanken über die Möglichkeit zu machen, dass Sie jemanden dabei tödlich verletzen könnten? Ich glaube: Nein.

Gast
Am 27. Februar 2017 um 11:37 von Demokratieschue...

*Deren Zukunftsaussichten aber damit zunichte sein dürften.*

Keineswegs - "Lebenslang" bedeutet ja leider nicht "gleich ein Leben lang" für die Hirnlosen -
Das der Getötete schon 69 Jahre war ist ohne Bedeutung, hätte auch einen 20jährigen treffen können. Was ist also mit deren "Zukunftsaussichten" die bei diesem Wahnsinn getötet werden?
Richtig - die haben in der Tat keine.

laaspher

Allerdings ist dieser weitere Punkt:

Auch die geliebten Autos wären weg.

nach Artikel 14 GG verboten!

Das sehe ich anders! Die "Einziehung des Tatwerkzeugs" ist zulässig - und hier waren die Autos die Tatwerkzeuge.

cicerone consule

Nun es ist hier wahrscheinlich eher auf "gemeingefährliches Mittel" als Mordmerkmal abzustellen.

pbuechel
@Demokratieschue

"... oder haben sie die Möglichkeit eines tödlichen Unfalls erkannt und sich damit abgefunden?"

Ich finde es irrelevant ob sich sich vorher darüber Gedanken gemacht haben. Wenn ich mit 160 km/h mehrfach rote Ampeln überfahre muss ich mit Toten rechnen.
Wenn ich mit einer Pistole auf jemanden schieße muss ich mit Toten rechnen.

"... Auto als Statussymbol über alles geht"

Das Auto als Statussymbol ist eine Sachen, hier wurde es aber als Waffe gebraucht.

cicerone consule

Sie müssen keine Toten gewollt haben. Zu Verwirklichung des Tatbestandes ist die billigende Inkaufnahme (dolus eventualis) völlig ausreichend.

Demokratieschuetzerin2021
@ Alexander-Mac (12:14): Was bedeutet bei uns lebenslang

hi Alexander-Mac

Keineswegs - "Lebenslang" bedeutet ja leider nicht "gleich ein Leben lang" für die Hirnlosen -

Frage: was bedeutet "lebenslänglich" bei uns?? Wenn es wirklich lebenslänglich bedeuten wuerde, dann wäre dass schon ziemlich ueberhart bei allem Verständnis fuer die Hinterbliebenen dieses Opfers.

Denn so können diese beiden Typen absolut nichts daraus lernen und sie können so auch kein Geld mehr verdienen um den Hinterbliebenen jemals eine lebenslange Rente zu zahlen. Darueber hinaus ist die berufliche Zukunft dieser beiden Typen ein fuer alle Male kaputt. Die werden nie wieder einen Fuß auf den Boden bekommen und werden so ein Fall fuer Hartz4. Schon mal sorum gedacht??

Mit dem hier:

Das der Getötete schon 69 Jahre war ist ohne Bedeutung, hätte auch einen 20jährigen treffen können.

haben Sie recht und dass sehe ich auch so. Das Alter des Opfers darf keine Rolle spielen. Aber: irgendwann muss auch die längste Strafe abgesessen sein.

Demokratieschuetzerin2021
@ laaspher (12:23): Nein das ist nicht zulässig!

@ laaspher

Nein, ist es nicht. Denn lesen Sie mal was in Artikel 14 GG drinsteht:

https://dejure.org/gesetze/GG/14.html

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Und bei uns gibt es kein Bundesgesetz, dass sowas regelt. Und von daher darf sowas gar nicht eingezogen werden. Zusätzlich dazu kommt dann noch EU-Recht aus der EU-Grundrechte-Charta Artikel 17!

Damit wäre diese Einziehung sogar nicht nur grundgesetzwidrig sondern auch eu-rechtswidrig!

NITTT
Richtig / nicht richtig...

Wo fängt der Vorsatz im Verkehr an?
Ist er nur einer Aktion geschuldet oder muss man hier ein Gesamtbild schaffen?
Wenn ich nachweislich mit mehr als dem 3-Fachen der erlaubten Geschwindigkeit (ich gehe jetzt mal von max.50km/h innerorts aus), der Lage mitten in der Berliner Innenstadt und einer Vorgeschichte mit 19 bekannten Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie vier registrierten "Vorfällen" im Straßenverkehr inkl. Unfallflucht und Verletzten (bei H.) in die Bewertung gehe, schaut das schon nicht mehr so nach einem bedauerlichen Versehen aus.

Demokratieschuetzerin2021
@ pbuechel (12:25): Das hier ist fahrlässige Tötung!

hi pbuechel

Ich finde es irrelevant ob sich sich vorher darüber Gedanken gemacht haben. Wenn ich mit 160 km/h mehrfach rote Ampeln überfahre muss ich mit Toten rechnen.

Ja die hätten damit rechnen muessen, dass es irgendwann zu Unfällen mit Personenschaden kommt, wenn die so weitermachen. Aber: damit es ein Mord ist, muessen die Mordmerkmale erfuellt sein wie:

-> Habgier
-> Heimtuecke
-> besondere ueberharte Gewalt

und dass ist hier nicht der Fall. Die Mordmerkmale sind hier nicht erfuellt. Es gab keine Habgier, es gab keine Heimtuecke und es gab auch keine ueberharte Gewalt.

Das hier ist eine fahrlässige Tötung gewesen, aber KEIN Mord. Und bei dem Satz:

Wenn ich mit einer Pistole auf jemanden schieße muss ich mit Toten rechnen.

vergleichen Sie jetzt aber Äpfel mit Birnen. Man kann - in meine Ansicht - eine solche Waffe wie eine Pistole, ein Maschinengewehr oder eine andere Feuerwaffe nicht mit so einer Sache im Straßenverkehr gleichsetzen.

Hugomauser
@Neu

"Allerdings ist dieser weitere Punkt:
Auch die geliebten Autos wären weg.
nach Artikel 14 GG verboten!"

Das ist Unsinn. Artikel 14 besagt: "Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt."

Nun gibt es nunmal Gesetze und höchstrichterliche Entscheidungen, die besagen, das das Tatwerkzeug bei einer Straftat eingezogen wird. Sie verlieren sogar ihren Wagen, wenn sie ihn als Fluchtauto bei einem Bankraub benutzen.

Leberkas
11:37 von Demokratieschue.

Schon einmal einen Gedanken daran verschwendet dass die Opfer dieser Raserei auch lebenslänglich Tot sind.

Biocreature
ENDLICH !!!,...

...in so einem Fall wie diesen, wo zwei Autofahrer (wobei das Wort schon mehr als Hohn ist) mit ca. 160 km/h innerorts wo 50 km/h erlaubt sind fahren, dazu noch mehrere Stop Zeichen (rote Ampeln) mit voller Absicht überfahren nur um ihr eigenes Ego zu bestätigen und dann durch einen Unfall einen Menschen umbringen, ist das die richtige Anwort

Wenn ich mich in mein Auto setzte und vorsätzlich alle Verkehrregeln mißachte, dann muß ich damit rechnen zur Rechenschaft gezogen zu werden

Ein Auto kann als Waffe eingesetzt werden und dies scheint in diesem Fall der Fall gewesen sein

Also vollkommen korrekt das Urteil

Man kann jetzt nur hoffen, daß...
- das Urteil bestand haben wird
- und das andere "Geistesfahrer" abgeschreckt werden

Wobei ich das bezweifle, da die meisten illigalen Rennen nie geahndet werden können

Leider

P.S.: Ich bin gegen totale Überwachung, aber in solchen Fällen wäre eine el. Aufzeichung im Pkw sinnvoll. Quasi wenn ein Unfall passiert, kann man die Daten auswerten

Hugomauser
@ex-lax

"Da "lebenslänglich" bei uns ja leider fast immer nur 15 Jahre bedeutet"

Das ist falsch. Im Schnitt sitzen zu lebenslanger Strafe Verurteilte 20 Jahre im Gefängnis. Frühestens nach 15 Jahren KANN jemand auf Bewährung entlassen werden. Es gibt aber sogar Gefängnisinsassen, die sitzen seit über 30 Jahren im Gefängnis.

mac tire
re.11:37 von Demokratieschue

Deren Zukunftsaussichten aber damit zunichte sein dürften.
1. welcher Zukunftsaussichten hat denn das Opfer noch , es ist Tot.
2. da er lebenslänglich hat hat er sowie so keine Zukunft in dem Sinne mehr.
Ich finde das Urteil richtig gut.

miss_verstaendnis
@ Demokratieschue... ich bin fassungslos

Und ob ein lebenslanger Fuehrerschein-Entzug wirklich so angemessen ist?? Ich habe da so meine Zweifel.
Das ist aus meiner Sicht das mindeste - etliche von diesen Herrchen rasen ja auch nach einem temporären FS-Entzug weiter.

Danach soll gelten: Veranstaltern wie Teilnehmern drohen bis zu zwei Jahre Haft, Führerscheinentzug inklusive.
Wissen Sie, wie schwer es ist, solche Rennen nachzuweisen?

Ja, es sollte lieber was zur Prävention gemacht werden, um solche Rennen in Zukunft zu verhindern.
Was genau stellen Sie sich da vor?

Außerdem bin auch ich mir nicht sicher, ob diese beiden Typen hier wirklich den Tod des Opfers gewollt haben.
Sie haben den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen, sprich: es war ihnen egal, ob sie bei ihrer Raserei Menschen töten. Was haben die erwartet, als sie mit 160 Sachen durch die dicht bebaute Innenstadt gerast sind?!

Ihr Verständnis für diese gewissenlosen Raser ist für mich absolut nicht nachvollziehbar.

Hugomauser
@semistar

Welch wundersame Wandlung unser Staat doch in den letzten Monaten durchlebt. Ob das an den Wahlen liegt?"

So ein Unsinn. Kein Richter wird wegen irgendwelchewr bevorstehender Wahlen ein Urteil fällen.

Demokratieschuetzerin2021
@ A-D-A (11:47): stimmt das Urteil wird keinen Bestand haben

hi A-D-A

Dem hier:

Rein juristisch betrachtet, glaube ich nicht, dass das Urteil in letzter Instanz Bestand haben wird.

stimme ich völlig zu. Denn diese beiden erfuellen hier nicht die Mordmerkmale, die beiden haben grob fahrlässig gehandelt und hätten damit rechnen muessen dass es irgendwann zu einem Unfall mit Personenschaden kommt. Aber diese beiden hier waren so verblendet, dass sie sich völlig grob fahrlässig selbst ueberschätzt haben.

OK, ich kann ja verstehen wenn denen der Fuehrerschein fuer die nächsten drei Jahre abgenommen wird, sie eine lebenslange Rente an die Hinterbliebenen zahlen muessen und darueber hinaus sind die bestraft genug damit dass sie ein Menschenleben auf dem Gewissen haben.

Aber: es gibt bei uns keine Strafe die ewig dauern darf. Irgendwann muss auch die längste Strafe mal abgesessen sein. Schon in der Bibel und im Vater Unser ist von Vergebung die Rede: "Und vergibt uns unsere Schuld, sowie auch wir vergeben unseren Schuldigern".

mac tire
re.11:52 von Demokratieschue

Von daher meine ich auch, dass man den beiden fuer die nächsten drei Jahre den Fuehrerschein abnehmen sollte
Wenn ich ihre Beiträge so lese habe ich den Eindruck das sie weiter voll auf Kuschelkurs für solche Raser setzen, sind sie selber einer das sie so augmentierend oder wie kommt es ?

Hugomauser
@Plinio1965

"da leider nicht die besondere Schwere der Schuld/Vorsatz festgestellt worden ist. Somit heisst Lebenslang in diesem Fall " nur 15 Jahre" .."

Das ist falsch. Nur bei besonders guter Führung und Einsicht in die Tat KANN die Strafe ab 15 Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden. Das ist kein Automatismus. Das sieht man schon an der Tatsache, das Lebenslängliche in Deutschland im Schnitt 20 Jahre lang einsitzen.

Biocreature
@11:40 von holyknights, sorry aber fahrlässig kann ich das...

...nicht mehr nennen.

Beide Fahrer wußten ganz genau was sie vorhatten.

Beide wollten innerorts ein "illigales Rennen" fahren.

Somit ist für mein Verständnis die Tat mit Vorsatz zu bewerten.

Ob nun Mord oder Totschlag lässt sich auch herausfinden.

Bei Mord müssen Mordmerkmale vorliegen.
Liegen keine vor, ist es Totschlag.

Der Richter sah Mordmerkmale (ich im übrigen auch)
und somit kann man lebenslänglich geben.

Wobei die beiden Täter, sollte das Urteil bestand haben, nach spät. 15 J. wieder frei sind.

Eine besondere Schwere der Schuld wurde meines Wissens nicht erteilt.

Im Fazit empfinde ich das Urteil trotzdem für gerechtfertigt.
Rücksicht wegen des relativ jungen Alters der beiden sehe ich nicht, denn mit 25J. bzw. 28J. ist man erwachsen, sofern der geistige Zustand o.k. ist.

Biocreature
@11:42 von Witzlos2016, diese beiden anscheinend...

...NICHT.

Zumal der eine wohl auch im Prozess keine Reue oder schuldgefühle zeigte.

Sollte dies der Wahrheit entsprechen, hoffe ich das Urteil hat bestand, damit der Täter 15J. Zeit hat darüber nachzudenken.

karwandler
re witzlos2016

"In Deutschland gibt es zwar "Lebenslang" als Strafe, die Straftäter werden aber in der Regel spätestens nach 15 Jahren entlassen, wenn sie keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen."

Nicht spätestens. Und auch nicht automatisch. Frühestens nach 15 Jahren gibt es die *Chance* auf Straferlass.

Biocreature
@11:52 von Demokratieschue... ich kann Ihre Argumentation...

...hier in Ihren Beiträgen nicht nachvollziehen, da Sie ja anscheinend so wehement gegen das Urteil wegen Mordes schreiben.

Warum nicht ein Urteil wegen Mord?
Nur weil die Tatwaffe hier ein Pkw war?

Dann war das Attentat auf dem Berliner Weihnachtsmarkt wohl auch nur fahrlässiger Totschlag?

Immerhin hat der Mann ja "nur" einen Lkw also ein Kraftfahrzeug in eine Menschenmenge gefahren.

Da der Täter tot ist, werden wir wohl nie seine Beweggründe herausfinden.
Vielleicht wollte der Mann ja garnicht in die Menschenmenge fahren sondern nur ein illigales Rennen auf einer freien Straße fahren?

Ein Pkw ist ein physikalische Masse die durch Bewegung von einem Punkt A zu einem Punkt B befördert werden kann.
Und laut der Aussage meines Physiklehrers, "wo ein Körper ist kann kein anderer sein", kann ein solcher Gegenstand (Auto) auch menschliches Material (Gewebe, Knochen etc.) auf seiner Bahn zerstören.

Also kann ein Fahrzeug auch zur einer Waffe werden.

enigma008
Raser-Urteil

Das aktuelle Urteil halte ich für richtig.
Zu dem Kommentar möchte ich sagen: Es handelt sich hier nicht nur um "Aufschneider" sondern um unsoziale Typen, die vollkommen zu Recht als Mörder mit bedingtem Vorsatz verurteilt wurden. Der Kommentator stellt fest, das die Zukunftsaussichten der Täter zunichte sein dürften. Was soll dieses Ablenkungsmanöver? - Die Zukunftsaussichten des getöteten PKW-Fahrers sind von den Rasern vernichtet worden!

labernase
Eindeutig: NEIN

Sie schrieben:
Der Antrag der Verteidigung (2 Jahre auf Bewährung) und das Urteil selbst zeigen auf, wie groß die Rechtsunsicherheit bei solchen Autorennen und deren möglichen Folgen ist.
Hier dürfte somit erstmal der Gesetzgeber gefordert sein.

Mitnichten ist hier der Gesetzgeber gefordert, da alle juristischen Tatbestände des Falles längst per Gesetz beschrieben sind.
Es ist die Aufgabe von Gerichten, diese Tatbestände zu bewerten - und das passiert numal täglich, sogar tausendfach. In diesem konkreten Fall sind die gesetzlich möglichen Spielräume grossräumig genutzt worden - und das ist gut so.

Leberkas
Autofahrer denken nicht weiter

Wer nicht in der Lage ist an die Konequenzen des eigenen Handelns im Straßenverkehr zu denken der oder diejenige ist nach meinem Verständniss auch nicht in der Lage ein Fahrzeug zu führen. Die Justiz ist dazu verpflichtet uns vor diesen Leuten zu schützen.
Also lebenslanges Fahrverbot und eine angemessene Strafe mit genügend Zeit das Denken zu erlernen.

tagesschlau2012
@Demokratieschue..

"Denn lesen Sie mal was in Artikel 14 GG drinsteht"
#
Dann lesen Sie mal was im Strafrecht steht. Nach Artikel 14 des GG dürften dann auch keine Waffen beschlagnahmt werden.
-
"Aber Sie wissen offenbar nicht, dass viele Arbeitsplätze heute von einem Pkw abhängig sind."
#
Das soll jetzt wohl witzig sein? Wer für seine Arbeit einen Führerschein benötigt, muß sich an bestehende Gesetzte halten, und gut ist.
-
"Das hier ist eine fahrlässige Tötung gewesen, aber KEIN Mord."
#
Das hat die Staatsanwaltschaft & der Richter aber nun einmal anders gesehen.
Diese haben Ihr Studium nicht auf Google gemacht wie Sie, sondern waren auf einer Universität.

Unvoreingenommen
@Demokratieschue...: Täterschutz das wichtigste?

So jedenfalls lesen sich Ihre Beiträge. Im artikel ist klar dargelegt, welche juristische Begründung die Richter nennen. Da können Sie - offenkundig juristischer Laie - noch so sehr mit einzelnen Paragraphen wedeln.
Warum sollen 3 jahre FS-Entzug reichen? Bei Tätern, die sich noch nicht mal ihrer Schuld bewusst sind? Und die ihr Auto eh nicht für den Job (Haupttäter arbeitslos), sondern eben für solche Rennen genutzt haben.
Alle Dinge, die man im Leben tut, haben Konsequenzen und die hat man halt auch zu tragen. Das scheint heutzutage für viele geradezu ungeheuerlich zu sein. Wenn ich jemanden aus blanker Lust am Rasen totfahre,habe ich die Konsequenzen zu tragen. Ein Leben lang. Dass offenkundig viele Leute heutzutage nicht vorher über die Konsequenzen ihres Tuns nachdenken, ändert daran rein gar nichts.
Laut GG verpflichtet Eigentum auch und es kann selbstverständlich in solchen Fällen auch konfisziert werden. ich hoffe, man verkauft die Karren und gibt das Geld den Hinterbliebenen.