Ihre Meinung zu Ebay-Urteil: BGH bestätigt Autokauf für einen Euro
Fast jeder, der regelmäßig bei Ebay bietet, kennt das Ärgernis: Wenn dem Verkäufer die Gebote zu niedrig sind, bricht er die Auktion ab. Der BGH hat nun entschieden: Ersteigert ist ersteigert - selbst wenn der Kaufpreis lächerlich erscheinen mag.
"Abbrechen darf ein Verkäufer die Auktion auch dann, wenn die Ware ohne sein Verschulden kaputtgeht. Gleiches gilt, wenn er sich beim Einstellen des Angebots vertippt und zum Beispiel aus Versehen einen viel zu niedrigen Startpreis eingibt. Zudem kann der Verkäufer die Auktion beenden, solange noch kein Gebot eingegangen ist,"
Dann wird man in Zukunft eben viele Eintippfehler sehen oder Autos, die in der Garage einen spontanes massives Existenzversagen erleiden dürften..
Was also hat das BGH geurteilt? In diesem Falle hat der Kläger recht bekommen, aber er wird der einzige sein bei dieser Rechtsprechung..