Ihre Meinung zu Warum es in Deutschland weiter wenige Organspender gibt
Bis heute sollten die gesetzlichen Krankenkassen in ihren Apps einen Zugang zur Organspende-Onlineregistrierung einrichten. Doch nur wenige Kassen sind der Vorgabe nachgekommen. Was bedeutet das für Betroffene? Von Peter Sonnenberg.
in jeden Personalausweis ein Feld
Organspender JA / NEIN
wer in dem erlauchten Kreis Mitglied sein will, "profitiert" von dieser Mitgliedschaft
wer das nicht will .... egal warum ... auch gut
ohnehin ein leidiges Thema
warum Menschen zwingen sich über die Endlichkeiten ihres Seins Gedanken zu machen (Widerspruchslösung)
ein Testament wird doch auch von niemanden gefordert
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Wenn es so einfach wäre. Zum einen ist Deutschland Mitglied im europäischen Verbund.
Zum anderen erreicht man dann weiterhin hauptsächlich die Organempfänger und deren Bekannten. Junge gesunde Menschen leben üblicherweise gefühlsmäßig mit der Illusion, dass sie sowas nicht trifft. Also nehmen sie sich keine Zeit für das Thema.
ein Testament wird doch auch von niemanden gefordert
Genau, dann tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
Genauso sollte man es mit der Organspende machen, wer nichts schriftlich fixiert, bei dem tritt die (hoffentlich bald beschlossene) gesetzliche Organentnahme statt.
„Genauso sollte man es mit der Organspende machen, wer nichts schriftlich fixiert, bei dem tritt die (hoffentlich bald beschlossene) gesetzliche Organentnahme statt.“
Also die Widerspruchslösung. Die hat natürlich ihren Reiz und würde maximal etwas bewirken.
Rechtlich scheint mir das aber möglicherweise etwas fragwürdig zu sein:
Ich erinnere mich, dass die Banken mal ihre Geschäftsbedingungen zu Ungunsten ihrer Kunden ändern wollten, indem sie die Änderung mitteilten, und wenn man innerhalb einer Frist nicht widersprach, dann galt das als Zustimmung. Dagegen liefen viele Sturm, und schließlich wurde das - zu Recht - von einem obersten Gericht gekippt.
Auch wenn es bei der Organspende um eine gute Sache geht, sehr ich da doch Parallelen.
sie sagen es
ich kriege nen Brief ins Haus
wenn sie nicht widersprechen haben sie bei uns ein Auto gekauft .....
„ich kriege nen Brief ins Haus
wenn sie nicht widersprechen haben sie bei uns ein Auto gekauft .....“
Wie mir inzwischen durch den Kopf geht, hinkt dieser Vergleich möglicherweise: Sie hätten schreiben müssen „… haben Sie bei uns ein Auto gekauft, das Sie aber erst nach Ihrem Tod bezahlen müssen“ -:)
Warten wir mal ab, was die Juristen (da bin ich völlig inkompetent) ggf. daraus machen.
PS Ihr Beispiel trifft nur auf die Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu. Nur dass man da nicht widersprechen kann :-)))
oh da gibt es viele Beispiele
wer sich in ne Straßenbahn setzt akzeptiert auch automatisch deren Beförderungsbedingungen
und in manchen Städten muß man Müllgebühren pauschal bezahlen egal ob man behauptet Müll zu haben oder nicht
Das diese Widerspruchlösung vor dem Verfassungsgericht landen würde, halte ich auch für sehr wahrscheinlich.
Ihr Beispiel überzeugt aber nicht, Banken haben Geschäftsbedingungen und diese unterliegen immer der aktuellen Rechtsprechung. Hier gab es bereits eine Rechtsverordnung, die die einseitige Veränderung der Bedingungen ohne ausdrückliche Zustimmung der Geschäftspartners (zweiseitiges Rechtsgeschäft) nicht zuließ.
Allerdings bedurfte es der Klage einer Verbraucherschutzorganisation, um dies nochmals von Gericht bestätigen zu lassen.
Es handelt sich hier also um Geschäftsrecht und nicht um eine neue Gesetzgebung.
Da haben Sie vermutlich Recht. So habe ich das noch nie betrachtet.
Ihr Beispiel überzeugt aber nicht, Banken haben Geschäftsbedingungen und diese unterliegen immer der aktuellen Rechtsprechung. Hier gab es bereits eine Rechtsverordnung, die die einseitige Veränderung der Bedingungen ohne ausdrückliche Zustimmung der Geschäftspartners (zweiseitiges Rechtsgeschäft) nicht zuließ.
Allerdings bedurfte es der Klage einer Verbraucherschutzorganisation, um dies nochmals von Gericht bestätigen zu lassen.
Der eigene Körper ist keine Geschäftsbedingung, solchen eklatanten Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte wird jedes Gericht abweisen.
Nicht jedes Gericht, Gerichte müssen sich an die Gesetze jalten.
Ich vermute, wie bereits oben geschrieben, dass es bei einem solchen Gesetz (Spahn Vorschlag), aber mit Sicherheit das Bundesverfassungsgericht angerufen würde.
Wie dieses entscheiden würde, kann ich definitiv nicht einschätzen.
Eben, guter Vergleich
So ein Quatsch! Es ist bereits gesetzlich geregelt: Wer keiner Organentnahme zugestimmt hatte, der wird nach seinem Tod mit sämtlichen Inhalt bestattet.
Wo ist das Problem?
Es ist eine Frechheit einen Anspruch auf Organe anderer Leute zu erheben. Man kann anderen Menschen nicht einmal eine Bretzel wegnehmen, wenn sie diese nicht brauchen, wegwerfen und andere Leute Hunger haben, aber Organe haben wollen...
Natürlich ist dies gesetzlich geregelt, aber bitte seien Die so freundlich mir zuzugestehen, dass ich den Spahn Vorschlag, der ja in zweiter Lesung abgelehnt wurde, für die bessere Lösung halte.
Was daran Quatsch ist, erschließt dich mir nicht.
Das häufige Argument, des Rechts auf den eigenen Körpers, stimmt übrigens auch nicht.
Man ist verpflichtet sich bestatten zu lassen und dies auch nur an ausgewählten Orten, der Staat greift also schon dadurch in das Recht eines Toten ein, der übrigens kein Rechtssubjekt mehr ist.
ja da wundert man sich gelegentlich !
wie unterschiedlich so Dinge gesehen werden können
Genauso sollte man es mit der Organspende machen, wer nichts schriftlich fixiert, bei dem tritt die (hoffentlich bald beschlossene) gesetzliche Organentnahme statt.
Dem wird niemals irgendein Gericht entsprechen