Ihre Meinung zu Urteil zur Tagesschau App: Kein generelles Verbot
Das Landgericht Köln ist im Streit um die Tagesschau App nur zum Teil den klagenden Zeitungsverlegern gefolgt. Die App vom 15. Juni 2011 sei nicht mit dem Rundfunkstaatsvertrag vereinbar, so die Richter. Allerdings: Das Urteil bezieht sich nur auf diesen Tag. Das Verbot gilt nicht grundsätzlich.