Deutsches Strafgesetzbuch

Ihre Meinung zu Mordparagraf: Entnazifizierung im Strafgesetzbuch

Welche Strafe soll ein Täter bekommen, der einen anderen Menschen getötet hat? Auf diese Frage gibt es im Strafgesetzbuch zwar eine Antwort, sie ist aber nicht zeitgemäß. Die entsprechende Regelung aus dem Jahr 1941 soll nun reformiert werden.

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89 Kommentare

Kommentare

Gast
Unausgegoren

Man kann über die Kriterien sicher streiten - aber "Heimtücke", "Grausamkeit" oder "Niedere Beweggründe" sind immerhin welche.

Wie soll allein das Kriterium "Opfer ist tot" ein Gericht befähigen, die angesprochene Bandbreite zwischen 5 Jahren und lebenslänglich (wobei es letzteres ja auch nicht wirklich gibt, was ich persönlich sehr bedauerlich finde) halbwegs gerecht auszuschöpfen?

Mit dem der Juristerei eigenen Formalismus wird man das Dilemma einer mehr oder weniger entschuldbaren Tat nicht lösen können, und weniger Formalismus ermöglicht Willkür und Gesinnungsjustiz (nach dem Motto "Ehrenmorde" sind nicht so schlimm - auch das hatten wir ja schon).

Schalk01
Ist das ein Witz?

"Die Strafandrohung solle fünf bis 15 Jahre oder lebenslange Freiheitsstrafe betragen."
5 Jahre Mindeststrafe für Mord?
Warum dann überhaupt bestrafen, wenn es nicht ernst gemeint ist? Wenn mir jemand auf den Zeiger geht und ich davon ausgehen kann nach 5 Jahren Gestzesbrecher-Ausbildungslager wieder auf freiem Fuß zu sein(bei guter Führung vielleicht schon früher?), schreckt das doch überhaupt nicht ab.
Wer des Mordes überführt wurde sollte mit MINDESTENS 25 Jahren, aber auch mit der Aussicht wirklich für den Rest seines Lebens ins Gefängnis zu wandern, rechnen.

Schalk01
@um 12:37 von Technocore

"Wie soll allein das Kriterium "Opfer ist tot" ein Gericht befähigen, die angesprochene Bandbreite zwischen 5 Jahren und lebenslänglich (wobei es letzteres ja auch nicht wirklich gibt, was ich persönlich sehr bedauerlich finde) halbwegs gerecht auszuschöpfen?"
Ganz einfach, wer jemanden angreift mit dem Willen ihn zu schädigen, und das Opfer stirbt in Folge dessen, ist ein Mörder! Wer jemanden tötet ohne es gewollt zu haben ist ein Totschläger.
Ein Ehrenmord ist das was der Name schon sagt: ein Mord!

Gast
Historische Wissenslücken

Die Frage hätte durchaus mal einem Rechtshistoriker gestellt werden sollen. Das wurde versäumt und dadurch kommen unausgegorene Pläne zustande.

Bereits im germanischen Verwerflichkeitskonzept gab es Merkmale der Heimtücke. So wurde die Tötung eines Wehrlosen und Unterlegenen so z. Bsp. auch eines Schlafenden als Mord gewertet. Wer es mal nachlesen will und das sei durchaus auch mal Abgeordneten und MItarbeiter_innen der Ministerien empfohlen:

Thomas, Mordparagraph, Seiten 31, 37

Bevor also wieder diese Behauptung kommt, sollte das bitte mal gründlicher nachgelesen werden.

kaphorn

Wenn die Damen und Herren schon mal 'entnazifizieren' dann bitte auch das EstG, das Bewertungsgesetz und einige andere auch. Denn diese Gesetze dürften spätestens nach dem Tribunal General Rastatt gar nicht geben!

Gast
@Schalk01 : wo ist nun der Unterschied?

genau da setzt ja meine Kritik an! Ein Kriterium hatte ich vergessen zu erwähnen: den "Vorsatz" (fahrlässigen Mord gibt es nicht) der bereits heute ein entscheidendes Kennzeichen für Mord ist.

Aber auch das allein reicht nicht, um das Dilemma aufzulösen: z.B. im angesprochenen Gattenmord wäre ja auch Vorsatz im Spiel, um sich ein für alle Mal des prügelnden Gemahls zu entledigen.

Fazit: ich sehe nicht, wie man die jetzige Regelung signifikant verbessern könnte. Wohl aber die Gefahr, dass ein gefühlt schlechtes Gesetz "gut gemeint" noch schlechter wird.

Was übrigens die zeitliche Herkunft des Mordparagraphen angeht: ich kann daran nichts "völkisches" entdecken. Letztlich wurden damit auch zahlreiche NS-Täter verurteilt - wenn auch spät.

RiedelEbb
Es gibt wichtiger Aufgaben

Ich sehe keinen Bedarf der "Entnazifizierung". Das ist doch Unsinn. Die Mordmerkmale kann man ja ggf. bei Bedarf anpassen. Aber ist dies notwendig?
Notwendig ist doch eher die Justiz zu befähigen, die vorhanden Gesetze effektiv anzuwenden und Verfahren zeitnah zu beenden. Jahrelange Wartezeiten auf eine Verhandlung und entlassene Straftäter, weil Fristen nicht eingehalten wurden, müssen endlich der Vergangenheit angehören. Da hat der Justizminister genug zu tun.

andibal
Brutalität ohne Absicht weniger schlimm?

@ Technocore: "Wenn jemand töte ohne es gewollt zu haben ist ein Totschläger". Das Dumme ist, dass Totschläger geringer bestraft werden. Aber wenn z.B. ein Betrunkener brutal einen Menschen zusammen schlägt, ihm nur die Absicht zu töten nicht nachgewiesen werden kann, ist das weniger schlimm und wird weniger bestraft???? Diese Fälle sind ja genau das Problem der bisherigen Regel. Müsste nicht neben Heimtücke auch Brutalität ein Maßstab für Mord sein, selbst wenn die Absicht zu töten unklar bleibt?

Gast
Vorsätzliche Tötung ohne Verjährung

In anderen Rechtsordnungen gibt es nur ein vorsätzliches Tötungsdelikt, die "Mordmerkmale" kommen bei der Strafzumessung zur Anwendung.

Wenn Herr Maas hier entnazifizieren will, indem die Strafe an die Tat anknüpft und nicht an den Täter, warum will er dann an anderer Stelle Hassverbrechen einführen?
Sollte nicht auch da das Motiv bei der Strafzumessung und nicht beim Tatbestand eine Rolle spielen?

theoretisch
Ansatz beachten

Lesen Sie richtig!
Es geht um den Ansatzpunkt: Die bisherigen Merkmale - die nicht grundsätzlich verkehrt sein müssen - gehen von sog. völkischen Vorstellungen aus. Diese sollen zugunsten klarer greifbaren, nüchterneren Merkmalen entfernt werden.
Die Auslegung, was genau wann passiert, das muss alles ja noch erfolgen; schließlich soll das Gremium sich noch etliche Zeit damit befassen, bevor Vorschläge unterbreitet werden. Ob es dann bei einer Unterscheidung zw. Totschlag und Mord bleibt, werden wir sehen.

Wichtig fände ich jedenfalls auch "lebenslänglich" dann wirklich lebenslänglich werden zu lassen und nicht als Weichspüllösung dann nach ein paar Jahren wegen guter Führung eine Entlassung zu ermöglichen. Es geht trotz aller Sozialisierungsansätze zugunsten der Täter schließlich auch um den Opferschutz bzw. den Schutz der Bevölkerung vor extremen, gewaltbereiten Menschen.

Dana
"Ein unerträglicher Zustand" ist es...

.. für einen Politiker, sich nicht profilieren zu können.
.
Deutschland ist mit der Definition von "Mord" 70 Jahre lang gut gefahren. Kein Bedarf zur Erneuerung, außer Profilierungssucht von Politikern und eventuell gewünschte Schwammigkeit, wie z.B. beim Begriff "Terrorismus" jetzt schon.
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Wenn man alles abschaffen möchte, was irgendwie aus der Nazi-Zeit stammt, dann sollte man auch Raketentechnik, Düsentriebwerke, zahlreiche chem. Verfahren wie z.B. Benzinherstellung aus Braunkohle, etc. abschaffen.
.
Als Argument ("das stammt noch aus der Nazizeit") dient das nur im Kindergarten, nirgendwo sonst.

JokeSchuette
Ein riesiger Unterschied zwischen rechts und links

Wie der Staat mit Mördern umgeht, liegt in erster Linie daran, ob der Mörder von links- außen oder von rechts-außen oder ganz einfach schwerst-kriminell ist.
Der Unterschied in der Behandlung der RAF-Terroristen und der NSU-Terroristen ist extrem groß. Mann kann durchaus von 5 Jahren für die Mörder von rechts-außen, von 15 Jahren für die Mörder ohne radikal-politischer Motivation und 25 Jahren für die Mörder der RAF ausgehen. Warum das so ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

Opho
Uferlose Weite

Der Vorschlag eines Tötungstatbestand mit einer Strafe von 5 Jahren bis lebenslänglich ist mE zu unbestimmt. Zwar entspricht er schon dem heutigen Totschlag, dieser wird aber durch den Mord begrenzt. Im Ergebnis drückt sich der Gesetzgeber darum zu bestimmen welche Gesichtspunkte eine vorsätzliche Tötung besonders schwerwiegend sind.

Es ist Aufgabe des demokratischen Gesetzgebers Maßstäbe festzusetzen. Hier muss Farbe bekannt werden, zB werden Gesinnungsgründe (Rassismus) berücksichtigt.

Gast
Witz!

Dieser Artikel ist genau wie die angestrebte Reform von Herrn Maas ein Witz.
Die Reform ist aus meiner Sicht rein Ideologisch motiviert.
Die Fallgruppen des 211 StGB geben gute Anhaltspunkte wer mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen ist. Auch in einem neuen Paragraphen werden ähnliche Fallgruppen gebildet werden müssen.
Zum Thema Heimtücke: Aus meiner Sicht ist das unrecht der Tat selbstverständlich Erhöht wenn man einen Arglosen tötet, weil man ihm jede Chance nimmt sich zu verteidigen.

Gast
§§ 211, 212 haben sich bewährt

Die gegenwärtige Diskussion um die Mordmerkmale wird mit teils wunderlichen Argumenten geführt, v.a. mit dem Bezug zur Nazizeit, obwohl sich Begriffe wie z.B. "Heimtücke" schon lange vorher entwickelt haben und die Rechtsprechung mittlerweile eine lange Auslegungstradition entwickelt hat.

Es ist geradezu absurd zu behaupten, ein solcher Begriff habe noch immer mit dem Menschenbild der Nazis zu tun, Heimtücke soll einfach den Fall erfassen, dass ein arg - und wehrloser Mensch von einem anderen unter Ausnutzung dieser Lage getötet wird, was eben eine besondere Verwerflichkeit aufweist. Wenn eine Frau ihren schlafenden Ehemann tötet, dann kann Mord nicht per se ausgeschlossen werden, nur weil sie vorher von ihm misshandelt wurde.

Auch die anderen Mordmerkmale bieten recht ausdifferenzierte Kriterien, ihre Ersetzung durch einen einheitlichen Straftatbestand würde vor allem der Grundlinie von Maas entsprechen: Gesinnungsstrafrecht auszubauen

hans23

Ich finde, dass unsere Strafen, insbesondere bei Totschlag und Mord, viel zu milde sind. Wenn man bedenkt, daß ein Mörder seinem Opfer (vielleicht) 60 Jahre (oder mehr) seines Lebes nimmt und (höhstwahrscheinlich) zudem das gesamte Umfeld traumatisiert, und selber dafür nur 15 Jahre absitzen muß, verstehe ich das ehrlich gesagt nicht.

Denoch bin ich vorsichtig genug zu behaupten, dass Strafmaße besser von Experten entschieden werden sollten, die alle Aspekte berücksichtigen.

eselspinguin

"Entnazifizierung": eine schreckliche Wortwahl in diesem Zusammenhang.
.
Es gäbe Zusammenhänge: beispielsweise ist nie ein NS-Richter nach 1945 angeklagt, geschweige verurteilt worden ... und Unrechtsurteile hat es in grosser Zahl gegeben, wie Urteile die von Mut zeugen.
.
und Mord bleibt Mord: ob nun die Tat heimtückisch vollbracht wurde oder der Täter heimtückisch handelte.

ShaniaOjibwa
Heimtücke = völkische Vorstellung?

Vielleicht kann zunächst mal jemand erklären, warum das Heimtücke-Merkmal eine "völkische Vorstellung" ist bzw. sein soll.
Ich kann jedenfalls keinen (direkten) Zusammenhang erkennen.
Der bla-bla-Vergleich mit "offenem Visier" und "Hinterhalt" ist mir zu militaristisch gedacht.
Für mich ist das klassische Mordmerkmal die Planung. Dazu zähle ich auch den "Plan" mit einer Gruppe jemanden "zu klatschen" und dabei auch zu "riskieren", daß das (Zufalls-)Opfer dieses "klatschen" nicht überlebt. Das wird in der Tat viel zu milde bestraft.

Der entscheidende Punkt für ihn (Heiko Maas): Die Strafe müsse an der Tat anknüpfen, nicht am Täter.

Das soll wohl heißen, daß die Art der Tat entscheidend sein soll. Diese ist aber eng mit dem Täter verknüpft. Letztlich also doch wieder eine Orientierung am Täter.
Sollen dann z.B. Frauen als "klassische" Giftmörder (Achtung :-)) Heimtücke!) härter oder milder bestraft werden?

Gast
Neutral

@Schalk01:
Auch nach ihrer Definition wäre der Mann besser weggekommen wenn er seine Frau umgebracht hätte als umgekehrt.
Ein anderes Beispiel:
Wie sieht es mit dem Berkwerksunglück in der Türkei aus?
Ich bin sicher, die Betreiber wollten auch nicht das die Leute sterben. je nachdem wie viele Sicherheitsvorschriften verletzt wurden, würde ich hier aber evtl. auch von Mord sprechen.

Das Problem ist: Der Anklagepunkt muss frei von Moral sein. Die Moral liegt dann im Ermessensspielraum der Richter.

Sumpfhuhn
@andibal:

Kein schlechter Gedanke!
"Müsste nicht neben Heimtücke auch Brutalität ein Maßstab für Mord sein, selbst wenn die Absicht zu töten unklar bleibt?"
Das wäre eine Überlegung wert!

Gast
Die Unstrafe

Durch Prävention erübrigt sich die Straf-Diskussion.

Es ist wie oft, einfacher als angenommen!

Das gewünschte Resultat vorbilden und vorleben!

Gruß
Ein Pazifist

karwandler
re schalk01

"5 Jahre Mindeststrafe für Mord?"

Wenn Sie sich wenigstens die Mühe gemacht hätten, den Artikel zu lesen, wäre dieser Satz überflüssig.

karwandler
re jokeschuette

"Mann kann durchaus von 5 Jahren für die Mörder von rechts-außen, von 15 Jahren für die Mörder ohne radikal-politischer Motivation und 25 Jahren für die Mörder der RAF ausgehen."

Dann nennen Sie mal einen Fall, wo es fünf Jahre für Mord gegeben hat.

Und gleich dazu, wieviele RAF-Mitglieder 25 Jahre abgesessen haben.

privat23
@Schalk01

"Wenn mir jemand auf den Zeiger geht und ich davon ausgehen kann nach 5 Jahren Gestzesbrecher-Ausbildungslager wieder auf freiem Fuß zu sein(bei guter Führung vielleicht schon früher?), schreckt das doch überhaupt nicht ab."

Aber aber lieber Forist, es kann doch gar nicht um Abschreckung gehen, ist der Täter doch angeblich immer das Produkt der pöösen Gesellschaft...

privat23
@RiedelEbb

"Notwendig ist doch eher die Justiz zu befähigen, die vorhanden Gesetze effektiv anzuwenden und Verfahren zeitnah zu beenden. Jahrelange Wartezeiten auf eine Verhandlung und entlassene Straftäter, weil Fristen nicht eingehalten wurden, müssen endlich der Vergangenheit angehören."

Sie wissen doch "Lieber 1000 Schuldige frei, als1 Unschuldiger im Knast"

Reformatio
Rechtlich bedenklich - praxistauglich ?!

In vorherigen Kommentaren wird dort einiges durcheinander geworfen. Im dt. Strafrecht muss jede Tat vorsätzlich begangen sein, um den Täter bestrafen zu können, außer es wird (wie die fahrl. Tötung, §222 StGB) extra mit Strafe bedroht. Dies einmal grds. dazu.

Mit Blick auf die Tötungsdelikte mit samt den anhängigen Meinungsstreitigkeiten gibt es weitaus mehr Schwierigkeiten als es auf den ersten Blick aussieht. Allein das Merkmal "sonstige niedrige Beweggründe" ist derart unbestimmt, dass man ohne dick aufzutragen von einem Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz ausgehen kann. Andererseits machen die anderen Merkmale - auch durch die ständige Rspr. ausgeformt - durchaus Sinn und schaffen unabhängig von der Vergangenheit der Norm Rechtssicherheit.

Dort liegt auch die große Gefahr in der Schaffung einer neuen Regelung, deren Folgen nicht direkt absehbar sind.

Das Strafrecht zu reformieren und damit ein Tabu zu brechen, ist längst überfällig - aber dann bitte auch richtig!

Gast
Völliger Unfug die Erste

Unterschieden werden muss ja weiterhin. Und ob aus "Mord und Totschlag" nun "vorsätzlicher Mord und Mord" gemacht wird, ist doch sowas von irrelevant.

Warum das Beispiel des Ehepaars da als Argument für eine Änderung dienen soll, ist mir auch schleierhaft.
Wenn ich jemanden im Schlaf erschieße, weil er mich ständig verprügelt, dann ist das schonmal mit Sicherheit keine Affekthandlung, geschweigedenn so etwas wie Notwehr. Ich habe bewusst auf einen Moment gewartet, in dem das Opfer sich nicht wehren kann. Das kann nur Vorsatz und damit Mord sein.
Eine Tasche zu packen und auszuziehen, während der Mann schläft, wäre eine praktikable Alternative gewesen, um sich der Lage erstmal zu entziehen und dann rechtliche Schritte einzuleiten.
Hier schon fast so zu tun, als wäre der Frau gar nichts anderes übrig geblieben, ist hanebüchen. ...

privat23
@theoretisch

". Es geht trotz aller Sozialisierungsansätze zugunsten der Täter schließlich auch um den Opferschutz bzw. den Schutz der Bevölkerung vor extremen, gewaltbereiten Menschen."

Wie können Sie nur soetwas fordern?
Es ist doch völlig klar das es keine 100% Sicherheit gibt und natürlich muss man als erstes die Menschenrechte der Täter schützen.

Gast
@ShaniaOjibwa

Ganz einfach, wenn man Heimtücke als Mordmerkmal auflistet ist in diesem Verständnis eine gezielte Tötung ohne Heimtücke möglich und das ein Jahr vor der Wannseekonferenz....

Ich habe seit ewigen Zeiten die Regelung in Deutschland kritisiert die die Würde des Menschen und das einmalige Geschenk des Lebens nichtmal ansatzweise schützen und verteidigen. Es kann z.B. nicht sein dass so gut wie alle Stalker wegen Totschlags verurteilt werden nachdem sie jahrelang das Opfer terrorisieren und sogar ne Waffe mitnehmen. Für die Tötung eines Menschen DARF man nicht mit einer einstelligen Jahreszahl davon kommen. Es gibt unzählige solche Beispiele in Deutschland.

Ich bin positiv überrascht dass der Mordparagraph neu geregelt wird mit einem vielleicht(erst mal abwarten...) gerechteren System als bisher.

Gast
Ich will ungern...

...ein "Diskussionsverderber" sein, aber die Materie ist "etwas" zu komplex, um sie "nicht juristisch" diskutieren zu können.

Es handelt sich aber auch aus meiner Sicht um Profilierungssucht. Das Leben schreibt die skurrilsten Geschichten und das wird sich auch nach einer möglichen Reform nicht ändern.
Die dargestellten Vorschläge verkennen mE zudem die Gesetzessystematik. Weshalb sollte ein Totschläger "nur" 5 Jahre bekommen, wenn ein schwerer Raub ebenfalls mit mindestens 5 Jahren bestraft werden muss? Es müsste somit generell "Hand angelegt" werden.

Ferner sollte man nicht einzelne Fälle (bspw. sog. Haustyrannenfälle) instrumentalisieren. Wenn die Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen, dann ist eine Tat verwirklicht. Fragen der "Nachvollziehbarkeit" sind aber keine Fragen des Tatbestandes, sondern eben (idR) der Schuld. Was Herr Maas & Co. hieran ändern wollen, dürfte spannend sein.
Die bisherige Rspr. ist zwar inzw. unübersichtlich, aber sie war/ist schlussendlich gerecht.

Gast
.. die Zweite

... Wie der Mann bestraft würde, wenn er seine Frau "aus Versehen" umgebracht hätte, ist auch völlig von der Beweislage abhängig.

Während offensichtlich ist, dass die Frau den schlafenden Mann in vollem Bewusstsein und mit Vorsatz erschossen hat, muss beim Mann geklärt werden, ob er die Frau mit Absicht getötet oder ihren Tod billigend in Kauf genommen hat oder er das eventuell sogar wirklich gar nicht wollte. Das zu klären, ist natürlich entsprechend schwierig oder evtl. unmöglich und der Mann kann nur für das verurteilt werden, was man ihm nachweisen kann.

Wer mir jetzt Sexismus unterstellen möchte: Sparen Sie sich die Worte und stellen sich das Ganze einfach mit einem homosexuellen Paar vor.
Und nein, es ist auch nicht entschuldbar seinen Partner zu verprügeln. Darum geht's hier aber nicht!

fischer Jüürgen
@ 13:57 v Son of Daath §§ 211, 212.. ham sich bewährt Jedermann

Jede Aussage Ihres Beitrage ist begründet und unterstützenswert.
Auf den "andere Punkt" bringt's:

>" 13:38 von Dana
"Ein unerträglicher Zustand" ist es...
für einen Politiker, sich nicht profilieren zu können.
.
Deutschland ist mit der Definition von "Mord" 70 Jahre lang gut gefahren. Kein Bedarf zur Erneuerung, außer Profilierungssucht von Politikern und eventuell gewünschte Schwammigkeit, wie z.B. beim Begriff "Terrorismus" jetzt schon."<
.
>" 14:03 von ShaniaOjibwa
Heimtücke = völkische Vorstellung?.. Dazu zähle ich auch den "Plan" mit einer Gruppe jemanden "zu klatschen" und dabei auch zu "riskieren", daß das (Zufalls-)Opfer dieses "klatschen" nicht überlebt. Das wird in der Tat viel zu milde bestraft...für ihn (Heiko Maas): Die Strafe müsse an der Tat anknüpfen, nicht am Täter.Das soll wohl heißen,..wieder eine Orientierung am Täter... Frauen als "klassische" Giftmörder (Achtung :-)) Heimtücke!) härter oder milder bestraft werden?"<
Also:
D Straf-Recht galt bisher für JEDERMANN

Gast
Wie jetzt?

Die Frau bringt ihren Mann um, anstatt sich von ihm zu trennen.
1. Gehört die Frau wegen Mordes verurteilt und dürfte kein mildes Urteil bekommen.
2. Wenn hier nicht Heimtücke und Vorsatz und das Motiv Rache im Spiel sind, weiß ich nicht wann ein Mord ein Mord sein soll.
3. Der Frau mildernde Umstände zukommen zu lassen, würde bedeuten, den Mord am (prügelnden) Ehemann zu sanktionieren.
Dabei hätte die Frau sich scheiden lassen können, aber sie wollte anscheinend Rache.

4. Entnazifizierung? Wie man Heimtücke heutzutage mit Untermenschen in Verbindung bringt, ist mir schleierhaft. Heimtücke und andere altmodische Worte machen deutlich, worum es geht. Anders als das weichgewaschene politisch Korrekte, mit dem man sogar Völkermord verharmlosend als Collateral Damage verschleiern kann.
Aus einer heimtückischen, feigen Tat aus niederen Beweggründen wird nach der Entnazifizierung vermutlich eine überzogene Reaktion zum Selbstschutz, die das Opfer sich selbst zuzuschreiben hat.

Peace

Neuromantiker
Blöde Fragen

Man möge mir die blöden Fragen verzeihen, aber kommt man mit dem Problem nicht reichlich spät?? Ich bin ja kein Jurist, aber irgendwie wundert es mich doch, daß man nach Jahrzehnten jetzt angeblich ein Problem erkannt haben will, daß die ganze Zeit vorher nicht vorhanden war?
Und was ist eigentlich mit dem Verurteilten? Sind die Urteile dann noch rechtskräftig? Oder dürfen die alle neu verhandelt werden?

Mark McWire
Einzelfallentscheidung

Ich halte es für grundsätzlich falsch, die Kriterien für Mord und Totschlag in expliziter Form in ein Gesetz zu gießen.

Die Rechtssprechung soll billig sein, d.h. den Einzelfall betrachten. Nicht jeder Totschlag ist gleich, nicht jeder Mord ist gleich.

Es gibt 100te Dinge zu berücksichtigen:

geistige Verfassung des Täters (ggf. Drogen im Spiel)
persönliche Beziehung zum Opfer (Familie, Unbekannter)
Ablauf der Tat (Heimtücke)
Eingesetzte Mittel (Gift, Waffen, rein körperliche Gewalt)
Absicht oder Affekt
usw. usf.

Man sollte nur noch ein einziges Tötungsdelikt im Strafgesetzbuch verankern und es eben als solches bezeichnen. Das Strafmaß sollte sich dann am Einzelfall orientieren, unabhängig ob Totschlag oder Mord im aktuellen Sinne.

Unsere Gesetze sind m.E. viel zu restriktiv, man sollte den Gerichten mehr Spielraum lassen und individueller abgestimmte Urteile ermöglichen.

Gast
@ Neuromantiker, 15:14 Uhr

Alle Juristen (würde ich behaupten), die heute tätig sind, kennen die Problematik, haben die unterschiedliche Betrachtungsweise der Literatur und der Rechtsprechung gelernt, kennen die einschlägigen Fälle bzgl. der einzelnen Mordmerkmale usw.

Das Thema ist aus meiner Sicht - als Jurist - mehr als durch. Gewisse Berufsvertreter oder Professoren sehen dies natürlich anders - dafür sind sie auch da. Es ist für die Praxis (vollkommen?) unnötig, an dieser einen Stelle im StGB "herumzupfuschen". Sollte etwas "Neues" geschehen, wird es die Rspr. schon meistern - sind ja idR exzellente Juristen!

Aber: Entweder man macht wieder eine große Reform (die letzte ging nach der Ansicht nicht weniger eher in die Hose) oder man lässt es bleiben. Herr Maas muss aber irgendwas tun - nicht, dass man ihn noch vergisst

Gast
@ Mark McWire, 15:22 Uhr

"Unsere Gesetze sind m.E. viel zu restriktiv, man sollte den Gerichten mehr Spielraum lassen und individueller abgestimmte Urteile ermöglichen."

Genau! Und den Art. 103 Abs. 2 GG schaffen wir auch noch ab. Die GroKo verfügt ja über die nötigen Mehrheiten.

Bestimmtheitsgrundsatz - braucht kein Mensch... Alles nur "unnötiger Ballast" für unsere Gerichte!

Bei der Gelegenheit könnte man natürlich auch noch Art. 20 Abs. 3 GG abschaffen - auch nur Ballast. Mehrheit hätten sie ja immer noch - ach ne... Da war was! Art. 79 Abs. 3 GG - wie ungünstig...

Aber im Ernst: An den Grundsätzen des Rechtsstaates sollten wir nicht rütteln!

fischer Jüürgen
Deutsches Recht im Ausland als vorbildlich bezeichnet

da es-auf den Punkt gebracht:
sehr logisch auch bis in die letzten Nischen der möglichen Tat(Täter) Motive, "Veranlagungs/Vererbungs"-
"Bewußtseinsfähigkeit"-
"Besinnungsfähigkeit"- +++
Verantwortung, des so zum Straftäter einzustufend-oder gewordenen nun zu berteilenden Sachverhalten hin zu unendlich vielen in Zukunft möglichen in ein Gesetz aus vielen genial "offenen" Buchstaben/Worten/Grammatik/Semantikregeln zu fassen, das also seinerseits ne eigene Logik hat(siehe unsre Schrift- und Philosophiestellerei: Schiller, Göthe, Habermaas, Sloterdijk+++ und den Diskussionsrunden dazu)

Ich bewundere jedesmal die Herrlichkeit, Genauigkeit, Gewaltigkeit unsrer Sprache(bestätigt von "Franz Geistern"!) und vor allem das Bemühen der Schöpfer unsres Straf-Rechtes auf wissftl.Diskussionen gescheiterer Geister gegründet(Hume, Focke..).

Wir werden sehen, ob unsre neuen "Formulierung+ Gerechtigkt"Geister
was besseres auf alle! politisch-wissftl+(sprach)wissenschaftl. geeigneten Bühnen bringen

karwandler
re MAD

"An den Grundsätzen des Rechtsstaates sollten wir nicht rütteln!"

Das steht bei der Neufassung von Strafrechtsparagrafen auch gar nicht zur Debatte.

Wozu also Ihr Kommentar?

Hugomauser
@ Schalk01

Sie haben es scheints nicht verstanden: Es soll ja zunächst mal keine Unterscheidung gemacht werden zwischen Totschlag und Mord. Beides ist Tötung von Menschen. Erst im zweiten Schritt werden die Umstände in Betracht gezogen. Und das kann dann nach altem Recht eben "fahrlässiger Totschlag sein.

Da sollte man dann schon vom Strafmaß her differenzieren können.

Hugomauser
@Technocore

"Unausgegoren"

Sie treffen den Nagel auf den Kopf. Natürlich ist das noch "unausgegoren", sonst bräuchte man ja auch keine Kommission mehr, die das erst noch ausarbeiten (ausgären) soll.

Hugomauser
@theoretisch

"Es geht trotz aller Sozialisierungsansätze zugunsten der Täter schließlich auch um den Opferschutz bzw. den Schutz der Bevölkerung vor extremen, gewaltbereiten Menschen."

Mörder haben mit die geringste Rückfallquote überhaupt. Und: Ein extrem gewaltbereiter Täter kommt auch nicht früher wieder raus, sondern erhält Sicherheitsverwahrung und sitzt unter Umständen bis zum Tod ein. Was Sie da schreiben hat weder Hand noch Fuß.

Hugomauser
@JokeSchuette

"Mann kann durchaus von 5 Jahren für die Mörder von rechts-außen, von 15 Jahren für die Mörder ohne radikal-politischer Motivation und 25 Jahren für die Mörder der RAF ausgehen. "

Das haben Sie sich aber jetzt aus den Fingern gesogen? Haben Sie dafür irgendwelche Belege oder speist sich diese, Ihre Erkenntnis, aus Vorurteilen?

Czan
Entnazifizierung: Warum nicht beim RBerG anfangen?

Warum nicht bei Gesetzen beginnen, die uns tagtäglich betreffen?

Wie wäre es z.B. beim Rechtsberatungsgesetz (RBerG) zu starten? Ein Gesetz, dass die Rechtsberatung - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher oder unentgeltlicher Tätigkeit - nur den Personen straffrei erlaubt, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt wurde.

Gut, den Ausschluss von Juden von der Rechtsberatung hat man nach dem Krieg gestrichen - aber die Wiederherstellung der freien Rechtsberatung (wie vor 1933) ist doch längst fällig, oder? Insbesondere, wenn wir in Deutschland dem doch recht europäischen Gedanken der freien Berufswahl gerecht werden wollen.

Eine schöne Ausführung dazu ist auch hier zu finden:

(siehe dazu auch z.B. http://www.forumjustizgeschichte.de/Die_Entstehung.82.0.html)

Aber dadurch würde sich die Juristenlobby ja selber Konkurrenz schaffen. Ein Dilemma.

Gast
@ karwandler, 16:07 Uhr

Wenn Sie meinen Kommentar gelesen hätten, wäre Ihnen aufgefallen, dass ich auf den im GG verankerten Bestimmtheitsgrundsatz hingewiesen habe.

Dieser steht nicht nur in der Verfassung, sondern hat auch Verfassungsrang. Da er als Maßstab für jede (!!!) Strafrechtsnorm heranzuziehen ist (gilt auch nur für diese), tangiert dies mE schon die rechtsstaatlichen Grundsätze.

Dazu der Kommentar!

(Ich habe Verfassungsrecht aber nur bei Herrn Dreier gehört - der hat es ja bekanntlich nicht auf den "Chefposten" beim BVerfG geschafft. Ist auch schon etwas her...)

privat23
@Tanzkeks

"Diese Taten werden jetzt bereits erheblich "milder" bestraft als ein vorsätzliches Tötungsdelikt."

Sie müssen hier milde nicht in Anführungszeichen setzen, diese Taten werden hier in diesem Land ABSURD Mild bestraft!

"So wäre eine Kneipenschlägerei, bei der man seinem Kontrahenten eins über die Mütze gibt, dieser dabei unglücklich stürzt und dabei ums Leben kommt, bereits ein Mord"

Kommt mir bekannt vor, Name des Opfers Jonny.K.

Hugomauser
@ MAD

"Genau! Und den Art. 103 Abs. 2 GG schaffen wir auch noch ab. Die GroKo verfügt ja über die nötigen Mehrheiten. "

Nein, verfügt sie nicht. Hier müsste der Bundesrat zustimmen und da hat die GroKo nicht die nötige Mehrheit.

fischer Jüürgen
@16:03 v karwandler re linpingin+14:32re schalk01+14:36re jokesc

>""gleich noch eine Reform im Strafgesetzbuch ... das Verbot gegen eine jedwede Bundesregierung ..."

Sie sind schon wieder im falschen Film.

Das StGB spricht keine VERBOTE aus, und schon gar nicht gegen spezifische Personen, Organisationen oder Institutionen, sondern definiert Straftaten und das dabei anzuwendende Strafmaß."<

Alle 3 Beiträge : Lach :-)))
ob des
-14:32: "Wenn Sie sich wenigstens die Mühe gemacht hätten, den Artikel zu lesen, wäre dieser Satz überflüssig", oder
-14:36:"Dann nennen Sie mal einen Fall, wo es fünf Jahre für Mord gegeben hat.
Und gleich dazu, wieviele RAF-Mitglieder 25 Jahre abgesessen haben."
oder
-16:03"..wieder im falschen Film."

Ich war damals sauer als Sie sagten:" zu faul zum genau lesen", weil ich den angeblichen Humor der Landung des Jumbos auf der zu kurzen Flugbahn als der des : "Storches mit dem Flug ins Habichlichtnest" angeblich nicht begriffen habe.

Aber knackig gebracht wars, i mußt' ob der "Begrifflichkeit" schmunzeln!
So macht's Spaß!

privat23
@Hugomauser

"Mörder haben mit die geringste Rückfallquote überhaupt. Und: Ein extrem gewaltbereiter Täter kommt auch nicht früher wieder raus, sondern erhält Sicherheitsverwahrung und sitzt unter Umständen bis zum Tod ein. Was Sie da schreiben hat weder Hand noch Fuß."

Weder Hand noch Fuss...
Meinen Sie also, wie wunderbar, das wird sicherlich die Intensivetäter freuen. Komisch das da viele auch schon die hundertste Gewalttat begangen haben. Ihr Beitrag, ergibt durch die sozialpädagogische Brille sicherlich Sinn, die Realität sieht leider anders aus.

karwandler
re MAD

"Wenn Sie meinen Kommentar gelesen hätten, wäre Ihnen aufgefallen, dass ich auf den im GG verankerten Bestimmtheitsgrundsatz hingewiesen habe."

Und begründet der einen Anspruch, dass nicht nur die Strafbarkeit einer Tat gesetzlich bestimmt sein muss, sondern auch noch deren Strafmaß 'kalkulierbar' sein soll?

Offenbar wohl nicht.

Gast
@ Hugomauser, 16:41

"Schade..." ;-)

Dass der BR einer Verfassungsänderung zustimmen muss, ist mir durchaus bewusst und vollkommen korrekt, Art. 79 Abs. 2 GG.

Die Stoßrichtung meiner sarkastischen Äußerung war aber durchaus eine andere...

leser_0815_22
ueberfaellig

Früher war in Deutschland Mord recht kurz und präzise formuliert: "wer mit Überlegung tötet".

Durch die Nationalsozialisten wurde die Definition geändert und um die Mordmerkmale Grausamkeit, etc. ergänzt, womit das Euthanasieprogramm und der Völkermord an den Juden micht mehr als Mord definiert werden konnte. Diese Änderung wurde bis heute nicht rückgängig gemacht und ist daher mehr als überfällig.

Mein Vorschlag wäre zurück zur ursprünglichen Definition:

»Wer vorsätzlich einen Menschen tötet, wird, wenn er die Tötung mit Überlegung ausgeführt hat, wegen Mordes mit lebenslänglicher Haft bestraft.« (Strafandrohung war früher Todesstrafe)

Leider wird sich der Vorschlag kaum durchsetzen, weil er viel zu einfach ist. Stattdessen wird die NAZI-Version wohl noch mehr verkompliziert, um nicht ein Heer von Juristen arbeitslos zu machen.

karwandler
re privat23

" da viele auch schon die hundertste Gewalttat begangen haben"

Ihre Beiträge zeichnen sich allein durch unsachliche Polemik aus.

Der obige Satz als Replik auf "Rückfallquote von Mördern" ist ein bemerkenswertes Beispiel dafür.

Gast
@Schalk01

"Wer des Mordes überführt wurde sollte mit MINDESTENS 25 Jahren [...] rechnen."

Können Sie begründen, warum gerade 25 Jahre? Klingt für mich eher nach Bauchgefühl. Aber auf dieser Grundlage Gesetze zu machen, geht in einem Rechtsstaat nicht! Andere fordern auch die Todesstrafe. So hohe Strafen sind m.E. nichts weiter als die Befriedigung von Rachegelüsten.

Ein Mörder sollte dann entlassen werden, wenn er nicht mehr gefährlich für die Gesellschaft ist. Das kann nach 5 oder auch erst nach 20 Jahren der Fall sein.

Dass Leute wegen "nur" 5 Jahren Knast einen anderen Menschen töten, ist mehr als unlogisch. Der Mensch hat eine innere Hemmung, jemand anderen zu töten. Dazu braucht man keine 25 Jahre langen Haftstrafen androhen.

Mit Jahren kann man die Schuld sowieso nicht "bezahlen". Die Reform ist abosolut überfällig! Wir sollten unser Rechtssystem nicht auf den Ideologien des 3. Reichs basierend aufbauen - selbst wenn es nur die gefährlich (!) schwammige Sprache ist.

metafuchs
Beispiel für ihre Aussage

Zitat Wikipedia: Stichwort
John Demjanjuk:
"Am 12. Mai 2011 wurde Demjanjuk wegen Beihilfe zum Mord an geschätzten 28.060 Menschen zu fünf Jahren Haft verurteilt.[50] "
Dort wird als Quelle die FAZ vom 12.5.2011 zitiert.

Gast
@ leser_0815_22, 16:54 Uhr

Zu Ihrem Vorschlag:
Jetzt grenzen Sie mir mal bitte den immer erforderlichen Vorsatz von "mit Überlegung ausgeführt" ab. Das würde mich interessieren.

Ferner würde mich interessieren, wie sie "mit Überlegung ausgeführt" ggü. Art. 103 Abs. 2 GG rechtfertigen wollen?! Das versteht ja schon ein Jurist nicht... Oder wollen sie Mord abschaffen?

Und zum "Heer von Juristen":
Sooo viele (versuchte) Tötungsdelikte gibt es in Deutschland nun auch wieder nicht. Es ist daher keine Massenarbeitslosigkeit zu befürchten. ;-)
Da müssten sich die StR-Professoren schon mehr Gedanken machen, aber selbst für die ist die Geschichte inzwischen "durchexerziert" - ggf. deshalb auch der Vorstoß (Beschäftigung für die nächsten 30 Jahre sichern).

Kessl
Blinder Aktionismus

Offensichtlich gibt es doch auch bisher einen Weg den aktuellen Paragrafen gerecht anzuwenden, warum ihn also Ändern? Eine sinnlose Verschwendung von Steuergeldern, mehr ist das doch mal wieder nicht. Und nebenbei hat es ausgesprochen gefährliche Auswüchse. Was wenn der Paragraf geändert wird mit der Begründung das geltende Recht sei ungerecht, dann müssten etliche Verhandlungen neu aufgerollt werden.
Die sinnvolle Lösung wäre es einfach mildernde Umstände in den Mord mit einfließen lassen zu können.
Aber um mal auf die Frau aus dem Beispiel zurück zu kommen: Warum ist sie nicht einfach abgehauen anstatt ihren Mann zu erschießen, oder hat ihn angezeigt und die Scheidung eingereicht? Ich finde sie hat sich dafür lebenslang verdient, es gab in diesem Fall Alternativen die sie bewusst nicht gewählt hat.

fathaland slim
15:01, privat23

>>@theoretisch
". Es geht trotz aller Sozialisierungsansätze zugunsten der Täter schließlich auch um den Opferschutz bzw. den Schutz der Bevölkerung vor extremen, gewaltbereiten Menschen."

Wie können Sie nur soetwas fordern?
Es ist doch völlig klar das es keine 100% Sicherheit gibt und natürlich muss man als erstes die Menschenrechte der Täter schützen.<<

Ich weiß nicht, ob Ihre Kommentare einfach nur haßgetrieben sind oder ob es Ihnen wirklich um die Opfer von Verbrechen geht.

Sollte letzteres der Fall sein, erweisen Sie Ihrem Anliegen allerdings einen schlechten Dienst.

Sie können die Täter so viel hassen wie Sie wollen, den Opfern nützt das gar nichts.

Denen nützt es eher, wenn man versucht, zu verstehen, warum ein Täter zum Täter wird. Dann kann man nämlich gegensteuern. Und ohne Täter keine Opfer.

Täter können wir alle werden, das hat die Geschichte oft genug gezeigt. Es gibt keinen definierten Unterschied zwischen Verbrecher und Nichtverbrecher, außer der begangenen Tat.

Gast
@ karwandler, 16:51

Eine gute Frage, auf die vermutlich nur das BVerfG die Antwort kennt.

Bislang ist die Rspr. - ggf. auch deshalb? - davon ausgegangen, dass Mord keine Qualifikation des Totschlags darstellt. Würde man dies nun ändern, wäre der selbständige Tatbestand des Mordes de lege ferenda abgeschafft, auf Rechtsfolgenseite stünde aber noch die Androhung einer lebenslangen Freiheitsstrafe für Mord. Das ist mE das Problem - auch mit Blick auf Ihrer Aussage. Hohe Hürden dürften auch dann bestehen, wenn man an der gegenwärtigen Systematik festhält - hilft also auch nicht weiter.

Da das BVerfG schon klar gemacht hat, dass immer dann, wenn lebenslange Freiheitsstrafe im Raum steht, besondere "Maßstäbe" gelten, wage ich keine Prognose, was es bzgl. der Neuregelung entscheiden würde (ist auch unmöglich ohne den genauen Wortlaut zu kennen).
Für mich lässt sich aber aus der bisherigen Rspr. des BVerfG schon ein Fingerzeig ablesen.

Gast
heimtücke ist antiquiert

Heimtücke alleine ist für mich kein Beweis für einen Mord. Der eigentlich springende Punkt ist einzig der Beweggrund. Niedere Beweggründe ist was einen Mord meiner Meinung deffiniert.
In dem hier geschilderten Fall war der Beweggrund der Frau ihren Man zu töten nicht als niedrig einzustufen somit spielt für mich die Heimtücke auch keine Rolle mehr und für mich ist das ganz klar Totschlag.

Heimtücke scheint mir mehr mit antiquiertem Machogehabe zu tun als mit einer sinnvollen Deffinition für Mord. Wie man jemanden umbringt spielt eigentlich keine Rolle für das Strafmaß sondern warum man es tut ....

karwandler
re MAD

"Würde man dies nun ändern, wäre der selbständige Tatbestand des Mordes de lege ferenda abgeschafft, auf Rechtsfolgenseite stünde aber noch die Androhung einer lebenslangen Freiheitsstrafe für Mord"

Das wird jetzt unlogisch.

Wenn der Tatbestand "Mord" abgeschafft wird, gibt es auch keine Strafandrohung "für Mord" mehr.

Eine große Bandbreite zwischen Mindest- und Höchststrafe für den neuzufassenden Tatbestand (z.B. als "Tötung mit Vorsatz") stellt m.E. kein rechtsstaatliches Hindernis dar. Diese hohe Bandbreite ist bei anderen Deliktkategorien auch gegeben.

Karsten Völtz
Denn sie wissen, was sie tun...

Hallo tsamm,

die Judenverfolgung 1933-1945 hatte zum Ziel, eine vorher definierte Bevölkerungsgruppe solange durch Tötungsdelikte zu dezimieren, bis nur noch der Staat und damit das Volk als erbbegünstigt angesehen werden konnte.
Dieser Holocaust hatte von Einser-Juristen abgesegnetes und praktiziertes System, dem mit dem Gesetz von 1941 Heimtücke und Habgier eingeräumt wird. Damit ist eine Verjährung auch ohne "Siegerjustiz" ausgeschlossen. Ich glaube, darum geht es in der Gesetzes-Charade des BJM.

Die Erben, Erbenerben und Erbenerbenerben dieser Vermögen und deren politische Sammelbecken müssen zur Rechenschaft gezogen werden können, sonst geht die Saat Hitlers doch noch auf:
Das dritte Reich verloren, die Nazis längst gehenkt, wird der Shoa Zins auserkoren, der die Neonazis lenkt.

Libn grus
Karsten

Gast
Die Assoziation...

..."offenes Visier" vs. "Untermensch" im Zusammenhang mit einer Definition der Heimtücke höre ich heute zum erstenmal und es klingt mir auch arg gequält und konstruiert. Das ständige Abklopfen von Begrifflichkeiten auf NS-Vergangenheit kommt nach fast 70 Jahren für meinen Geschmack zu spät um darin keinen ideologisch motivierten Profilierungsversuch vermuten zu müssen. Der Logik folgend sollten wir demnach den Muttertag (Nazifeiertag!) schleunigst abschaffen, alle Flugzeuge von Jettriebwerk (Nazitechnologie!) auf politisch korrekteren Propellerantrieb umbauen und Deutschland endlich umbenennen.

Gast
@ karwandler, 17:33

Das ist nicht unlogisch, sondern eine andere Regelungssystematik.
Mord würde - sofern man ihn nicht abschafft - je nach rechtlicher Ausgestaltung bspw. eine Qualifikation des Tatbestandes Totschlag. Da der Gesetzgeber aber weder für Totschlag lebenslänglich verhängen, noch den Mord per se abschaffen will, kommt es mE zu der von mir aufgezeigten Problematik (was mE höchst logisch ist!).

"Tötung mit Vorsatz" ist mE Schwachsinn (sorry), denn eine Tötung ohne Vorsatz nennt sich fahrlässige Tötung, ist in § 222 StGB geregelt und nicht Gegenstand der im BMJ und hier geführten Diskussion.

Außerdem: Bei der Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe sind verfassungsrechtliche Erwägungen zwingend (so BVerfG). Insofern kann man mE die Strafrahmendiskussion nicht losgelöst führen (vermutlich auch unabhängig von der Frage, ob es sich um lebenslänglich, 30 Jahre oder 20 Jahre handelt).

Gast
Heimtücke als Mordmerkmal hat Sinn und Zweck

Die Unterscheidung von Mord und Totschlag ist gut und richtig, auch wenn das Ergebnis (Juristendeutsch übrigens: der "Erfolg") das gleiche ist, nämlich der Tod des Opfers.
Auch das strittige Mordmerkmal der Heimtücke ist nach wie vor richtig - es bezieht sich ursprünglich vor allem auf Giftmorde, ist aber auch aktuell wenn es um die Tötung von Schutzbefohlenen und Kindern geht. Das ginge ohne Heimtücke als Mordmerkmal sonst auch als Totschlag durch wenn kein anderes Mordmerkmal nachgewiesen werden kann.
Meine persönliche Meinung ist allerdings, dass die einzig angemessene Strafe für einen Mord die Todesstrafe ist - eine Einschätzung die der DAV möglicherweise ebenfalls nicht teilt.

Gast
Und Jetzt Linuxpinguin .....

.... erklären Sie einem Leser ihrer Kommentare doch mal bitte, was das Ganze mit Ihrer Forderung hinsichtlich der Ausspähung durch Geheimdienste zu tun hat. Mord ist das Thema. Und hören Sie endlich auf, bei jedem falsch belegten Butterbrot die UN-Menschenrechte zu malträtieren.
Andererseits bin ich ausnahmsweise mit vielem, was Sie zum Thema geschrieben haben, (fast) einverstanden.

mokky
Das ganze Knastsystem entnazifizieren

Angesichts des breiten Spektrums an Positionen allein hier im Forum bezüglich wer als Mörder zu gelten habe und wie mit denen zu verfahren sei, freue ich mich erstmal grundsätzlich darüber, dass die Reform von einem Gremium SpezialistInnen vorgeschlagen und dann erst im Parlament verhandelt werden soll und nicht über Volksentscheid zur Beute des Populismus wird.

Andererseits sollte auch über Alternativen zum Knastsystem nachgedacht werden. Das Rachekonzept darf meiner Ansicht nach überhaupt keine Rolle spielen, denn da könnten wir gleich die unabhängigen Gerichte abschaffen. Eine "Besserung" der Verurteilten ist unter Umständen der erzwungenen jahrelangen Freiheitsberaubung sicher nur in Ausnahmefällen zu erwarten. Integration sieht anders aus. Bleibt also vor allem der Opferschutz. Wie könnte eine Gesetzes- und Knastreform dem und dem Reintegrationsgedanken besser gerecht werden?
Ich würde mich freuen wenn in Debatten zum Thema diese Punkte eingehender behandelt würden.

MartinBlank
um 17:21 von vexyl

An Ihren Ausführungen kann man das Problem sehr schön erkennen: sie erscheinen logisch, weil Sie wesentliche Aspekte einfach ausblenden, viel zu stark vereinfachen.

Jemanden umzubringen ist für einen "normalen" Menschen immer viel schwerer als z.B. wegzulaufen. Warum ist die Frau nicht einfach weggelaufen? Natürlich können wir einfach davon ausgehen, dass sie so verzweifelt war, dass sie daran gar nicht gedacht hat; oder dass sie annahm, ihr Mann würde sie finden usw.
Was aber, wenn der Mann mehrfacher Millionär war? Dann sieht die Sache schon anders aus: sich ein paarmal verprügeln lassen, dann schießen und auf Notwehr oder Affekt oder Ähnliches plädieren, und dann das Erbe genießen.

Sie sehen, dass es so schon äußerst schwierig ist, bei einem Tötungsdelikt alle Aspekte zu berücksichtigen. Und darum ist es wichtig, dass das Gesetz da nicht zusätzliche Hindernisse einbaut.

karwandler
re MAD

""Tötung mit Vorsatz" ist mE Schwachsinn (sorry), denn eine Tötung ohne Vorsatz nennt sich fahrlässige Tötung"

Und die nicht-fahrlässige Tötung ist dann die Tötung mit Vorsatz.

Drehen Sie mal einfach Ihren Satz um und Sie sind wieder bei meinem Vorschlag. Dann wohl doch kein Schwachsinn ... oder Ihrer ebenso.

"Außerdem: Bei der Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe sind verfassungsrechtliche Erwägungen zwingend (so BVerfG). Insofern kann man mE die Strafrahmendiskussion nicht losgelöst führen"

Klar kann man das. Die verfassungsrechtlichen Einschränkungen gelten unabhängig von der Frage, ob der Strafrahmen lebenslänglich im alten oder im neuen Strafrechtsparagrafen vorkommt.

NonServiam
@karwandler

"Und gleich dazu, wieviele RAF-Mitglieder 25 Jahre abgesessen haben."

wikipedia gibt Aufschluss:
Christian Klar wurde am 19. Dezember 2008 nach 26 Jahren Haft auf Bewährung entlassen, Eva Haule (inhaftiert seit 1986) wurde am 17. August 2007 auf Bewährung entlassen, Brigitte Mohnhaupt (wie Klar seit 1982 inhaftiert) wurde nach 24 Jahren am 25. März 2007 entlassen. Hanna Krabbe war von 1975 bis 1996 inhaftiert. Rolf Clemens Wagner, der vornehmlich in den 1970ern für die RAF aktiv war, wurde am 9. Dezember 2003 nach 24 Jahren aus der Haft entlassen.

Wir müssen uns ja nicht wegen einem Jahr streiten. User jokeschuette hat ja nur grobe Hausnummern genannt.

Hugomauser
@NonServiam

Sie vergleichen ja hier Äpfel mit Birnen. Die von Ihnen genannten RAF-Verbrecher sind ja nicht wegen EINES Mordes für schuldig befunden, sondern gleich für MEHRERE Morde. Das Strafmaß war teilweise sogar 3X Lebenslang. (Wie bei Klar)

Das jetzt mit einem Straftäter zu vergleichen, der EINEN Mord begangen hat, ist unredlich.

Gast
@ karwandler, 18:24 Uhr

§ 15 StGB! Grundkenntnisse in Dogmatik?!

Letzteres gilt auch für Ihren zweiten Absatz.
Es geht nicht um die Frage, ob die Aussagen des BVerfG gelten, sondern wie unter Geltung dieser Aussagen eine Umgestaltung erfolgen kann, sodass die Anforderungen gewahrt bleiben/werden.

Der Strafrahmen wird für ein Delikt verhängt. Dieser kann durch eine Qualifikation verschärft werden. Es stellt sich aber die Frage, wie diese Strafschärfung sich im Verhältnis zu einer möglicherweise lebenslangen Freiheitsstrafe verhält (Verhältnis von Grunddelikt, Qualifikation, Strafzumessung usw.). Insofern macht es mE schon einen erheblichen Unterschied, ob ich es systematisch über einen eigenen Tatbestand oder über einen Qualifikationstatbestand löse.

Aber bei der Bestimmtheit, die Sie an den Tag legen, sind Sie vermutlich vom BGH zum BVerfG aufgerückt. Da muss ich dann doch kapitulieren, weil ich mir nur mit grds. juristischen Erwägungen helfen kann.

Hugomauser
@MAD

"Dass der BR einer Verfassungsänderung zustimmen muss, ist mir durchaus bewusst und vollkommen korrekt, Art. 79 Abs. 2 GG. "

Ich weiß, ich weiß. Aber ich wollte das nicht so stehen lassen ;-)

Hugomauser
@privat23

"Meinen Sie also, wie wunderbar, das wird sicherlich die Intensivetäter freuen. Komisch das da viele auch schon die hundertste Gewalttat begangen haben."

Die, die schon die hundertste Gewalttat begangen haben, kommen, wenn diese Gewalttaten nachgewiesen werden, gar nicht so weit. Die bekommen dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine anschließende Sicherheitsverwahrung aufgebrummt.

NonServiam
@Hugomauser

Um das gleich mal klar zu stellen:
Ich vergleiche hier überhaupt nichts!

Ich habe lediglich eine Quelle genannt und zitiert, die belegt, daß ein anderer Forist Recht hat.
Über den Inhalt dieser Aussage möchte ich auch gar nicht streiten, denn es war nicht meine Aussage.

Mir etwas zu unterstellen, das ich nie gesagt habe, ist unredlich.