Ihre Meinung zu Härtere Strafen für Angriffe auf Polizei und Retter geplant
Wer Polizei, Feuerwehr oder Rettungskräfte angreift, soll bald härter bestraft werden. Das geht aus Plänen von Justizminister Buschmann hervor. Dazu soll das Strafrecht geändert werden.
Ich unterstütze diese Gesetzesänderung. Ob sie aber am Verhalten dieser Vollidioten etwas ändern wird, bleibt abzuwarten. Ich bin leider skeptisch.
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Bin ich voll und ganz ihrer Meinung.
➢ Ich unterstütze diese Gesetzesänderung. Ob sie aber am Verhalten dieser Vollidioten etwas ändern wird, bleibt abzuwarten. Ich bin leider skeptisch.
Ich unterstütze sie auch, halte aber das geplante Mindeststrafmaß für zu gering.
Das Mindeststrafmaß soll zwei Jahre + ein Tag sein,
und eine Bewährungsstrafe ist auch für Ersttäter nicht mehr möglich.
Die Auktion ist eröffnet. Zwei Jahre und ein Tag stehen zu Gebote. Höre ich mehr? Der Herr da hinten, drei Jahre ...?
>> Die Auktion ist eröffnet. Zwei Jahre und ein Tag stehen zu Gebote. Höre ich mehr? Der Herr
>> da hinten, drei Jahre ...?
Ich würde außerdem noch § 323c Abs.2 StGB draufpacken, DAS wäre nochmal ein Jahr zusätzlich. -.-
Lebenslänglich für unbeabsichtigtes Rempeln eines Kommunalpolitikers, sage ich erstmal. Kann ja jeder behaupten, er hätte die Person nicht gesehen, er hätte auf sein Smartphone geschaut. Andererseits, ich wäre einverstanden, wenn man mir raten würde, ich sollte mich raushalten, abwarten, woher der Wind weht und dann wiederkommen, weniger übertreiben, 10 Jahre würden reichen.
➢ Die Auktion ist eröffnet. Zwei Jahre und ein Tag stehen zu Gebote. Höre ich mehr? Der Herr da hinten, drei Jahre ...?
Mit Auktion hat das gar nichts zu tun. Es ist ein Signal an potentielle Täter, bei Verurteilung bekommt ihr keine Bewährungsstrafe. Genau das Gegenteil von Auktion mit Mehr, und mit Gleichsetzung mit höher strafbewehrten anderen Straftaten.
Bin da ganz bei ihnen.
Auch beim von Ihnen vorgeschlagenen Strafmaß bin ich skeptisch, denn ich gehe davon aus, daß ein Großteil der Täter unter Drogen steht. Auch, aber nicht nur unter Alkohol. Aber lediglich bekifft werden sie eher nicht sein, denn Cannabis macht eher friedlich. Ich tippe auf Koks, Tilidin und Amphetamine. Größenwahngeneratoren.
"Ich unterstütze sie auch, halte aber das geplante Mindeststrafmaß für zu gering.
Das Mindeststrafmaß soll zwei Jahre + ein Tag sein,
und eine Bewährungsstrafe ist auch für Ersttäter nicht mehr möglich."
Die in die Hose gegangene Verschärfung des Sexualstrafrechts sollte und gelehre habn, die Entscheidungskompetenz der Stafrichters nicht einzuschränken.
➢ Die in die Hose gegangene Verschärfung des Sexualstrafrechts sollte und gelehrt haben, die Entscheidungskompetenz der Strafrichters nicht einzuschränken.
Das, was Sie erwähnen, und das hier zur Debatte Stehende, sind zwei sehr anders gelagerte Straftatbestände. Beim Sexualstrafrecht konnte Information zum Straftatbestand werden, was im Fall von Übergriffen auf Polizisten & Co. nicht geschehen kann.
Da kann ich mich nur anschließen.
Wenn die Strafe eine Abschreckung wäre, dürfte es nicht einen Mord geben (und nein, das sind nicht nur 15 Jahre - für die, die das immer noch erzählen wollen):
Das meint die Kanzlei „Schumann und Rasch“ auf ihrer Website:
„Das Gesetz sieht daher vor, dass ein Verurteilter regelmäßig nach 15 Jahren zu entlassen ist, wenn dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann.“
Das Gesetz sieht daher vor, dass ein Verurteilter regelmäßig nach 15 Jahren zu entlassen ist, wenn dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann.“
Nach Wikipedia: "Demnach wurden von 2002 bis einschließlich 2015 insgesamt 760 Personen regulär (also nach § 57a StGB) aus einer lebenslangen Freiheitsstrafe entlassen. Im Durchschnitt waren sie 18,9 Jahre im Vollzug (Median: 17,0), 13 Prozent von ihnen länger als 25 Jahre."
Lt Max-Planck-Gesellschaft dauert eine lebenslängliche Freiheitsstrafe in D. 19 Jahre. Dh ein großer Anteil der Verurteilten muss die Strafe nicht komplett absitzen.
"Lt Max-Planck-Gesellschaft dauert eine lebenslängliche Freiheitsstrafe in D. 19 Jahre. Dh ein großer Anteil der Verurteilten muss die Strafe nicht komplett absitzen."
Ich bestehe nicht auf der Zahlenangabe "18,9". "19" ist mir auch recht, wenn es Ihnen weiter hilft.
Aus Ihrem Post ging nicht eindeutig hervor, ob die „18,9 Jahre“ sich nur auf die 760 vorzeitig Entlassenen bezogen, oder auf alle zu „Lebenslang“ Verurteilten.
Wenn das Wörtchen wenn nicht wär ...!
Die Verurteilten sind meist Schwerverbrecher.
Eine andere Anwaltsseite sagt:
**In Deutschland ist eine lebenslange Haftstrafe tatsächlich lebenslänglich, es gibt keine Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung oder Begnadigung. Ein Verurteilter, der eine lebenslange Haftstrafe erhält, muss die Strafe bis zum Tod verbüßen.
Die lebenslange Haftstrafe ist die härteste Strafe, die das deutsche Strafgesetzbuch vorsieht und wird nur für die schwersten Verbrechen verhängt. Zum Beispiel Mord, Totschlag, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen gegen die Staatssicherheit und Verbrechen gegen die persönliche Freiheit. Allerdings gibt es in Deutschland die Möglichkeit einer Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, .... **
https://gramm-recht.de/ist-eine-lebenslange-freiheitsstrafe-wirklich-ei…
Im Durchschnitt sitzen die zu „Lebenslang“ Verurteilten nur 19 Jahre ein. (Lt. Max-Planck-Ges.).
Als pensionierter Polizeibeamter habe ich mir nach 46 Dienstjahren den reflektorischen Ruf nach schärferen Gesetzen abgewöhnt. Weil es mMn nichts bringt.
Gute Kommunikation auch im Grenzbereich ist da eher zielführend.
Diese Gesetzesänderung ist überfällig. Wer Polizei, Rettungskräfte und Helfer behindert oder sogar tätlich angreift, muss empfindlich bestraft werden.
Vollidioten wird es wohl immer geben. Und auch unterstütze es, daß dies härter bestraft und deshalb das Strafrecht dafür geänder werden soll! In wie weit das dann gewisse Vollidioten in Zukunft davon abhält Polizei, Feuerwehr oder Rettungskräfte, daß muß man abwarten, daß kann niemand voraussehen!
Na, dann mal sofort umgehend mit diesen Strafen gegen die Polizei beginnen und man wird feststellen, dass man die Polizei auch wieder als Respektsperson wird wahrnehmen können und auch müssen. In der Gesellschaft in Deutschland im Jahre 2024, in der sogar hemmungslos Polizisten umgebracht werden, wie es kürzlich in Mannheim der Fall war, sind vergeht kein Tag ohne neue Meldungen von Mord und Totschlag und die ganze Palette. Das geht nicht! Und das heißt auch, dass die Linksextremisten, die auf Gewalt gegen die Polizei setzen, wie beim G20-Gipfel in Hamburg, eben nicht davon kommen dürfen als wäre nichts gewesen.
"Ich unterstütze diese Gesetzesänderung. Ob sie aber am Verhalten dieser Vollidioten etwas ändern wird, bleibt abzuwarten. Ich bin leider skeptisch."
Jeder Tag, an dem die keine weiteren Straftaten begehen können, ist ein guter Tag. Das Hauptproblem sehe ich bei der Umsetzung der Gesetze. Unsere Justiz ist überlastet. Zu oft werden Straftäter auch ohne Verhandlung wieder auf freien Fuß gesetzt.