Verena Becker

Ihre Meinung zu Becker-Prozess: Bundesanwaltschaft fordert Freiheitsstrafe

Beihilfe zum Mord an Siegfried Buback im Jahr 1977 - das wirft die Bundesanwaltschaft der RAF-Terroristin Verena Becker vor und verlangt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Ein Teil der Zeit soll jedoch aufgrund früherer Verurteilungen als bereits abgesessen gelten.

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3 Kommentare

Kommentare

Gast
@lebach

"Wie lange noch?" Das habe ich mich auch gefragt.

Aber so ist das eben: Alle Opfer sind gleich, aber einige sind gleicher.

Norden
@stiller wächter

Das sehe ich genauso. Und was das dem Steuerzahler wieder für Geld kostet.

Norden

Gast
Ein Gefälligkeitsurteil für Buback-Sohn?

Hat sich der Buback-Sohn beim Gericht mit seiner Version doch durchsetzen können? In jedem anderen Prozeß wäre so etwas nicht möglich. Sollte es wirklich zu diesem Urteilsspruch kommen, zweifel ich an der Gleichheit vor dem Gesetz. Vor Gericht und auf hoher See sind wir in ...