Ihre Meinung zu Lettland verhängt Handyverbot für Schüler
Viele Schüler können nicht ohne ihr Smartphone - das Klassenzimmer oder der Pausenhof sind da keine Ausnahmen. Lettland will deshalb durchgreifen und hat ein Handyverbot für Schüler bis zur sechsten Klasse verhängt.
... und hat ein Handyverbot für Schüler bis zur sechsten Klasse verhängt.
Wie schön, dass Handys ab der siebten Klasse kein Problem mehr darstellen.
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Folgendes sah ich vor Jahren in einem Beitrag:
Es gibt zu verschiedensten Themen der frühkindlichen Entwicklung Studien und Erkenntnisse die belegen, das ein Kind ab einem bestimmten Alter schwerer zu gewinnen bzw. zu begeistern ist, Beispiel Spielzeug: Produkte von namhaften Herstellern mit hohem Marktanteil verfangen am besten bis zum 6 Lebensjahr, danach wird es immer weniger oder uninteressanter, was zur Folge hat das ältere Kinder weniger die Zielgruppe ist, und mit diesem Wissen und deswegen, versuchen die Markstrategen mit raffinierten Methoden jüngere Kinder und deren Eltern als Kunden zu gewinnen.
Ja finde ich auch eher absurd, die Phones generell im Unterricht verbieten, Stufe egal.
Und Wer doch mit dem Phone erwischt wird, muss erstmal 2 Tage ohne auskommen, dann kommts unter Schul Verschluss (falls möglich)
>> dann kommts unter Schul Verschluss (falls möglich)
Ähh, DAS würde aber auch nur (so ganz eventuell) ein klitzekleines bisschen gegen § 249 StGB verstoßen, oder??? oO
(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft
Würde in keiner Weise gegen den Paracraphen verstoßen.
Bei dem Paragraphen, den Sie anführen, geht es um gewaltsames Abnehmen eines Gegenstandes. Ich weiß, dass es in manchen Schulen üblich ist Smartphones vor dem Unterricht bis zum Ende des Unterrichts von den Lehrkräften wegzuschließen. Schüler/-innen werten das unterschiedlich. Einige sehen dies aber durchaus positiv. Es gilt:
"Für Schulangelegenheiten sind die Bundesländer zuständig. Sie können nach eigenem Ermessen Grundsätze und Verbote aufstellen. Zudem können einzelne Schulen individuelle Regeln in ihrer Hausordnung festlegen. Sie müssen allerdings immer dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgen und dürfen Schülerinnen und Schüler nicht in ihren Grundrechten, der freien Persönlichkeitsentfaltung und ihren Eigentumsrechten verletzen."
https://www.tagesschau.de/wissen/technologie/handy-verbot-schulen-100.h…
//Ähh, DAS würde aber auch nur (so ganz eventuell) ein klitzekleines bisschen gegen § 249 StGB verstoßen, oder??? oO//
Nein, da die Zueignungsabsicht fehlt. Es läge im Übrigen auch keine Gebrauchsanmaßung nach 248b StGB vor, da das iPhone ja nicht zum Gebrauch durchen Lehrer eingezogen wurde. ;)