Eine Hand mit einem Smartphone, auf dem verschiedene Social-Media-Apps zu sehen sind

Ihre Meinung zu Urteil aus Österreich: Bei Shitstorms mitposten kostet Bußgeld

Netzexperten halten das Urteil für wegweisend: Österreichs Oberster Gerichtshof hat eine Strafe gegen einen Facebook-Nutzer verhängt, der bei einem Shitstorm rechtswidrige Falschbehauptungen mitverbreitete. Von Wolfgang Vichtl.

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178 Kommentare

Kommentare

Juwa

Das Urteil geht leider am eigentlichen Problem vorbei, nämlich das Tatmotiv. Verschwörungstheorien und extremistisches Gedankengut breiten sich immer weiter aus. Das ist das eigentliche Problem. Der resultierende Hass ist nur ein Symptom davon.

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Nettie

“Das Urteil geht leider am eigentlichen Problem vorbei, nämlich das Tatmotiv. Verschwörungstheorien und extremistisches Gedankengut breiten sich immer weiter aus. Das ist das eigentliche Problem. Der resultierende Hass ist nur ein Symptom davon.“

Ich finde schon, dass das Urteil geeignet ist, die ungebremste Verbreitung von Verschwörungstheorien und extremistischem Gedankengut - und damit auch den aus dieser ungebremsten Verbreitung resultierenden Hass - zumindest einzudämmen. Von daher finde ich nicht, dass das Urteil am Problem vorbei geht, sondern durchaus helfen kann, es zu bekämpfen.

PeterK

"Man muss wissen: Wenn man Inhaber eines Profils ist auf Facebook, Instagram, TikTok oder wo auch immer, dann haftet man für den Inhalt, den man dort verbreitet. Wenn jemand blind fremde Inhalte teilt oder weiterverbreitet, mit denen die Rechte eines anderen verletzt werden, dann haftet man. Und wenn man Pech hat, haftet man sogar für den gesamten immateriellen Schaden, der aus dem gesamten Shitstorm entstanden ist."

Richtig so. Und Respekt, dass das mal jemand letztinstanzlich durchgezogen hat. Als Polizist möglicherweise auch mit Arbeitgeberunterstützung. Das sollte auch hier in Deutschland möglich sein und soweit ausgebaut werden, dass sich jeder unabhängig von sozialer oder beruflicher Stellung unkompliziert wehren kann. 

@Tagesschau, viele interessante Themen in den letzten Tagen zum kommentieren und diskutieren. Danke dafür!

Leider meist während meiner Arbeitszeit, so kann ich es erst später, ohne mitreden zu können, nachlesen.

Werner40

Richtige Entscheidung und € 3000 Strafe sollten schon abschreckend wirken.

frosthorn

Das Problem sind doch nicht die "Shitstormer". Das Problem ist das Phänomen der "kognitiven Verzerrung" (bei Bedarf bitte googeln), dem wir übrigens alle unterliegen. Vereinfacht gesagt, wir glauben, was wir glauben wollen und schaffen es sogar, Informationen so perfekt zu filtern, dass nur diejenigen ins Bewusstsein dringen, die unsere Vorurteile bestätigen, den Rest nehmen wir meist gar nicht wahr.

Diejenigen, die jeden Mist glauben, sind gefährlich, gefährlicher noch als die, die ihn verbreiten. Können wir doch tagtäglich in unserer politischen Landschaft beobachten. Letztendlich spielt sich in den "sozialen" Medien ein astreiner Markt ab, wer Bedarfe erkennt oder diese wecken kann, macht das Geschäft.

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Nachfragerin

"Diejenigen, die jeden Mist glauben, sind gefährlich, gefährlicher noch als die, die ihn verbreiten."

Das ist das Kernproblem. Man könnte es auch fehlende Bildung und/oder Medienkompetenz nennen.

Bauer Tom

"Das Video und die erwiesenermaßen falschen Beschuldigungen machten auf Facebook die Runde, viele reagierten, unter dem Post sammelten sich Beschimpfungen und Beleidigungen."

 

Ich frage mich, warum besagtes Video auf FB die Runde machte und wohl zu Beschimpfungen und Beleidigungen fuehrte wenn ein Fehlverhalten festgestellt wurde? Seltsam.

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gelassenbleiben

Lesen Sie den Artikel

Bauer Tom

"Lesen Sie den Artikel"

 

Lesen Sie meinen Post.

Bauer Tom

wenn kein Fehlverhalten festgestellt wurde?

 

Sorry. Mein "k" tut es manchmal nicht.

Mauersegler

Weil es Menschen gibt, die einfach mal ein Fehlverhalten irgendeiner ihnen missliebiger Person erfinden, und andere, die ihnen dabei bereitwillig folgen. 

Bauer Tom

Das ist selbstverstaendlich verwerflich.

ich1961

Sie verstehen nicht, das da ein Polizist diskreditiert, verunglimpft usw. werden sollte?

Und das das in die Hose gegangen ist?

 

Mauersegler

Ich verstehe nicht, was Sie sich fragen. 

Bauer Tom

"Ich verstehe nicht, was Sie sich fragen. "

 

Das ist nichts Neues.

Mauersegler

Doch. Sonst konnte ich Ihnen wenigstens sprachlich folgen. Ohne das "k" ergab Ihre Frage keinerlei Sinn.

ich1961

Wo wurde ein "Fehlverhalten" festgestellt?

Das Video sollte die - nicht bewiesene - Schuld eines Polizisten beweisen - und das ist in die Hose gegangen.

PP

 

Sisyphos3

ja das mit den Beweisen ...

das wird in Zukunft noch schwieriger durch KI

da kann man einem x beliebigen einen x beliebigen Satz in den Mund legen, wie kann man das erkennen, ob Mahatma Gandhi ne Rede vom Hitler hält oder Hitler ne Rede von Gandhi ?

eine sehr spannende Zukunft

Adeo60

Die Verurteilung basiert darauf, dass dem Polizisten ein Fehlverhalten "angedichtet" wurde, das so de facto nicht stattgefunden hat. Er wurde dadurch beleidigt und verunglimpft. Ein zweifelsfreier Angriff auf seine Persönlichkeitsrechte, der zu Recht zu einer Geldstrafe geführt hat.

Was gibt es da nicht zu verstehen...?

schabernack

➢  Ich frage mich, warum besagtes Video auf FB die Runde machte und wohl zu Beschimpfungen und Beleidigungen fuehrte wenn kein Fehlverhalten festgestellt wurde? Seltsam.

Nicht im geringsten seltsam.

Es macht bei Facebook & Co. immer «seine Runde», wenn irgendwer Tinnef oder Lügen postet. Weil Tausende, und noch mehr, von Lebenszeitverschwendern ihr Lebensziel mit Nachplappern definieren.

Ein Tag ohne Genörgel, und ohne gehässige Destruktivität, ist ein verlorener Tag für sie.

Sternenkind

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

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Mauersegler

Das haben Sie schön zitiert. So ist es ja auch. 

frosthorn

Das war aber bestimmt nicht das, was der Forist zum Ausdruck bringen wollte. Ich denke eher, es geht ihm das freie Recht auf Lüge, Falschinformation und Aufstachelung. Wobei es ja längst nicht verboten ist, Lügen zu konsumieren, lediglich das Verbreiten soll nicht mehr so einfach sein.

PeterK

"Wobei es ja längst nicht verboten ist, Lügen zu konsumieren, lediglich das Verbreiten soll nicht mehr so einfach sein."

Sehr schön und treffend formuliert!

Mauersegler

"Das war aber bestimmt nicht das, was der Forist zum Ausdruck bringen wollte."

Natürlich nicht. Aber recht hat er mit seinen Worten ja trotzdem. ;-)

pieckser

Hier wird es gefährlich: Was ist Wahrheit, was Lüge?

Vor 500 Jahren war die Erde eine Scheibe (für manche selbst heute noch). Auch war sie Mittelpunkt des Sonnensystems.

Beides ist erwiesenermaßen falsch. Aber damals war es richtig. War es - aus heutiger Sicht - also damals richtig, die "Lügner", die das Gegenteil behauptet haben, auf dem Scheiterhaufen zu verbrennen (= war die damalige Form der Bestrafung)?

Kritikunerwünscht

Wahrheit ist immer relativ - relativ zur jeweiligen Epoche, relativ zum Wissensstand der Personen, usw. 

Klärungsbedarf

Dass die Erde sich um die Sonne dreht, wussten Gelehrte schon lange vor Christi. Dass Kirchen oft Fakequellen sind, ändert daran nichts. Ich habe übrigens schon als Kind selbst festgestellt, dass die Erde keine Scheibe sein kann, als nämlich am Meer am Horizont ein großes Segeschiff auftauchte und man erst nur die M astspitze und dann immer mehr davon sah. Und Sie wollen mir sagen, dass es solche Beobachtungen erst seit 500 Jahren gibt ?

Alm Huck

Beides ist erwiesenermaßen falsch. Aber damals war es richtig. War es - aus heutiger Sicht - also damals richtig, die "Lügner", die das Gegenteil behauptet haben, auf dem Scheiterhaufen zu verbrennen (= war die damalige Form der Bestrafung)?

---

Sorry, aber diese Zuspitzung ist in keinerlei Weise hilfreich und einfach nur polemisch.

Bei jedem Gerichtsverfahren geht es darum, sich der "Wahrheit" anzunähern, wohlwissend, dass das nicht immer zufriedenstellend gelingt. Und eine Geldstrafe hat nichts mit Scheiterhaufen zu tun.

Was befürchten Sie denn, was durch dieses Urteil in Gang gesetzt wird?

Sisyphos3

da liegt das Problem

was ist "seine Meinung"

ein weites Feld für die Auslegung  durch  Juristen

ich1961

Das Gericht in Österreich hat das für Österreich geklärt und ich hoffe auf unsere Gerichte, die das auch tun können.

Kritikunerwünscht

Sehe ich auch so - Verleumdungen, Falschbehauptungen, Straftaten generell müssen geahndet werden - unabhängig der Person. Und hier fängt der Pferdefuß an. In Italien wurde eine Dame ins EU-Parlament gewählt, die in einen anderen Land zusammen mit anderen Linksextremisten mutmaßlich der Kleidung nach dem Rechtsextremismus zugehörende Personen schwer verletzt, zusammengeschlagen hat. Sie genießt Immunität. Was ist schlimmer? Die Verleumdungen in Österreich oder schwere Körperverletzung? Offenbar Verleumdung. Gut, das eine war Italien und das andere Österreich. Abe wo bleiben in solchem Fall die EU-Gesetze?

Mauersegler

Nein, da ist gar kein weites Feld. Es geht hier nämlich überhaupt nicht um Meinungsäußerung.

Sisyphos3

stimmt

um die Verbreitung einer Meinung

schabernack

➢  was ist "seine Meinung".

Was wird das wohl sein …?

Bei Mathe kann Ihre Meinung sein, 1 + 1 = 0.
Unwissend, aber Meinungsfreiheit.

Beim Auto kann Ihre Meinung sein, Diesel ist besser als E-Mobil.
In diesem Fall viel schwieriger als 1 + 1.

Ihre Meinung kann auch sein, die Weltverschwörung versklave Kinder in Kellern, und Mr. X sei der Anführer. Können Sie in diesem Fall im Keller einköcheln. Solange Sie nicht beweisen können, dass Mr. X tatsächlich der Kinderschänder ist.

Verbreiten Sie Tinnef, betreiben Sie Desinformation,
und Sie stellen ständig diese belämmerte Frage, was Meinung ist.

PeterK

Verleumdungen, Falschbehauptungen oder ein Shitstorm sind keine Meinung und Fotos oder Videos mit falschen Untertitelungen oder noch schlimmer Deep Fakes sind keine Quellen.

Bauer Tom

"oder noch schlimmer Deep Fakes"

 

Wenn das Video ein deep fake war, ist das natuerlich verwerflich. Da steht allerdings im Artikel nict davon drin.

Waere schon gut zu wissen um sich eine objektive Meinung bilden zu koennen.

PeterK

Mit "Deep Fake" bezog ich mich nicht auf den im Artikel geschilderten Fall, sondern allgemein darauf, dass ein Deep Fake keine Quelle ist und damit nicht der Meinungs-/Pressefreiheit unterliegt.

Kaneel

Besten Dank. Ihnen ist gelungen in zwei Zeilen das auszudrücken wofür ich drei Absätze benötige.

falsa demonstratio

Sie zitieren Art. 5 Abs. 1 GG.

Abs. 2 zu zitieren haben Sie unterlassen:" (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."

Außerdem haben Sie übersehen, dass es in dem abgeurteilten Fall nicht um eine Meinungsäußerung ging, sondern um eine falsche Tatsachenbehauptung. 

 

Egleichhmalf

Stimmt. Aber wenn ich eine Falschbehauptung aufstelle, ist das keine Meinung, bei der man dieser oder jener Ansicht sein könnte. Das wird (und wurde nie) vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Daher ist Ihr Post völlig unverständlich.

ich1961

Wer hat etwas anderes gesagt?

Aber wenn Lügen, Fake News usw. verbreitet werden ist das keine Meinung sondern Lügen, Fake News, usw.!

Und ich habe das Recht Bilder, die ohne Zustimmung von mir gemacht werden - zu verhindern!

Aber es gibt eben immer mehr, die Gerichtsurteile nicht anerkennen wollen/können!

 

Adeo60

Vorliegend wurden aber keine Meinungen verbreiten, sondern falsche Fakten bewusst ins Netz gestellt und damit ein Polizist diffamiert und verunglimpft. In bestimmten Kreisen mag ein solcher Umgang mittlerweile selbstverständlich sein. Tatsächlich aber liegt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen vor, wogegen er sich erfolgreich zur Wehr gesetzt hat.

Lucinda_in_tenebris

Der Verfassungstext sagt ausdrücklich nicht: Ihre Meinung können sie ohne Verwendung ihres Klarnamens jeder ZEit äussern, auch wenn sie andere beleidigt oder sie unwahrheiten behaupten. 

Auch Verfassungstexte müssen interpretiert werden, um sie dem Geist der Verfassung gemäß anwenden zu können.

Wichtig dabei ist das System der Schranken und Schranken-Beschränkungen. D.h. z.B, kollidieren zwei Verfassungsrechte (Schutz der Unversehrtheit einer Person vs Meinungsfreiheit, muss abgewogen werden, ob es sich um eine Privatperson oder eine öffentliche Person etc. handelt, ob die Meinung ein öffentliches Interesse anspricht. Auch ein Kanzler hat eine Privarsphäre etc.etc.)

Das sind natürlich die El Dorados für Schwurbler, die dann von staatlicher ZEnsur sprechen, weil sie ihrem Nachbarn nicht in den Briefkasten shitstormen dürfen 

Mein Erfahrung  ist, dass in der BRD jeder jederzeit und gerne sachorientierte höffliche Meinnugen kunttuen darf.

pieckser

Sehr häufig ist das aber so, dass diese Hetzer und Shitstormer sich dann doch untereinander kennen. 

Erwische einen und bestrafe ihn mit voller Härte, erziehe 405 (oder so). 

Passt schon! Gute Rechtsprechung.

Sokrates

Absolut richtig so ein Urteil. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum!

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falsa demonstratio

"Das Internet ist kein rechtsfreier Raum!"

Darum geht es in dem Urteil nicht.

Es geht darum, wie mehrere Täter haften - jeder nur für sich oder einer für alle.

Sokrates

Es geht sehr wohl um das Recht im Internet:

Österreichs Oberster Gerichtshof hat eine Strafe gegen einen Facebook-Nutzer verhängt, der bei einem Shitstorm rechtswidrige Falschbehauptungen mitverbreitete.

Also, wer rechtswidrige Falschbehauptungen im Internet mitverbreitet, in diesem Fall in Facebook, wird in Österreich bestraft. Fazit ist dann logischer Weise, daß das Internet in Östrreich kein rechtsfreier Raum ist!

falsa demonstratio

"Fazit ist dann logischer Weise, daß das Internet in Östrreich kein rechtsfreier Raum ist!"

Ich glaube nicht, dass irgendein Gericht, sei es in Deutschland oder Österreich, jemals davon ausgegangen ist, das Internet sei ein rechtsfreier Raum. Das ist soz. rechtliches Allgemeingut. Deshalb musste das in dem vorliegenden Fall auch gar nicht problematisiert werden. 

Auch die beiden Vorinstanzen hatten dem Kläger bereits Ansprüche zugestanden. Es ging in letzter Instanz nur um Art und Umfang der Haftung. Das Gericht hat "Solidarhaftung" des Beklagten festgestellt. Das ist das wichtige an dem Urteil.

Schneeflocke ❄️

"Es geht darum, wie mehrere Täter haften - jeder nur für sich oder einer für alle."

 

Wäre es in Deutschland eigentlich erlaubt, einen Täter für alle anderen haften zu lassen?

pieckser

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum!

Das war es doch auch nie?! Deutsche Gesetze unterscheiden nicht zwischen "realer" Welt und Internet. 

Nur Populisten taten das. Und wie man sieht, mit Nachhall.

ich1961

Ich hoffe, das auch hier in D. solche Urteile möglich werden.

Österreich als Vorbild hätte ich jetzt auch nicht unbedingt gedacht - aber danke für die richtige Entscheidung.

 

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Sparer

Österreich könnte uns, wenn wir wollten, in Vielem als Vorbild dienen. „Austria first“ ist dort nicht negativ besetzt, und wenn Rainhard Fendrich „I am from Austria“ intoniert, dürfen alle Zuhörer lauthals mitsingen, ohne gleich im Verdacht eines unangemessenen Patriotismus zu stehen.

ich1961

Sie dürfen hier nicht z. B. die Nationalhymne mit singen?

Wer verbietet es Ihnen?

 

Sparer

„I am from Austria“ als österreichische Nationalhymne zu bezeichnen, ehrt das Lied zwar sehr, und viele Österreicher sähen das vermutlich gar nicht so ungern, ist aber nicht ganz richtig.

Es gab in D. Vorschläge, bei Public Viewing Events das Schwenken von Deutschland-Fahnen zu verbieten.

falsa demonstratio

"Sie dürfen hier nicht z. B. die Nationalhymne mit singen? ---- Wer verbietet es Ihnen?"

Morgen um 21:00 Uhr werden in München elf Deutsche unterschiedlichster Hautfarbe einträchtig nebeneinander stehend die Nationalhymne singen.

Kristallin

Sie können täglich unter Ihrem vollen Namen "Deutschland zuerst, Ich bin stolz ein Deutscher zu sein" ins Internet tröten...... Wenns Ihnen danach drängt. 

Was soll das mit mit dem Artikel zu tun haben? 

ich1961

Mir ist gerade eingefallen, das wir ja hier keine Meinungsfreiheit haben, die Gerichte nicht unabhängig sind, Polizisten  Gewalttäter sind und was weiß ich noch alles.

Könnte Ironie enthalten.

 

Silverfuxx

Ein Polizist also. Ist sehr die Frage, ob ein Gericht das überhaupt verfolgt hätte, wenn es keiner gewesen wäre. Und ob es so ein Urteil gegeben hätte.

Dann die Behauptung, 'nachweislich' habe der nicht das getan, was behauptet worden ist. Kann gut sein, aber wieso 'nachweislich' und 'erwiesenermaßen' ?

Und schließlich auch noch die Einordnung als etwas 'rechtswidriges'. Was ist denn konkret geteilt worden ? Und war es als etwas rechtswidriges erkennbar ?

Ein Artikel voller Framing und Behauptungen, der eine fragwürdige Entscheidung eines Ösi-Gerichts feiert. 

Grundsätzlich okay, weil kann ja alles so stimmen, aber in die andere Richtung läuft es oft, auch mit fleißiger Beteiligung der Medien, genau andersrum. Darum ein sehr seltsam anmutender Artikel.

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Vector-cal.45

Ich teile Ihre Kritik an den Artikel.

Mauersegler

"Dann die Behauptung, 'nachweislich' habe der nicht das getan, was behauptet worden ist. Kann gut sein, aber wieso 'nachweislich' und 'erwiesenermaßen' ?"

Genau um das zu prüfen, sind Gerichte da. Wenn Sie es genauer wissen wollen, besorgen Sie sich das Urteil. 

"Und schließlich auch noch die Einordnung als etwas 'rechtswidriges'. Was ist denn konkret geteilt worden ? Und war es als etwas rechtswidriges erkennbar ?"

Was verstehen Sie in dem Artikel nicht? Der Mann ist mit Foto dargestellt und verleumdet worden. Ich kenne die Gesetze in Österreich nicht, in Deutschland ist hier Paragraph 187 StGb einschlägig. 

Darum ein sehr seltsam anmutender Artikel.

Seltsam ist Ihr an den Haaren herbeigezogenes Unverständnis.

falsa demonstratio

"Dann die Behauptung, 'nachweislich' habe der nicht das getan, was behauptet worden ist. Kann gut sein, aber wieso 'nachweislich' und 'erwiesenermaßen' ?"

Zeugenbeweis kann doch leicht erbracht werden.

 

ich1961

Seltsam anmutend ist das nur für manche, die einfach nicht verstehen können/ wollen, das es Grenzen gibt.

Und da ist ein Gerichtsurteil doch super!

 

Egleichhmalf

Was mich im vorliegenden Fall freut: Bis auf @Sternenkind sind hier alle einer Meinung. Das ist selten.

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harpdart

Ist inzwischen schon nicht mehr so -;))

Mauersegler

Und die anderen einschlägigen Genossen.

Silverfuxx

Und die anderen einschlägigen Genossen.

Auf der anderen Seite aber auch. Da sind es auch die üblichen Verdächtigen, die alles, was von 'offizieller Seite' verkündet wird, unreflektiert feiern und toll finden.

Vector-cal.45

Ich persönlich habe gar nichts dagegen, wenn gegen üble Nachrede oder harte Beleidigungen etc. auch im Netz vorgegangen wird. Justiziabel sollte es allerdings schon sein. Wenn ich da so die Paus und ihren willigen Gehilfen oder die Faeser anhöre von wegen „auch unter der Grenze der Strafbarkeit“, dann teile ich das absolut nicht. 


Und schwammige Begriffe wie „Hass und Hetze“ öffnen dem Machtmissbrauch die Tore und seine Meinung sollte man auch dann sagen dürfen, wenn dies mit einer gewissen Schärfe passiert. 

„Wer den Staat verhöhnt, soll es mit einem starken Staat zu tun bekommen“ (Faeser). Derartige fragwürdige Äußerungen gibt es aus Österreich sicherlich nicht zu hören. Der Staat und nicht zuletzt Politiker sollten scharfe Kritik bis zur bissigen Ironie eigentlich am ehesten aushalten müssen. Früher war das Konsens.

Problematisch dürfte auch die schiere Masse sein. Willkürlich einzelne rauszupicken, halte ich für rechtlich fragwürdig.

Schneeflocke ❄️

Habe noch nicht alle Posts gelesen, freue mich aber auch, dass offensichtlich vielen Teilnehmern hier die Gerechtigkeit wichtig zu sein scheint und es vielen nicht egal ist, wenn eine Person durch Hetze geschädigt wird.

franxinatra

Der Mißbrauch des Rechts auf freie Meinungsäußerung zur Verbreitung von Lügen (Holocaustleugnung) und Hass (Ausländer, LGBTQ) ist ein enormes juristisches Problem, denn sie Untergräbt durch Duldung ihre Legitimation. 

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pieckser

Das Verbreiten von Falschbehauptungen seitens LGBTQ (ich bin Geschlecht "3-Seiten-Kipper" und es ist richtig, Kinder zu indoktrinieren und ihnen Wachstumsblocker zu geben) ist dann aber wieder ok?

ich1961

Würden Sie das bitte mit Quellenangaben belegen? Danke.

So einen Quatsch kann man hier äußern?

 

gelassenbleiben

wieder eine haltlose Unterstellung

falsa demonstratio

"Das Verbreiten von Falschbehauptungen seitens LGBTQ (ich bin Geschlecht "3-Seiten-Kipper" und es ist richtig, Kinder zu indoktrinieren und ihnen Wachstumsblocker zu geben) ist dann aber wieder ok?"

Gesetzt den Fall, solche Falschbahauptungen gäbe es wirklich: Wer wäre dadurch konkret geschädigt.

Jemand hat hier im Forum mit einer falschen mathematischen Formel deutlich nachgewiesen, dass nicht jede Falschbehauptung angreifbar ist.

Sie dürfen jederzeit behaupten, die Erde sei eine Scheibe. Das hätte keine rechtlichen Konsquenzen.

Account gelöscht

Das ist richtig so! Rauf mit den Strafen für diese Shietstormsünder! Geldbuse und auch noch Sozialarbeit müssen die machen. Sonst lernen die es. nicht 

Vector-cal.45

Im Artikel ist die Rede von einer „Corona-Leugner-Demo“.

Müsste es nicht viel eher „Demo gehen Corona-Maßnahmen“ heißen?

Vielleicht fehlt den Autor ja die professionelle Distanz.

Ansonsten ist alles sehr vage. Wie gestaltete sich der shitstorm, was wurde konkret gesagt/geschrieben, was davon bestraft.

Informativ ist das nicht wirklich.