Ihre Meinung zu BVerfG: Tübingens Verpackungssteuer kann bestehen bleiben
Die Stadt Tübingen verlangt von allen Imbissen eine Steuer für Einwegverpackungen. Das ist mit dem Grundgesetz vereinbar, hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen. Von Philip Raillon.
Wer sich diese Steuer sparen will, muss sich eben die Verpackung sparen. Und sich eine Alternative einfallen lassen, mit der sich eine überflüssige Belastung der Umwelt (‚Müll‘) vermeiden lässt.
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//Der Verpackungsmüll hat sich in Tübingen aber bislang offenbar noch nicht deutlich reduziert. Dafür spült die lokale Abgabe rund 800.000 Euro pro Jahr in die Stadtkasse.//
So viel zu Müll vermeiden.
Wie meinten schon die alten Römer.."Geld stinkt nicht"..
ist doch gut für jede Kommune, wenn Geld reinkommt.
Unsere wird durch Mehreinnahmen bei der Grundsteuer saniert..
den Stadtkämmerer freuts !
@vaihi 19:17
| "den Stadtkämmerer freuts !" |
Und es könnte auch alle diejenigen freuen, die z.B. weniger Grundsteuern für die Müllbeseitigung zahlen müssen. Denn die Straßenreinigung ist auch eine Aufgabe, die bezahlt werden muss. So werden wenigstens die Verursachenden zur Kasse gebeten und nicht die Allgemeinheit.
keine Angst
für mehr Einnahmen findet die öffentliche Hand immer was
Wo ist das Problem?
Es geht ja nur um die Sachen die im Imbiss oder was es ist verzehrt werden. Ich gehe ab und zu mit meinem Sohn zum Mc Donald. Ich habe viele Worte gebraucht, damit er sein Getränk aus Mehrweg trinkt. Seine Erklärung, das muss man ja wieder wegbringen.
Mehrweg für Getränke ist das Einzige was der Mc bei uns anbietet. Ich habe da kein Verständnis warum im Geschäft kein Mehrweg benutzt wird. Sind die Pappdinger soviel günstiger wie die Spülmaschine?
Ich esse übrigens nichts dort. Was tut man nicht alles für die Kinder.