
Ihre Meinung zu Zurückweisungen an Grenzen: Machen sich Polizisten strafbar?
Innenminister Dobrindt will durch Zurückweisungen an der Grenze die Migration eindämmen. Die Gewerkschaft der Polizei befürchtet einen Rechtsbruch. Die Verunsicherung ist groß. Von Julia Cruschwitz, Albrecht Radon und Edgar Lopez.
Das sorgt für Verunsicherung und Ablehnung.
Hoffentlich bei den iligalen Versuchen über sichere drittsaaten einzureisen.
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Illegales Handeln ist scheinbar für Sie akzebtabel, wenn es Ihnen in den Kram passt.
Illegales Handeln ist nur
die Einreise über sichere dritt Staaten.
Ich weiß nicht, welche Versuche Sie meinen.
Wenn ein Drittstaatsangehöriger, ohne Visum und ohne Visafreiheit zu genießen, an einer Kontrollstelle in Deutschland Halt macht und um Zuerkennung internationalen Schutzes ersucht, also einen „Asylantrag“ genannten Antrag stellt, liegt nach deutschem Recht kein illegales Tun vor. Die Einreise im Rechtssinne ist in diesem Fall nach § 13 Abs. 2 AufenthG noch nicht erfolgt, insbesondere liegt keine unerlaubte Einreise vor.
Es ist auch nicht so, dass die Dublin-III-Verordnung verpflichtete, den Antrag im Mitgliedstaat der ersten Einreise einzureichen, das wird zwar oft behauptet, ist aber falsch. Davon kann man sich durch Blick in die Nachfolge-Verordnung 2024/1351 leicht überzeugen. Art. 17 Abs. 1 dieser Verordnung spricht nämlich solche neue Verpflichtung aus. In Anhang II steht eine Entsprechungstabelle, aus der hervorgeht, dass die Dublin-III-Verordnung keine entsprechende Verpflichtung kennt, nicht einmal eine „entsprechende“.
Ich glaube nicht, daß Sie wissen um was es eigentlich geht! Es geht um unsere demokratischen Gesetze und dem Grund Gesetz ob und wie Sie anwendbar sind. Die Gewerkschaft der Polizei befürchtet mit Recht nicht nur einen Rechtsbruch, sondern einer Konfrontation ausgesetzt die die Regierung auf sie abwälzt!
, daß Sie wissen um was es eigentlich geht!
Natürlich weiß ich das. Schengen, Dublin und 16a sidn die Grundpfeiler unsers Rechtstaat. Und wollte mir wirklich mal etwas unklar sein kan sich Sie ja persönlich Fragen
Die Grundpfeiler unseres Rechtsstaates sind unser Grundgesetz und die Demokratie, Judikative, Legislative und Exekutive. Schengen, Dublin und 16a sind nur Ergänzungen wo sich viele Länder daran angeschlossen haben!
daran angeschlossen haben!
Und dei iligale Migration wirksam verhindern. Dänemark, Ungarn zeigen wie man des zu Schutz der demokratie richtig gut machen muss.
Zum 97. Mal: Dänemark hat bestimmte Regelungen bei seinem Beitritt ausgeschlossen. Ungarn handelt rechtswidrig.
>> Schengen, Dublin und 16a sidn die Grundpfeiler unsers Rechtstaat
Ähh, wenn ein Vorgesetzter einen illegalen Befehl erteilt und ein Beamter befolgt diesen Befehl dann, macht dieser Beamte sich strafbar. DAS ist ebenfalls ein "Grundpfeiler unseres Rechtsstaats". -.-
Lesen Sie mal einen der sachlich fundierten Kommentare von "Alles für die Katz", der Ihnen auch diesmal wieder geantwortet hat. Versuchen Sie ihn zu verstehen und lassen Sie Ihre wahrheitswidrigen Aussagen.
Es geht um die Überforderung Deutschland in allen Zuwanderungsfragen. Es geht um Gesetze, die den Menschen inndiesem Land nicht nützen und es geht um einen Richter, der Mitglied der Grünen ist und laut Geschäftsverteilungsplan des Berliner Gerichts an sich für diesen Fall gar nicht zuständig war. Darum geht es hier!
Das sorgt für Verunsicherung und Ablehnung.
Hoffentlich bei den iligalen Versuchen über sichere drittsaaten einzureisen.
Nein! Bitte den Artikel lesen.
Es sorgt nicht für Verunsicherung bei denjenigen, die bei uns Asyl beantragen wollen, sondern bei den Polizeibeamt:innen an den Grenzen, die die Antrag Stellenden - offensichtlich rechtswidrig - abweisen sollen.
Als Minister wird sich Dobrindt locker rausreden können, siehe „Ausländer-Maut“ und Andy Scheuer.