Deutsche Bundespolizisten kontrollieren ein Fahrzeug an der Grenze zwischen Kreuzlingen in der Schweiz und Konstanz in Deutschland.

Ihre Meinung zu Warum die Zurückweisungen von Asylsuchenden rechtswidrig sind

Vor knapp vier Wochen hat Innenminister Dobrindt verschärfte Grenzkontrollen und die Zurückweisung Asylsuchender angeordnet. Doch die Maßnahme ist laut Verwaltungsgericht Berlin rechtswidrig. Von Claudia Kornmeier und Philipp Eckstein.

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156 Kommentare

Kommentare

Seebaer1

Im hierzu erwartenden Jubel über das Gerichtsurteil sollte niemand vergessen, dass die übergroße Mehrheit der Bürger dieses Landes mit der neuen Praxis sehr wohl einverstanden war. 

Leser_Home

Was hier manchmal als Recht gesprochen wird, erscheint für viele nicht nachvollziehbar bzw. nicht gerecht. Definitiv dürfte solch ein Urteil Wasser auf den Mühlen der AfD sein. Und was aus sonstigen Asylangelegenheiten wird, wenn die angeblich Asylsuchenden erst mal in DEU sind, ist doch hinreichend bekannt. Recht und Gerechtigkeit stellt sich der Michel in DEU anders vor. Wird interessant, wie es jetzt weiter geht. Zufrieden dürfte die Mehrheit der DEU sicherlich nicht sein.

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Sharky_ffm

Also, ich bin zufrieden. Und die Mehrheit sicher auch.

Weil wir keine rechten Deppen wollen, sondern einen funktionierenden Rechtsstaat.

 

Grossinquisitor

Die Dublin-Regeln funktionieren aber nicht. Das Verwaltungsgericht kann leider nur das BAMF verpflichten, nicht aber die Asylbehörden der anderen Länder. Mit dieser Situation ist die Mehrheit ganz sicher nicht zufrieden.

Questia

@Inqui 18:41

| "Die Dublin-Regeln funktionieren aber nicht." |

Genau. Dann aber als Lösung so tun, als gäbe es sie nicht, empfinde ich als nahezu kindisch und nicht als etwas, was ich von einer kompetent und seriös arbeitenden Regierung erwarte.

Wenn Regeln nicht funktionieren, dann muss man die schwierige Aufgabe angehen, diese Regeln so zu gestalten, dass sie funktionieren - und zwar mit und für alle(n), die sie umsetzen sollen und die sie betreffen.

Wer erwartet, Politik wäre ein Zuckerschlecken, sollte seine Entscheidung überdenken.

Sharky_ffm

Wie immer können einige nicht richtig Denken.

Ich stimme zu das einige Leute nicht mit der Situation zufrieden sind, dass Asylsuchende "bis nach Deutschland kommen".

Aber dies hat nichts damit zu tun, ob:
a) Dass ein deutsches Gericht keine ausländische Behörde zu etwas verpflichten kann.
b) Die Mehrheit der in Deutschland lebenden Menschen ist zufrieden mit den rechtsstaatlichen Entscheidungen unserer Gerichte.

Alles andere ist halt wieder nur die rechte Propaganda, um einen Keil in die Gesellschaft zu treiben.

Auch wenn es von einigen Parteien gerne dargestellt wird. Die Mehrheit in Deutschland ist tolerant und mag keine rechten.

 

Grossinquisitor

In dem Beschluss steht aber auch, dass die Asylsuchenden nicht nach Deutschland einreisen dürfen, weil sie keinen Anspruch darauf haben. Deutschland muss aber das Verwaltungsverfahren durchführen. 

falsa demonstratio

"In dem Beschluss steht aber auch, dass die Asylsuchenden nicht nach Deutschland einreisen dürfen, weil sie keinen Anspruch darauf haben. Deutschland muss aber das Verwaltungsverfahren durchführen. "

Das Verwaltungsverfahren ist im Zuständigkeitsdbereich der Bundespolizei durchzuführen. Der endet an der deutschen Grenze.

ich1961

Vorstellungern von Wählern entsprechen nunmal nicht unbedingt den    rechtlichen Gegebenheiten !

Seebaer1

Ganz wichtig. Zurückweisungen direkt an der Grenze sind von dem Urteil überhaupt nicht betroffen. Im vorliegenden Fall hatten es die Somalier schon bis zum nächsten Bahnhof geschafft. Und genau daran muss demnach gearbeitet werden.

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Sharky_ffm

Die "Grenzstation" gilt als Hoheitsgebiet des jeweiligen Staates.

ein Lebowski

Scheint mir wieder so ein typisch deutsches Urteil zu sein, an den Grenzen darfst du zurückweisen, aber paar Meter weiter wieder nicht, verstehe wer will.

ich1961

Wunschdenken?

So steht es im Artikel!

**Das Verwaltungsgericht Berlin hat in gleich mehreren Eilverfahren entschieden, dass Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze rechtswidrig sind. Die Beschlüsse "sind unanfechtbar", teilt das Gericht mit und stellt zudem klar, die rechtliche Begründung des Bundesinnenministeriums für die verschärften Maßnahmen sei nicht ausreichend. Die Entscheidung ist rechtskräftig.**

 

Seebaer1

Und Sie glauben wirklich, dass die Kontrollen jetzt einfach so wieder eingestellt werde? Einen größeren Gefallen kann man der AfD doch gar nicht tun. Aber das muss es uns dann wohl Wert sein.

Sternenkind

Drei Somalier klagten .. in den USA undenkbar. 

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franxinatra

Flüchten Sie doch nach da - ach, das geht ja auch nicht mehr...

 

YVH

Stimmt. Die Trump-Regierung lässt jetzt Flüchtlinge aus Afrika direkt mit dem Flugzeug einreisen.

Questia

Darf ich korrigieren? Sogenannte "Flüchtlinge".

https://www.dw.com/de/wei%C3%9Fe-s%C3%BCdafrikaner-wollen-gar-nicht-in-…

https://www.dw.com/de/suedafrika-usa-fluechtlinge-donald-trump-v2/a-725…

Leider werden heutzutage Lügen so einfach verbreitet und geglaubt - weil sie einfache Lösungen versprechen und zum Wahlsieg beitragen.

Dass diese versprochenen einfachen Lösungen nicht durchführbar sind, wird ein Bumerang für die Glaubwürdigkeit sein.

Gutes Regieren ist eben nicht das Falten eines Papierfliegers, sondern das Bohren dicker Bretter.

 

ich1961

Traurig genug, das die USA kein Rechtsstaat mehr sind!

Dr.Pruegelpeitsch

Das Urteil ist in sich schlüssig! Aber dem Bürger wird wieder einmal eine Frage nicht beantwortet! Wie kommen Somalier nach Polen, wenn sie keinen Aufenthaltstitel dort haben? Kann also jeder so nach Europa kommen und direkt bis D durchreisen? Wenn ja: warum hat die EU dann überhaupt eine Außengrenze?

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Sternenkind

Wie kommen Somalier nach Polen, wenn sie keinen Aufenthaltstitel dort haben? Kann also jeder so nach Europa kommen und direkt bis D durchreisen?… Werden nach D durchgeschleust 

Sharky_ffm

Was hat Ihre Frage mit dem Urteil zu tun?

Es mag so sein, dass sich Länder nicht an die EU-Regeln (Dubliner Abkommen) halten.
Daraus resultiert aber nicht das Recht, sich selbst über die eigenen Gesetze hinwegzusetzen.

 

Sharky_ffm

Ich würde mir wünschen, dass ein (Bundes)Minister angeklagt und verurteilt werden kann, wenn er vorsätzlich gegen geltendes Recht verstößt.

Der Vorsatz ist ja auch hier dadurch belegt, dass im Vorfeld mehrere Rechtsgelehrte sagten, dass dieses Vorgehen gegen EU-Recht verstoße.

Es kann und darf nicht sein, dass Minister "Immunität" genießen, wenn Sie mit Vorsatz eine Handlung begehen, die gegen geltendes Recht verstößt.

 

 

sportlexikon

Ich verstehe die Frage nicht. Zurückweisungen von Asylsuchenden sind selbstverständlich rechtswidrig, Warum wird so etwas überhaupt diskutiert. Ähnlich klar sollte man mit der Ausweisung von Antisemiten umgehen, auch wenn das dann an deutschen Grenzen ein ziemliches Gewusel wird.

Seebaer1

Und welcher Partei werde derartige Urteile nun Vorteile bescheren? Den Grünen?

zöpfchen

Dann müssen wir die Gesetze halt ändern. Ich möchte diese Somalier nicht in meinem Land haben. 

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morigk

Da bin ich ganz Ihrer Meinung.

Dr.Pruegelpeitsch

Dafür gibt es aber keine demokratischen Mehrheiten im Bundestag! Aber dennoch ist der Punkt wichtig! Die Mehrheit im Land wünscht weniger Einwanderung! Und die Frage muss man schon stellen dürfen: wenn eine geltende Rechtslage die Nerven der Bürger so überstrapaziert, dass sogar demokratiefeindliche Parteien gewählt werden, da vermeintlich das kleinere Übel, was bleibt dann am Ende von all der „Menschenfreundlichkeit“, sollten Rechtsradikale die Oberhand gewinnen? Oder anders: sägen wir am eigen Ast, auf dem wir sitzen?

ich1961

Wie wäre es mit Anerkennung der Gesetze?

EU Recht geht oft vor deutschem Recht - das würde den Dexit erfordern - wollen Sie das?

 

Dr.Pruegelpeitsch

Ich glaube, Sie verkennen die Situation: es geht nicht darum, was ich möchte! Es geht darum, was die Mehrheit eventuell bereit wäre zu tun, um dieses Problem zu beheben! Die Umfragen sind doch da! Nehmen Sie die nicht zur Kenntnis? Dann sind Sie undemokratischer als die, die Wählen gehen und der AfD Aufwind verleihen! Ist das wirklich so schwer, sich ernsthaft auch mal Sorgen nur um das Land selber, ohne ständig die ganze Welt mit einbinden zu müssen? Sehen Sie lieber die Demokratie und damit am Ende auch die Weltoffenheit des Landes am Boden, nur damit in diesem Moment noch mehr vermeintlich unberechtigte Asylbewerber im Land sind? Wieso setzen Sie sich nicht einmal ganz ehrlich mit eben dieser Frage nach der Zukunft auseinander?

Montag

"Aber dennoch ist der Punkt wichtig! Die Mehrheit im Land wünscht weniger Einwanderung!"

Angesichts des demografischen Wandels (Babyboomer gehen in Rente) ist das recht kurzsichtig.

(Schon jetzt ist vielerorts Personal knapp. Ohne Zuwanderung wird es immer knapper. Und irgendwann macht der oder die Letzte das Licht aus.)

AbseitsDesMainstreams

Wer bestimmt eigentlich, wer nach Deutschland einreisen darf? Jeder Migrant weltweit darf sich das frei aussuchen, ob er nach Deutschland einreisen möchte?

ich1961

Was haben Sie denn gegen Somalier?

Das hört sich verdächtig nach Rassismus an!

 

zöpfchen

Das ist ein Totschlag-Argument. Wenn man illegale, unerwünschte Einwanderer nicht im Land haben möchte, muss man sich als rassist bezeichnen lassen. 

Grossinquisitor

Das Verwaltungsgericht hat den Antrag der Asylsuchenden nur insoweit entsprochen, dass ihnen Zugang zum Dublin-Verfahren in Deutschland gewährt wird. Die Einreise nach Deutschland lehnte das Gericht aber ab. Ein Anspruch darauf bestehe nicht. Vielleicht kann die Bundesregierung aus dieser Aussage noch etwas machen.

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Alles für die Katz

Das Gericht spielt, denke ich, auf Art. 43 der Verfahrensrichtlinie 2013/32/EU an.

Es dürfen Transitzonen errichtet und dort die Dublin-Verfahren durchgeführt werden, allerdings muss innerhalb von 4 Wochen eine Entscheidung eingehen, andernfalls ist die Einreise zu gestatten.

Darauf hatte Innenminister de Maizière beispielsweise schon am 13. Dezember 2017 hingewiesen:

https://dserver.bundestag.de/btp/19/19005.pdf#P.333 (Seite 333 links oben).

Was auch möglich wäre, sofern die Nachbarn zustimmen, ist die Einführung von vorgelagerten Kontrollen auf dem Hoheitsgebiet des Nachbarn. In diesem Fall erlaubt Art. 20 Abs. 4 der Dublin-III-Verordnung 604/2013/EU die „Zurückweisung“.

Das hatte beispielsweise Innenminister Seehofer angestrebt, aber Polen spielte nicht mit.

Transitzonen, vorgelagerte Kontrollen, erlaubt? Praktisch geeignet? 

Darüber hätte eigentlich seit 10 Jahren streiten müssen, wem eine Verminderung der Antragszahlen am Herzen lag.

Feo

Als Beobachter kann ich mir nicht vorstellen, dass diese gerichtliche Entscheidung wohlwollend vom Wahlvolk bzw von CDU CSU angenommen wird. Erschwert dieses doch die Migrationsdebatte, einen Konsens zu finden. Vielmehr erweckt die Entscheidung den Eindruck, dass Andere zB in Brüssel, aber nicht mehr das Wahlvolk selbst einen Einfluss auf die inländische Politik ausübt. Das dürfte die Unzufriedenheit der Menschen in Deutschland nicht besänftigen.

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Grossinquisitor

Ja, das ist leider das große Unbehagen, das ein Teil der Bevölkerung in allen europäischen Ländern verspürt und das zu solchen Wahlergebnissen wie gestern in Polen führt.

watchcat

Ich weise gerne darauf hin, aber aus irgendwelchen Gründen ist es hier eine sehr unbeliebte Meinung:

Wenn eine Agenda von weit oben entgegen wachsender Skepsis der Bürger als "alternativlos" verkauft wird, darf man sich nicht wundern, wenn Parteien, die Alternativen versprechen, einen kometenhaften Aufstieg feiern.

Persönlich halte ich das für sehr gefährlich. Wenn die Bürger sich ungehört fühlen, verschaffen sie sich irgendwie Gehör, meist auf sehr hässliche Art und Weise.

ich1961

Deutschland ist - wem auch immer sei Dank - ein Rechtsstaat und der funktioniert auch!

Es kann nicht sein, das sich da ein Minister über Recht und Gesetz stellt - oder eine Partei und deren Wähler!

 

watchcat

Da bin ich ganz bei Ihnen.

Ich finde den Gesetzesbruch von Oben äußerst bedenklich, egal von wo er kommt. 

Das war besonders während Covid ein Problem, als Ungeimpfte als Bürger zweiter Klasse behandelt wurden, Impfzwang ernsthaft diskutiert wurde, und gegen Dis-Mis-und Malinformstion vorgegangen wurde, statt die Meinungsfreiheit zu schützen.

 

ich1961

Sie sind also für die Abschaffung von Recht und Gesetz?

Selbst dann gibt es noch Menschenrechte - und die sind universell.

Das wird möglicher Weise auch noch der "beste Presi ever" zu spüren bekommen.

 

watchcat

Meinen Sie die allgemeine Erklärung der Menschenrechte?

"Artikel 19 (Meinungs- und Informationsfreiheit)

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten."

YVH

Soweit ich mich erinnere, hat die Ampel-Regierung genau das vorhergesagt. Die aktuelle Bundesregierung hat damit bewusst Gesetze gebrochen.

Ein erheblicher Glaubwürdigkeitsverlust des Innenministers.

morigk

Das Gerichtsurteil ist ein Schlag ins Gesicht der Gesellschaft und ein Freibrief fur illegale Einwanderung in unsere Systeme und eine Aushöhlung des europäischen rechts. Man muss sich fragen, wer da in Berlin entschieden hat.

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ich1961

Ich finde solche Aussagen sind ein Schlag ins Gesicht der Gerichte und der Demokratie!

Alles für die Katz

Das Urteil ist nicht überraschend. 

Herr Krings von der Union behauptet allerdings, dass diese Entscheidung „keine allgemeine Wirkung entfalten“ könne (Welt).

Schauen wir mal. 

Interessanter finde ich einen anderen Aspekt.

Seit 10 Jahren suggerieren manche Debattenteilnehmer, vor 2015 wären solche Zurückweisungen bei Einführung von Personenkontrollen, z. B. anlässlich eines politischen Gipfels oder eines Fußballspiels, vorgenommen worden.

Was sagen diese Debattenteilnehmer nun? 

Kamen damals, etwa 2015, als anlässlich des Gipfels auf Schloss Elmau kontrolliert wurde, das war Wochen vor September 2015, keine Antragsteller? Haben diese damals nicht geklagt? 

Nein, die Erzählung stimmt einfach nicht. Solche Zurückweisungen wurden in vergleichbaren Fällen schon seit 1995 nicht mehr vorgenommen. 

Merkel hatte vor 10 Jahren schlicht am Umgang mit Antragstellern rechtlich nichts geändert, was das Kommen (fällt nicht in Deutschlands Kompetenz) und die Einreise betrifft. 

franxinatra

Ich bin kein Jurist, aber diese Urteilsfindung war absehbar; genau so wie die Überlastung der Bundespolizei, die nur von deren Präsident nicht wahr genommen wird.

Nach dem Maut-Debakel nun das: nie weider darf ein CSU-Politiker Minister werden; aber nur meine persönliche Meinung. Schon Seehofer hat die Grenzüberwachung vergeigt...

RoyalTramp

Das konkrete Problem im vorgelagerten Fall ist doch, dass die Somalier bereits an einem deutschen Bahnhof angekommen waren, als man sie aufgegriffen hatte. Sprich: Die Rückweisung erfolgte demnach nicht mehr am Grenzübergang, was noch zulässig gewesen wäre. Ergo müsste man in Zukunft auch die Züge besser kontrollieren, was aber angesichts der dünnen Personaldecke bei der Bundespolizei absolut utopisch ist.

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BotschafterSarek

Da bin ich mir nicht sicher. Wenn die Tagesschau-Berichterstattung korrekt ist, dann ist eine Zurückweisung "von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet rechtswidrig". Und soweit ich weiß, stehen sämliche Grenzkontrollstationen auf deutschem Boden. 

ich1961

Haben Sie vor, den Artikel noch zu lesen?

Oder wollen Sie die Entscheidung lieber raten?

**Das Verwaltungsgericht Berlin hat in gleich mehreren Eilverfahren entschieden, dass Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze rechtswidrig sind. Die Beschlüsse "sind unanfechtbar", teilt das Gericht mit und stellt zudem klar, die rechtliche Begründung des Bundesinnenministeriums für die verschärften Maßnahmen sei nicht ausreichend. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Geklagt hatten zwei Männer und eine Frau aus Somalia. Sie waren mit dem Zug am 9. Mai aus Polen eingereist und von der Bundespolizei am Bahnhof Frankfurt (Oder) kontrolliert worden. Dort äußerten sie ihr Asylgesuch, wurden aber dennoch nach Polen zurückgewiesen. Das war rechtswidrig, stellt das Gericht fest.**

 

ich1961

Das ist in dem Moment egal, wo es Gesetze gibt, die dagegeen sprechen!

Wem auch immer sei dank, ist D. ein Rechtsstaat - auch wenn mancher schon den Abgesang darauf einstudiert hat!

 

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Seebaer1

Natürlich ist das so. Aber der gemeine Wähler sieht das ja vielleicht anders. Ist das dann ein Kollateralschaden des Rechtsstaates?

Sternenkind

Bei der Einreise aus einem sicheren Drittstaat ist eine Anerkennung der Asylberechtigung ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn eine Rückführung in diesen Drittstaat nicht möglich ist, etwa weil dieser mangels entsprechender Angaben der Asylantragstellenden nicht konkret bekannt ist. Als sichere Drittstaaten bestimmt das Asylgesetz die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Norwegen und die Schweiz.

Quelle: BAMF

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ich1961

Lesen Sie den Artikel.

Alles für die Katz

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ein Asylantrag zwar „Asylantrag“ heißt, aber dem Wortsinne keiner ist.

Mit einem Asylantrag wird nach § 13 Abs. 2 AsylG die Zuerkennung internationalen Schutzes beantragt. 

Die Drittstaatenregelung, die Sie zitieren, greift hier nicht, sie bezieht sich nur auf Anträge auf Anerkennung einer Asylberechtigung nach Art. 16a Abs. 1 GG.

Anträge auf Anerkennung einer Asylberechtigung nach Art. 16a Abs. 1 GG können, müssen aber nicht mit dem „Asylantrag“ genannten Antrag gestellt werden. 

Eine Ablehnung eines gegebenenfalls gestellten Antrags auf Anerkennung einer Asylberechtigung führt daher noch nicht zur Ablehnung des Asylantrags.

Sie können einschlägigen Seiten des BaMF entnehmen, dass genau 5 stattgebende Entscheidungen über einen Asylantrag möglich sind, das ist so wie bei einem Antrag auf Zuerkennung eines Pflegegrads. 

Pflegegrad 3 entspricht zum Beispiel „Schutzgrad 3“, das ist der subsidiäre Schutz nach EU-Recht.

nie wieder spd

„Das Gericht entschied aber auch: Die Migranten können nicht verlangen, weiter ins Landesinnere zu reisen. Es ist auch möglich, das Dublin-Verfahren an der Grenze oder in der Nähe der Grenze durchzuführen.“

Schreibt die Blödzeitung dazu.

Also müssen nun direkt an den Grenzen große Asylzentren aufgebaut werden. Wie will Dobrindt das bezahlen? 
Ist Herr Dobrindt denn heute Abend bei Maischberger um Stellung zu beziehen?
 

pasmal

Mein Verständnis zu diesem Urteil und mag es jetzt auch noch so gut erklärt werden,  geht gegen Null. Alle hier ankommenden "Asylsuchende" kommen, wenn sie dann an unseren deutschen Grenzen stehen, aus sicheren Drittstaaten. Damit sind doch diese "überweisenden" Staaten nach EU-Abmachungen gezwungen, diesen "Asylanten zunächst ihr Recht auf Asyl zu prüfen und dieses dann gegebenenfalls zu gewähren, aber nicht nach Deutschland weiter zu schieben. Für mich unterstützt das nun gesprochene Urteil (im Namen des Volkes) das Unrecht, den Vertragsbruch dieser Drittstaaten. Damit stellt sich für mich ein weiteres Mal die Frage, in wie weit unsere angeblich unabhängige Judikative noch als das jeder Mann/Frau gleich geschuldetes System in unserer Gewaltenteilung gilt, weil hier mittlerweile bestimmten Parteien angehängte eigene politische Meinungen von Richtern als Begründung Anwendung findet.

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BotschafterSarek

In einem StarTrek-Film kam der Präsident der Föderation der Planeten zu der weisen Erkenntnis "Dieser Präsident steht nicht über den Gesetzen". 

Es ist auch an der Zeit, dass die Herren Merz und Dobrindt diese Lektion nun lernen. 

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ich1961

Mir fallen da durchaus noch andere Figuren ein!

pasmal

Ich würde mich nicht wundern, wenn eines Tages das als rechtswidrig erklärt wird, mit dem man das zur Zeit Rechtswidrige als rechtswidrig erklärt. 

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Montag

Auch wenn die Rechtsgrundlage dieses Urteils irgendwann als rechtswidrig erklärt wird ...

Die Stimmung im Lande, die Migration ablehnt, ist grob kontraproduktiv. 

Angesichts des demografischen Wandels brauchen wir Zuwanderung, damit auch in 10 Jahren noch ausreichend Arbeitskräfte da sind, die den Laden am Laufen halten, z.B. als Pflegekraft, als Busfahrer oder als Handwerker.

Übersicht (beispielsweise): https://www.bpb.de/themen/wirtschaft/zahlenbitte/552872/2-wie-viel-zuwa…

ich1961

Sie könnten Recht haben - wenn die A.. mal regieren sollte, ist das vorprogrammiert.

 

Gassi

Er lernt nichts dazu: Nach der juristischen Niederlage bei der Maut jetzt also das Debakel mit den Zurückweisungen. Da hat ihn jeder davor gewarnt! Jetzt steht er da wie ein Schuljunge ...

Montag

Angesichts des demografischen Wandels (Babyboomer gehen in den wohlverdienten Ruhestand) brauchen wir mehr Zuwanderung. (Nicht weniger.)

Schon jetzt herrscht vielerorts Personalmangel. 
Und dieser wird sich verschärfen, wenn wir nicht endlich entschieden gegensteuern.

Mein Vorschlag wäre:
=> Wir unterscheiden Flucht (Asyl) von "Migration aus anderen Gründen".
=> Wir werben aktiv arbeitswillige Personen an. (Internet-Platform. Punktesystem, bei dem auch Beruf und Sprachkenntnisse beitragen.)
=> Wer sich qualifiziert, bekommt sofort (oder innerhalb weniger Tage) ein "Arbeitsvisum unter Vorbehalt" für 6 Monate oder für 1 Jahr. Für Personen, die ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft verdienen können, kann das Visum immer wieder verlängert werden.
=> "Vorbehalt" heißt: das Visum ist an die Berufstätigkeit gekoppelt. Für Menschen, die kriminell werden, oder anderweitig nicht bereit sind, sich zu integrieren, kann das Visum leicht widerrufen werden.

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Sparer

Der Personalmangel ist auch zT gerade durch die starke Zuwanderung der vergangenen Jahre verursacht. Neue Einwohner müssen schließlich auch adäquat versorgt werden.

Schneeflocke ❄️

Das Bundesinnenministerium hat auf eine Anfrage bislang nicht reagiert.

 

Spannend der Cliffhänger...

Sparer

Was zu erwarten war. Was jetzt geschehen muss, ist eine Änderung der einschlägigen deutschen Gesetze, um die Zurückweisungen (die logisch richtig sind!) juristisch abzusichern.

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ich1961

Eine "Änderung der deutschen Gesetze reicht aber nicht!

**Deutschland sei im Rahmen der sogenannten Dublin-Verordnung der Europäischen Union dazu verpflichtet, bei Asylgesuchen, die hierzulande gestellt werden, das vorgesehene Verfahren einzuhalten. Und das sieht vor, dass zunächst in Deutschland geprüft wird, welches Land für das Asylverfahren zuständig ist. Dieses Dublin-Verfahren hätte in Deutschland durchgeführt werden müssen, teilt das Gericht mit.**

 

Alles für die Katz

Einschlägig ist EU-Recht. 

Das ehemals großzügige nationale Asylrecht ist schon vor über 30 Jahren praktisch abgeschafft worden. Allerdings mit dem Zusatz (Art. 16a Abs. 5 GG), dass gegebenenfalls günstigeres Recht für Antragsteller, das EU-Verträgen geschuldet ist, vorgeht. Deshalb durften schon vor 30 Jahren teilweise keine Zurückweisungen vorgenommen werden.

Inzwischen ist das Asylrecht vergemeinschaftet worden (Art. 78 AEUV). Nach Art. 23 Abs. 1 GG sind die EU-rechtlichen Bestimmungen zu achten. 

Auf der anderen Seite sind die EU-rechtlichen Bestimmungen gerade verschärft worden. Die neue Zuständigkeitsverordnung (EU) 2024/1351 verpflichtet z. B. in Art. 17 Abs. 1 Antragsteller grundsätzlich zur Antragstellung im Mitgliedstaat der ersten Einreise. Das wird ab Juli nächsten Jahres gelten. Bisher gab es diese Pflicht nicht.

Ob es einen Unterschied macht, weiß ich nicht.

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Mauersegler

Das war von vornherein klar und wurde hier wieder und wieder thematisiert.

Sparer

Wenn Dobrindt mit den Zurückweisungen scheitern sollte, ist es vorstellbar, dass das deutsche Projekt „weitreichender Sozialstaat“ an einer Überlastung der Sozialkassen scheitert. Es sei denn, es würde ein entsprechendes, schuldenfinanziertes „Sondervermögen“ aufgelegt.

gman

Keine Einreise

Man muss sich an Gesetze halten und man kann diese auch exakt einhalten.

Das Verwaltungsgericht hat das nicht umsonst so festgestellt und darauf hingewiesen:

"Die Antragsteller könnten allerdings nicht verlangen, über den
Grenzübertritt hinaus in das Bundesgebiet einzureisen. Denn nach der
Dublin-Verordnung sei es möglich, das Dublin-Verfahren an der Grenze
oder im grenznahen Bereich durchzuführen, ohne dass damit
zwangsläufig eine Einreisegestattung verbunden sein müsse."

zzp

Habe ich vor 4 Wochen schon gesagt, und die Geldstrafe wird auch noch kommen.

Nachfragerin

Abweisungen sind verfassungswidrig

"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." (Artikel 3 Abs. 1 GG)

... außer sie haben keinen deutschen Pass. Dann werden Menschen zur Bedrohung erklärt, die man mit allen Mitteln bekämpfen darf.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist zu begrüßen, wird aber an unserer Grundeinstellung wenig ändern.