
Ihre Meinung zu Ministerin Hubig droht Vermietern mit Bußgeldern
Der Bundesrat hat heute die Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen. Doch Bundesjustizministerin Hubig reicht das nicht aus. Sie kündigte eine Bußgeldregelung für Vermieter an, die gegen die Deckelung verstoßen.
Zitat:vorschieben.Und noch ein Vorhaben, das Vermieter betrifft, treibt die SPD-Politikerin derzeit um. Sie will Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, helfen, damit diese leichter aus einer gemeinsam mit dem Täter angemieteten Wohnung ausziehen können. Bisher ist es in solchen Fällen oft nur schwer möglich, sich ohne Mitwirkung des gewalttätigen Partners aus dem Mietvertrag zu lösen. >>>>>>>>>>>>>
Sehr richtig und wichtig, es bezahlten schon Frauen deswegen mit ihrem Leben.
Oder bestenfalls waren sie "nur" obdachlos und mussten in eine Obdachlosenunterkunft ziehen.
9 Antworten einblenden 9 Antworten ausblenden
Hier geht es aber darum, dass sich die misshandelten Frauen (bzw. Männer) leichter aus dem gemeinsamen Mietvertrag lösen können. Die Frage, wo sie dann unterkommen sollen, ist eine andere.
Die Antwort wäre Frauenhaus oder Wohngruppen usw, gibt es aber viel, viel zu wenige von.
Und wenn Frauen u Kinder gezwungen sind, räumlich beim gewalttätigen Partner u Vater zu bleiben, endet das leider auch in schlimmen Fällen, mit dem Tod der Frau in der späteren Berichterstattung lapidar als Beziehungstat benannt.
Ist keine Antwort auf die Frage, ob Frau oder Mann aus einem gemeinsamen Mietvertrag, der mit einer anderen Person zusammen als Mieter eingegangen wurde, ohne die Mitwirkung (Zustimmung) dieses Mietpartners raus kann. In der Wohnung zu bleiben, ist niemand rechtlich gezwungen, die Miete weiterhin zu zahlen, wenn der andere der Vertragsauflösung nicht zustimmt, schon. Das ist die Rechtslage, die die Ministerin ändern möchte. Gewalt in einer Partnerschaft ist ein anders Problem, menschlich wie rechtlich und finanziell betrtachtet.
Nicht rechtlich aber räumlich gezwungen, oder wo sollen Opfer mit Kindern hin, wenn eben chronisch nichts frei ist, bzw keine Ausweichmöglichkeiten außer der Straße existieren?
Und erzählen Sie mir Bitte nicht, es wäre für eine Person mit Kind/ern leicht eine Wohnung zu finden.
Wenn die misshandelte Person aber aufgrund der zu zahlenden Miete nicht die finanziellen Möglichkeiten hat, eine andere Unterkunft zu bezahlen dann ist sie vielleicht nicht rechtlich zum Bleiben gezwungen, finanziell aber sehr wohl.
Was passiert eigentlich, wenn der Mann die neue Adresse der Frau erfährt? Wird der Mann dann mit der Keule die Wohnungstür der Frau einschlagen? Die Polizei wird ja sowieso erst kommen, wenn alles passiert ist und muss noch ihren Kaffee in Ruhe auf dem Revier austrinken, bevor sie zu dem Vorfall losfährt. Was wird sich der Vermieter freuen, wenn er die zerstörte Wohnung sieht und vielleicht andere Mieter genervt aus dem Haus ausziehen? Er darf wieder einmal auf seine eigenen Kosten die Wohnung wieder instandsetzen und renovieren. Ich denke, das wird die Vermieter ungemein motivieren, solchen Problemfällen einen Mietvertrag zu geben. Also ich würde es nicht machen.
Ängstliche Vermieter/Innen sind frei sich von der Belastung Vermietung durch Veräußerung zu trennen.
Das BGB enthält Bestimmungen für die außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.
https://dejure.org/gesetze/BGB/543.html
Eigentlich muss man in diesen Paragrafen nur eine zusätzliche Klausel einfügen.
Dahingehend, dass häusliche Gewalt ein wichtiger Grund ist im Sinne dieses Paragrafen.
(Und wenn von einem Paar nur eine Person kündigt (wegen häuslicher Gewalt) ... dann ist diese Person aus dem Mietvertrag zu entlassen.)
Vielen Dank für ihren expliziten Hinweis auf die Problematik.
Hauptursache werden Mietverträge sein, die die Eheleute gemeinsam unterzeichnet haben. Diese sind nicht einseitig kündbar und die Frau ist verpflichtet den Mietzins zu bezahlen (Nicht nur die Hälfte, wenn z.B. der Ehemann arbeitslos ist etc). Schlechtesten Fall wurde der Mietvertrag vor der Ehe geschlossen, dann kommt sie noch schlechter raus. Das kann sich über Jahre ziehen.
Eine vernünftige Reglung wäre aber auch für Wohngemeinschaften sehr wichtig und längst Zeit. Viele Menschen wohnen in WGs und der Gesetzgeber ignoriert dies hartnäckig. Schlecht für Vermieter und Mietgemeinschaften.