
Ihre Meinung zu Grenzkontrollen laut GdP "nur noch einige Wochen" machbar
Die verschärften Grenzkontrollen der Bundesregierung lassen sich laut der Polizeigewerkschaft GdP nicht auf Dauer durchhalten. Die Union zeigt sich zufrieden mit den bisherigen Ergebnissen - doch Kritik kommt auch vom Koalitionspartner SPD.
Dann muss der Gesetzgeber eben dafür Sorge tragen, dass eine entsprechende Kontrolle möglich ist oder schnellstmöglich wird. Notfalls müssen Gesetze geändert oder angepasst werden.
Und eines ist auch klar: man wird Geld in die Hand nehmen müssen um die innere- und äußere Sicherheit auch zukünftig gewährleisten zu können …
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Geld macht kein Personal. Zumindest nicht kurzfristig.
Der Gesetzgeber wird hier mit Gesetzen kaum weiterkommen, es sei denn, er führt für Beamte eine 60-Stunden-Woche ein.
//Dann muss der Gesetzgeber eben dafür Sorge tragen, dass eine entsprechende Kontrolle möglich ist oder schnellstmöglich wird. Notfalls müssen Gesetze geändert oder angepasst werden.//
Nur, wenn jemand der Meinung ist, das es nötig ist - ich bin nicht der Meinung.
Ansonsten hätte die Gesetzänderung doch bitte vor der Aktion stattfinden sollen.
Es kann nicht sein, das D. sich nicht an Recht und Gesetze hält!
https://verfassungsblog.de/zuruckweisung-grenze-kontrolle-dobrindt/
https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=4647561
Zurückweisungen an den Grenzen sind nach dem EuGH für Menschenrechte durchaus möglich. Siehe dazu:
Daniel Thym, Migrationsrechtler an der Universität Konstanz, sieht für Binnenländer wie Deutschland einen gewissen Spielraum für Zurückweisungen … Der elementare Grundsatz des Flüchtlingsrechts ist das Verbot des refoulement, also der Zurückweisung in Länder, in denen den Betroffenen Verfolgung droht. Dieses Verbot werde aber nicht verletzt, wenn deutsche Zurückweisung an der prinzipiellen Sicherheit des Asylsuchenden nichts ändere, etwa, weil er nach Österreich zurückgeschoben werde, das ebenfalls eine leistungsfähige Asylverwaltung habe. Eine individuelle Prüfung sei entbehrlich, wenn das Nachbarland eindeutig sicher sei, dies habe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. „Die Zurückweisung könnte also durchgesetzt werden, bevor ein Gericht ein grünes Licht gab“, schrieb Thym im Fachportal Verfassungsblog.
Quelle, Beleg, Nachweis: SZ vom 23.01.202
D hält sich an europäische Rechtssprechung.
Zurückweisungen an den Grenzen sind auch durch den EuGH legitimiert. Siehe dazu:
„Derweil haben sich prominente Stimmen zu Wort gemeldet, die auch echte Zurückweisungen an den EU-Binnengrenzen für machbar halten. Eine Intervention stammt von Peter M. Huber, einem ehemaligen Verfassungsrichter, der davor kurzzeitig für die CDU Innenminister Thüringens war. Die zeitweilige Rückkehr zu Grenzkontrollen im Schengenraum, wie sie Innenministerin Nancy Faeser (SPD) im September anordnete, erlaube auch Einreiseverweigerungen an der Grenze, schrieb Huber in einem forschen Aufsatz in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. So stehe es im Schengener Grenzkodex. Dies habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil vom September 2023 anerkannt, unter der Voraussetzung, dass die Garantien der EU-Rückführungsrichtlinie nicht unterlaufen würden.“
Quelle, Beleg, Nachweis: SZ vom 23.01.2025
Stellen sie sich vor, wir sind eine Demokratie und da darf man noch anderer Meinung sein als ihrer.
Ob sich D. an Recht und Gesetze hält entscheiden nicht sie sondern Gerichte.
Auf der juristischen Plattform „Verfassungsblog“ veröffentlichte Migrationsforscher Prof. Dr. Daniel Thym einen grundsätzlichen Aufsatz zu der Frage Zurückweisungen von Migranten an der Grenze. Demnach gebe die Dublin-III-Verordnung ein konkretes Verfahren vor, wenn jemand an der Grenze Asyl suche. Bestenfalls dauere die entsprechende Prüfung vier Wochen, aktuell jedoch knapp fünf Monate. Ab sechs Monaten wird Deutschland offiziell zuständig, wenn eine Überstellung bis dahin nicht zustande gekommen ist.
Die Debatte drehe sich nun um Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Diese betrifft die „Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit“, eine Ausnahmeklausel, auf die man sich berufen könne. „Juristisch falsch ist die pauschale Behauptung, Zurückweisungen seien generell rechtswidrig“, so Thym. Auch das deutsche Grundgesetz verbiete Zurückweisungen nicht.
Quelle, Beleg, Nachweis: Tagesspiegel vom 05.05.25
Was Sie dazu meinen, kann genauso egal sein für andere. Warum hält sich Deutschland nicht ans dublin abkommen. Es gibt Gesetze und die besagen, dass der Antrag dort gestellt werden soll, wo man zuerst die EU betritt. Bis auf die Ost- und in der Nordsee und einem Flieger, kommen die Personen von einem anderen EU Land. Warum sollen wir alle aufnehmen, während andere Länder diese einfach durchwinken. Sie könnten ja helfen und welche bei Ihnen aufnehmen, wenn Ihnen das so wichtig ist
"Dann muss der Gesetzgeber eben dafür Sorge tragen, dass eine entsprechende Kontrolle möglich ist oder schnellstmöglich wird. Notfalls müssen Gesetze geändert oder angepasst werden... "
Daß dies gleichbedeutend wäre mit dem Ende des Wertekanons mit der EU und deren seit 28 Jahren bestehenden GEAS - Richtlinien sollten Sie schon dabei berücksichtigen. Und das nur, damit die Union ein paar Prozent Zustimmung von den "nichtumständeabhängigen Rechten" der schlichten Sorte im Kernland der Bierfeste zurückgewinnen kann.
Die Hinterrechten der AfD freuen sich ja schon jetzt über die ersten Gewaltopfer aus Gründen eines verdächtigen Personalmangels durch die Umschichtungen zu den Grenzen.
Das hat nichts mit "Geld in die Hand nehmen" zu tun. Hier geht es um Ideologie und fehlende humanistische Haltung.
Ausgerechnet klassischen Geldversenkern aus der CSU Lösungen zuzutrauen, die irgendwas mit Verantwortungsethik zu tun haben, halte ich für bestenfalls naiv.