
Ihre Meinung zu BGH-Urteil: Patient darf seinem Hausarzt Grundstück versprechen
Ein Patient darf seinem Arzt versprechen, ihn nach seinem Tod im Nachlass zu bedenken. Das gehört zur vom Grundgesetz garantierten Testierfreiheit, wie der Bundesgerichtshof entschied. Von Klaus Hempel.
Der Landwirt schließt mit dem Arzt einen Vertrag ab?
Danke. BGH. Wieder mal schützt das Gericht uns Bürger.
Verträgen und Testierfreiheit sind ein wichtiges persönliche Gut.
Gut das wir einige Dinge im persönliche leben noch selber regeln dürfen.
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➢ Gut das wir einige Dinge im persönliche leben noch selber regeln dürfen.
Sie dürfen sowieso vererben, an wen Sie wollen. Arzt ist ein Sonderfall wegen der (bisher) ungklärten Frage mit der Standesordnung der Ärztekammer. Es gibt auch eine Architektenkammer, bei der hat sich für Sie diese Frage nie als irgendwie wichtig gestellt.
>>Sie dürfen sowieso vererben, an wen Sie wollen.<<
das bezweifle ich doch sehr !
schließen sie mal ihre weiblichen Erben (Kinder) aus oder diejenigen Nachkommen welche sie nicht leiden können
➢ das bezweifle ich doch sehr !
schließen sie mal ihre weiblichen Erben (Kinder) aus oder diejenigen Nachkommen welche sie nicht leiden können
Selbstverständlich dürfen Sie vererben an wen Sie wollen.
Aber nicht Erben beliebig aus der gesetzlichen Erbfolge ausschließen.
Der « Pflichtanteil » bleibt, auch wenn Sie als Erblasser das nicht wollen.
Wieder Quatsch. Sie können Ihr ganzes Vermögen verschenken, wenn Sie Ihre Nachkommen so hassen, z.B Ärzte ohne Grenzen, o.ä.
Es geht um vererben und nicht um verschenken.
Wobei es da viele interessante Dinge gibt.
Deshalb, Erbrecht ab zum Fachanwalt.
Wieder Quatsch. ...
sag ich doch dass es Quatsch ist das zu behaupten !
Kinder kann man nicht komplett "enterben" bestenfalls auf Pflichtteil stzen was die Hälfte davon wäre
übrigens es geht nicht ums verschenken !
"Danke. BGH. Wieder mal schützt das Gericht uns Bürger. "
Die Erbin ist auch Bürgerin und wird sich nicht gerichtlich geschützt fühlen.
nicht gerichtlich geschützt fühlen.
Sie bekommt nicht das ergebniss was Sie gerne hätte. das ist abe rim Rechtsstaat serh selten bei den Opfer oder Beklagten.
Sie bekommt nicht das ergebniss was Sie gerne hätte. das ist abe rim Rechtsstaat serh selten bei den Opfer oder Beklagten.
Sie meinen die Erwartungshaltung, der Rechtsstaat erüllt keine Wünsche sondern er spricht Recht.
Danke. BGH. Wieder mal schützt das Gericht uns Bürger.
Das sollte ja selbstverständlich sein. Dank Rechtsstaatlichkeit die seit Jahrzehnten durch demokratische Ordnung unsere Freiheit und Rechte sichert. Leider fühlen sich manche bevormundet
Gut das wir einige Dinge im persönliche leben noch selber regeln dürfen.
Sie können persönlich alles regeln, liegt an Ihnen. Wer hindert Sir daran?