
Ihre Meinung zu BVerfG weist Verfassungsbeschwerde gegen US-Drohneneinsätze via Ramstein ab
Verletzt Deutschland mit der Billigung von US-Drohneneinsätzen via Ramstein Grundrechte von Ausländern? Das Bundesverfassungsgericht hat sich damit befasst - und wies eine Beschwerde zurück. Eine Schutzpflicht könne aber bestehen.
Endlich ist das auch - höchst richterlich - geklärt.
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Kommt auf den Kläger-Anwalt an, ob der noch das eigentlich dafür zuständige Gericht findet.