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Ihre Meinung zu Netzagentur: Vorratsdatenspeicherung wird keine Pflicht

Die Vorratsdatenspeicherung ist faktisch ausgesetzt: Die Bundesnetzagentur wird nicht darauf bestehen, dass Telekommunikationsfirmen mitmachen. Sie will ein Gerichtsurteil abwarten - und das kann dauern. Gigi Deppe erklärt, warum.

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10 Kommentare

Kommentare

claudiomonteverdi
Speicherzwischenlösung

Man darf gespannt sein, wie lange es dauern wird, bis eine Lösung gefunden ist, in der die betroffenen Stellen trotzdem in einer Art Zwischenlagerung die Daten dennoch speichern. Denn dass da einige (Prozeß-) Jahre bis zu einer endgültigen Enscheidung von Bundesverfassungsgericht bzw. des EuGH nicht gespeichert wird, das halte ich denn doch für sehr unwahrscheinlich.
Vielleicht so: Speicherung ja, aber versehen mit einer Zugriffssperre.

Gast
Unverständlich

Ist die Ausführung von Gesetzen jetzt bereits zur Beliebigkeit geworden ? Ich dachte bisher immer, dass Behörden wie die Bundesnetzagentur an Recht und Gesetz gebunden sind. Aber jetzt zu verfahren à la 'Ihr könnt ab Samstag speichern... müßt ihr aber nicht...uns ist es eigentlich egal...' ist ja wohl absolut daneben.
PS: Nicht dass ich ein Befürworter der Vorratsdatenspeicherung bin, aber die Art und Weise wie in diesem Staate inzwischen mit geltendem Recht umgegangen wird macht mir große Sorge.

Westerwaldjunge
Warum...

...müssen immer wieder Gerichte hinter der Politik aufräumen? Manchmal unterstelle ich dabei sogar Absicht! Handwerker, die so schlampig arbeiten, wie unsere gewählten Abgeordneten, würde ich nie mehr bestellen - und würde das dann Betrug nennen...

mokdo
Bayerr

Was Recht ist müssen erst einmal Gerichte klären. Das dauert seine Zeit. Damit den Kunden kein unwiderruflicher Schaden entsteht hat das Gerich enstweilig der Fa Spacenet das speichern untersagt.

An diese einstweilige Anordnung hält sich jetzt die Bundesnetzagentur.

Man sollte lieber mal fragen wieso der Gesetzgeber gesetzeswidrige Gesetze erläßt

Gast

Wenn sich die Bundesnetzagentur auf das Urteil aus Münster bezieht, und damit argumentiert, dass die VDS gegen das Recht verstößt oder zumindest verstoßen könnte, wie kann es dann sein, dass die Durchführung trotzdem toleriert wird? Warum nicht ein klares Verbot bis die Gerichte entschieden haben? Das ganze ist ja auch nicht nur beim Verwaltungsgericht sondern auch beim Verfassungsgericht noch ansässig.

Wirklich traurig, es geht hier um unsere absoluten Grundrechte, den Schutz der intimsten Privatsphäre, und Politik, Ämter und Gerichte treiben so ein hü und hott jetzt schon seit 8 Jahren.

blowfly
Unrechtsgesetze müssen nicht befolgt werden.

Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen. Die Rechtssprechung des europäischen Gerichtshofes zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ist eindeutig, da kann man auch nichts irgendwie reininterpretieren.
Wenn der deutsche Staat sich nicht an die europäische Gesetzgebung halten will bzw. diese mit eigen gestrickten Gesetzen aushebeln will, dann macht mir das viel mehr Sorgen.
Als nächstes kommt dieses Maut-Hampelmann mit seinem Unrechtsgesetz und will sich auch nicht an europäische Gesetze halten.

zuckerfrei
Richtige Entscheidung.

Und selbst wenn die Vorratsdatenspeicherung bei den Providern rechtlich korrekt wäre: man sieht schon wieder sofort, welchen datentechnischen Rattenschwanz das hinter sich her zöge.

"Viele Firmen hatten Subunternehmen für die Speicherung engagiert. Und die bekommen jetzt einfach erst mal keine Daten."

Ach, die Daten bleiben also gar nicht wohlgeschützt bei den Telekommunikationsanbietern? Sondern gehen gleich mal an irgendwelche Drittunternehmen, von denen man nicht weiß, wie sie damit umgehen?

Gäbe es nicht schon genügend Argumente gegen die VDS, hier wäre ein weiteres.

Freeflight
Natürlich ist das Absicht

Sieht man doch jedes mal aufs Neue, egal ob VDS oder Bundestrojaner: Erst dreißt versuchen das "maximum" rauszuholen, sich dann die Watsche vom BVerfG abholen und dann mit marginalen Änderungen das gleiche Gesetz noch mal durchpeitschen, bis es wieder vom BVerfG abkassiert wird.

Da wird gerne auch sehenden Auges ins Unglück gerannt wie bei der Brennelementesteuer. Da war auch allgemein bekannt das die in der Art niemals durchs BVerfG abgesegnet wird, Betreiber haben direkt die Klage angekündigt und nun gibt's als Resultat das über 7 Milliarden an die Betreiber zurückgezahlt werden müssen, das Geld fehlt jetzt halt anderswo.

evilduck
Papier ist geduldig

was diverse Geheimdienste tun ist meistens illegal.
Ich kann mir nicht vorstellen dass deren Arbeit durch Gesetze und Gerichte irgendwie behindert wird denn spätestens seit Edward Snowden wissen wir dass diese Leute in ihrer eigenen Paralelwelt leben in der andere Gesetze gelten.
Vermutlich soll dieser nun laufende Prozess uns nur in SIcherheit wiegen. Ich werde aber meine eigenen Massnahmen ergreifen.

Demokratieschuetzerin2021
Diese Vorratsdatenspeicherung wird wohl einkassiert

Denn wenn schon der EuGH sagt, dass diese anlasslose Datenspeicherung eu-rechtswidrig ist:

http://www.tagesschau.de/inland/vorratsdatenspeicherung-169.html

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg sagte im vergangenen Dezember: Eine Speicherung ohne jeden Anlass sei nicht zulässig. Es müsse irgendeinen Grund geben, die Informationen über die Telefonate aufzubewahren - zum Beispiel, weil es einen Zusammenhang mit einer schweren Straftat gibt.

und auch das OVG Muenster zum gleichen Schluss kommt:

http://www.tagesschau.de/inland/vorratsdatenspeicherung-169.html

Spacenet hatte im Frühjahr einen Eilantrag gestellt und das Oberverwaltungsgericht Münster entschied daraufhin in der vergangene Woche: Spacenet muss erst mal nicht speichern. Das ganze Gesetz sei vermutlich nicht in Ordnung. Es verstoße gegen Europarecht.

dann wird das Bundesverfassungsgericht diese Vorratsdatenspeicherung einkassieren!