Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts.

Ihre Meinung zu BVerfG weist Verfassungsbeschwerde gegen US-Drohneneinsätze via Ramstein ab

Verletzt Deutschland mit der Billigung von US-Drohneneinsätzen via Ramstein Grundrechte von Ausländern? Das Bundesverfassungsgericht hat sich damit befasst - und wies eine Beschwerde zurück. Eine Schutzpflicht könne aber bestehen.

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147 Kommentare

Kommentare

Nettie

„Die Beschwerdeführer sind zwei jemenitische Staatsangehörige, deren Verwandte 2012 bei einem US-Drohneneinsatz in ihrer Heimat getötet wurden. Der Fall beschäftigt die deutsche Justiz seit mehr als zehn Jahren.

Wegen der für die Einsätze bedeutenden Rolle der Militärbasis in Rheinland-Pfalz sehen die Kläger auch die Bundesregierung in der Verantwortung.“

Es ist also „komplex“. Umso einfacher und damit klarer ist allerdings die Antwort auf die Frage, worum es nicht nur hier überhaupt geht: ALLE Menschen wirksam vor einzelnen Aggressoren schützen zu können.
Eine Schutzpflicht „könnte“ also nicht nur bestehen, die besteht. Und diese Pflicht für grundsätzlich alle.

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Dr.Pruegelpeitsch

Bitte bedenken Sie dabei, welche Aggressoren damals bei diesem Drohneneinsatz auf welcher Seite standen! Immerhin war es ein Schlag gegen blutrünstige Terroristen! Das geht aus dem Artikel so aber nicht hervor. Man sollte immer bedenken, dass die Opferauswahl bei Terroristen meist willkührlich geschieht. Dieser Drohneneinsatz dagegen ist bisher nicht rechtlich fraglich und daher unter rechtsstaatlichen Bedigungen erfolgt!

Mr.Fantastic

Das GG ist da doch eindeutig. Von deutschem Boden darf nie wieder Krieg ausgehen. Die US Airbase ist aber kein deutsches Hoheitsgebiet.  Nichteinmal das GG gilt dort. 

Was sollte also diese Klage? 

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Alter Brummbär

Nein das ist falsch.

Sie liegen auf deutschen Hoheitsgebiet und unterliegen somit deutschen Recht.

Was es gibt, ist eine besondere Rechtsordnung.

political robot

Die US Airbase ist keine Botschaft. Natürlich gilt dort grundsätzlich erst mal das GG.

ich1961

//Was sollte also diese Klage? //

Das Recht zu klagen ist niemandem verwehrt - egal um welche Klage es sich handelt.

Das nennt sich Rechtsstaat.

 

Mr.Fantastic

Und deutschland kann für jeden Käse auf der Welt erstmal anklagen?

E_K

Das ist falsch:
"Ausländische Militärliegenschaften in Deutschland sind kein „extraterritoriales“ Gebiet des Entsendestaates.
Die Militärbasis Ramstein liegt auf deutschem Hoheitsgebiet." ...
Quelle: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, WD 2 - 3000 - 004/17 (17. Januar 2017): "Der US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein auf deutschem Hoheitsgebiet"

Aber das von deutschem Boden nie wieder ein Krieg ausgehen darf, das ist richtig!

TeddyWestside

Gute Frage

Izmi

Finden Sie das nicht auch seltsam, dass es einen Bereich im Rechtsgebiet der Bundesrepublik gibt, der von einem fremden Staat völlig rechtsfrei genutzt werden kann? 

E_K

Das ist falsch:
"Ausländische Militärliegenschaften in Deutschland sind kein „extraterritoriales“ Gebiet des Entsendestaates.
Die Militärbasis Ramstein liegt auf deutschem Hoheitsgebiet." ...
Quelle: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, WD 2 - 3000 - 004/17 (17. Januar 2017): "Der US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein auf deutschem Hoheitsgebiet"

Aber das von deutschem Boden nie wieder ein Krieg ausgehen darf, das ist richtig!
 

vaihingerxx

Populismus pur !

ich1961

Was haben Sie gegen die Möglichkeiten von Klagen und entsprechende Urteile?

 

 

vaihingerxx

Das GG ist da doch eindeutig. Von deutschem Boden darf nie wieder Krieg ausgehen.<<

dann lesen sie mal den Artikel 26

da könnte sogar einer auf die Idee kommen, unser Land vor den Kadi zu zerren, wenn die Küchenmesser in ein Kriegs oder Krisengebiet liefern wenn das Unfriede dort stiften könnte

 

derkleineBürger

"Außerdem müsse eine ernsthafte Gefahr der systematischen Verletzung des anwendbaren Völkerrechts vorliegen. Mit Blick auf US-Drohneneinsätzen, die technisch über die Air Base Ramstein gesteuert werden, sah der Zweite Senat die Voraussetzungen nicht als erfüllt an"

->

Darf die USA also systematisch irgendwo auf der Welt Leute per Drohnen getötet werden ohne das eine Gefahr für die systematische Verletzung des Völkerrechts vorliegt?

Dürfte demnach auch Deutschland per Drohnen in den USA ohne US-Erlaubnis Gärtner,Angler, und co systematisch wegdrohnen,ohne systematisch gegen das Völkerrecht zu verstoßen...oder die USA in Deutschland ?

 

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TeddyWestside

So wie ich das Urteil verstehe, wird hier niemandem eine Erlaubnis für irgendwas erteilt. Es wurde nur darüber geurteilt, ob Deutschland die Pflicht hat, den Amerikanern auf die Finger zu schauen/klopfen. 

Ohne Erlaubnis ist auch nicht ganz richtig, da "Die amerikanischen Streitkräfte hatten das Bundesverteidigungsministerium 2010 informiert, dass auf dem Gelände im pfälzischen Ramstein eine Satelliten-Relais-Station zur Steuerung auch waffenfähiger Drohnen im Ausland gebaut werde. Das Ministerium sah nach Gerichtsangaben keine Bedenken."

 

Horizont

Einfache Antwort: Nein

Die Klage ging gegen Deutschland, wäre sie gegen die USA wegen Völkerrechtsverstoß gerichtet gewesen sähe das vielleicht anders aus.

Tremiro

>>Darf die USA also systematisch irgendwo auf der Welt Leute per Drohnen getötet werden<<

Ich habe noch nie von Ihnen gehört dass Huthis, Hamas und Andere keine Leute auf der Welt töten dürfen. Daher halte ich Ihren Beitrag für Antiamerikanismus.  

FakeNews-Checker

Wieder  mal  ein  Urteil  aus  der  kollektiven  Verantwortungslosigkeit.

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Mr.Fantastic

Wieder einmal ein Beitrag mit völliger Realitätsferne.

Wenn den Klägern das nicht gefällt, müssen sie in Usa klagen. Die BRD ist einfach nicht zuständig. Wir haben damit gar nichts zu tun. 

Butterblume'

Natürlich nicht. Immer sauber sein.

Alter Brummbär

Sie müssen ja das Urteil nicht akzeptieren, wenn sie es nicht verstehen.

Tuleht

Wieder mal ein Kommentar aus der generellen Nörgellust.

FakeNews-Checker

"Eine  Schutzpflicht könne bestehen".  Na  eben  deshalb   wurde  ja  die  Klage  erhoben.

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political robot

Ja, könne. Hier aber halt nicht.

Decathlon

Bestand in diesem Fall aber nicht. Begründung, so wie ich es verstehe: Weil die Bundesregierung nicht die nötige Handhabe hat, da einzugreifen.

Deshalb: Klage abgewiesen.

Richtig so.

vaihingerxx

brauchts nen realen Grund um sich an ein Gericht zu wenden ?

Louis2013

"Wegen der für die Einsätze bedeutenden Rolle der Militärbasis in Rheinland-Pfalz sehen die Kläger auch die Bundesregierung in der Verantwortung." Es hat sich offenbar in der Welt herumgesprochen, dass man den deutschen Rechtsstaat für Vieles anklagen kann. Und dass sich - umgekehrt - der deutsche Rechtsstaat für Vieles verantwortlich fühlt, was auf der Welt passiert.

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fathaland slim

Es hat sich offenbar in der Welt herumgesprochen, dass man den deutschen Rechtsstaat für Vieles anklagen kann.

Das hat ein Rechtsstaat so an sich, daß man ihn verklagen kann. Könnte man das nicht, wäre es kein Rechtsstaat.

 Und dass sich - umgekehrt - der deutsche Rechtsstaat für Vieles verantwortlich fühlt, was auf der Welt passiert.

Ein Staat fühlt nicht. Aber wenn von deutschem Boden aus Drohnen gesteuert werden, ist eine Verantwortung eigentlich objektiv gegeben. Oder sehen Sie das anders?

vaihingerxx

Aber wenn von deutschem Boden aus Drohnen gesteuert werden<<

stimmt

gegen Piraten, also eine Polizei Aktien, könnte man behaupten

ich1961

Sie scheinen den Artikel nicht gelesen zu haben und wissen daher auch nicht, wie das Urteil lautet.

Anders kann ich Ihren Kommentar bicht verstehen.

 

TeddyWestside

Falls es jemand interessiert: die Klage wurde auch in USA eingereicht, aber bereits 2017 von einem Berufungsgericht abgewiesen. 

 

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Olivia59

Es wird ja immer gerne behauptet, das Demokratien selbst aufräumen und damit praktisch nie der Zuständigkeit des IGH unterliegen würden. Da mir bisher kein Fall bekannt ist, wo jemals hochrangige Verantwortliche verurteilt wurden, halte ich das für ein nettes Instrument der Strafverfolgung zu entgehen.

ich1961

Sie kennen (z. B.) den Namen Milosevic?

Vielleicht wäre es ratsam, sich kundig zu machen, bevor hier Unsinn verbreitet wird!

 

TeddyWestside

In 5 Minuten wird die Kommentarfunktion wieder geschlossen, ich würde gern raussuchen, ob die Kläger auch vor den ICC gezogen sind (ich nehm es stark an), aber in der kurzen Zeit schaff ich es leider nicht

Mr.Fantastic

Ja, für die war bestimmt die brd verantwortlich. 

TeddyWestside

Nein, da ging es gegen die US-Regierung, aber die gleichen Kläger

 

FakeNews-Checker

Dann  hätte  das  BVG  die  Klage  wegen  Klageverbrauch  zurückweisen  müssen.

TeddyWestside

Klageverbrauch find ich jetzt wieder witzig :-)

 

Glasbürger

Die werden sich ja auch nicht selbst verurteilen. Im Gegenteil! Die Verantwortlichen bekommen doch den Friedensnobelpreis.

harry_up

Was für ein untauglicher Versuch der Kläger, einen Schuldigen für die Folgen des US Drohneneinsatzes zu finden. 

Die Abweisung der Klage durch das BVerfG ist aus meiner Sicht vollkommen nachvollziehbar.

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TeddyWestside

Seh ich auch so. Und selbst wenn man der Bundesregierung eine Schutzpflicht zugewiesen hätte, blieb immer noch die Tatsache, dass die Drohnen nicht von Ramstein aus gelenkt werden. 

political robot

Naja, nicht unbedingt einen Schuldigen, aber einen, der es vllt. für die Zukunft stoppen könnte.

HSchmidt

Was für ein untauglicher Versuch der Kläger, einen Schuldigen für die Folgen des US Drohneneinsatzes zu finden. 

Wieso untauglich, völlig berechtigt, finde ich. Wenn Deutschland einer fremden Macht erlaubt von deutschem Territorium aus Krieg zu führen, dann muss Deutschland - nach den USA - auch in Haftung genommen werden.

FakeNews-Checker

Auf  welcher  Rechtsgrundlage  wird  diese  US-Militärbasis  in  Ramstein  betrieben  ?  Nach  Alliiertenbesatzungsrecht  oder aufgrund ausdrücklicher  Erlaubnis  der  Bundesrepublik  Deutschland ?   Danach  richtet  sich  die  Haftungsfrage  und  der  beklagte  Schadensersatzpflichtige.

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Left420

"Alliiertenbesatzungsrecht" - Darf ich fragen wo Sie so etwas aufgegriffen haben? Das existiert nun bereits seit 34 Jahren nicht mehr.

 

ich1961

Sie halten sich für schlauer wie die Experten des BVerfG ´s?

Mr.Fantastic

Erlaubniss? Das ist us Besatzungszone. Da wurde nie gefragt. Wen auch? 

harry_up

Was glauben Sie wohl?  

Als hätten die Richter am BVerfG das nicht längst auf dem Schirm gehabt und das in ihrem Urteil berücksichtigt. 

TeddyWestside

Was für ne Haftungsfrage? Was für ein Schadenersatz? Wovon reden Sie?

 

ich1961

Mir scheint hier, Hauptsache irgendwas geschrieben - irgendwas wird schon hängen bleiben.

political robot

Vermutlich im Rahmen der NATO und dem zugehörigen Gesetz, also auf jeden Fall mit Erlaubnis. Offensichtlich richtet sich da aber keinerlei Haftung danach. Warum auch, die Entscheidungen werden in den USA getroffen, bei uns wird lediglich was weitergeleitet, so wie der Briefträger die Drogen auch nur transportiert.

vaihingerxx

mit Erlaubnis oder billigung

Olivia59

Ich glaube es geht heute nur noch mit Erlaubnis der Bundesregierung aber wie mir scheint war das nicht wesentliche Frage. So wie es sich für mich darstellt ist es wohl völlig normal das Militär fremder Staaten auf eigenem Territorium operieren zu lassen und da nur sehr bedingt mitverantwortlich zu sein, was die so treiben.
Bei dieser Grundsatzfrage müsste man schon ansetzen, das die hier nur das machen dürfen, was im deutschen Interesse ist.

Horizont

NATO-SOFA , ZA-NATO-SOFA und 
Verwaltungsabkommen und bilaterale Vereinbarungen

Oberlehrer

Alliertenbesatzungsrecht?

Haben Sie die letzten 35 Jahre geschlafen??

Tatsächlich gilt das NATO-SOFA von 1951 genauso übrigens wie für das deutsche Bataillon in Litauen.

M.Pathie

Das Verfassungsgericht ist arbeitsfähig, und nach allem, was ich als Begründung für das heutige Urteil lese, auch bestens aufgestellt, gut begründete transparente Entscheidungen zu treffen. 
Das Unionsfraktionsdesaster mit Spahn an der Spitze droht diese Integrität des Bundesverfassungsgerichts aus der Fraktion heraus weiter anzugreifen: "Wenn ich in der Lage von Frauke Brosius-Gersdorf wäre, würde ich mir die Frage stellen, ob ich meine Kandidatur aufrechterhalte. Es liegt auch in ihrer Verantwortung, weiteren Schaden vom Bundesverfassungsgericht abzuwenden.", das erdreistet sich ausgerechnet der CDU-Abgeordnete Tilman Kuban - berüchtigt durch unterirdisch gehässige Ausfälle zu JU-Zeiten: gegen Schultoiletten für das „dritte bis 312. Geschlecht“; gegen eine Frauenquote in der CDU mit der Aussage, bloß keine Politik für eine „lautstarke Minderheit“ zu machen. 

Das BVerfG arbeitet gut weiter. Die Unionsfraktion beschädigt weiter. Das ist die Erkenntnis des heutigen Tages.

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political robot

Spahn fehlt selbst wohl Integrität, insofern ... nichts, was seriöse Menschen ernst nehmen könnten.

Alles andere wird vermutlich auf höherer Ebene als eines Fraktionsvorsitzenden entschieden.

Andrea

Ja, aber gibt es noch eine nennenswerte Anzahl seriöser Menschen? Die Politik machen und uns vertreten? Gefühlt zu wenige.

Andrea

Amen. Was die CDU und die CSU absondern, spottet jeder Beschreibung. Die haben sich spätestens mit Spahns Bemerkung der "fundierten Bedenken" unwiederbringlich disqualifiziert.

Olivia59

Mal gepannt ob da bald wieder jemand meint, das über Ramstein nur die Drecksarbeit erledigt wird und man sich bedanken sollte. Das die Einsätze selbst in vielen Fällen völkerrechtswidrig sind, daran besteht kein Zweifel.

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ich1961

Das BVerfG scheint Ihre Ansicht nicht zu teilen!

Glasbürger

Zumindest nicht bei jenen, die noch eine eigene Meinung auf Grund eigenem Denkens haben. Aber man muß dem gericht zugute halten, wohl nicht wirklich frei bei der Entscheidung zu sein. Ist es jetzt zweckmäßiger, die Juristerei zu bemühen, um das Tun der USA via Ramstein zu rechtfertigen oder dem mächtigsten "Verbündeten" mit noch 38000 Mann Armee in unserem Land, berechtigt vor den Kopf zu stoßen? 

Werner40

Einsätze gegen Terroristen sind nicht rechtswidrig, sondern geboten. Im übrigen steht in Ramstein nur eine Relaisstation.

Malefiz

Von welchen Einsätzen schreiben Sie, nennen Sie Beispiele!

bolligru

Beschwerde zurückgewiesen

Ich stelle den Text zunächst einmal in der Reihenfolge um

Die Beschwerdeführer sind zwei jemenitische Staatsangehörige .... sehen die Kläger auch die Bundesregierung in der Verantwortung.

Laut dem Urteil kann Deutschland aber unter bestimmten Voraussetzungen eine Schutzpflicht gegenüber Menschen im Ausland haben.

Mit Blick auf US-Drohneneinsätzen, die technisch über die Air Base Ramstein gesteuert werden, sah der Zweite Senat die Voraussetzungen nicht als erfüllt an.

___

Mit anderen Worten: Klage abgewiesen  "wies eine Beschwerde zurück."

Aber:  "Eine Schutzpflicht könne aber bestehen."   "eine Schutzpflicht gegenüber Menschen im Ausland" "unter bestimmten Voraussetzungen" "Es müsse unter anderem einen hinreichenden Bezug zur Staatsgewalt der Bundesrepublik geben" Na, da haben viele Juristen viel zu tun, das zu interpretieren!

 

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political robot

Eben deshalb hat das BVerfG ja auch eine Begründung dazu geschrieben, so dass man ggf. in Zukunft drauf aufbauen kann, ohne viel Rätselraten zu betreiben.

harry_up

Das haben Sie m. E. gut aufgebröselt, und der Schluss, zu dem Sie kommen, ist sicher zutreffend. 

fathaland slim

Daß die Juristerei für Sie ein Buch mit sieben Siegeln ist, das machen Sie hier immer wieder deutlich.

ich1961

Endlich ist das auch - höchst richterlich - geklärt.

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Olivia59

"Endlich ist das auch - höchst richterlich - geklärt."

Im politischen Diskurs bleibt es für mich Billigung teilweise völkerrechtswidriger Angriffe. Nichts weniger.

ich1961

Ihre Meinung - die muss ja nicht zwingend mit den Gesetzestexten übereinstimmen!

harry_up

Aus meiner Sicht sieht das eher aus wie vernebelt, wenn ich die Einschränkungen lese.

political robot

Abwarten, irgendwas auf EU-Ebene, vllt. der EuGH, könnte auch noch mitmischen. Vielleicht auch der EMGR. Wer weiß, auf was für Ideen manche noch kommen.