Ihre Meinung zu Becker-Prozess: Bundesanwaltschaft fordert Freiheitsstrafe
Beihilfe zum Mord an Siegfried Buback im Jahr 1977 - das wirft die Bundesanwaltschaft der RAF-Terroristin Verena Becker vor und verlangt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Ein Teil der Zeit soll jedoch aufgrund früherer Verurteilungen als bereits abgesessen gelten.
"Wie lange noch?" Das habe ich mich auch gefragt.
Aber so ist das eben: Alle Opfer sind gleich, aber einige sind gleicher.