Schwangerschaftstest

Ihre Meinung zu Bündnis legt Gesetzentwurf für Liberalisierung von Abtreibungen vor

Ein Bündnis aus mehreren Verbänden will die Regelungen zu Abtreibungen reformieren. Unter anderem soll ein Abbruch länger möglich sein - bis zur 22. Schwangerschaftswoche. Gegen die Vorschläge regt sich bereits Kritik.

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115 Kommentare

Kommentare

morgentau19

"Unter anderem soll ein Abbruch länger möglich sein - bis zur 22. Schwangerschaftswoche.

 

Ich habe zwei Kinder (Mädchen) geboren!

Die Befürworter von Abtreibungen bis zur 22 Woche sollten sich mal Ultraschallfotos von Kindern in der 22. Schwangerschaftswoche ansehen; dann würden ihnen solche wahnsinnigen Horrorgedanken nicht in den Sinn kommen.

Das ist Unmenschlichkeit pur.

 

Das ist Leben! 

 

 

 

 

 

 

 

 

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melancholeriker

Dann sind Sie ja privilegiert zu verstehen, wie schwer es Frauen haben, eine Entscheidung von dieser Tiefe und Tragweite mit sich alleine ausmachen zu müssen in letzter Konsequenz. 

Seien Sie glücklich mit Ihren beiden Töchtern, die offenkundig nicht ungewollt waren. Wenn ich mich jetzt zu weit vorgewagt haben sollte, bitte ich um Entschuldigung. Es ist ein äußerst sensibles Thema. Es hilft aber nicht einmal den Ungeborenen, wenn man in Grenzberereichen der Definition, wo zweifelsfrei autonomes und nach christlicher Ethik schützenswertes Leben anfängt, schwangeren Frauen frontal so etwas wie fahrlässige Tötung anhängen will mittels Schockbildern. 

HarryTrumanDorisDay

Die Entscheidung trifft am Ende die Frau. Die von Ihnen "Befürworter von Abtreibungen" genannten Leute fordern lediglich, dass frau diese schwere Entscheidung treffen kann, ohne sich auch noch Gedanken über juristische Fallstricke machen zu müssen.

Gilt dann natürlich auch für das notwendige medizinische Personal.

 

Völlig unabhängig davon unterstütze ich jeden Vorschlag, der einer Frau Alternativen zur Abtreibung bietet. Bietet, nicht vorschreibt.

Autograf

Das BVerfG hat vor seinem Urteil die Frage gestellt, was einen Menschen ausmacht, der Inhaber der Grundrechte ist. Es ist keine andere rechtlich tragfähige Definition genannt worden, außer der der Biologie, also eine befruchtete Eizelle. Um ein anderes Ergebnis zu erreichen, muss eine rechtlich tragfähige andere Definition vorgelegt werden, was bisher niemand getan hat. Daher konnte das BVerfG nicht anders, also die biologische Definition zu nehmen. Alle anderen, bisher genannten Grenzen sind nur von dem Wunsch geprägt, Abtreibungen ohne jede Schwierigkeit möglich zu machen, rechtlich aber nicht hilfreich. Wann ist jemand Inhaber der unveräußerlichen, von niemandem zu verleihenden sondern von der Natur aus jedem zustehenden Grundrechte? Es muss schon eine Grenze sein, die sozusagen naturgegeben ist und nicht vom aktuellen Stand der Technik abhängt.

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AuroRa

Biologie, also eine befruchtete Eizelle

Offensichtlich haben Sie nicht das Vergnügen gehabt, am Biounterricht teilzunehmen. Wo steht denn bitte “in der Biologie” geschrieben, dass eine Zygote ein Kind sei? 

Autograf

Eine Zygote ist ein Lebewesen und da es das Genom eines Menschen hat, muss es wohl ein Mensch sein. Die Zugehörigkeit zu einer Art bestimmt sich in der Biologie aufgrund des Genoms, nicht aufgrund des Entwicklungsstandes. Es gibt zwar in der Biologie mehrere Definition eines Lebewesens, aber alle treffen auf eine Zygote zu. Ich hatte Bio-Leistungskurs ... Und das BVerG hat ich von führenden Biologen beraten lassen. Das Problem ist, dass die Grundrechte nicht von irgendwem, auch nicht vom Gesetzgeber verliehen werden. Das BVerfG verlangt aus sehr guten Gründen eine Definition der Inhaber der Grundrechte, die sich irgendwie aus der Natur des Menschen ableitet und dann konsequent und in allen Fällen anzuwenden ist.

werner1955

dass eine Zygote ein Kind sei?
Sehen Sie sich die Ultraschall Bilder an, dann wissen Sie es.

HarryTrumanDorisDay

Das ist eine gute und sachliche Darstellung der Problematik. Leider argumentieren die wenigsten Abtreibungsgegner sachlich. Sonst wären wir bei der Diskussion vielleicht schon längst weiter, z.B. indem man die Frage stellt, ab wann ein Fötus auch außerhalb des Körpers der Mutter zumindest länger als für ein paar Sekunden überlebensfähig ist. Man könnte nämlich durchaus anführen, dass es sich erst dann wirklich um eigenständiges Leben handelt, während es vorher ein fester Teil der Mutter ist.

Nein, ich schlage nicht vor, da Grenze zu setzen. Ich denke, man sollte an dem Punkt mit der Diskussion beginnen.

Autograf

Wir müssen davon ausgehen, dass man in ein paar Jahren auch eine befruchtete Eizelle extrakorporal großziehen kann. Wollen wir wirklich weiter die Frage haben, wie vor der Begrenzung auf 22 Wochen: Sollen wir es lebend rausholen oder vorher töten? Denn das ist das perverse an der Abtreibung: Der Vertrag mit dem Arzt lautet auf Tötung des Kindes im Mutterleib, nicht auf Beendigung der Schwangerschaft (nur die belastet die Frau). Es geht gar nicht darum, die Belastung der Schwangerschaft zu beenden, sondern das Kind soll tot sein. Kommt es lebend heraus, muss es mit allen Mitteln der Medizin am Leben erhalten werden und der Arzt ist für alle Kosten des Kindes haftbar, da er den Vertrag nicht eingehalten hat. Deshalb werden möglicherweise behinderte Kinder, wenn die Schwangerschaft nach der 20. Woche beendet werden soll, bewusst zuerst getötet, bevor die Geburt eingeleitet wird.

AuroRa

Hier liegt wohl ein Verständnisproblem vor. Niemand wird zum Schwangerschaftsabbruch gezwungen. Es geht darum, dass ungewollt Schwangere die Schwangerschaft legal beenden dürfen.

Wer in der 22. SSW eine Geburt erlebt, wird keinen lebensfähigen Menschen gebären. Warum? Weil das Lebewesen noch nicht fertig entwickelt ist. Frauen sind keine Inkubatoren!

Autograf

Das BVerfG hat eine international hervorragende Lösung gefunden: Es hat den grundgesetzlichen Schutz des Lebens vom Zwang der Durchsetzung mit den Mitteln des Strafrechts gelöst. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, eine zielführende Lösung zu finden, es muss nicht das Strafrecht sein. Das Strafrecht ist im Fall der Abtreibung in vielen, nicht allen, Fällen ungeeignet, wirklich effektiv ungeborene Kinder zu schützen. Viel wesentlicher ist es, die Situation der Mütter zu verbessern, so dass keine Frau aus Not oder einer Zwangslage, der man irgendwie abhelfen kann, sich zu einer Abtreibung gezwungen sieht. Leider ist dieser Teil des Urteils des BVerfG damals nicht umgesetzt worden. Regelungen, wie ein Anspruch auf einen Kita-Platz wurden erst viel später, auf Druck der Frauen Ostdeutschlands, umgesetzt. Unsere Lösung scheint gerade in den USA niemandem eingefallen zu sein. Für alles Bestrafung als Antwort vorzusehen ist sehr einfallslos.

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AuroRa

Viele Frauen, die ungewollt schwanger sind, haben gute Bedingungen - das ändert jedoch nichts daran, dass sie nicht schwanger sein wollen!

Autograf

Viele Frauen (sind ja leider meistens Frauen) müssen über viele Jahre pflegebedürftige Angehörige pflegen, egal ob sie es wollen oder nicht, was oft weit belastender und einschränkender ist, als eine Schwangerschaft - und vor allem viel länger. Menschen unterliegen leider manchmal unangenehmen Pflichten durch andere Menschen, ob sie es wollen oder nicht. Es ist Aufgabe der Gemeinschaft, es diesen Frauen so leicht wie möglich zu machen. Ihnen das Recht zu geben, den belastenden Angehörigen zu töten, gehört nicht dazu. Es gibt kein uneingeschränkte Freiheit des Einzelnen - sie findet immer ihre Grenzen bei den Rechten anderer, insbesondere, wenn sie grundlegender sind, wie z.B. das Recht auf Leben. Haben Sie die Urteile des BVerfG gelesen? Sie sind sehr weise.

Grossinquisitor

Danke für Ihre Beiträge hier. 

melancholeriker

Danke für diesen wohlüberlegten und Brücken denkbar machenden Beitrag. 

gelassenbleiben

Schon putzig, wie sich neben genuin religiöse Menschen und ethisch bewegte Menschen, denen man ihre Bauchschmerzen zu dem Gesetzentwurf  zubilligen muss, auch Anhänger von Rassisten und Menschenverachtern sich hier über diesen Gesetzentwurf echauffieren 

Welcome to the echo chamber

Wieso wundert mich die Liste der Befürworter aus der Politik so gar nicht.

Sollte die CDU hier am Ende doch weggucken, hat sie das C wirklich nicht mehr verdient.

Achja und hier ein kleines Zitat aus dem Spiegel

"Ein Wunder namens Frieda
460 Gramm Geburtsgewicht nach nur 21 Schwangerschaftswochen: 
Die Prognose für eines der jüngsten Frühchen in Europa war schlecht - 
nun feiert Frieda ihren fünften Geburtstag."

Für die jenigen unter euch die "Fühlis" über Fakten stellen und glauben in der 22 Woche sei man weder lebendig noch ein Mensch

https://www.spiegel.de/gesundheit/schwangerschaft/europas-frueheste-fru…

Guckt euch das Bild von dem Kind an, welches man dieser Reformation nach auch problemlos in die Biotonne hätte werfen können.

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HarryTrumanDorisDay

Diese Beispiel sollte als Argument in der Diskussion über einen Zeitpunkt dienen, ab dem eine Abtreibung nicht mehr stattfinden sollte. Als Argument gegen Abtreibung per se ist es nicht so sinnvoll.

GuBano

Danke für diesen Hinweis. Das ist einerseits ernüchternd, andererseits hoffentlich lehreich für Einige, die Prognosen blind vertrauen. Prognosen sind immerhin nichts Anderes, als Annahmen- die natürlich auch inkorekt sein können.

melancholeriker

In die Biotonne gehört nur Gemüse. Deshalb kann ich Ihren "Fühli" auch nur bedingt als das ernstnehmen was Sie so gerne skandalisieren möchten. 

Es ist schön für Frieda aber das holt die Frauen nicht aus der Kriminalisierung, wenn man die CXU als letzte Kronzeugen für die unbefleckte Empfängnis  von Erhabenheit über Gewissen und Moral aufruft. Die wurde dort schon lange nicht mehr gesehen. 

Nachfragerin

Mit derselben Argumentation könnten Sie Schwangerabbrüche auch grundsätzlich verbieten. Schließlich ist jede Zelle lebendig und jeder beliebig kleine Zellhaufen ein werdender Mensch.

Man muss auch rational fragen, was besser ist: eine sehr späte Abtreibung oder ein Neugeborenes in der Babyklappe (oder Schlimmeres).

Coachcoach

Gut so!

Es ist höchste Zeit, dass §218 weg kommt, endgültig!

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werner1955

Das BVG schützt nicht nur unsere Demokratie sondsenr auch die  Kinder. 

Grossinquisitor

Parolen überzeugen mich nicht. Sie provozieren eher meinen Widerspruch. 

Welcome to the echo chamber

Wer 6 Monate braucht um eine ungewollte Schwangerschaft abzubrechen, hat ganz andere Probleme.
Mal davon abgesehen das es etliche Verhütungsmöglichkeiten gibt, für die komplett verantwortungslosen sogar noch die Pille für danach.

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AuroRa

Das Märchen von der Spätabtreibung - faktisch finden die allermeisten Abbrüche im ersten Trimester statt. Frauen wollen die ungewollte Schwangerschaft so früh es geht loswerden.

Späre Abbrüche finden bei Gefahr für die Mutter oder bei Fehlbildungen des Ungeborenen statt. 

Einfach mal in die Statistiken schauen 

AuroRa

Mal davon abgesehen das es etliche Verhütungsmöglichkeiten gibt, für die komplett verantwortungslosen sogar noch die Pille für danach.

Und das Märchen von der schlampigen Verhütung. Auch dies wird mit Statistik widerlegt. 

werner1955

soll ein Abbruch länger möglich sein ?

Wird das Verfassunggericht nicht zulassen. 

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WirSindLegion

Das Verfassungsgericht - die letzte Bastion gegen die galoppierende Entmenschlichung ?  

Silverfuxx

Das ist ein sehr sinnvoller und richtiger Gesetzentwurf. Es wäre wünschenswert, wenn der auch umgesetzt (und dann auch beibehalten !) würde.

HarryTrumanDorisDay

Irgendwas muss auf jeden Fall passieren. Sonst sterben in Bayern demnächst wieder Frauen, weil bei Komplikationen während der Schwangerschaft schlicht kein qualifiziertes medizinisches Personal greifbar ist.

Ich möchte an einen älteren Artikel erinnern:

https://www.tagesschau.de/inland/kontraste-abtreibung-103.html

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Autograf

Das Problem ist hier nicht die Rechtswidrigkeit des Abbruches, sondern der Umstand, dass man niemanden dazu zwingen kann, dabei zu assistieren. Wollen Sie das Recht auf Gewissensfreiheit aufheben? Kommt als nächstes, dass das Recht, den Kriegsdienst zu verweigern eingeschränkt wird? Auch Tötung eines die Bundesrepublik Deutschland angreifenden Soldaten im Kriegsfall ist nicht rechtswidrig (sondern im Gegenteil, vollständig rechtskonform), aber dennoch gibt es Menschen die dies aus guten, weil religiösen Gründen ablehnen und das Grundgesetz schützt sie dabei.

Bauhinia

Der Vorschlag ist wirklich begrüßenswert. Die derzeitige Regelung ist mittelalterlich. 

Nachfragerin

Beratung ist Pflicht

"Schwangerschaftsabbrüche müssten 'ein normaler Teil der gesundheitlichen Versorgung werden - ohne Zwangsberatung und Wartepflicht', forderte sie [Gökay Akbulut]."

Grundsätzlich befürworte ich die Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Eine Beratungspflicht mit Wartezeit ist aber dennoch sinnvoll, da derart lebensentscheidende Eingriffe nicht aus einer spontanen Laune heraus durchgeführt werden dürfen. (Bei Sterilisation/Vasektomie gibt es ja auch eine Beratungspflicht.)

 

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22. Woche??  Das ist ja schon im Bereich der jüngsten "Frühchen" und es ist schon lange erwiesen, dass zu dieser Zeit die Ungeborenen schon längst Schmerzen und fast alle sonstigen Reize empfinden.  Spätestens ab der 18. Woche ist das schlicht MORD.

Tino Winkler

Als Mann darf nur der Vater eines ungeborenen Kindes mit der Mutter gemeinsam über die Zukunft des ungeborenen Kindes entscheiden, nicht der Bischof, nicht die CDU, nicht die afd, aber im Rahmen der bestehenden Gesetze, die geändert werden sollten.

Bauer Tom

"Bündnis legt Gesetzentwurf für Liberalisierung von Abtreibungen vor"

 

Seit wann werden Gesetzesentwuerfe von "Buendnissen" gemacht?

I Artikel sollte es klarer sein, dass es sich um eine Petition handelt. weiter nichts.

GuBano

Es war bei dieser Koalition nicht anders zu erwarten.

Dennoch ist Abtreibung umstritten und wird es auch weiterhin bleiben. 

Ich sage: Abtreibung tötet ungeborenes Leben- Ungeborene werden daran gehindert geboren zu werden und Leben zu können. Das kann aufgrund einer ärztlichen Prognose sein (die auch falsch sein könnte), und im Falle von Behinderung wird ggf. ein Urteil daüber gefällt, ob das Leben des Kindes lebenswert ist.

 

Abtreibung sollte niemals Mittel zur Familienplanung werden, sondern nur Ausnahme sein in Extremfällen, wenn Leben unmittelbar in Gefahr sind. Bei Vergewaltigung z.B. sollte zuerst umfassend Hilfe angeboten werden.

Das Leben des Ungeborenen sollte zuerst beachtet werden- es kann ja nicht gefragt werden.

 

Dieses Gesetz geht in die entgegengesetzte Richtung- und diese Richtungsdebatte wird bleiben.

Bauer Tom

""Was wir nicht brauchen, sind Regeln aus den 1990er-Jahren, getragen von einer Geisteshaltung von vor 100 Jahren."

 

Seit wann sind Regeln, Leben zu schuetzen eine veralterte "Geisteshaltung"

Astrominer

Warum einen guten Kompromiss zerstören?

 Es gibt weder einen Bedarf an Abtreibungen nach der 12. Woche (außer in den Fällen, die sowiso schon als Ausnahme erlaubt sind), noch ist die Abschaffung der Strafbarkeit sinnvoll, wenn man sich die ganzen neuen Ausnahmen ansieht, die dann ja doch strafbar bleiben sollen (z.B. Zwangsabtreibung).

Der ganze Vorschlag riecht nach Populismus.

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