
Ihre Meinung zu Union sieht "Inszenierung" von Pro Asyl bei Urteil zu Zurückweisungen
Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze sind rechtswidrig - so das Urteil eines Berliner Gerichts. Die Union wirft nun Pro Asyl vor, die Entscheidung provoziert zu haben. Die Hilfsorganisation weist die Vorwürfe zurück.
Wir alle kennen nicht den genauen Sachverhalt, Deshalb möchte ich mir auch kein Urteil anmaßen. Wenn aber Dokumente gefälscht worden sein oder der Rat erteilt wurde Dokumente wegzuwerfen, um einen illegalen Zugang zu ermöglichen, dann wäre dies völlig inakzeptabel und im Übrigen auch strafrechtlich relevant. Immerhin ist es mittlerweile ja Usus geworden, an der Grenze einfach nur den Zugangscode "Asyl" zu verwenden, um nach Deutschland eingelassen zu werden. So kann das AsylR nicht funktionieren...
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Ob zu Recht Asyl begehrt wird, soll Ihrer Ansicht nach wer beurteilen? Der einzelne Grenzbeamte oder vielleicht doch lieber ein Gericht?
Verwaltungshandeln wird in letzter Konsequenz selbstverständlich durch ein Gericht überprüft. In vorliegenden Fällen geht es jedoch darum, ob eine Zurückweisung an der deutschen Grenze nach europäischem Recht zulässig ist. Dafür gibt es eine klare rechtliche Vorgabe. Wer aus einem sicheren Drittstaat zu uns kommt, hat keinen Anspruch.
>> Wer aus einem sicheren Drittstaat zu uns kommt, hat keinen Anspruch.
Jau. Was aber gerne durch ein Gericht bzw. durch ein ordentliches Prüfverfahren der zuständigen Behörde festzustellen ist und eben nicht durch "Daumen rechts/Daumen links" an der Grenze.
Da haben sie recht.
Bislang sind das unbewiesene Behauptungen von Leuten, deren Aussagen sehr nach Verleumdung klingen.
Lassen Sie sich nicht vor deren populistischen Karren spannen.
>> Immerhin ist es mittlerweile ja Usus geworden, an der Grenze einfach nur den Zugangscode "Asyl" zu verwenden, um nach Deutschland eingelassen zu werden.
Belege? Nachweise? Fakten zu dieser pauschalisierenden Behauptung?
Nachweislich haben diese 3 Personen zweimal eine einreise Versucht. Erst mit dem Zugangscode "Asyl" durften sie bleiben. Aber sie haben sicherlich Belege? Nachweise? Fakten das dies nicht so ist.
Eine Person möchtein Deutschland Asyl haben. Dann muss sie das sagen.
Entweder, wenn sie an die Grenze kommt. Oder wenn sie schon im Land ist.
https://www.bundestag.de/resource/blob/452124/290203b55940e22ca43e13cd6…
Das bedeutet, dass Personen schon vorher einen Deutschkursus online belegen sollten..
Zunächst ist das "Asyl" noch kein offizieller Asylantrag.
Das "Einlassen" bedeutet auch nicht, dass der Person das ganze Land geöffnet wird, sondern sie kommt in Verwahrung