Schwangerschaftstest

Ihre Meinung zu Bündnis legt Gesetzentwurf für Liberalisierung von Abtreibungen vor

Ein Bündnis aus mehreren Verbänden will die Regelungen zu Abtreibungen reformieren. Unter anderem soll ein Abbruch länger möglich sein - bis zur 22. Schwangerschaftswoche. Gegen die Vorschläge regt sich bereits Kritik.

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105 Kommentare

Kommentare

AuroRa

Es wird Zeit! 218 gehört gestrichen 

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fathaland slim

Gestrichen?

Sie plädieren für Straffreiheit von Abtreibungen im achten Monat, beispielsweise? Das kann ich mir nicht vorstellen.

AuroRa

1. Habe ich das nicht gesagt.

2. Gehört Schwangerschaftsabbruch geregelt AUẞERHALB des Strafgesetzbuches.

3. Kommt das so gut wie nie vor - nämlich v.a.  bei den Fällen, wenn die Gesundheit der Schwangeren kompromittiert ist durch die Schwangerschaft oder wenn ernsthafte Entwicklungsstörungen beim Kind vorliegen. 

fathaland slim

2. Gehört Schwangerschaftsabbruch geregelt AUẞERHALB des Strafgesetzbuches.

Das hieße, das Schwangerschaftsabbruch in jedem auch nur denkbaren Fall straffrei wäre.

R A D I O

Würde nur Sinn machen, wenn alle Schwangerschaftsabbrüche straffrei bleiben sollen. "Keine Strafe ohne Gesetz", § 1 StGB.

AuroRa

Abbrüche sind regelbar. Auch ohne das StGB 

R A D I O

Wo und wie soll z.B. ein Schwangerschaftsabbruch gegen den Willen der Schwangeren geregelt werden, oder der in der 27. Schwangerschaftswoche? Was bedeutet, etwas könne "geregelt" werden? Was ändert eine gesetzliche Regelung an der Natur der "Sache"?

Account gelöscht

Hängt davon ab, wofür man den §218 hält: für eine Gesetz zum Schutz ungeborenen Lebens oder ein Instrument zur Entrechtung von Frauen. Ich schätze doch, dass man Schwangeschaftsabbrüche auch außerhalb des Strafrechts regeln könnte, wenn man das denn will.

fathaland slim

Das hieße aber, daß Schwangerschaftsabbrüche generell straffrei wären, egal wann sie vorgenommen würden. Denn nur was im Strafgesetzbuch steht, ist auch strafbewehrt.

Account gelöscht

Das ist richtig. Ich bin ja auch dafür, dass Schwangeschaftsabbrüche generell straffrei sind.

Meine Frau hat (bevor wir uns kannten) drei Abbrüche vornehmen lassen, zwei davon nach Vergewaltigungen. Allerdings innerhalb der 12-Wochen-Frist. Der Gedanke, dass irgendein Hanswurst ihr das hätte verbieten können, womöglich noch ein Hanswurst, der mit dem lieben Gott argumentiert, ist für mich unerträglich.,.

fathaland slim

Sie wären auch dafür, einen Schwangerschaftsabbruch im achten Monat straffrei zu stellen?

saschamaus75

>> Das hieße aber, daß Schwangerschaftsabbrüche generell straffrei wären, egal wann sie

>> vorgenommen würden.

 

Ähh, sicher sollte ab einer gewissen Grenze dann § 227 StGB gelten, ist ebenfalls "strafbewehrt". -.-

 

fathaland slim

Körperverletzung mit Todesfolge?

Wie wollen Sie das auf einen Schwangerschaftsabbruch anwenden?

R A D I O

§ 227 StGB bezieht sich auf eine "Person" als Opfer, also auf einen Menschen ab vollendeter Geburt.

proehi

Ich denke, ein Schwangerschaftabbruch kann nicht strafbewehrt sein. Schließlich kann die Frau die Schwangerschaft kaum alleine herbeigeführt haben, um sie dann auch noch abzubrechen. Mit welchem Recht geht der Erzeuger unerkannt und ungestraft aus, während der Frau Strafe droht.

Eine ungewollte Schwangerschaft kann ein soziales Problem sein und sollte auch genau so für alle Beteiligten behandelt werden. Und wer z.B in der 30ten Woche abtreibt, benötigt vor allen Dingen Hilfe. Da zu strafen bringt gar nichts.

Wolf1905

„… Und wer z.B in der 30ten Woche abtreibt, benötigt vor allen Dingen Hilfe. Da zu strafen bringt gar nichts.“

In der 30. Woche abtreiben? Das ist Töten eines Kindes! Da muss man sich deutlich früher entscheiden, ob frau abtreiben möchte.

fathaland slim

Ich gebe ja sowohl Ihnen als auch frosthorn generell Recht. Das heißt für mich aber nicht, jeden Schwangerschaftsabbruch, egal wann und warum, straffrei zu stellen.

Irgendwie habe ich das Gefühl, daß wir gerade nicht die gleiche Sprache sprechen.

AuroRa

Das ist ja das Problem: Man “will” es bisher wohl nicht genug in der Regierung. Hoffentlich ändert es sich tatsächlich. 

 

Kaneel

Mir ging es in Bezug auf Entscheidung für ein "eigenes" Kind bzw. ein adoptiertes Kind darum, darauf hinzuweisen, dass ähnlich wie manche Frauen sich für eine Abtreibung entscheiden, manche Eltern sich nicht zutrauen der Verantwortung für ein Kind, das vermutlich verschiedene Traumata mitbringt, pädagogisch gewachsen zu sein. M.E. sollte auch das respektiert werden. Um ein perfektes Kind ging es mir ausdrücklich nicht. 

AuroRa

In einer Stellungnahme bezieht sich die Bischofskonferenz ebenfalls auf das Bundesverfassungsgericht, dem zufolge spätestens mit der Einnistung einer befruchteten Eizelle von einem menschlichen Leben auszugehen sei.



Eine Zygote ist kein Kind! Auch ein Embryo ist kein Kind. 
 

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Mendeleev

Was ist denn ein „Kind“? Plädieren Sie etwa für Abtreibung bis zur letzten Schwangerschaftswoche ? 

Hier geht es nicht um ein „fertiges Kind“ sondern um Definition von Leben .. insbesondere wenn das Empfinden von Schmerz möglich ist …


Ansonsten könnte man auch den Tierschutz abschaffen und das Kükenschreddern wieder einführen !  

gelassenbleiben

Anstatt sich hier aufzuregen, sollten Sie sich vielleicht lieber etwas mehr für das geborene Leben einsetzen und zB nicht einen völkerrechtswidrigen Kriegstreiber huldigen 

peter04

whataboutism at its best @gelassenbleiben

AuroRa

Ansonsten könnte man auch den Tierschutz abschaffen und das Kükenschreddern wieder einführen !  

Was für ein unpassender Vergleich! Es geht darum, dass die Schwangere das Recht hat, über ihren eigenen Körper zu bestimmen. Das hat mit Kükenschreddern nichts zu tun. 

Übrigens ist das Schmerzempfinden der Schwangeren bereits völlig ausgebildet - aber das scheint Sie nicht zu interessiert 

SirTaki

Ach. Und Sie ignorieren das Urteil des BVerfG. Steht also Ihre Meinung über diesem mit Umsicht und langer Vorberatung  verfassten Urteil des höchsten Gerichts? 

Was Sie wollen, ist eine Definition von Leben umkrempeln.

Abtreibung ist gestattet- unter bestimmten Auflagen. Eas wollen Sie eigentlich? 

gelassenbleiben

es ist zur Zeit noch rechtswidrig, unschön für alle Ärzt:innen

AuroRa

Vielleicht haben Sie ja nie das Vergnügen gehabt, am Biologieunterricht teilzunehmen. Aber dass ein Embryo kein Kind ist, sollte zur Allgemeinbildung gehören 

Grossinquisitor

Rechtlich kommt dem Embryo die volle Menschenwürde zu. 

Questia

@Gross 19:26

| "Rechtlich kommt dem Embryo die volle Menschenwürde zu. " |

Auch Frauen haben Grundrechte: "Auf grundrechtlicher Ebene kollidieren bei einem Schwangerschaftsabbruch Rechte schwangerer Personen mit denen des Embryos/Fötus. Auf Seiten des Embryos/Fötus besteht eine staatliche Schutzpflicht für dessen Recht auf Leben (Art. 2 II 1 GG). Dem steht das Persönlichkeitsrecht (Art. 2 I, 1 I GG) und das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 II 1 GG) schwangerer Personen in ihrer Funktion als Abwehrrechte gegenüber. Diese Grundrechte gilt es gegeneinander abzuwägen und in Ausgleich zu bringen." (Q: https://www.juwiss.de/26-2024/)

Ich finde es ziemliche zweifelhaft, dass einerseits Schwangeschaftsabbruch (strafrechtlich geregelt wird, also kriminalisiert, wird und ihr damit ihr Grundrecht abgesprochen wird und andererseits, die Frau durch eine Beratung ihr Grundrecht  in Anspruch nehmen kann.

Das passt für mich nicht zusammen.

Piorko

Aber dass ein Embryo kein Kind ist, sollte zur Allgemeinbildung gehören 

Was ist es denn dann? Ein Gegenstand? Eine Sache? Ein Zellhaufen?
ich bin entsetzt über so viel Empathielosigkeit.
Sagt jemand mit einem zwei Monate alten Enkel…

peter04

darum hieß es ja "von menschlichem Leben auszugehen".
Ab Woche 22 sind Embryios übrigens außerhalb des Mutterleibs lebensfähig - wobei es mit völlig rätselhaft ist, wie man (und gerade Frau) einem solchen Wesen auch in den davor liegenden Wochen das "Menschsein" absprechen kann.

gelassenbleiben

Die deutsche Bischofskonferenz soll sich mal auf den Schutz und die Achtung des geborenen Lebens konzentrieren, gerade auch innerhalb der katholischen Kirche!

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bolligru

Das geschieht doch und besonders die Kinder liegen ihnen am Herzen.

melancholeriker

Ja, auch der Caritas stünde ein bescheideneres und weniger staattragenwollendes Pathos im Verharren auf Regelungen per Strafgesetzbuch zu Gesicht. Anscheinend hat man nach einer umfassenden Initiative zum Vergessenmachen der Skandale um sexualisierte Gewalt in vielen Einrichtungen (die ersten 8 Seiten zum Thema bei Google sind komplett in Caritas - Hand) so viel Boden gutgemacht, daß Kriminalisierung wieder christlich auf andere projeziert werden kann. 

bolligru

"Donum Vitae"- Das Geschenk des Lebens...

Eine Schenkung, also eine unentgeldliche Zuwendung, kann laut BGB abgelehnt werden. 

Außerdem setzt die Schenkung voraus, daß das zu Schenkende vorher rechtmäßig im Besitz des Schenkenden war. 

Darüber sollte die Kath. Kirche einmal nachdenken und ggf. den Namen dieser Organisation ändern.

Der Rechtsstaat und insb. der Gesetzgeber ist nicht auf den Rat religiöser Organisationen angewiesen- nicht mehr- zum Glück

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Grossinquisitor

Aber von der Meinungsfreiheit dürfen die religiösen Institutionen schon noch Gebrauch machen. Zumal sie hier die bestehende Rechtslage verteidigen. 

Der neue Goldstandard

Zitat: "Unter anderem soll ein Abbruch länger möglich sein - bis zur 22. Schwangerschaftswoche. Gegen die Vorschläge regt sich bereits Kritik."

.

Ich wüsste ja gar nicht, welche Kritik man daran üben könnte.

Ah, ja doch. Jetzt fällt es mir ein: dass man mit dieser Regelung ein fast schon vollständiges, neues Leben tötet.

Nicht so gut.

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AuroRa

dass man mit dieser Regelung ein fast schon vollständiges, neues Leben tötet.

Faktisch falsch: Wer in der 22. SSW eine Geburt erlebt, wird keinen lebensfähigen Menschen gebären. Warum? Weil das Lebewesen noch nicht fertig entwickelt ist. 

werner1955

Ich wüsste ja gar nicht, welche Kritik man daran üben könnte?
Zitat:  Urteil des BVG von 1975. 
Artikel 2 des Grundgesetzes, also das Recht auf Leben, werde nicht gewährt. 

Account gelöscht

In einer Stellungnahme bezieht sich die Bischofskonferenz ebenfalls auf das Bundesverfassungsgericht, dem zufolge spätestens mit der Einnistung einer befruchteten Eizelle von einem menschlichen Leben auszugehen sei.

Die Weibchen von Mäusen können Schwangerschaften in jedem Stadium anhalten oder sogar zurück entwickeln. Das tun sie auch, wenn die Umstände für den Nachwuchs katastrophal sind.

Man sollte nicht glauben, dass auch Mäuse Gottes Geschöpfe sind.

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Seebaer1

"Das tun sie auch, wenn die Umstände für den Nachwuchs katastrophal sind."

Vermutlich ja nicht "auch" sondern ausschließlich deshalb. Und wann bitte sollen die Umstände für eine werdende Mutter bei uns tatsächlich mit "katastrophal" beschrieben werden können?

Anna-Elisabeth

"Und wann bitte sollen die Umstände für eine werdende Mutter bei uns tatsächlich mit "katastrophal" beschrieben werden können?"

Wenn z.B. das Leben der Mutter in Gefahr ist. Eine frühere Kollegin von mir war im 8. Monat Schwanger als sie plötzlich heftigste Schmerzen bekam und mit dem NAW ins Krankenhaus auf die Intensivstation gebracht wurde. Wie sich herausstellte, war ein Aortenaneurysma geplatzt, das nicht rechtzeitig entdeckt wurde. Die Kollegin hätte nicht schwanger werden dürfen. Das Ungeborene verstarb schon nach wenigen Tagen im Mutterleib. Die Ärzte hatten nun ein Problem: Das tote Kind würde eine tödliche Sepsis verursachen, aber auch die notwenige OP würde die Überlebenschanchen der Patienten verringern. Einen Tag, bevor man sich für die OP entschied, war meine Kollegin aber schon verstorben. Das alles ist ca. 40 Jahre her. Ob man da heute bessere Behandlungsmöglichkeiten hat, weiß ich nicht.

Anna-Elisabeth

"Und wann bitte sollen die Umstände für eine werdende Mutter bei uns tatsächlich mit "katastrophal" beschrieben werden können?"

Auch Drogensüchtige können schwanger werden. Vor allem katastrophale Umstände für das werdene Leben. Das kann für jedes werdende Leben gelten, das absolut ungewollt ist oder gar gehasst wird.

melancholeriker

Soziale Notlage, weglaufende Männer oder gewalttätige...

Wer keine Phantasie hat, kann sich auch mit der Realität beschäftigen. 

gelassenbleiben

Wohl 50% der Schwangerschaften beim Menschen werden früh vom Körper abgebrochen, meisst ohne dass die Schwangerschaft überhaupt bemerkt wurde. 

 

Piorko

Es ist ja wohl ein Unterschied, ob die Schwangerschaft unbewusst oder willentlich beendet wird!

gelassenbleiben

nicht dass Sie noch fordern, dass die Medizin alles unternehmen sollte um diese natürlichen Abbrüche zu verhindern. Immerhin handelt es sich ja laut dem BVerfG mangels einer anderen exakten Definition um menschliches Leben. Da müsste doch medizinische Hilfe erfordern, wäre nicht alles andere unterlassene Hilfeleistung?

Der neue Goldstandard

Zitat: "An dem Entwurf haben auch drei Expertinnen mitgearbeitet, die bereits der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission angehört hatten, die im April Empfehlungen für eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts vorgelegt hatte."

.

Expertinnen, das hört sich ja gut an.

Welch Expertise qualifiziert denn diese "Expertinnen"?

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bolligru

Welch Expertise qualifiziert denn diese "Expertinnen"?

 

"Expertin" ist, wer die Meinung der Regierung genau kennt und wortreich, überzeugend und blumig formulieren kann.

Der neue Goldstandard

Zitat: ""Expertin" ist, wer die Meinung der Regierung genau kennt und wortreich, überzeugend und blumig formulieren kann."

.

Spitz!

Also "Expertinnen". Weniger Expertinnen.

Nicht so gut.

fathaland slim

„Die“ Meinung der Regierung?

Sie belieben zu scherzen.

falsa demonstratio

"Expertin" ist, wer die Meinung der Regierung genau kennt [ ..... ]

Geht es bei dem Gruppenvorschlag gerade nicht im die Meinung der Regierung?

fathaland slim

Expertinnen, das hört sich ja gut an.

Welch Expertise qualifiziert denn diese "Expertinnen"?

Zum Beispiel die im Text genannte Liane Wörner. Sie ist Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung, Medizinstrafrecht und Rechtstheorie und Direktorin des Centre for Human | Data | Society an der Universität Konstanz.

Hätten Sie auch finden können.

falsa demonstratio

@Der neue Goldstandard: Welch Expertise qualifiziert denn diese "Expertinnen"?

fathaland slim: Zum Beispiel die im Text genannte Liane Wörner. [ ..... ] Hätten Sie auch finden können.

Die Expertisen von Prof. Dr. Maria Wersig und Prof. Dr. Friederike Wapler hätte er auch finden können.

 

 

Autograf

Deren juristische Kompetenz in ihren Rechtsgebieten steht außer Frage - nur keine ist Verfassungsrechtlerin. Und die Hürde der Verfassung ist zu nehmen. Hierzu fehlen noch stichhaltige Argumentationen.

Werner40

22.te Woche ist schon ziemlich spät. Die bisherige Regelung scheint doch gut zu funktionieren. 

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AuroRa

“22.te Woche ist schon ziemlich spät. Die bisherige Regelung scheint doch gut zu funktionieren.”

Dass Frauen durch Maßnahmen am eigenen Körper kriminalisiert werden (hier geht es um das Strafgesetzbuch), bezeichnen Sie als “funktioniert doch”? Ernsthaft?

In der 22. SSW ist die Schwangerschaft nicht lebensfähig außerhalb des Körpers.

Questia

@Wer40 18:25

| "Die bisherige Regelung scheint doch gut zu funktionieren. " |

Da bin ich mir nicht so sicher. Frauen werden einerseits kriminalisiert und andererseits bevormundet, wenn sie ihr Recht auf Selbstbestimmung wahrnehmen wollen. M.E. wäre es angebracht, betroffene Frauen entscheiden zu lassen, ob und wie gut die bisherige Regelung für sie funktioniert (hat).

Solange ein werdendes Leben noch nicht außerhalb des Mutterleibs überlebensfähig ist, sollte es für die Frauen die Möglichkeit der Entscheidungsfreiheit geben.

Jegliche Regelung zum Schwangerschaftsabbruch hat m.E. im Strafgesetz nichts zu suchen.

Anregungen zum weiteren Nachdenken liefert dies: https://www.juwiss.de/26-2024/

 

Der neue Goldstandard

Zitat: ""Schwangerschaftsabbrüche gehören nicht ins Strafgesetzbuch", betonte sie und fügte hinzu: "Was wir nicht brauchen, sind Regeln aus den 1990er-Jahren, getragen von einer Geisteshaltung von vor 100 Jahren.""

.

"getragen von einer Geisteshaltung von vor 100 Jahren" ... hat Frau Breymaier eigentlich auch fundierte Sachargument, etwa moralische Fragen betreffend,  mit welchen sie die Frage, ob und bis in welche Woche ein ungeborenes Leben getötet werden können soll?

Oder bleibt es bei inhaltsfreien Phrasen wie ""getragen von einer Geisteshaltung von vor 100 Jahren"?

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melancholeriker

Bisher haben Sie in gut einem halben Dutzend Beitragen auch nur inhaltsfreie Phrasen zum Thema gebracht und die Verdreifachung eines Zitats in einem einzigen Kommentar schafft auch nicht mehr Klarheit am Firmament als eine Cumulonimbus an einem schwülen Tag. 

Also was sind denn Ihre Positionen außer ein bißchen Anraunen in "töten von vollständigem neuen Leben"? Was haben Sie den betroffenen Frauen zu sagen, die vor den Beratungsstellen gemobbt werden z. B.?

SirTaki

Es gibt eine klare Definition für Leben. 

Was gegen die Verlängerung einer Abtreibungsmöglichkeit spricht, ist das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil.

Die Kirchen haben durchaus das Recht, das Urteil als Grundlage zu nehmen und Ansichten des christlichen Glaubens und Ethik einzubringen. Auch die Ethikkommission war vor dem Urteil gehört worden wie andere gesellschaftliche Gruppen.

Jetzt nur polemisch gegen eine Stellungnahme zu wettern und die Missbrauchsfälle zu nehmen, um ein Redeverbot zu verhängen, ist absoluter Humbug.

Hat mit dem Thema gar nix zu tun.

 

 

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AuroRa

“Es gibt eine klare Definition für Leben. “
 

Falsch! Die katholische Kirsche hat “Leben” nach eigenem Ermessen definiert. Daran kann man “glauben” - mit “wissen” hat das allerdings nichts zu tun.
 

Auch in deutschen Gesetzen gibt es keine einheitliche, umfassende Definition von „Leben“ als biologischem oder philosophischem Begriff. Allerdings gibt es spezifische Regelungen und Definitionen, die sich auf den Beginn und das Ende des menschlichen Lebens beziehen, insbesondere im Kontext von Schwangerschaftsabbruch, Sterbehilfe und medizinischen Entscheidungen. Beispielsweise 218 StGB. Dass dies keine klare Definition ist, sollte einleuchtend sein.

SirTaki

Es gibt einen Konsens, das BVerGericht hat ein Urteil gefallt.

Was Sie mit Ihrer Aneinanderreihung von bekannten Punkten erreichen wollen, ist nicht erkennbar.

Was Sie da um Definition herumlavieren ändert nichts an der Rechtsprechung und den Abtreibungsregelungen. 

Dass Leben nicht eindeutig ist, habe ich nicht infrage gestellt.

AuroRa

Ich bin davon ausgegangen, dass wer “Es gibt eine klare Definition für Leben. “ schreibt, davon ausgeht, dass die Person denkt, es gibt eine klare Definition.

Es gibt einen Konsens, das BVerGericht hat ein Urteil gefallt.

Was wir bei solchen Fragestellungen immer sehen: Die Rechtsprechung ändert sich mit den Jahren - und es wird Zeit! 

gelassenbleiben

Keiner verhängt ein Redeverbot, aber ohne vor der eigenen Haustür zu kehren, haben die wohlfeilen Stellungnahmen der katholischen Kirche nicht nur einen schalen Beigeschmack, sondern sind in meinen Ohren komplett unglaubwürdig 

Ich glaube scheinheilig ist der zutreffende religiöse Fachausdruck

Grossinquisitor

Wenn dies der Maßstab wäre, dürfte sich kein Deutscher angesichts der Geschichte seines Landes jemals wieder zu Fragen der Menschenwürde äußern. Wäre alles scheinheilig. 

morgentau19

"Unter anderem soll ein Abbruch länger möglich sein - bis zur 22. Schwangerschaftswoche.

 

Ich habe zwei Kinder (Mädchen) geboren!

Die Befürworter von Abtreibungen bis zur 22 Woche sollten sich mal Ultraschallfotos von Kindern in der 22. Schwangerschaftswoche ansehen; dann würden ihnen solche wahnsinnigen Horrorgedanken nicht in den Sinn kommen.

Das ist Unmenschlichkeit pur.

 

Das ist Leben! 

 

 

 

 

 

 

 

 

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AuroRa

Hier liegt wohl ein Verständnisproblem vor. Niemand wird zum Schwangerschaftsabbruch gezwungen. Es geht darum, dass ungewollt Schwangere die Schwangerschaft legal beenden dürfen.

Wer in der 22. SSW eine Geburt erlebt, wird keinen lebensfähigen Menschen gebären. Warum? Weil das Lebewesen noch nicht fertig entwickelt ist. Frauen sind keine Inkubatoren!

Grossinquisitor

Was ist mit dem Recht des Ungeborenen? Das lassen Sie völlig außer Acht. 

AuroRa

Frauen sind keine Inkubatoren, weshalb Eingriffe am eigenen Körper niemanden etwas angehen als die Frau selbst 

Welcome to the echo chamber

Wer 6 Monate braucht um eine ungewollte Schwangerschaft abzubrechen, hat ganz andere Probleme.
Mal davon abgesehen das es etliche Verhütungsmöglichkeiten gibt, für die komplett verantwortungslosen sogar noch die Pille für danach.

AuroRa

Das Märchen von der Spätabtreibung - faktisch finden die allermeisten Abbrüche im ersten Trimester statt. Frauen wollen die ungewollte Schwangerschaft so früh es geht loswerden.

Späre Abbrüche finden bei Gefahr für die Mutter oder bei Fehlbildungen des Ungeborenen statt. 

Einfach mal in die Statistiken schauen 

AuroRa

Mal davon abgesehen das es etliche Verhütungsmöglichkeiten gibt, für die komplett verantwortungslosen sogar noch die Pille für danach.

Und das Märchen von der schlampigen Verhütung. Auch dies wird mit Statistik widerlegt. 

melancholeriker

Dann sind Sie ja privilegiert zu verstehen, wie schwer es Frauen haben, eine Entscheidung von dieser Tiefe und Tragweite mit sich alleine ausmachen zu müssen in letzter Konsequenz. 

Seien Sie glücklich mit Ihren beiden Töchtern, die offenkundig nicht ungewollt waren. Wenn ich mich jetzt zu weit vorgewagt haben sollte, bitte ich um Entschuldigung. Es ist ein äußerst sensibles Thema. Es hilft aber nicht einmal den Ungeborenen, wenn man in Grenzberereichen der Definition, wo zweifelsfrei autonomes und nach christlicher Ethik schützenswertes Leben anfängt, schwangeren Frauen frontal so etwas wie fahrlässige Tötung anhängen will mittels Schockbildern. 

Autograf

Das BVerfG hat vor seinem Urteil die Frage gestellt, was einen Menschen ausmacht, der Inhaber der Grundrechte ist. Es ist keine andere rechtlich tragfähige Definition genannt worden, außer der der Biologie, also eine befruchtete Eizelle. Um ein anderes Ergebnis zu erreichen, muss eine rechtlich tragfähige andere Definition vorgelegt werden, was bisher niemand getan hat. Daher konnte das BVerfG nicht anders, also die biologische Definition zu nehmen. Alle anderen, bisher genannten Grenzen sind nur von dem Wunsch geprägt, Abtreibungen ohne jede Schwierigkeit möglich zu machen, rechtlich aber nicht hilfreich. Wann ist jemand Inhaber der unveräußerlichen, von niemandem zu verleihenden sondern von der Natur aus jedem zustehenden Grundrechte? Es muss schon eine Grenze sein, die sozusagen naturgegeben ist und nicht vom aktuellen Stand der Technik abhängt.