Ihre Meinung zu Ebay-Urteil: BGH bestätigt Autokauf für einen Euro
Fast jeder, der regelmäßig bei Ebay bietet, kennt das Ärgernis: Wenn dem Verkäufer die Gebote zu niedrig sind, bricht er die Auktion ab. Der BGH hat nun entschieden: Ersteigert ist ersteigert - selbst wenn der Kaufpreis lächerlich erscheinen mag.
Dieses Urteil ist überfällig!!! Diese Verkäufer, die bräsig, regelwidrig und töricht die Auktion vorzeitig abrechen sind ein ständiges Ärgernis und, wenn sie dies mit dem wahrheitswidrigen Hinweis auf die Zerstörung der Ware tun, auch strafrechtlich relevante Betrüger. Der Bieter kann sein Gebot auch nicht mit dem Hinweis auch sein zerstörtes Konto zurücknehmen oder sich den Rücktritt von seinem Gebot vorbehalten, weil er auch auf anderen Foren nach Ware sucht.
Ebay selbst fördert dieses Verhalten und es fragt sich: Ist ebay scheinheilig? Verkäuferlobbyist? oder einfach nur sträflich unfähig?
Ständig kündigen Verkäufer bräsig und regelwidrig an, eventuell die Versteigerung vorzeitig zu beendigen, da sie ihre Ware auch auf anderen Plattformen anbieten.
Will ein Bietwilliger diesen Regelverstoß - auch zum Schutz der Anbieters - s. BGH-Urteil - bei ebay melden, ist dieses unmöglich. Dieser Regelverstoß passt nicht in die schwachsinnige Maske der Meldeschablone.