Ihre Meinung zu BVerfG: Tübingens Verpackungssteuer kann bestehen bleiben
Die Stadt Tübingen verlangt von allen Imbissen eine Steuer für Einwegverpackungen. Das ist mit dem Grundgesetz vereinbar, hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen. Von Philip Raillon.
>>Der Verpackungsmüll hat sich in Tübingen aber bislang offenbar noch nicht deutlich reduziert. Dafür spült die lokale Abgabe rund 800.000 Euro pro Jahr in die Stadtkasse.<<
Kein Wunder, dass im Rathaus mit Sekt angestoßen wird. Es gibt zwar nicht wirklich weniger Müll, aber man hat wieder mal eine tolle Möglichkeit gefunden, irgendjemandem genug Geld aus der Tasche zu ziehen, um damit unter anderem dringend notwendige neue Beamtenposten zu bezahlen. Denn schließlich muss diese neue Steuer ja verwaltet und kontrolliert werden.
Wozu auch einfach mal konsequent gegen Müllsünder vorgehen und drastischere Strafen verhängen und an umweltfreundlicheren Einwegverpackungen arbeiten, wenn man eine weitere neue staatliche Einnahmequelle auf Kosten hart arbeitender Menschen schaffen kann?