Ein Mann sitzt vor einem Computerbildschirm auf dem die Ebay-Startseite angezeigt ist

Ihre Meinung zu Ebay-Urteil: BGH bestätigt Autokauf für einen Euro

Fast jeder, der regelmäßig bei Ebay bietet, kennt das Ärgernis: Wenn dem Verkäufer die Gebote zu niedrig sind, bricht er die Auktion ab. Der BGH hat nun entschieden: Ersteigert ist ersteigert - selbst wenn der Kaufpreis lächerlich erscheinen mag.

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85 Kommentare

Kommentare

cpu.weidner
BGH ebay

Dieses Urteil ist überfällig!!! Diese Verkäufer, die bräsig, regelwidrig und töricht die Auktion vorzeitig abrechen sind ein ständiges Ärgernis und, wenn sie dies mit dem wahrheitswidrigen Hinweis auf die Zerstörung der Ware tun, auch strafrechtlich relevante Betrüger. Der Bieter kann sein Gebot auch nicht mit dem Hinweis auch sein zerstörtes Konto zurücknehmen oder sich den Rücktritt von seinem Gebot vorbehalten, weil er auch auf anderen Foren nach Ware sucht.
Ebay selbst fördert dieses Verhalten und es fragt sich: Ist ebay scheinheilig? Verkäuferlobbyist? oder einfach nur sträflich unfähig?
Ständig kündigen Verkäufer bräsig und regelwidrig an, eventuell die Versteigerung vorzeitig zu beendigen, da sie ihre Ware auch auf anderen Plattformen anbieten.
Will ein Bietwilliger diesen Regelverstoß - auch zum Schutz der Anbieters - s. BGH-Urteil - bei ebay melden, ist dieses unmöglich. Dieser Regelverstoß passt nicht in die schwachsinnige Maske der Meldeschablone.

püppie
@ Hasifisch um 18:20

Der VK hat angeboten und ein Bieter hat einen Preis geboten. Der Kaufvertrag kam also meines Erachtens zustande.

Der Mindestpreis einer Auktion - So weit muss einem die Natur einer Auktion klar sein - ist im Zweifelsfall der Preis zu dem ich bereit bin eine Ware abzugeben. Es ist also ein gültiger Vertrag entstanden.

Alternativ bietet eBay die Option des Mindestpreises.

In meinem Hobby ist das Abbrechen von Auktionen leider gang und Gäbe und sehr ärgerlich. Ich begrüße daher das Urteil.
Ansonsten, ohne Chance auf Schnäppchen, treibt diese Platforn lediglich die Preise nach oben, ohne Risiko für den Verkäufer.

Manche sehen nicht, das dies hier ganz einfach Auktionen sind, wie bei Sothebies oder sonstwas. Dort wird auch nicht abgebrochen.....

Gast
Es gibt genug Tricks,

um einen Mindestpreis zu bekommen und trotzdem mit 1€ Startangebot Leute zu locken.
Ich habe schon so oft gehört, dass manche Ebayer mit 3 oder 4 verschiedenen Adressen/Nicks im Ebay ihr Unwesen treiben. Sie können also, wenn Ihnen der Preis zu gering erscheint, selbst mit anderem Namen mitbieten. Immerhin zahlt man dann nur eine kleine Provision an Ebay, sonst nichts. Darf man allerdings nicht zu oft machen, da Ebay das nach mehrmaliger Anwendung merkt und evtl. rechtliche Schritte einleitet.
.....aber ich werde da wohl vielen Forenteilnehmern nichts Neues erzählen ;)

MadHatter
@cpu.weidner

doch, inzwischen kann der Bieter sogar einige Male sein Gebot zurücknehmen und selbst bei 1€ als Grund angeben, dass man versehentlich einen falschen Betrag eingegeben hat...und sich so an das Höchstgebot der anderen "herantasten". Ist mir selbst schon passiert. Für 5 Tage war ein Artikel verkauft und dann hatte der Käufer sich plötzlich geirrt und wenige Stunden vor Ende sein Gebot zurückgezogen.

Brian
@wekru

Intersante Rechtsauffassung die allerdings völlig an der Wirklichkeit vorbeigeht.

Fakt ist es gibt in Deutschland keinen Rechtsfreien Raum. Es ist eben nicht www.ebay.COM sondern www.ebay.DE alle .de domains unterliegen automatisch Deutschen Recht. Nur weil hier eine ausländische Firma im deutschen Rechtsraum agiert ändert sich dieser Sachverhalt nicht. Wenn dem nicht so wäre müsste jedesmal, wenn auf E-bay was ersteigert wird internationales Handelsrecht zum Zuge kommen (und das will wirklich KEINER). Die dürfen sich auch nicht aussuchen ob sie diesem unterliegen oder nicht. Das BGH gilt für ALLE Schuldrechtlichen Verhältnisse innerhalb des deutschen Rechtsraums.

Sie persönlich mögen das anders sehen. Aber solange es herschende Meinung bei deutschen sowie der relevanten internationalen Gerichten (insb. EU) ist wird Ihnen das nicht helfen.

MKir13
@19:29 von wekru

Was glauben Sie wie oft Leute "Auktionen" gewinnen und nachher nicht bezahlen? Gegen sogenannte "Spassbieter" können Sie gar nichts machen, weil es an jeglichem Recht zur Durchsetzung von Ansprüchen mangelt. Das ist falsch. Sie können gegen den Spaßbieter auf Erfüllung des Kaufvertrages klagen. Problem dabei: Zunächst müssen Sie die Kosten vorschießen. Nur ob sich der Zeitaufwand für den Streitwert von 1 Euro lohnt, sei mal dahingestellt. Ihr Anwalt wird nämlich dankend ablehnen, weil bei dem Streitwert (Anwalthonorar richtet sich nach selbigen) den Aufwand nicht rechtfertigt.

Gast
@ von wekru (19:29)

Ich fasse also zusammen:

Den Vertrag, den ich mit Ebay abschließe, so daß ich dessen Plattform nutzen kann, untersteht deutschem Recht, wie Sie zugeben. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ebay unterstehen ebenfalls deutschem Recht.

Ihrer Auffassung nach soll aber auf zauberhafter Weise der Vertrag, der zwischen den Nutzern der Plattform zustande kommt, weder nationalem noch europäischem noch internationalem Recht unterstehen, sondern einer "Rechtsordnung", die allein von Ebay ausgedacht ist und nur für Ebay gilt, als wäre Ebay ein Staat, der zivilrechtliche Normen setzen kann, die das Recht anderer Staaten ausbootet.

Wenn aber die AGB und der Nutzungsvertrag von Ebay deutschem Zivilrecht untersteht, dann gilt dafür das BGB. Mit allem zwingendem Recht (Sittenwidrigkeit, AGB-Kontrolle). Wie kann sich dann aber für Verträge die mittels Ebay geschlossen wurden ein anderes ergeben?

kuerbis
Knallharte Wirtschaftsinteressen werden vertreten!

Deutschland wert sich mit allen Mitteln gegen den Erfolg von "google", "ebay", "amazon", ...!
Und es wird nichts ausgelassen, sowohl Verkäufer als auch Käufer zu verunsichern.
Nun ist ebay gefordert, hier Klartext zu sprechen, denn das Urteil des BGH ist doch sehr schwammig formuliert.

alsterwasser
Gebotsrücknahme

@MadHatter
In diesem Fall ist kein Vertrag mit dem dann Höchstbietenden zustande gekommen.
EBAY AGB $ 10, Absatz 1, Satz 5
Gurgel hilft.;-)