Deutsches Strafgesetzbuch

Ihre Meinung zu Mordparagraf: Entnazifizierung im Strafgesetzbuch

Welche Strafe soll ein Täter bekommen, der einen anderen Menschen getötet hat? Auf diese Frage gibt es im Strafgesetzbuch zwar eine Antwort, sie ist aber nicht zeitgemäß. Die entsprechende Regelung aus dem Jahr 1941 soll nun reformiert werden.

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89 Kommentare

Kommentare

Matrose44
Ich wundere mich

über Alle,welche auch hier ihr volles Wissen
in die Waagschale werfen und so toll Bescheid
wissen,über deutsche Gerichtsbarkeit.Wer
einen Mord begeht,sollte auch keine zweite
Chance bekommen,denn der Ermordette
hat auch kein zweites Leben mehr,wo er vielleicht seinem Mörder verzeihen könnte.
Bei Mord ist das auch völlig egal,ob aus Heimtücke,aus Eifersucht,aus Geldgier,es gibt keinen Grund einen Menschen zu ermorden und wer diese Tat begeht,sollte für immer
für diese Tat büßen.

Leser_Home
Und wieder unter falscher Flagge

Immer wieder interessant, was entnazifiziert werden muss. Man sollte die Geschichte, hier insb. die Rechtsgeschichte in seiner Gesamtheit kennen, sodann würde man feststellen, dass die Masse der Gesetzgebung noch älter als der Nationalsozialismus ist; wesentlich älter. Dass manche Paragraphen angepasst werden müssen, keine Frage, nur bitte nicht mit der Begründung "Entnazifizierung".

Generell für Schwerststraftaten stellt sich jedoch die Frage, sind laxe Anwendung und zeitliche Aspekte (lebenslang = 15 Jahre) überhaupt (noch) praktikabel? Mehr und mehr ist für die Bevölkerung nicht mehr logisch nachvollziehbar, warum die "mögliche Strenge des Gesetzes" nicht angewandt wird und immer noch auf einen "Erziehungsgedanken" gepocht wird. Lebenslang (= 15 Jahre) stellte eine eindeutige Falschaussage zur Strafbemessung dar! Hier muss und hat sich einiges zu ändern.

Czan
Entnazifizierung: Man könnte bei gesetzl. Schulpflicht anfangen

I.d.R. kommt ein Bürger mit dem Thema "Mord" nicht in Berührung.

Warum fangen wir also nicht mit strafbewehrten gesetzlichen Regelungen an, die uns tagtäglich betreffen? Z.B. jene, die zur NS-Zeit sicherstellen sollten, dass die Erziehung der Jugend gleichgeschaltet im Geiste des Nationalsozialismus geschieht?

Dazu wurde 1938 die allgemeine Schulpflicht eingeführt, die im Kern unverändert weiterbesteht und in der westlichen Welt als eine der restriktivsten gilt.

Fachleute, wie z.B. der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung (2006) und der Hochschulpräsident (2009) kritisieren, das Deutschland als nahezu einziges Land der westlichen Welt an einer rigiden Schulpflicht - anstelle einer Bildungspflicht - festhalte. Dadurch würden alternative Wege der Bildungvermittlung, wie z.B. Hausunterricht kriminalisiert (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht_(Deutschland).

Möglicherweise ist der Einfluss auf die Erziehung unserer Kinder aber der Grund für das Fortbestehen?

Hugomauser
@Leser_Home

"ebenslang (= 15 Jahre)"

Lebenslang bedeutet bei uns 25 Jahre. Nach Verbüßung von 2/3 der Strafe, also nach 16 1/2 Jahren kann ein Antrag auf Hafterleichterung gestellt werden. Das bedeutet, dass der Insasse nun zunächst unter Aufsicht kurz raus darf. Vorraussetzung ist, dass er sich gut geführt hat und dass nach Prüfung durch einen Psychologen von dem Täter keine Gefahr für andere ausgeht. Hier wird vorher ein Gutachten erstellt.

Ein gewalttätiger Mörder, der weiterhin eine Gefahr darstellt, wird heute in der Regel selbst nach Verbüßen seiner Strafe nicht entlassen, bekommt er anschließend in Sicherheitsverwahrung.

Befassen Sie sich mal eingehender mit der Praxis unseres Strafvollzuges, dann wüssten Sie, dass hier durchaus nicht lax mit umgegangen wird.

Jadawin1974
@ Czan

Die Schulpflicht braucht nicht "Entnazifiziert" zu werden. Sie wurde schon im 17 Jahrhundert eingeführt, das war lange vor den Nationalsozialismus.

Und wenn man sieht, wie viele Kinder trotz dieser Schulpflicht nicht in der Schule sind, wird diese nihct besonders streng gehandhabt. Man mag auf den Gedanken kommen, dass bei nachweislich verschlechterten Schulbildungen der Schüler im deutschen System ein Grund für eine Öffnung der Schulpflicht liegen könnte. Andererseits: Es gibt schon genug Einfluss von von sozialem Status bei der Bildung und späteren Erfolg im Beruf, so dass der Hausunterricht wohl diese Probleme noch verstärken würde. Meiner Meinung nach profitieren Mädchen aus streng religiösen Familien sogar erheblich von der Schulpflicht, sonst besteht durchaus die Gefahr das diese sonst grade mal lernen Ihren Namen am Standesamt einzutragen...

Außerdem steht bei Wikipedia nichts von einer Kritik, die sie Zitieren.

MKir13
@15:04 von Sophokles

Für die Tötung eines Menschen DARF man nicht mit einer einstelligen Jahreszahl davon kommen.

Für die Tötung eines Menschen DARF man aus meiner Sicht durchaus mit Freispruch davonkommen. Es gibt nämlich Situationen, wo man einen aktiv Menschen tötet, dies aber weder beabsichtigt hat, noch vom Handelnden verhindern kann. Beispiel: Vor einigen Jahren wollte bei mir im Ort ein Mädchen Zeit sparen und überquerte die Bahngleise, statt die Brücke zu benutzen. Die zwei Minuten, die sie einparen wollten, wurden die allerletzen ihres Lebens. Muss jetzt der Lokführer, der sie aus 200 Metern sieht, noch eine Schnellbremsung einleitet und die Augen schließt, weil er genau weiß, das der Zug nicht mehr rechtzeitig anhalten kann, für >10 Jahre ins Gefängnis? (Und nein, ein Zaun hätte nichts genutzt, das ganze war im Bahnsteigbereich.)

nathanistanbul
Nicht Rache oder Zorn, ausschließlich vernünftiger Opferschutz!

Meine persönliche, wohl nicht mehrheitsfähige Meinung ist, dass so etwas wie moralische Schuld objektiv nicht feststellbar ist, außer, wir definieren Schuld nur als Verstoß gegen bestimmte Regeln, so wie etwa beim Vertragsrecht. Die körperliche Ausstattung (Gene, Hormone), gemachte Erfahrungen (Umwelt) , wenn man will auch noch eine Seele (die dann ja so geschaffen wurde) bestimmen wie jemand "drauf" ist. Auch wenn es einen logisch nicht fassbaren "freien Willen" gibt, (für mich unterstelle ich ihn) so kann ich mir jedoch bei anderen kein Urteil darüber anmaßen, wie schwer oder leicht es für jemanden ist/war, sich in einer bestimmten Situation richtig oder angemessen zu verhalten. ) Deshalb kann der Zweck von Stafe nur sein, uns zu schützen. Abstreckung ist gerade bei Mord nur begrenzt wirksam. Menschen helfen Probleme anders zu lösen, ist der bessere Opferschutz. Ein Mörder, der nach einer angemessenen Zeit sich z.B. als Lebensretter engagiert, ist besser als jahrzehntelange Haft

Einfach Unglaublich
konfuser Justizminister

Herr Maas scheint reichlich konfus bei seinen Änderungen des Strafrechts vorzugehen. Während er bei Tötungsdelikten die Tat, und nicht die Motive oder Merkmale des Täters als strafentscheidend werten will, setzt er Motive eines Täters bei dem geplanten Straftatsbestand der "Hasskriminalität" in den Mittelpunkt. Dabei wird wieder die Grundlage für völlig unterschiedliche Strafmaßstäbe gelegt, die gleiche strafbare Handlungen mit unterschiedlichen Strafen bemessen.

MartinBlank
um 19:00 von Czan

Ihr Beitrag ist fast in allen Teilen falsch.
Die allgemeine Schulpflicht wurde für ganz Deutschland schon in der Weimarer Verfassung (§145) festgeschrieben.
Von den Nazis wurde sie 1941 fast unverändert übernommen und ging dann nach 1945 in die Länderverfassungen über.
Denn Bildung ist derzeit Ländersache, nicht Bundessache.

Danach sagen Sie "der UN-Sonderberichterstatter" und "der Hochschulpräsident". In beiden Fällen muss es natürlich heißen "EIN" statt "der". Es gibt 39 Hochschulpräsidenten in Deutschland. 38 haben offensichtlich kein Problem mit den Hausschulverbot.

Und schließlich: Erziehung ist allen staatlichen Schulen per Gesetz ausdrücklich verboten; die Erziehung liegt allein bei den Eltern.

Czan
@Jadawin1974

Wikipedia --> Schulpflicht (Deutschland), als nicht der allgemeine Eintrag

Mein Kommentar zielte nicht in Richtung Vor-/Nachteile einer Schulpflicht, sondern auf den Aspekt, dass das Gesetz einen Zwang zum Besuch einer Schule (mit vorgegebenen Lehrplan) schafft - d.h. (m.E.) noch immer (auch) den NS-Gedanken der Gleichschaltung innehat.

In anderen Ländern gilt i.d.R. eine Bildungspflicht, deren Einhaltung der Staat kontrolliert. Versagen die Eltern bzgl. Ihrer Pflicht, dann greift der Staat ein, um das Recht des Kindes auf Bildung sicherzustellen.

Das mag auf den ersten Blick nur ein kleiner Unterschied zu sein, auf den zweiten Blick ist es m.E. aber ein Hinweis auf die mögliche, freie Entfaltung und Selbstbestimmung der Bürger eines Staates.

wat_wat_wat
ein absolut

irrationales vorhaben, diese reform.
der §211 stgb ist unstrittig da unmissverständlich. punkt. was seit jahrzehnten zu recht bedenkenlos und unwidersprochen angewendet wurde, soll jetzt auf einmal nazi-gedankengut enthalten? hier wird m.e. anscheinend nur wieder der volksverdummenden "politcal correctness" vorschub geleistet, die, wenn es so weitergeht, der untergang der deutschen sprache sein wird.
und entnazifizierung? mein lieber herr stempfle, anstatt den lesern solch unpassende begriffe vorzuwerfen bzw. an sie weiterzuleiten, sollte man zumindest für fünf pfennig nachdenken. aber offensichtlich schon zuviel verlangt.
.
@um 14:15 von Sumpfhuhn
"@andibal:
Kein schlechter Gedanke!
"Müsste nicht neben Heimtücke auch Brutalität ein Maßstab für Mord sein, selbst wenn die Absicht zu töten unklar bleibt?"
Das wäre eine Überlegung wert!""
.
dafür steht bereits das tbm "grausam".

Gast
Eine kleine Anmwerkung zum Haustyrannen

Wo der Bericht die Haustyrannen-Problematik angesprochen hat, nur eine kleine Anmerkung meinerseits:
Dieses spezielle Problem ist vom BRD-Gesetzgeber hausgemacht. Denn er hat, als er die angeordnete Todesstrafe des § 211 Abs. 1 StGB in eine lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt hat, dessen Absatz 3 ersatzlos gestrichen, der genau für solche Haustyrannenfälle gedacht war. Hätte man ihn damals erhalten und nur das Strafmaß entsprechend angepaßt, hätte man das Problem später nicht mit den angesprochenen Verrenkungen lösen müssen, und es gäbe heut ein Problem weniger für die Strafrechtsvorlesung.
Ich frage mich immer, warum dieses Detail bei der Diskussion um eine Reform des Mordparagraphen, insbesondere wenn die Haustyrannen-Problematik als Paradebeispiel angeführt wird, nie erwähnt wird.

Czan
@MartinBlank

Falsch, ich sehe das nicht so.

In den Art. 142 ff. der "Weimarer" Verf. v. 1919 kommt m.E. ein gänzlich anderen Geist zum Ausdruck, als in dem "Gesetz über die Schulpflicht im Deutschen Reich" (1938). Vgl. Sie nur einmal §1 S2 des Gesetzes.

"Ein" statt "der". Passt natürlich. Wird die Mehrheit ihre Kinder zu einer staatlichen Schule schicken - egal ob Schul- oder Bildungspflicht besteht? Bestimmt. Aber genau auf eine solche Mehrheit kommt es m.E. in einer Demokratie nicht an. Es gilt doch insbesondere die Belange der (andersdenkenden/-handelnden) Minderheiten zu berücksichtigen. Oder?

Erziehung ist allen staatlichen Schulen verboten? Vgl. Schulgesetz (SchulG) Rheinland-Pfalz:

§ 1 "Auftrag der Schule", Absatz 2: "In Erfüllung ihres Auftrags _erzieht_ die Schule zur Selbstbestimmung in Verantwortung vor Gott und den Mitmenschen (...)"

Zumindest führt in Rheinland-Pfalz lt. Gesetz kein Weg an der Erziehung durch die Schule und Gott vorbei.

Gast
Unsinn

Was soll den der Unsinn, es ist doch unerheblich was da nun im Gesetz steht die Würdigung durch die Richter, die die schwere der Schuld feststellen sollen ist entscheidend. Da Strafe und Rache eng beieinander liegen, ist schwer mgl. es jedem Recht zu machen, mir scheint aber, das Urteile und Prozessen bei Tötungsdelikten meist fair verlaufen.... Da muss man sich nicht zwingend durch eine Neuregelung hervortun.