
Ihre Meinung zu Sondierungen von Union und SPD auf der Zielgeraden?
Die Sondierer von Union und SPD sind zu der möglicherweise entscheidenden Verhandlungsrunde zusammengekommen. Man sieht sich "auf den letzten Metern". Die dürften es aber in sich haben.
"Im Mittelpunkt der Gespräche steht derzeit ... die Migrationspolitik
Von der Union geforderte umfassende Zurückweisungen von Migranten an den Grenzen hatte die Ampel abgelehnt."
Thorsten Frei (CDU) weist seit langem auch in Talkrunden des Fernsehens darauf hin, daß es zunächst einmal um die Umsetzung des lange geltenden Rechts geht:
1. Anwendung des deutschen Rechts (Asylgesetz (AsylG)
§ 18 Aufgaben der Grenzbehörde (2) Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn
1. er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist,...)
unter Berücksichtigung des Grundgesetzes (Art 16a 1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist,) ...
2. Verträge von Dublin und Schengen, Zuständigkeit für Asylanträge...
Leider geht etwas unter, daß es die CDU unter Merkel war, die seit 2015 diese Vorgabe ignorierte, mit den bekannten Folgen.
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Leider geht etwas unter, daß es die CDU unter Merkel war, die seit 2015 diese Vorgabe ignorierte, mit den bekannten Folgen.
Und immer und immer und immer wieder diese Behauptungen.
Nach den Buchstaben von Dublin wäre die GESAMTE Last der Migrationskrise 2015 an Ungarn, Österreich, Griechenland und Italien hängen geblieben.
Das hätte zu einem Aufstand geführt.
Merkel hat sich 2015 in Absprache mit Orban, dem österreichischen Bundeskanzler Faymann und seinem Außenminister Sebastian Kurz pragmatisch entschieden, die in Österreich und Ungarn festsitzenden Flüchtlinge zu übernehmen.
Nicht mehr und nicht weniger.
Das hätte zu einem Aufstand geführt.
Meinen Sie etwa in Ungarn? Wären Sie sehr traurig, wenn Orban dort nicht mehr regieren würde?
Außerdem vergessen Sie den pullfaktor. Innerhalb von wenigen Stunden ging die Botschaft um die Welt: "Mutti Merkel hat uns eingeladen!"
Es blieb aber nicht bei diesen ca. 20000 aus Budapest. Es wurde 1 Million
Erst vor Kurzem hatte ich auf § 18 Abs. 4 Nummer 1 AsylG hingewiesen, im Zusammenhang mit dem regelmäßigen Nicht-Zurkenntnisnehmen von Gegenargumenten, vielleicht ja diesmal:
4) Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) abzusehen, soweit [ ] die Bundesrepublik Deutschland auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages mit dem sicheren Drittstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist.
Diese Rechtsvorschrift ist die Dublin-III-Verordnung 604/2013/EU. Nicht in den letzten Transitstaat darf im zurückgewiesen werden, sondern es darf nur in den nach der Dublin-III-Verordnung zuständigen Mitgliedstaat gemäß Verfahrensregeln überstellt werden.
Im Urteil des Zweiten Senats (BVerfG) vom 14. Mai 1996 (– 2 BvR 1938/93 –) kann man in Rn. 155f nachlesen, dass dies schon seit 1994 der Fall war, damals noch aufgrund eines Vertrags.
... soweit [ ] die Bundesrepublik Deutschland auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages mit dem sicheren Drittstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist.
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft - Welche genau wären mit welchem Spielraum?
Noch haben wir nicht die Außerkraftsetzung des deutschen Rechts und schon gar nicht des Grundgesetzes. Wenn dem so wäre, dann wäre es Zeit über ein Verlassen der EU nachzudenken. Mir ist das Grundgesetz wichtiger als Bürokratenvorschriften aus Brüssel.
Fortsetzung:
Schon damals galt nach Art. 16a Abs. 5 GG:
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
Keine Anwendung der Drittstaatenregelung bei anderslautenden Zuständigkeitsregeln der EU. Und die gab es schon damals.
Die Bundesregierung hatte 2015 keine Vorgaben ignoriert, sondern sich genau so nach den einschlägigen Vorgaben verhalten wie alle die Jahre zuvor auch.
Der seriöse Streit ging damals wie heute nur darum, ob vom Grundsatz unter Berufung auf Ausnahmeregelungen abgewichen werden dürfte.
Merkel ist freiwillig eingetreten, nicht gezwungenermaßen.
Ich bleibe dabei: Ich fühle mich dem Grundgesetz verpflichtet, nicht den EU- Regelungen.
Sollte es Widersprüchlichkeiten geben, dann müssen die EU- Regelungen geändert werden, nicht das Grundgesetz.
Ich habe Ihnen mehrfach geschrieben, das Sie sich lieber an Fakten halten sollen - und ernte dafür regelmäßig Spott und Hohn (vorsichtig ausgedrückt!).
Ganz wichtig: es gibt eben nicht nur das deutsche Recht!
Hier nochmal:
**.... (26)Migration und das Überschreiten der Außengrenzen durch eine große Anzahl von Drittstaatsangehörigen sollte nicht an sich als Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit betrachtet werden.**
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32016R0399
https://www.ifo.de/publikationen/2025/aufsatz-zeitschrift/steigert-migr…