
Ihre Meinung zu Becker-Prozess: Bundesanwaltschaft fordert Freiheitsstrafe
Beihilfe zum Mord an Siegfried Buback im Jahr 1977 - das wirft die Bundesanwaltschaft der RAF-Terroristin Verena Becker vor und verlangt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Ein Teil der Zeit soll jedoch aufgrund früherer Verurteilungen als bereits abgesessen gelten.