Ihre Meinung zu CDU-Politiker Wanderwitz zieht sich zurück: Ein Dauerstreiter geht
Marco Wanderwitz wurde als Befürworter eines AfD-Verbots zur Zielscheibe - so wie vorher schon als Kritiker einiger Ostdeutscher. Nun zieht sich der frühere Ostbeauftragte aus dem Bundestag zurück. Von Thomas Vorreyer.
Von einem Verbot ist gar nichts zu halten. Man muss überlegen, woher die Zustimmung zur AfD kommt? Aus der Bevölkerung. Folglich rumort es in der Bevölkerung. Bleibt die Frage nach dem Warum? Eine Lösung wird doch nur Erfolg haben, wenn die Ursachen bei den Verursachern dieses Zuspruchs behoben sind. In Folge dessen muss ich doch bei der Bevölkerung ansetzen, um einen Stimmungsumbruch zu erreichen. Ein Verbot führt doch nur zu Ablehnung, Abtauchen, Umgliederung bis hin zum Protest, es löst aber nie die Ursachen des Problems.
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Mir haben Leute gesagt, dass die AfD doch nicht verboten ist und deshalb ja nicht so schlecht sein kein, man sie als wählen kann. Diese Leute sehen nicht, dass eine demokratiegefährdende Partei nicht einfach sofort verboten werden kann. Sie nehmen ein Nichtverbot als Qualitätssiegel. Aus der Sicht ist ein Verbot sinnvoll.
//Von einem Verbot ist gar nichts zu halten. //
Doch, es ist ein rechtsstaatliches Mittel, das im GG verankert ist!
//Man muss überlegen, woher die Zustimmung zur AfD kommt? Aus der Bevölkerung. Folglich rumort es in der Bevölkerung. Bleibt die Frage nach dem Warum?//
Da sollten sich vielleicht die Wähler mal schlau machen und nicht nur meckern!
Das rechtsradikale "Gedankenschlecht" bekommen Sie nie weg - das können Sie amchen was Sie wollen.
//Ein Verbot führt doch nur zu Ablehnung, Abtauchen, Umgliederung bis hin zum Protest, es löst aber nie die Ursachen des Problems.//
Die Ersteller des GG haben sich durchaus etwas bei dem § gedacht!
Hier können Sie nachlesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_21.html
Von einem Verbot ist gar nichts zu halten. Man muss überlegen, woher die Zustimmung zur AfD kommt? Aus der Bevölkerung. Folglich rumort es in der Bevölkerung. Bleibt die Frage nach dem Warum?
Nun, hätten Sie das 1930 auch so gesagt?
Das Grundgesetz ist wegen der Lehren aus 1933 -1945 extra so aufgesetzt worden das die parlamentarische repräsentative Demokratie zur Not, als Notwehr einen Teil der Repräsentation einschränken darf, wenn diese Teile die Parlamentarische Grundordnung selbst angreifen und abschaffen wollen. Dies sehe ich zur Zeit gegeben und dies sollte das Bundesverfassungsgericht jetzt über die nächsten 2-3 Jahre prüfen dürfen
Aus der Bevölkerung? Naja...sagen wir besser "aus Teilen der Bevölkerung"! Und wir reden hier bundesweit von nicht einmal 20 %! Und selbst davon sind nicht alle überzeugte Anhänger, sondern viele sind immer noch Protestwähler mit Abneigung gegen die extrem rechte Suppe, die sich vor allem um einen Höcke scharrt!