Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts.

Ihre Meinung zu BVerfG weist Verfassungsbeschwerde gegen US-Drohneneinsätze via Ramstein ab

Verletzt Deutschland mit der Billigung von US-Drohneneinsätzen via Ramstein Grundrechte von Ausländern? Das Bundesverfassungsgericht hat sich damit befasst - und wies eine Beschwerde zurück. Eine Schutzpflicht könne aber bestehen.

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147 Kommentare

Kommentare

ich1961

Endlich ist das auch - höchst richterlich - geklärt.

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FakeNews-Checker

Kommt  auf  den  Kläger-Anwalt an,  ob  der  noch  das  eigentlich  dafür zuständige  Gericht findet.

FakeNews-Checker

Vom  Grundgesetz  her  ist  da nichts  zu  machen,  weil  das  GG  nur  für den  Geltungsbereich  der  BRD  verabschiedet  wurde  und  somit weder  für  den  Jemen,  noch  für  die Ukraine oder  für  die  mehr  oder  weniger  Freiheit  am  Hindukusch  Geltung  erlangt.  Die  Kläger  wären  besser  am  IGH  in Den Haag  aufgehoben,  weil  das  BVG  gar  nicht  für diese  Klage  zuständig  ist.

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harry_up

Ah ja, deshalb hat das BVerfG die Klage auch gar nicht erst angenommen.

Oder doch?

political robot

Die BVG sind sowieso nicht zuständig, maximal das BVerfG. Und mit dem IGH in Den Haag gibt's ganz andere Probleme, bspw., dass er für die USA erst mal Schwierigkeiten hat ... Aber ja, grundsätzlich wäre das dort wohl thematisch besser aufgehoben.

Oberlehrer

Das ist natürlich Unsinn, das BVerfG ist natürlich zuständig, sonst hätte es die Klage gar nicht angenommen.

flegar

Das BVG wird sich hüten, den von Deutschland aus gesteuerten Drohneneinsatz zu verbieten. Es wäre ein unerträglicher Affront gegen die USA. Den danach vorhandenen Druck der USA gegenüber Deutschland und die Sanktionen gegen die RichterInnen möchte das BVG tunlichst vermeiden. Insofern scheinen die RichterInnen des BVG meines Erachtens befangen.
Letztlich demonstriert das Urteil die Abhängigkeit Deutschlands von den USA.

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Sparer

Wer keine ausreichende eigene Verteidigung hat bzw. sich diese nicht leisten kann oder möchte, ist halt von anderen (Schutzmächten) abhängig. Aber das ändern wir ja gerade, kostet halt ein bissel, und dauert.

TeddyWestside

"den von Deutschland aus gesteuerten Drohneneinsatz"

 

Faktisch falsch. Sie werden eben nicht von Deutschland aus gesteuert. 

 

political robot

Die Richter des BVerfG (nicht BVG!) kümmern sich in der Regel nicht um Befindlichkeiten anderer Länder und liefern ausführliche Begründungen für ihre Entscheidungen.

fathaland slim

Ach, Sie meinen, das Bundesverfassungsgericht nehme bei seinen Urteilen Rücksicht auf die Befindlichkeiten der US-Regierung?

Dann wären es aber schlechte Juristen.

Aber es geht doch nichts über Verschwörungsmythen...

Glasbürger

Absolut treffend beschrieben.

Tremiro

Völliger Blödsinn! Das Verfassungsgericht entscheidet nach Recht. Stimmen Sie bitte nicht ind den CDU/AfD Chor ein, die das Verfassungsgericht beschädigen wollen.    

Alter Brummbär

Das Militär, macht so oder so was es will.

Und wenn hier das Völkerrecht zitiert wird, wer hält sich überhaupt noch daran?

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Sparer

Da haben Sie recht, RU, China oder der Iran sicher (schon lange) nicht mehr.

ich1961

Sehr viele!

Bei 193 unterzeichnenden Staaten und den "paar" Kriegen.

 

harry_up

"Das Militär" macht ganz sicher nicht, was es will, auch wenn es für uns Außenstehende zuweilen so erscheinen mag. 

Glasbürger

Niemand. Aber es klingt doch immer so schön, wenn es als Grund für die Missetaten benannt wird.

hesta15

Der Jemen jedenfalls nicht.

vaihingerxx

gute Frage

am wenigsten, so vermute ich, die Kläger

(oder ist Piraterie von dort betrieben, mit dem Völkerrecht vereinbart)

aber nicht das Thema

Olivia59

"ALLE Menschen wirksam vor einzelnen Aggressoren schützen zu können.
Eine Schutzpflicht „könnte“ also nicht nur bestehen, die besteht. Und diese Pflicht für grundsätzlich alle."

Beziehen Sie sich hier auf die vermeintlichen Terroristen, die bei diesen exterritorialen Angriffen per Drohne getötet werden. Man darf froh sein, das die keine Hightech-Drohnen haben um ihre Länder zu "schützen".

Dr.Pruegelpeitsch

Ich habe den Begründung der Klage nicht gelesen! Aber interessant finde ich es so schon. Denn mich würde interessieren, welche Beweggründe die Kläger hier hatten. Zwar wurden deren Verwandte getötet, was natürlich schlimm ist, jedoch handelte es sich damals bei der Aktion auch um einen Schlag gegen ein Treffen von Terroristen, woran diese teilgenommen hatten. Hinzu kommt, dass die Bundesrepublik nur in dem Maße betroffen gewesen ist, weil sich die US-Militärbasis auf deutschem Boden befindet. Gibt es auch eine Klage in den USA gegen den Drohneneinsatz insgesamt? Worin liegt das Motiv? Sollen die USA mit einer erfolgreichen Klage an zukünftigen Einsätzen von Deutschland aus gehindert werden? Oder war es die Hoffnung auf ein Urteil, welches weiteren Klagen womöglich mit dem Hintergrund einer Entschädigung möglich gemacht hätte? Da wäre Deutschland dann wohl die einfachere Beklagte als die USA.

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Glasbürger

Ob Terrorist oder nicht, das hat ein Gericht zu klären und niemand der meint, wie im wilden Westen Marshal und Henker in einer Person zu sein. Zumindest dann, wenn der Rechtstaat nicht nur eine leere Floskel sein soll. Ich persönlich hege keinen Zweifel daran, daß da Terroristen unterwegs waren, doch wer die ohne Rücksicht auf die Zivilbevölkerung jagt, ist auch kein Deut besser als diese. Und wer derlei Tun unterstützt, macht sich der Beihilfe schuldig.

Mauersegler

"Zwar wurden deren Verwandte getötet, was natürlich schlimm ist, jedoch handelte es sich damals bei der Aktion auch um einen Schlag gegen ein Treffen von Terroristen, woran diese teilgenommen hatten."

Was für eine zynische, uninformierte Bemerkung. Bei den Getöteten handelt es sich um einen Polizisten und einen Geistlichen, der dezidiert gegen Al Kaida gepredigt hatte. Irgendwo habe ich gehört, dass er genau deshalb von Al Kaida einbestellt wurde, was ich aber gerade nicht belegen kann. 

Zu Ihren anderen Fragen: Lesen Sie die Berichterstattung und Kommentierung, zum Beispiel hier: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-2bvr50821-ramstein-airbas…

Tino Winkler

Angenommen ein Beschwerdeführer hätte in Russland gegen den Krieg in Georgien oder den russischen Mord in Aleppo oder aktuell in der Ukraine klagen wollen, wir alle können uns vorstellen was mit demjenigen passiert wäre.

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Glasbürger

Wer weiß, ob es derlei Klagen nicht gab oder gibt? Man erfährt ja nur noch sehr selektiv, was dort vorgeht.

Decathlon

Na ja, das war ja wohl eher so, als ob ein Georgier in Weißrussland gegen eine Einzelaktion der Russen in Georgien geklagt hätten...

Bernd Kevesligeti

Angenommen ein Beschwerdeführer hat Klage geführt, wegen der Lenkung von Drohnen über den Stützpunkt Ramstein ? 

Interessiert bestimmte Leute (Freiheit, Menschenrechte)  nicht. 

Bernd K.

Deutschland ist kein souveränes Land. Was soll also diese Farce? 

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Glasbürger

Souveränität simulieren!

Tuleht

Wow, diese abgedroschene alte Verschwörungstheorie?

Tremiro

Natürlich nicht. Deutschland wird vom Ausland, dem Deep State und Außerirdischen regiert. 

Kann Spuren von Sarkasmus enthalten.  

Werner40

Das ist Quatsch.

fathaland slim

Was eine Farce ist, das ist Ihr nationalistisch-verschwörungsmystischer Satz. Er fällt natürlich unter die Meinungsfreiheit, was ihn aber inhaltlich nicht weniger albern macht.

Dr.Pruegelpeitsch

Eine Farce ist wohl eher Ihre Behauptung! Es gibt Verträge mit den USA bzgl. der Nutzung von Ramstein! Ausserdem ist es in unserem eigenen Interesse! Ihre afD-nahe Behauptung können Sie mit nichts beweisen! Es ist ausserdem ein Urteil des deutschen Verfassungsgerichts! Ist das nun auch nicht mehr souverän in seinen Entscheidungen?

ein Lebowski

Der Fall ist von 2012, gibts dafür einen Grund, das derart weit rauszuzögern?

Für mich geht das so gar nicht, man kann nicht Drohnen 24h am Tag über einen fremden Kontinent steuern und nach Lust und Laune, Ankläger, Richter und Henker spielen. Wobei man damit auch immer billigend Kollateralschäden in Kauf nimmt. 

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Decathlon

Es hat den kompletten Rechtsweg durch alle Instanzen genommen. Sowas dauert bei uns nun mal so lange. Leider.

HSchmidt

... man kann nicht Drohnen 24h am Tag über einen fremden Kontinent steuern und nach Lust und Laune, Ankläger, Richter und Henker spielen. Wobei man damit auch immer billigend Kollateralschäden in Kauf nimmt. 

Einige Auserwählte dürfen das offenbar.

 

TeddyWestside

Korrektur zu meinem Kommentar: Schmerzensgeld, nicht Schadenersatz, wär wohl besser als Übersetzung. 

Ich finde Drohnenangriffe auch fürchterlich und finde das sollte analog zu Streubomben geächtet werden. 

Darüber wurde aber nicht geurteilt. 

 

ich1961

Tja, Ihre Meinung ist    nicht    die, des BVerfG!

Werner40

Alternative ?

fathaland slim

Nichts wurde herausgezögert. Altes Sprichwort: Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber gründlich.

Ihre Einschätzung zum Fall ist eine politische und keine verfassungsrechtliche.

FakeNews-Checker

Wieder  mal  ein  cleveres  Ablenkungsurteil  Made  by  Germany  zur  Rechtsvereitelung.   Statt  im  Urteil  den  IGH in  Den Haag  als  zuständiges  Gericht  zu  benennen,  gaukelt  das  BVG  vor,  daß es  in  dieser  Rechtsfrage  ein  Urteil  fällen  kann.    So  wird den  Klägern  vorgetäuscht,  daß sie  mit ihrer  Klage  gescheitert  sind.  Sind sie aber  nicht,  sondern  sind  an  ein dafür  gar  nicht  zuständiges  Gericht geraten.

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Decathlon

Das sieht das Verfassungsgericht offenbar anders.

Aber wenn Sie meinen: Dann können die Kläger es ja weiter probieren.

TeddyWestside

Warum sollte denn der IGH zuständig sein?

FakeNews-Checker

Innerhalb  Deutschlands  könnten  die ausländischen  Kläger  nur  den  Drohnenhersteller  verklagen,  der  dieses  Mordwerkzeug  den  USA  zum  multiplen Mißbrauch  zur  Verfügung  stellt.   Somit  kann  auch  der  Drohnenhersteller  zur  Mitverantwortung und  Haftung herangezogen  werden.

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TeddyWestside

Nach der Logik könnte aber auch BMW verklagt werden wegen dem Attentat auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt. Gut dass die Rechtsprechung sich nicht an Ihrer Meinung orientiert, sonst müssten wir alle in Gerichtssälen leben und hätten für nichts mehr Zeit außer klagen.

 

Horizont

In der Praxis sind solche Klagen selten erfolgreich, da der Hersteller staatlich lizenziert handeln und der  Einsatz durch das US-Militär erfolgt, das eine eigenständige Verantwortung trägt.


 


 


 

DeRus

Als ob die USA jemals das Völkerrecht ernst genommen hätten – das ist doch nur für den Rest der Welt gedacht.

Und Deutschland, als folgsamer Juniorpartner, will jetzt plötzlich den Mahner spielen? 

 

 

 

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fathaland slim

Als ob die USA jemals das Völkerrecht ernst genommen hätten – das ist doch nur für den Rest der Welt gedacht.

Keine Großmacht hat jemals das Völkerrecht ernst genommen. Völkerrechtsfragen werden aber auch nicht vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt.

Und Deutschland, als folgsamer Juniorpartner, 

Da ist sie wieder, die beliebte Querfront-Verschwörungserzählung.

will jetzt plötzlich den Mahner spielen? 

Wie kommen Sie denn auf diese abseitige Idee? Hier geht es um ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, nicht mehr und nicht weniger.

FakeNews-Checker

Im  Alliiertenbesatzungsrecht  kennen  sich  die  Reichsbürger  auf  den  Buchstaben  genau  aus  und  haben  daher  Zweifel,  ob  überhaupt die BRD  als  souveräner  Staat  existiert.   Nur  dann  kann  das  Bundesverfassungsgericht diese Klage zurückweisen.  : )      

land_der_unregierbaren

Deutschland hat keine volle Souveraenitaet auf diesen Stuetzpunkten.

Das duerfte wohl damit zu tuen haben, das die USA von dort aus Toetungen durchfuehren koennen auch gegen den Willen des Gaststaates.

Es gibt auf diesen Stützpunkten eine besondere Rechtslage, die durch das NATO-Truppenstatut und bilaterale Abkommen geregelt ist. 

Mich wundert es, das dies nicht im Text erwaehnt wird.

 

 

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vaihingerxx

>>Mich wundert es, das dies nicht im Text erwaehnt wird.<<

wissen sie was der Autor mit seinem Beitrag erreichen wollte ?

sachliche Diskussion oder eine Schuld konstruieren

Dr.Pruegelpeitsch

Terroristen, die den eigenen Märtyertot so sehr lieben, dass dafür auch Unschuldige ums Leben kommen sollen, haben dann wohl auch nichts anderes verdient, als dass man Ihnen zuvorkommt, bevor Sie auf andere Menschen losgehen! Mein Mitleid hält sich da aber sowas von in Grenzen...

FakeNews-Checker

Im  Jemen  richten  nicht  nur diese  Ramsteiner  Drohnen  Schaden  an,  sondern  auch  die deutschen  Waffenlieferungen,  die  über    die  Ukraine  als  internationales   Waffenhandelsdrehkreuz  in andere  Länder  und  Kriegsregionen  weitervertickt werden.

Sparer

Ich finde es gut, dass diese Klage abgewiesen wurde. Dass damit aber deutsche Gerichte mehr als 10 Jahre beschäftigt waren und somit viel Geld durch unseren Staat aufzuwenden war, finde ich weniger gut. Sowas sollte schneller abzuarbeiten sein, auch wenn sich ein Kläger durch alle Instanzen wühlt (was er im vorliegenden Fall sicher nicht alleine hat finanzieren können).

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fathaland slim

Rechtsstaat sollte keine Kostenfrage sein.

Bürger Hannes

Es gibt kein Völkerrecht mehr! Es werden überall in der Welt Menschen durch Bomben einfach so ermordet! Das ist zum Alltag geworden und niemand wird dafür zur Verantwortung gezogen! Die UNO und der IGH können aufgelöst werden. 

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fathaland slim

Es werden überall in der Welt Menschen durch Bomben einfach so ermordet! Das ist zum Alltag geworden und niemand wird dafür zur Verantwortung gezogen!

Ja, meine Güte, war das denn jemals anders?

Decathlon

Ansprechpartner dieser Klage sind bitteschön die Amerikaner.

Weil man aber geglaubt hat, da sowieso nichts ausrichten zu können, hat man sich mit an den Haaren hetbeigezogenen Argumenten irgendeinen ausgesucht, von dem man glaubte, dass die schon irgendwie diesen Argumenten folgen würden und dass da was zu holen ist.

Ähnlich wie bei der Klima-Entschädigungsklage aus den Anden gegen RWE.

Gut, dass das Bundesverfassungsgericht da nicht mitgegangen ist.

Werner40

Gute Entscheidung. Deutschland sollte die USA bei der Bekämpfung von Terroristen im Jemen unterstützen. Die Kläger sollten sich um Demokratie im eigenen Land bemühen; dann wären Einsätze der USA  dort überflüssig. Kollateralschäden sind oft unvermeidbar.

Glasbürger

Ist das Ermöglichen von Drohnenmorden, so geschehen z.B. seinerzeit auf der Hochzeit in Afghanistan und vielfach mehr, nicht schon Beihilfe und somit strafrechtlich relevant? Ich kann mir dieses Urteil nur mit, mal ganz vorsichtig formuliert, "Bündnistreue" erklären. Nachvollziehbar ist es zumindest für mich nicht. In meinen Augen ein gravierendes Fehlurteil. Aber juristisch zweifelsfrei korrekt und fundiert.

H. Hummel

Nirgends auf der Welt werden so viel Fragen höchstjuristisch gestellt wie in D. Manchmal glaube ich, dass bei uns in irgendwelchen Ecken der Republik Heerscharen von Menschen sich den Kopf darüber zerbrechen, wie man Deutsche Gerichte beschäftigen kann. Und das schöne: D nimmt Klagen aus aller Welt an .. wir sind quasi Adressat für alles Ungemach auf der Welt … 

eibe59

Der Wertewesten ist tot. Wir unterstützen aussergerichtlichen Mord und außerdem mit Waffen den staatlich organisierten Mord an Palästinensern. Wie verlogen kann es noch werden? Und wieviel dürfen wir nicht wissen und die Presse recherchiert dort nicht?

HSchmidt

Verletzt Deutschland mit der Billigung von US-Drohneneinsätzen via Ramstein Grundrechte von Ausländern?

Ebenso wichtig finde ich die Frage, ob die Grundrechte von Deutschen verletzt werden. Denn wenn US-Basen nach eigenem Ermessen Drohnen auf fremde Staaten loslassen, dann macht das automatisch Deutschland zur Zielscheibe.

FakeNews-Checker

Es  kommt  darauf  an,  ob  Deutschland  ein  souveräner  Staat  ist,   der   so  eine  landesgefährdende  und  rufschädigende  US-Einrichtung   aus Deutschland herausschmeißen könnte. 

Bernd Kevesligeti

Das Grundgesetz gilt für die Bundesrepublik. Ramstein liegt in der Bundesrepublik. Ohne Ramstein, die technischen Installationen dort, könnten die USA ihre Drohnen nicht weltweit steuern. Die elektronischen Signale kommen per Glasfaserkabel aus den USA nach Ramstein. Von dort werden die Drohnen per Funk gesteuert. Wegen der Erdkrümmung ist das nicht von US-Territorium aus möglich.  

gast

Wie heißt es so schön: "Mitgehangen, mitgefangen." BVerfG macht, für 10 Jahre Bearbeitungszeit, es sich zu einfach.

vaihingerxx

für mich eine Anmaßung gegen einen Staat zu klagen, was von dessen Boden aus mit dessen Wissen  oder auch nur dessen Duldung  geschieht

Tuleht

In der langen Reihe von Verantwortlichen für die Opfer dieses Angriffes stehen jede Menge Leute vor der Bundesrepublik Deutschland, angefangen bei den (ich vermute mal) Terroristen, die Ziel des Angriffs waren.

Aber Menschen suchen nun mal nach jemandem, dem sie Verantwortung für ihr Leid aufbürden können. In der Regel ist das dann jemand, der zwar wenig bis gar nichts dafür kann, aber die wahren Verantwortlichen lassen meistens auch nicht zu, dass man gegen sie vorgeht.

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