
Ihre Meinung zu BVerfG weist Verfassungsbeschwerde gegen US-Drohneneinsätze via Ramstein ab
Verletzt Deutschland mit der Billigung von US-Drohneneinsätzen via Ramstein Grundrechte von Ausländern? Das Bundesverfassungsgericht hat sich damit befasst - und wies eine Beschwerde zurück. Eine Schutzpflicht könne aber bestehen.
„Die Beschwerdeführer sind zwei jemenitische Staatsangehörige, deren Verwandte 2012 bei einem US-Drohneneinsatz in ihrer Heimat getötet wurden. Der Fall beschäftigt die deutsche Justiz seit mehr als zehn Jahren.
Wegen der für die Einsätze bedeutenden Rolle der Militärbasis in Rheinland-Pfalz sehen die Kläger auch die Bundesregierung in der Verantwortung.“
Es ist also „komplex“. Umso einfacher und damit klarer ist allerdings die Antwort auf die Frage, worum es nicht nur hier überhaupt geht: ALLE Menschen wirksam vor einzelnen Aggressoren schützen zu können.
Eine Schutzpflicht „könnte“ also nicht nur bestehen, die besteht. Und diese Pflicht für grundsätzlich alle.
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Bitte bedenken Sie dabei, welche Aggressoren damals bei diesem Drohneneinsatz auf welcher Seite standen! Immerhin war es ein Schlag gegen blutrünstige Terroristen! Das geht aus dem Artikel so aber nicht hervor. Man sollte immer bedenken, dass die Opferauswahl bei Terroristen meist willkührlich geschieht. Dieser Drohneneinsatz dagegen ist bisher nicht rechtlich fraglich und daher unter rechtsstaatlichen Bedigungen erfolgt!