
Ihre Meinung zu Neue Mehrheiten im Bundestag: Noch schnell das Grundgesetz ändern?
Nach der Bundestagswahl sind Grundgesetzänderungen künftig nur noch mit den Stimmen von AfD oder Linken möglich. Nun gibt es neue Überlegungen, die Verfassung noch vom alten Bundestag ändern zu lassen. Von A. Lagmöller u. K. Hempel.
Ob das formell möglich ist, sei dahingestellt. Gegen mein Rechtsempfinden würde das aber massivst verstoßen! Egal, um was es inhaltlich dabei geht.
Der alte Bundestag ist Geschichte, der neue bereits gewählt. Fertig!
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Falsch - wie Sie dem Artikel entnehmen können!
Es ist wirklich immer wieder lustig. Und weil es da steht ist es in Stein gemeisselt? So einfach kann die Welt sein.
In Stein gemeißelt ist hoffentlich nur, dass man mit Rechtsextremisten in Parlamenten nicht zusammenarbeitet - erst recht nicht, wenn sie jemanden in die Fraktion aufnehmen, der sich als "das freundliche Gesicht des NS" (AfD Helferich) bezeichnet.
Die Wahlperiode des alten Bundestags endet mit dem Zusammentritt des neuen Bundestags.
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/aufloesung-bundestag…
Die Väter und Mütter des Grundgesetz haben sich seinerzeit viel Mühe gegeben, den bestehenden Bundestag zu schützen, und für Klarheit zu sorgen, was zu geschehen hat, wenn eine Bundesregierung scheitert. Details: siehe Grundgesetz.
Auch angesichts der Erfahrungen in der Weimarer Republik, als mehrmals der Reichstag kurz nacheinander aufgelöst wurde. Was letztlich zur Destabilisierung der Weimarer Republik beigetragen hat.
>> Der alte Bundestag ist Geschichte, der neue bereits gewählt. Fertig!
Nope, ist es doch juristisch eben noch nicht. =)
Aber verständlich, daß blau-braun (besonders hier im Forum) da jetzt schäumend 'Zeter&Mordio' schreit, obwohl diese es im umgekehrten Fall genauso machen würden. -.-
Wurde doch auch in weiser Voraussicht die Regel für den Alterspräsidenten geändert .
"Ob das formell möglich ist, sei dahingestellt. Gegen mein Rechtsempfinden würde das aber massivst verstoßen!"
Wenn ich wählen könnte, würde ich stets dem Grundgesetz Vorzug vor laienhaftem Rechtsempfinden geben.
Der alte Bundestag ist im Amt und handlungsfähig, bis der neue Bundestag sich konstituiert hat. Egal was Ihr Rechtsempfinden sagt.