
Ihre Meinung zu AfD zu Recht Verdachtsfall: Was das bedeutet
Der Verfassungsschutz hat die AfD laut Oberverwaltungsgericht Münster zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. F. Bräutigam und C. Kehlbach beantworten zentrale Fragen, was aus so einer Einstufung folgt.