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Die Vorratsdatenspeicherung ist faktisch ausgesetzt: Die Bundesnetzagentur wird nicht darauf bestehen, dass Telekommunikationsfirmen mitmachen. Sie will ein Gerichtsurteil abwarten - und das kann dauern. Gigi Deppe erklärt, warum.
Für den Gutachter am EuGH ist der Fall klar: Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung durch Telekommunikations-Unternehmen verstößt gegen Grundrechte. Das Gericht entscheidet erst in einigen Monaten, doch das Wort des Gutachters hat ein hohes Gewicht.