Der zweite Senat beim Bundesverfassungsgericht

Ihre Meinung zu Urteil zur Wahlrechtsreform: Union sieht Schlappe für Ampelkoalition

Vor allem Linke und CSU lehnten die Wahlrechtsreform der Ampel ab. Das Karlsruher Urteil kommt ihnen also gerade recht. CSU-Chef Söder sprach von einer Klatsche und kündigte an, weitere Teile der Novelle rückgängig machen zu wollen.

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166 Kommentare

Kommentare

gelassenbleiben

Der Kern der Reform ist bestätigt und verfassungskonform. Gut so und bitte so lassen

Die ansonsten angemoserten Punkte fand ich auch kritisch

Wer drei Direktmandate hat sollte anhand seiner Zweitstimmen reinkommen, auch das ist ok

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Kritikunerwünscht

Das finden Sie gut? Wenn z.B. in Bayern ein Abgeordneter der CSU in seinem Wahlkreis von einer überwältigenden Mehrheit der Wähler gewählt wird und der Wahlkreis letztendlich von einem Abgeordneten vertreten wird, der nur wenige Stimmen erhalten hat, hat das wenig mit gelebter Demokratie zu tun, auch nicht mit Verringerung der Sitze im Bundestag - das ist ein Kampf der Ampel gegen die Opposition, um die eigene Macht zu erhalten. Und genau solche Spielchen läßt die AfD wachsen.

Russia surrender

Die wesentlichen Reformpunkte sind ja ok, wie die zahlenmäßige Begrenzung des BT. Die Grundmandatsklausel ist nicht zentral und daher ist der Gesetzgeber im Wesentlichen erfolgreich. 

Russia surrender

Im nächsten Reformschritt sollten die Direktmandate wegfallen und dann hat es sich mit der Grundmandatsklausel auch. 

Russia surrender

Unterm Strich ist das Urteil ein Gewinn für die Ampelkoalition und für die Demokratie. 

erstaunter bürger

Der Meister im selektiv Zitieren, Herr Söder, spricht von einer Klatsche für die Regierung. Zugegeben, das war eine kräftige Ohrfeige auf deren linke Wange, aber in in Bezug auf Überhangs- u. Ausgleichsmandate hat seine Partei eine ebenso kräftige auf die rechte Wange erhalten, was der Herr wohlweislich verschweigt; denn dies trifft die CSU besonders.

JoStuttgart

Das Gesetz wurde bis auf die Grundmandatsklausel in ALLEN Punkten bestätigt. Die Union hat in all den Jahren kein grundrechtskonformes Gesetz hinbekommen. 
Den Artikel dazu ausgerechnet mit dem Söder-Zitat zu betiteln, ist mehr als unredlich. 

Russia surrender

@ abrechnungjetzt

Die Entwertung der Erststimme (der unabhängige Direktkandidat) macht uns zum Parteienstaat.

Finde ich überhaupt nicht. In unserem Wahlkreis wird regelmäßige ein alter konservativer CDU Mann gewählt, mit dem mich nichts verbindet. An den würde ich mich nie wenden und er vertritt mich nicht. Ich würde mich an andere MdBs wenden. Ich brauche kein Direktmandate, das bringt keinen Gewinn an Demokratie.

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Paddy B.

Wir haben jetzt eine Chance, das Wahlrecht stark zu verbessern - wenn der Bundestag den Mut hat, das Rad nicht einfach zurückzudrehen und die Grundmandatsklausel wieder einzusetzen, sondern neue Wege zu gehen. Es gibt ja noch andere Vorschläge wie man das Wahlrecht ausgestalten könnte.

Die Grundmandatsklausel ist letztlich ein Fremdkörper im System, der nur den Interessen der nur regional großen, aber eben doch großen Parteien dient. Es ist gut, sie abzuschaffen. Aber die 5%-Klausel sorgt jetzt schon regelmäßig dafür, dass 5-10% und bei der Wahl 2013 sogar über 15% der Wählerstimmen im Ergebnis nicht berücksichtigt wurden. Das ist ein Problem, das behoben werden muss (und meiner Meinung nach schon vor der jetzigen Reform musste).

Spannend finde ich den Ansatz, dass Parteien quasi vor der Wahl ansagen können, dass sie eine Fraktionsgemeinschaft bilden würden und dann zusammengerechnet werden. Lieber, weil allgemeiner, wäre mir aber eine Ersatzstimme oder wenigstens eine Senkung der Hürde.

Werner40

Gute Entscheidung des BVG. Wichtig ist, dass es bei der fixen Obergrenze von Abgeordneten bleiben kann. Die geforderten Änderungen sollten leicht einzuarbeiten sein.  

Montag

Ich finde das französische Wahlrecht nicht schlecht:
- 577 Wahlkreise, Mehrheitswahlrecht. Zwei (!) Wahlgänge. 
- Am 1. Wahlgang können beliebig viele Personen kandidieren. 
- Personen, die beim 1. Wahlgang die absolute Mehrheit erzielen, bekommen das Mandat.
- Wenn dies nicht der Fall ist: am 2. Wahlgang dürfen alle Personen kandidieren, die im 1. Wahlgang mindestens 12,5 % der Stimmen bekommen haben. 
- Die Person, die im 2. Wahlgang die meisten Stimmen bekommt, bekommt das Mandat.
Details: https://de.wikipedia.org/wiki/Nationalversammlung_(Frankreich)#Wahl

So etwas Ähnliches könnte man auch bei uns einführen. 
Vielleicht mit dem Unterschied, dass wir pro Wahlkreis zwei Abgeordnete wählen.
(Macht in Summe: 299 Wahlkreise und 598 Abgeordnete. So wie bisher - ohne Ausgleichs- und Überhang-Mandate.)

Details der Wahlkreise: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Bundestagswahlkreise

ich1961

Kritikunerwünscht • 13:36 Uhr

////Eine Schlappe ist der falsche Ausdruck. Die Richter haben verhindert, dass ein Stück Demokratie abgeschafft wird. Würde die ...////

Das BVG scheint da keine Probleme damit zu haben - warum also Sie?

Es wurde nur ein kleiner Teil des Gesetzes beanstandet und nicht das ganze Gesetz!

 

Russia surrender

@ gelassenbleiben

Wer drei Direktmandate hat sollte anhand seiner Zweitstimmen reinkommen, auch das ist ok

Die Direktmandate würde ich abschaffen. Die Zweitstimme heißt dann einfach Stimme. Und die Grundmandatsklausel fällt weg. Diesen Weg lässt das BVerfG bewusst offen. 

Duzfreund

Wir werden sehen - wenn man nach Venezuela schaut, nach Georgien, auf diverse andere, dann kommt man leicht zu dem Schluss, das wir in Bälde nicht mehr recht unterscheiden werden können, ob der Druck von außen oder von Innen schmerzhafter ist. 

Wir tun also gut daran, unsere Handlungsfähigkeit zu fördern ebenso, wie unsere Ressourcen zu schonen und das auf wirklich allen Ebenen. 

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