
Ihre Meinung zu Deutschland schickt zum zweiten Mal seit Taliban-Machtübernahme Abschiebeflug nach Afghanistan
Nach fast einem Jahr Pause ist wieder ein Abschiebeflug nach Afghanistan gestartet - just an dem Tag, an dem Innenminister Dobrindt zum Migrationsgipfel lädt. Von Christian Grube, Marcus Engert und Reiko Pinkert.
Zitat: "Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bestätigte, dass ein Flugzeug vom Flughafen in Leipzig aus mit 81 Menschen an Bord gestartet ist, um diese in ihr Herkunftsland zurückzubringen."
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Was ist mit den anderen 461.000 afghanischen "Flüchtlingen", die keinen erkennbaren Fluchtgrund haben und gem. Art. 16a Abs. 2 GG und die Drittstaatenregelung von Dublin de lege kein Anrecht auf Asyl hier hätten, selbst wenn ein Asylgrund vorläge?
Q:
"https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/afghanische-f…"
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Die noch paar Verbleibenden werden in Kürze den Deutschen Pass erhalten. Dann stellt sich die Frage nicht mehr.
Könnten wir die Diskussion vielleicht bitte wieder auf eine sachliche, faktenbasierte Ebene zurückführen?
Zitat: "Könnten wir die Diskussion vielleicht bitte wieder auf eine sachliche, faktenbasierte Ebene zurückführen?"
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Welche Fakten fehlen Ihrer Meinung nach?
Sie können diese gerne beisteuern, sollte ich hier etwas vergessen haben.
Ansonsten: Bitte auf weitere Kommentare hier von mir gehen: dort gehe ich auf Kriminalitäts- und Sozialhilfebezugsstatstiken von Afghanen in D ein.
Gern geschehen!
Meine Bitte war an den Mitforisten "Gorilla" gerichtet. Ist das etwa ein weiterer Nick von Ihnen?
Die Statistiken, die Sie hier verlinken, decken in den seltensten Fällen das, was Sie behaupten.
Was ist mit den anderen 461.000 afghanischen "Flüchtlingen", die keinen erkennbaren Fluchtgrund haben
Für Sie gibt es ja ohnehin keine erkennbaren Fluchtgründe für Menschen aus Afghanistan.
Zitat: "Für Sie gibt es ja ohnehin keine erkennbaren Fluchtgründe für Menschen aus Afghanistan."
Doch!
Politischer Verfolgung gem. Art. 16a Abs. 1 GG!
Politisch verfolgte Personen unter afghanischen Asylbewerbern stellen nicht einmal einen Anteil von 0,5 % - lt. Zahlen des BAMF!
Guggsdu hier (Seite 3):
"https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/AsylinZahlen/aktuel…"
Sie sollten doch alles lesen, was da so steht - dann gäbe es keine offenen Fragen.
Aber schon der Verweis auf § 16a ist falsch! Und wird auch im Text erklärt!
Dann sollten Sie auch bedenken, das es Gesetze gibt, bei denen EU Recht (und internationales Recht wie die Menschenrechte) Vorrang vor deutchem Recht hat!
Sie können davon ausgehen das alle Rechtswege ausgeschöpft wurden. Auch wenn es ihnen nicht gefällt. Sie können ja einen Antrag stellen die schweren Straftäter bei sich zu Hause aufzunehmen.
"Dann sollten Sie auch bedenken, das es Gesetze gibt, bei denen EU Recht (und internationales Recht wie die Menschenrechte) Vorrang vor deutchem Recht hat!"
Sie weisen immer wieder tapfer auf die Rechtslage hin. Genauer gesagt: das, was die Ihnen genehmen Experten für die Rechtslage halten.
Aber wie Sie merken, finden trotzdem Grenzkontrollen und Abschiebungen statt.
Das ist ja das Schöne an Politik: Wenn der Wille da ist, wird gehandelt. Danke, Merz und Dobrindt!
Parallel dazu wird selbstverständlich weiter die Rechtslage geprüft. Oft mit dem Ergebnis, dass die Rechtssprechung sich der neu geschaffenen Realität anpasst.
Kurz etwas Elementares: Juristisch können Gesetze, durch spätere Novellierungen erweitert oder beschränkt werden. In der Verwaltung sind solche Novelierungen üblich, so dass z.B. Sachbearbeiter nicht nur die Norm sondern auch die als Gesetzesblatt veröffentlichen Neurung kennen muss.
Das Dublinabkommen stellt in diesem Sinne eine Erweiterung zur deutschen Verfassung nach. Es handelt sich einen Staatsvertrag, der eine Novellierung darstellt, dahingehend, dass die BRD keine Einreisen aus sicheren Drittstaaten dulden muss. Es worden aber zu dieser Novellierung (Dublin Abkommen) weitere internationale Absprachen getroffen, die darauf zielen Staaten mit Meeresgrenzen (Italien) oder problematischen Nachbarn (Polen zu Belarus) zu u nterstützen. Dabei wurden auch Kontingente verabredet, die die Staaten übernehmen.
Juristisch sind diese späteren Absprachen genauso bindend und können vorherige ausser Kraft setzen.
Fazit: Das Dublin Abkommen wurde novelliert.
Zitat: "Das Dublinabkommen stellt in diesem Sinne eine Erweiterung zur deutschen Verfassung nach. Es handelt sich einen Staatsvertrag, der eine Novellierung darstellt, dahingehend, dass die BRD keine Einreisen aus sicheren Drittstaaten dulden muss. Es worden aber zu dieser Novellierung (Dublin Abkommen) weitere internationale Absprachen getroffen, die darauf zielen Staaten mit Meeresgrenzen (Italien) oder problematischen Nachbarn (Polen zu Belarus) zu u nterstützen. Dabei wurden auch Kontingente verabredet, die die Staaten übernehmen."
Das GEAS-Abkommen ist erst seit kurzem in Kraft.
Folglich haben wir jahrelangen Rechtsbruch gehabt bzgl. der illegalen Aufnahmen von bspw. afganischen Nicht-Flüchtlingen.
Darüberhinaus: welches Interesse haben wir an deren Aufnahme in D, gemessen an derer Sozialhilfebezugs- und Kriminalitätsstatistiken?
Darüberhinaus: welches Interesse haben wir an deren Aufnahme in D?
Deutschland hat Interesse daran, Menschenrechte einzuhalten. Wie schön für uns alle!
Tja, die gehören dann genau hier her und machen dann ihr Ding.
So ein Pech, kein Geheule, kein Gewese!
Wie ist eigentlich Dein Aufenthaltsstatus?
Ich gehe mal davon aus das es der gleiche wie ihrer ist.
Das wird nachzuweisen sein...
Zitat: "Wie ist eigentlich Dein Aufenthaltsstatus?"
Wo?
In AFGH? - Habe ich keinen.
In D? - Bin Deutscher.
Da war nicht genug Platz im Flugzeug!