Ihre Meinung zu Bündnis legt Gesetzentwurf für Liberalisierung von Abtreibungen vor
Ein Bündnis aus mehreren Verbänden will die Regelungen zu Abtreibungen reformieren. Unter anderem soll ein Abbruch länger möglich sein - bis zur 22. Schwangerschaftswoche. Gegen die Vorschläge regt sich bereits Kritik.
Das BVerfG hat vor seinem Urteil die Frage gestellt, was einen Menschen ausmacht, der Inhaber der Grundrechte ist. Es ist keine andere rechtlich tragfähige Definition genannt worden, außer der der Biologie, also eine befruchtete Eizelle. Um ein anderes Ergebnis zu erreichen, muss eine rechtlich tragfähige andere Definition vorgelegt werden, was bisher niemand getan hat. Daher konnte das BVerfG nicht anders, also die biologische Definition zu nehmen. Alle anderen, bisher genannten Grenzen sind nur von dem Wunsch geprägt, Abtreibungen ohne jede Schwierigkeit möglich zu machen, rechtlich aber nicht hilfreich. Wann ist jemand Inhaber der unveräußerlichen, von niemandem zu verleihenden sondern von der Natur aus jedem zustehenden Grundrechte? Es muss schon eine Grenze sein, die sozusagen naturgegeben ist und nicht vom aktuellen Stand der Technik abhängt.
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Biologie, also eine befruchtete Eizelle
Offensichtlich haben Sie nicht das Vergnügen gehabt, am Biounterricht teilzunehmen. Wo steht denn bitte “in der Biologie” geschrieben, dass eine Zygote ein Kind sei?
Eine Zygote ist ein Lebewesen und da es das Genom eines Menschen hat, muss es wohl ein Mensch sein. Die Zugehörigkeit zu einer Art bestimmt sich in der Biologie aufgrund des Genoms, nicht aufgrund des Entwicklungsstandes. Es gibt zwar in der Biologie mehrere Definition eines Lebewesens, aber alle treffen auf eine Zygote zu. Ich hatte Bio-Leistungskurs ... Und das BVerG hat ich von führenden Biologen beraten lassen. Das Problem ist, dass die Grundrechte nicht von irgendwem, auch nicht vom Gesetzgeber verliehen werden. Das BVerfG verlangt aus sehr guten Gründen eine Definition der Inhaber der Grundrechte, die sich irgendwie aus der Natur des Menschen ableitet und dann konsequent und in allen Fällen anzuwenden ist.
dass eine Zygote ein Kind sei?
Sehen Sie sich die Ultraschall Bilder an, dann wissen Sie es.