
Ihre Meinung zu Zurückweisungen an Grenzen: Machen sich Polizisten strafbar?
Innenminister Dobrindt will durch Zurückweisungen an der Grenze die Migration eindämmen. Die Gewerkschaft der Polizei befürchtet einen Rechtsbruch. Die Verunsicherung ist groß. Von Julia Cruschwitz, Albrecht Radon und Edgar Lopez.
Die Bundesrepublik Deutschland hat ein Grundgesetz, da steht alles drin wie man sich zu verhalten hat, Artikel 16a. Die Bundesrepublik Deutschland erkennt auch das Völker- und Menschenrecht an! Die Bundesrepublik Deutschland muß aber auch für die Zukunft abschätzen wie lange wir noch Asylsuchende und Migranten aufnehmen können, wir haben jetzt schon das Problem mit Wohnungsbau und Finanziellen Mitteln! Aber nicht nur wir haben das Problem damit, daß hat ganz Europa!
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Bitte lesen Sie Art. 16a Abs. 5 GG und Art. 23 Abs. 1 GG.
Siehe auch Rn. 155f hier:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/19…
Zurückweisungen von Antragstellern ins Nachbarland waren schon vor 30 Jahren nicht mehr erlaubt, wenn andere EU-Staaten zuständig für das Asylverfahren waren.
Inzwischen ist das Asylrecht vergemeinschaftet worden. Um Art. 16a GG geht es gar nicht mehr.
Ein Asylantrag ist nicht gleichbedeutend mit einer Berufung auf Art. 16a Abs. 1 GG.