Bundespolizisten führen nahe der deutsch-tschechischen Grenze eine Person in einen Polizei-Container.

Ihre Meinung zu Zurückweisungen an Grenzen: Machen sich Polizisten strafbar?

Innenminister Dobrindt will durch Zurückweisungen an der Grenze die Migration eindämmen. Die Gewerkschaft der Polizei befürchtet einen Rechtsbruch. Die Verunsicherung ist groß. Von Julia Cruschwitz, Albrecht Radon und Edgar Lopez.

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171 Kommentare

Kommentare

werner1955

Das sorgt für Verunsicherung und Ablehnung.

Hoffentlich bei den iligalen Versuchen über sichere drittsaaten einzureisen. 

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Carlos12

Illegales Handeln ist scheinbar für Sie akzebtabel, wenn es Ihnen in den Kram passt.

werner1955

Illegales Handeln ist nur 

die Einreise über sichere dritt Staaten. 

 

Alles für die Katz

Ich weiß nicht, welche Versuche Sie meinen.

Wenn ein Drittstaatsangehöriger, ohne Visum und ohne Visafreiheit zu genießen, an einer Kontrollstelle in Deutschland Halt macht und um Zuerkennung internationalen Schutzes ersucht, also einen „Asylantrag“ genannten Antrag stellt, liegt nach deutschem Recht kein illegales Tun vor. Die Einreise im Rechtssinne ist in diesem Fall nach § 13 Abs. 2 AufenthG noch nicht erfolgt, insbesondere liegt keine unerlaubte Einreise vor.

Es ist auch nicht so, dass die Dublin-III-Verordnung verpflichtete, den Antrag im Mitgliedstaat der ersten Einreise einzureichen, das wird zwar oft behauptet, ist aber falsch. Davon kann man sich durch Blick in die Nachfolge-Verordnung 2024/1351 leicht überzeugen. Art. 17 Abs. 1 dieser Verordnung spricht nämlich solche neue Verpflichtung aus. In Anhang II steht eine Entsprechungstabelle, aus der hervorgeht, dass die Dublin-III-Verordnung keine entsprechende Verpflichtung kennt, nicht einmal eine „entsprechende“.

Malefiz

Ich glaube nicht, daß Sie wissen um was es eigentlich geht! Es geht um unsere demokratischen Gesetze und dem Grund Gesetz ob und wie Sie anwendbar sind. Die Gewerkschaft der Polizei befürchtet mit Recht nicht nur einen Rechtsbruch, sondern einer Konfrontation ausgesetzt die die Regierung auf sie abwälzt!

werner1955

, daß Sie wissen um was es eigentlich geht!

Natürlich weiß ich das. Schengen, Dublin und 16a sidn die Grundpfeiler unsers Rechtstaat. Und wollte mir wirklich mal etwas unklar sein kan sich Sie ja persönlich Fragen 

Malefiz

Die Grundpfeiler unseres Rechtsstaates sind unser Grundgesetz und die Demokratie, Judikative, Legislative und Exekutive. Schengen, Dublin und 16a sind nur Ergänzungen wo sich viele Länder daran angeschlossen haben!

werner1955

daran angeschlossen haben!

Und dei iligale Migration wirksam verhindern. Dänemark, Ungarn zeigen wie man des zu Schutz der demokratie richtig gut machen muss. 

Mauersegler

Zum 97. Mal: Dänemark hat bestimmte Regelungen bei seinem Beitritt ausgeschlossen. Ungarn handelt rechtswidrig. 

saschamaus75

>> Schengen, Dublin und 16a sidn die Grundpfeiler unsers Rechtstaat

 

Ähh, wenn ein Vorgesetzter einen illegalen Befehl erteilt und ein Beamter befolgt diesen Befehl dann, macht dieser Beamte sich strafbar. DAS ist ebenfalls ein "Grundpfeiler unseres Rechtsstaats". -.-

 

Mauersegler

Lesen Sie mal einen der sachlich fundierten Kommentare von "Alles für die Katz", der Ihnen auch diesmal wieder geantwortet hat. Versuchen Sie ihn zu verstehen und lassen Sie Ihre wahrheitswidrigen Aussagen. 

fantombias

Es geht um die Überforderung Deutschland in allen Zuwanderungsfragen. Es geht um Gesetze, die den Menschen inndiesem Land nicht nützen und es geht um einen Richter, der Mitglied der Grünen ist und laut Geschäftsverteilungsplan des Berliner Gerichts an sich für diesen Fall gar nicht zuständig war. Darum geht es hier!

Stein des Anstosses

Das sorgt für Verunsicherung und Ablehnung.

Hoffentlich bei den iligalen Versuchen über sichere drittsaaten einzureisen.

Nein! Bitte den Artikel lesen.

Es sorgt nicht für Verunsicherung bei denjenigen, die bei uns Asyl beantragen wollen, sondern bei den Polizeibeamt:innen an den Grenzen, die die Antrag Stellenden - offensichtlich rechtswidrig - abweisen sollen.

Als Minister wird sich Dobrindt locker rausreden können, siehe „Ausländer-Maut“ und Andy Scheuer.

Peter Kock

Dafür kann man keinen Polizisten verurteilen denn die Politik ist ja der Verursacher ......  aber es ist auch gut wenn mehr Kontrollen gemacht werden an den Grenzen !

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ich1961

//.....  aber es ist auch gut wenn mehr Kontrollen gemacht werden an den Grenzen !//

Undd als "Begründung" dann dieses?

**160 Personen wurden aufgrund der neuen Weisung zurückgeschickt.**

Machen Sie sich lustig über den Rechtsbruch unserer deutschen Regierung - angeblich eines Rechtsstaates?

 

Koblenz

Deshalb ist es wichtig das eine Partei gewählt wird die der Polizei den Rücken stärkt .

ich1961

Für mich wäre es sinnvoller, wenn die Regierung sich an Gesetze hält!

 

Jonnyrico74

Cool. Und ich dachte die Wehrmachtssoldaten haben sich damals mit strafbar gemacht, als Sie Andersdenkende, Schwule, Juden, Behinderte usw getötet hatten... Naja, nach Ihrem Verständnis ja nicht. Die Politik da oben war ja der Verursacher... 

TeddyWestside

Naja, also das ist ein unmöglicher Vergleich. 

Sie haben sich natürlich nicht strafbar gemacht (von Ausnahmen abgesehen nehm ich an), da die Gesetze andere waren. Außerdem können Sie Kriegsrecht sowieso nicht mit heute vergleichen.

Es ist schwierig, sachlich zu diskutieren, wenn man anderen überzogene Analogien an den Kopf wirft. 

 

saschamaus75

>> Dafür kann man keinen Polizisten verurteilen denn die Politik ist ja der Verursacher

 

Auch für Sie nochmal:

Wenn ein Vorgesetzter einen illegalen Befehl erteilt und ein Beamter befolgt diesen Befehl dann, macht dieser Beamte sich strafbar. oO

 

TeddyWestside

Wenn der Beamte sich strafbar macht, macht der Befehlsgeber sich automatisch auch strafbar. 

mike4

Warum sollte ein Untergebener für etwas verantwortlich sein, was sein oberster Dienstherr anordnet?

Wichtig ist für Beweiszwecke, daß die Anordnung schriftlich vorliegt und nicht nur mündlich erfolgte.   Im Fall von Strafverfolgung kann  sich der Innenminister im Zweifel an nichts mehr erinnern und versucht sich vor Verantwortung zu drücken.

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archersdream

@mike4

als Beamter (als auch als Soldat) bist du an Recht und Gesetz gebunden und nicht an eine Regierung/Partei. Eine der Lehren aus unserer Vergangenheit. Wenn es da eine Anordnung/Anweisung gibt die gegen Gesetze verstößt, dann darf man das nicht ausführen. Das ist imho eine gute Regelung. Sonst sagt wieder jeder "Ich habe nur nach Anweisung gehandelt" wenn mal wieder Recht und Gesetz mit Füssen getreten wird nur weil es politisch gewollt ist.

Coachcoach

Weil die Anordnung rechtswidrig ist.

fantombias

Sagtcein Richter, der Mitglied der Grünen ist

Salarianer

Deswegen wurde auch gezielt dieses Gericht ausgewählt.

ich1961

Dürfen Richter nicht Mitglied einer Partei (ausgenommen A..!) sein?

Die Urteiel sollten trotzdem unabhängg erfolgt sein - zumal es 3 RichterInnen waren!

 

ich1961

Oder wollen Sie sich diesem vielleicht anschließen:

**....  Der AfD-Politiker Martin Hess stellte weiterhin infrage, ob die Richter denn überhaupt Urteile im Namen des Volkes sprechen würden. Dies mag zunächst nur wie polemische Kritik erscheinen, die – wie alle populistische Rhetorik – auf „das Volk“ rekurriert, das einer vermeintlich korrupten Elite gegenübersteht. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass Angriffe dieser Art Teil systematischer Bestrebungen sind, die Legitimität der unabhängigen Justiz zu untergraben.  ....**

https://verfassungsblog.de/delegitimierung-als-strategie/

 

GeMe

Das ist falsch. Bei Soldaten wird sich ja gerne auf "Befehl und Gehorsam" berufen. Laut Soldatengesetz gilt aber für Befehle, dass nur solche Befehle ausgeführt werden dürfen, die rechtmäßig sind, also keinen Verstoß gegen Gesetze beinhalten.
Wenn ich als Offizier einem Untergebenen befehlen würde: "Klauen Sie dieses Fahrrad", dann müsste der Untergebene den Befehl verweigern.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei der Polizei anders ist.
 

werner1955

Verursacher ....
sind die Migratne die illigale über viele sichere dritt Staaten die Grenzen unbefugt die deutsche Grenzen übertreten wollen.

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Carlos12

Wie hat die TAZ so schön geschrieben; "Kein Mensch ist illegal, außer Dobrindt."

archersdream

Ist halt irgendwie blöd das man die Grenze übertreten muss um überhaupt einen Asylantrag stellen zu müssen. Damit man also das Grundrecht auf Asyl überhaupt implementieren kann, hat der Gesetzgeber dafür eine Regelung geschaffen: Und genau deshalb gilt bei einem Asylantrag nachdem jemand die Grenze "unerlaubt" übertreten hatte:
"Ab diesem Moment sind sie nicht mehr „irregulär“: Denn im Moment des Asylgesuchs gilt ihr Aufenthalt in Deutschland als legal und sie erhalten eine Aufenthaltsgestattung."

Malefiz

Über das was Sie schreiben, hat @werner1955 wohl noch nie nachgedacht! Ein Asylsuchender oder Migrant der um Hilfe bittet hat es ohnehin schon schwer das den Polizisten an der Grenze glaubhaft zu machen und die Polizei ist meiner Einschätzung nach im Grunde dafür auch gar nicht ausgebildet darüber zu entscheiden ob ein Asylgesuch rechtens ist oder nicht.

werner1955

hat der Gesetzgeber dafür eine Regelung geschaffen:

Richtig, 
Schengen, Dublin und alle sicheren dritt Staaten 

archersdream

Für die ursprünglich irreguläre oder unerlaubte Einreise dürfen Asylsuchende nicht strafrechtlich belangt werden. Das ergibt sich aus der Genfer Flüchtlingskonvention: Sie verbietet die Sanktionierung der irregulären Einreise, da Flüchtlinge meist gar nicht anders können, als „illegal“ oder „irregulär“ einzureisen.

Alles für die Katz

Ich habe Ihnen schon auf ihren ersten Kommentar geantwortet.

Das Übertreten der Grenze ist nicht illegal, wenn eine Grenzübergangsstelle eingerichtet worden ist und vor dieser Halt gemacht wird, um einen Antrag auf Zuerkennung internationalen Schutzes zu stellen.

Das liegt an § 13 Abs. 2 AufenthG: Die Einreise ist in diesem Fall rechtlich noch nicht erfolgt, sodass der Tatbestand der unerlaubten Einreise unmöglich vorliegen kann.

 

sportlexikon

Wir brauchen die Migranten, egal ob legal oder illegal. Viele beherrschen schon nach wenigen Monaten unsere Sprache besser als deutsche Muttersprachler.

RobbyMan

Wenn diese Migranten auf deutschem Boden einen Asylantrag stellen wollen, wird doch erst mal geprüft, wurde diese Person schon in einem anderen EU- Land registriert. Dann sollte das "Dublin- Verfahren"  angewandt werden. Aber einfach nur zurück weisen, so wie es sich Dobrindt vorstellt, ist nicht mit dem EU- Recht vereinbar, und somit ist es illegal. Denn ein Notlage, wie sie dieser AFD- Dobrindt immer anführt, existiert so nicht. Alles eine Lüge, um Wähler zu täuschen. 

Alter Brummbär

Mal sehen was passiert, wenn wir mal zur Flucht gezwungen werden.

ich1961

Sie faseln von Schengen, Dublin und 16a?

**Nach aktueller Rechtslage dürfen Asylsuchende nicht an der Grenze zurückgewiesen werden. Das ergibt sich aus dem nationalen, europäischen und internationalen Flüchtlingsrecht. Dennoch werden aktuell Asylsuchende an den Grenzen zurückgewiesen. ...

Das nationale Asylgesetz ist dem europäischen sowie internationalen Recht untergeordnet.  ...

Nach dem Schengener Grenzkodex (Artikel 23a) können Drittstaatsangehörige, die im Grenzgebiet ohne Aufenthaltsrecht aufgegriffen werden, zwar unmittelbar in den Staat überstellt werden, aus dem sie eingereist sind. Das gilt allerdings explizit nicht für Asylsuchende (Artikel 23a, Abs. 1).

Bei Asylsuchenden, die aus anderen EU-Staaten einreisen, muss außerdem eine Zuständigkeitsprüfung nach der "Dublin-III-Verfahren" stattfinden. In diesem Verfahren wird geprüft, ob Deutschland oder ein anderer EU-Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig ist.  ...**

https://mediendienst-integration.de

 

Karl Klammer

Weisungsgebundene können ablehnen wenn sie in der Auffassung sind das es gegen das geltene Recht verstößt.  Der anweisende Bundesinnenminister wird jedoch straffrei höchstens weggelobt.

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RobbyMan

Das sollte schleunigst geändert werden, und jeden Minister und Ministerin in die volle Verantwortung nehmen, und bei solchen Taten schlicht und einfach aus dem Bundestag entfernen, sowie ein Verbot für die nächsten 10 Jahre. Bei Geld- Verschwendung muss der Minister gerade stehen, mit seinem Privatvermögen. Dann passen die Personen da Oben besser auf, und werfen nicht so viel Geld zum Fenster raus, was dann für andere Projekte fehlt.  

Carlos12

Eine hässlische Situation für die Polizisten. Da gibt es in der Bevölkerung, den Wunsch Deutschland zu zu machen und keine Migranten mehr insLand zu lassen, dem die CDU Rechnung tragen will. Und dann gibt es das europäische Asylrecht. Die Polizei wird hier für symbolische Maßnahmen verheizt, denn der reale Effekt ist marginal. Da werden ein paar hundert Zurückweisungen als großer Erfolg propagiert. Wenn die Polizisten im Land an Brennpunkten eingesetzt werden bringt das für die Sicherheit und vor allem für das Sicherheitsgefühl der Menschen mehr.

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draufguckerin

Das europäische Asylrecht ist eine dysfunktionale Fehlkonstruktion und wird so gut wie nirgends befolgt.

Carlos12

Stimmt. 

Sind die Kontrollen an den Grenzen funktionaler ubd Zielführender?

GeMe

Genau so sehe ich das auch. Wenn man nach Deutschland will, ist das kein Problem. Nur Dummköpfe nutzen die kontrollierten Übergänge an den Autobahnen. Wer bis drei zählen kann, kommt über die "Grüne Grenze", denn da wird, wenn überhaupt nur sehr sporadisch kontrolliert.

Koblenz

Wodurch sind denn die Brennpunkte entstanden ? hier beißt sich die Katze wohl .....

sportlexikon

Es gibt auch den Wunsch in Deutschland, dass der FC Bayern nicht erneut Deutscher Meister wird. Trotzdem ist es deswegen für die Schiedsrichter keine hässliche Situation. Es geht nicht um Wünsche, sondern um geltendes Recht. Und wenn das geltende Recht schlecht ist (wie im Falle Israel das Völkerrecht), dann muss man eben die Rechtslage anpassen.

Coachcoach

M.E. machen die Zurückweisenden strafbar. Das Recht auf Asyl ist Grundrecht.

Ein Befehl/eine Anordnung, die dem entgegensteht, darf nicht befolgt werden. Die Diskussion wurde anhand Ausschwitz u. ä. ausführlich, deutlich und tiefgehend geführt.

Dobrindts Anweisung geht in Richtung Polizeistaat: Wehret den Anfängen!

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Feo

Ihre Ausführungen berücksichtigen nicht, dass ein Staat seine Souveränität an seinen Grenzen ausüben muss.Zwar ist die staatliche Souveränität der EU Mitgliedstaaten teilweise an die EU übergegangen. Jedoch lässt sich die staatliche Souveränität der EU Staaten nicht auf null reduzieren!

RobbyMan

Natürlich nicht. Aber einen Befehl mit einer Lüge und Falschbehauptung zu rechtfertigen, was eindeutig gegen Gesetze für das Asylrecht in der EU regelt, da kann ein Minister so nicht agieren. Denn seine an geführte Notlage existiert so nicht, sondern nur in seinem Kopf, der sich leider von der AFD hat anstecken lassen. 

ich1961

//Jedoch lässt sich die staatliche Souveränität der EU Staaten nicht auf null reduzieren!//

Sagt niemand!

Aber das folgende sagt eindeutig, wie es geht (unter dem Punkt:Kann Deutschland Asylsuchende an den Grenzen zurückweisen?):

**Nach dem Schengener Grenzkodex (Artikel 23a) können Drittstaatsangehörige, die im Grenzgebiet ohne Aufenthaltsrecht aufgegriffen werden, zwar unmittelbar in den Staat überstellt werden, aus dem sie eingereist sind. Das gilt allerdings explizit nicht für Asylsuchende (Artikel 23a, Abs. 1).

Bei Asylsuchenden, die aus anderen EU-Staaten einreisen, muss außerdem eine Zuständigkeitsprüfung nach der "Dublin-III-Verfahren" stattfinden. In diesem Verfahren wird geprüft, ob Deutschland oder ein anderer EU-Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig ist.**

https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/abschiebungen…

 

marvin

Das Recht auf Asyl - oder besser: auf einen Antrag, erfolgreich sind sie nämlich selten - wird bereits dadurch gewahrt, dass die Person in die EU eingereist ist. An den EU-Außengrenzen dürfen sie nicht abgewiesen werden. Soweit ich weiß, weisen aber etliche Staaten die Einreise über eine EU-Binnengrenze zurück, weshalb mir nicht ganz klar ist, weshalb jetzt ausgerechnet Deutschland sich nach EU-Recht strafbar machen soll, die anderen aber nicht. Und was das EU-Recht auf der Ebene des ausführenden Polizisten bewirken soll, ist mir völlig schleierhaft - m.E. sind das vorgeschobene "Gründe".

Wir haben einen Notstand: In dieser Diskussion vergisst man nämlich immer die ca. 1,3 Millionen ukrainischen Flüchtlinge, die in Kombination mit den sonstigen Zuwanderern den Wohnungsmarkt und die Sozialsysteme zum Bersten bringen. Dazu die Überschuldung der Kommunen, weil dort der Hauptteil der Kosten landet. Wir müssen uns erst einmal um die Kümmern, die da sind. Das passiert nämlich auch nicht.

Sparer

Das Recht auf Asyl ist deutsches Grundrecht. Da haben Sie natürlich vollkommen recht. Desweiteren gibt es aber auch EU-Regularien, die besagen, dass ein Asylsuchender seinen Asylantrag im EU-Land, das er zuerst betreten hat, stellen muss, und D. daher berechtigt ist, Asylsuchende, die aus einem anderen EU-Land nach D. einreisen wollen, dahin zurückgeschickt werden dürfen. Nichts anderes passiert faktisch gerade an deutschen Grenzen. Das ist nicht widergesetzlich, auch wenn uns das manche einreden wollen.

Nettie

“Machen sich Polizisten strafbar?“

Wenn sie unrechtmäßig erteilte - da weder mit EU-Recht noch Völkerrecht und den universellen Menschenrechten konform - Befehle“ ausführen, ja.

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Grossinquisitor

Welche Straftat wäre das dann? 

Stein des Anstosses

Es ist ja eh absurd, dass Dobrindt sich so für diese Symbolpolitik hergibt.

Den verdienten Ortskräften die zugesagte Aufnahme zu verwehren (wir reden von 500 bis 1000 Personen), den Familiennachzug subsidiär Geschützter abzuschaffen (max. 1000 Personen pro Jahr), die Zurückweisung Asylsuchender scheinbar um die 1000 Personen pro Jahr).

Man arbeitet sich an denjenigen ab, die sich hier am ehesten integrieren würden, nur um Entschlossenheit zu demonstrieren. Eine Schande!

Seebaer1

Hätte mich auch interessiert. Schade, dass Sie keine Antwort bekommen haben...

Nettie

Es geht nicht darum, wie eine (Menschen-)rechtswidrige Tat bezeichnet wird, sondern darum, dass sie illegitim - also strafbar - ist.

ich1961

Im Artikel steht es so;

**"Wenn eine ministerielle Weisung, wenigstens nach gerichtlichen Feststellungen, rechtlich nicht zulässig ist, dann müssen die Beamten freigestellt werden von der persönlichen Verantwortung." Denn im Bundesbeamtengesetz sei geregelt, dass der Beamte für seine Handlung und damit auch für die Zurückweisung eines Asylsuchenden höchstpersönlich verantwortlich sei.**

 

Sparer

Es gibt kein „universelles Menschenrecht“, dass jemandem, der bereits in einem anderen, per se sicheren EU-Land  seinen Asylantrag gestellt hat bzw. hätte stellen müssen, die Einreise nach D. zu gestatten wäre,

Und die EU-Regularien besagen, dass solche Personen in das EU-Land, in dem sie zuerst die EU betreten hatten, zurückgeschickt werden dürfen. Wieso also sollten sich Polizisten also durch die Befolgung dieser Regularien strafbar machen ?

Kessl

Spielt das eigentlich eine Rolle?

Seit Jahrzehnten sehe und lese ich wie Polizeibeamte straffrei mit Dingen davon kommen die ich persönlich als klaren, skrupellosen und eiskalten Mord bezeichnen würde. Und zumindest hier in Baden-Württemberg wurden wir während des zweiten Coronalockdowns von der Polizei zweifelsfrei illegal unserer Freiheit beraubt. Nichts davon hatte Konsequenzen.

Die Polizei ist mit alledem davon gekommen, eine Zurückweisung an der Grenze die noch nicht einmal eine klare Straftet ist und Geflüchtete in Österreich oder Frankreich strandet stellt dagegen eine Nichtigkeit dar.

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ich1961

//Und zumindest hier in Baden-Württemberg wurden wir während des zweiten Coronalockdowns von der Polizei zweifelsfrei illegal unserer Freiheit beraubt.//

Wie denn das?

Haben Sie Anzeige erstattet? Ein Gerichtsurteil erwirkt?

Und das der Bundesinnenminister gegen Gesetze handelt, kann jeder wissen, der sich mit dem Thema befasst hat!

Gerichtsurteil gab es dagegen!

 

Kessl

Gegen wen wollen sie da Anzeige erstatten? Die Polizei bleibt straffrei solange sie "nur Befehle befolgt" und die Politiker die diesen Befehl geben sind ohnehin unantastbar, das haben sie so selber in die Gesetze geschrieben.

Und die einzigen die daran etwas ändern können, die Verfassungsrichter, mit denen gehen die Damen und Herren Politiker schön zum essen.

marvin

Tatsächlich gibt es im Beamtenrecht sogar die PFlicht (!), zu remonstrieren, wenn unethische und widerrechtliche Befehle erteilt werden. Aber wer es macht, bekommt erhebliche Probleme, fliegt raus oder wird zumindest mal auf's Abstellgleis gestellt. 
Die Frage scheint nur noch zu sein, was geneigte politische Kräfte gerne möchten.

Vergleichen Sie mal den Fall des Weimarer Richters, der die Maskenpflicht an Schulen aufhob, mit dem Fall dieses Richters aus einer grünen Ursuppe, der diesen sorgsam konstruierten Asylfall an sich zog. Für Jugend und Sozialrichter ist das sogar angezeigt. Aber wer von beiden soll hier "Rechtsbeugung" begangen haben - und wer nicht?

draufguckerin

Wir befinden den uns leider in einer Übergangsphase, in der die gelebte Realität den vormals aufgestellten dysfunktionalen europäischen Vereinbarungen und Gesetzen widerspricht. 

Die Gesetze müssen der Lebenswirklichkeit angepasst werden. Das sehe ich als Aufgabe der EU an, damit auch die deutsche Politik entsprechend handeln, d.h. Gesetze neu formulieren kann.

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ich1961

Es gab und gibt ganz klare Gesetze - die werden aber von manchen nicht geachtet!

Da muss auch nichts neu formuliert werden!

 

Malefiz

Frage: "Es gab und gibt ganz klare Gesetze - die werden aber von manchen nicht geachtet!"

Wen meinen Sie, ... die werden von manchen nicht geachtet?

Kenn wir denn alle unsere eigenen Gesetze in und auswendig, oder auch Gesetze anderer Länder?

 

TeddyWestside

Es gibt klare Gesetze, aber es gibt dennoch unterschiedliche Auffassungen. 

Außerdem spielt der Ort und die Zuständigkeit eine Rolle. 

Höchstwahrscheinlich ändert sich nichts an dem Urteil und Dobrindt spielt nur auf Zeit. Aber sicher ist das nicht, und ich maß mir da kein Urteil an. 

 

Stein des Anstosses

Es gibt klare Gesetze, aber es gibt dennoch unterschiedliche Auffassungen

Es gibt unterschiedliche Auffassungen darüber, ob man sich an das Gesetz halten muss.

Herr Dobrindt sieht’s lockerer, denn er möchte hier politisch etwas verkaufen 

Paule66

Sie meinen wie die aktuell ca. 260.000 illegal eingereisten Menschen in Deutschland? Die Gesetzeslage ist nicht wirklich klar, wie sie in diesem Land idR nie klar ist. Bei den vielen Ausnahmen und Querveweisen sowie watteweichen Formulierungen, findet ein Rechtsverdreher immer wieder eine Lücke.

Seebaer1

Viele, sehr viele Worte. Was man leider nicht erfährt, ob sich die Polizisten denn nun strafbar machen. Dann hätte man entweder ganz auf den Artikel verzichten sollen oder schreiben müssen, dass diese das bei der derzeitigen Rechtslage natürlich nicht tun.

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Coachcoach

Aber - natürlich tun sie das, natürlich, sicher.