
Ihre Meinung zu Mordparagraf: Entnazifizierung im Strafgesetzbuch
Welche Strafe soll ein Täter bekommen, der einen anderen Menschen getötet hat? Auf diese Frage gibt es im Strafgesetzbuch zwar eine Antwort, sie ist aber nicht zeitgemäß. Die entsprechende Regelung aus dem Jahr 1941 soll nun reformiert werden.
Man kann über die Kriterien sicher streiten - aber "Heimtücke", "Grausamkeit" oder "Niedere Beweggründe" sind immerhin welche.
Wie soll allein das Kriterium "Opfer ist tot" ein Gericht befähigen, die angesprochene Bandbreite zwischen 5 Jahren und lebenslänglich (wobei es letzteres ja auch nicht wirklich gibt, was ich persönlich sehr bedauerlich finde) halbwegs gerecht auszuschöpfen?
Mit dem der Juristerei eigenen Formalismus wird man das Dilemma einer mehr oder weniger entschuldbaren Tat nicht lösen können, und weniger Formalismus ermöglicht Willkür und Gesinnungsjustiz (nach dem Motto "Ehrenmorde" sind nicht so schlimm - auch das hatten wir ja schon).