Ihre Meinung zu Urteil zur Tagesschau App: Kein generelles Verbot
Das Landgericht Köln ist im Streit um die Tagesschau App nur zum Teil den klagenden Zeitungsverlegern gefolgt. Die App vom 15. Juni 2011 sei nicht mit dem Rundfunkstaatsvertrag vereinbar, so die Richter. Allerdings: Das Urteil bezieht sich nur auf diesen Tag. Das Verbot gilt nicht grundsätzlich.
es gehört den zeitungsfritzen ein klares nein auf die augen gedrückt. diese schreiben alles voneinander ab und unterscheiden sich fast nicht mehr, dank reuters u.co.
der bürger hat ein recht auf freie presse und rundfunk und fernsehen.....ohne wenn und aber!!