
Ihre Meinung zu BGH-Urteil: Patient darf seinem Hausarzt Grundstück versprechen
Ein Patient darf seinem Arzt versprechen, ihn nach seinem Tod im Nachlass zu bedenken. Das gehört zur vom Grundgesetz garantierten Testierfreiheit, wie der Bundesgerichtshof entschied. Von Klaus Hempel.
Ein Unding! Für Ärzte gilt also keine Berufsordnumg, wenn es um „Eigentum“ geht. Um dieses aber geht es in jedem Berufsständischen Interessenkonflikt.
Ein Urteil von Formaljuristen, wie ich es zur Zeit nur von den USA erwartet hätte.
Nochmal in Kürze: Ein Arzt darf seinemLeistungen nicht von „Geschenken“ abhängig machen. Dies gilt aber nicht wenn er dadurch Eigentum erwerben würde.
Absurder am Sinn vorbei geht es wirklich nicht!
Da muss ich gar nicht mehr erwähnen, dass das Eigentum zwar - vollkommen zu Recht - durch das GG geschützt ist. Aber gleichwohl nicht mit dem höchsten - eben uneingeschränkten - Anspruch ausgestattet wurde. Aus gutem Grund.