
Ihre Meinung zu BVerfG: Tübingens Verpackungssteuer kann bestehen bleiben
Die Stadt Tübingen verlangt von allen Imbissen eine Steuer für Einwegverpackungen. Das ist mit dem Grundgesetz vereinbar, hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen. Von Philip Raillon.
>>"Dafür spült die lokale Abgabe rund 800.000 Euro pro Jahr in die Stadtkasse."<<
Klasse. Und der Verbraucher bezahlt das dann auch noch zusätzlich. Also, Tübingen meiden und an der nächsten Autobahnraststätte essen.
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Mir wäre das ja peinlich, so störrisch eine sinnvolle Steuermöglichkeit gegen Einmalverpackung zu boykottieren.
....sie meinen die Nicht McDo besucher sollen gefälligst für den Dreck aufkommen?
klar die Autobahnraststätte ist auch ne tolle Alternative zur Tübinger Innenstadt
Merke ich mir für meinen nächsten Wochenend-Kurzurlaub
„Klasse. Und der Verbraucher bezahlt das dann auch noch zusätzlich.“
Das klassische Gejammer von den ewig Gestrigen, die so tun, als ob man jetzt ungerechtfertigt mehr zahlen müsse.
Natürlich kein Wort darüber, dass man mit dieser Art Müllanhäufung in Wirklichkeit Jahrzehnte durch den Steuerzahler subventioniert wurde, weil der Kaufpreis nicht ansatzweise die Müllkosten auffing. So wird nämlich ein Schuh draus. Und wenn wir schon dabei sind, dann müsste man die Subventionen aus den letzten Jahrzehnten noch zurückfordern. Dann sind wir bei dem, was Sie möchten, gerechter Bezahlung.