Ihre Meinung zu US-Gericht hebt Urteil gegen Ex-Hollywood-Produzent Weinstein auf
New Yorks Oberster Gerichtshof hat ein Urteil gegen den Ex-Filmproduzenten Harvey Weinstein wegen Verfahrensfehlern aufgehoben. Er war wegen Sexualverbrechen zu 23 Jahren Haft verurteilt worden - und wird wohl im Gefängnis bleiben müssen.
Ich finde das Strafmaß für Sexualverbrecher in den USA angemessener als bei uns (wo es schon mal vorkommt, dass Vergewaltiger nur eine Bewährungsstrafe bekommen).
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In einer humanen und liberalen Rechtstradition wie in der Bundesrepublik ist eine Rachejustiz nicht angemessen. Wenn es bei einer Vergewaltigung Gründe für eine Bewährung gibt, dann wird das Gericht in diese Richtung auch gerecht urteilen.
Mir fallen beim besten Willen keine Gründe für Bewähung bei einem so furchtbaren Verbrechen ein.
Haben Sie den Artikel gelesen? Hier ein paar Tipps zum Verständnis: 1. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Strafe von etwas mehr als 2 Jahren, also können wir davon ausgehen, dass es kein extremer Fall war. 2. Wenn Sie den Tathergang verfolgen, sehen Sie, dass es überhaupt keine Vergewaltigung war. Meinetwegen Nötigung. Aber das Verhalten des Mädchens spielt ntürlich auch eine Rolle. 3. Die Bild Zeitung sollte man generell mit Vorsicht genießen und eher zur Unterhaltung lesen, als zur Meinungsbildung.
So oder so, mit Weinstein ist das nicht vergleichbar. Und von einem "furchtbaren Verbrechen", dass nach Wegsperren und Schlüssel weg schreit auch nicht.
Die Anklage beinhaltete den Vorwurf, Weinstein habe "raubtierhaft" gehandelt. Dies hätte eine lebenslange Freiheitsstrafe bedeuten könnten. Verurteilt wurde er in erster Instanz aber nur wegen Vergewaltigung in einem minder schweren Fall. Strafmaß: 23 Jahre Gefangnis.
Im Fall Weinstein halte ich lebenslang durchaus für angemessen (wenn auch nur die Hälfte von dem, was ich mitbekommen habe stimmt). 23 Jahre ist zwar viel, aber da bestünde tatsächlich die Möglichkeit, dass er nach 12-15 Jahren wieder frei wär, also ca in 10 Jahren
Sie sagen also - als jemand der den Tathergang verfolgt hat (live ?) es war keine Vergewaltigung. Dieses Wissen maße ich mir nicht an.
Trotzdem danke für den belehrenden Ton.
Ist jede Vergewaltigung für Sie gleich furchtbar und juristisch über ein und denselben Kamm zu scheren? Dann könnte man sich den Prozess sparen.
@Klaartext
Ist jede Vergewaltigung für Sie gleich furchtbar und juristisch über ein und denselben Kamm zu scheren? Dann könnte man sich den Prozess sparen.
Gibt es für Sie keine Vergewaltigung die furchtbar wäre? Das ist doch mehr als sexuelle Belästigung. Also ich finde jede ausgeübte Vergewaltigung ist furchtbar!
"Vergewaltigung" ist in vielen Ländern strafrechtlich unterschiedlich definiert.
Vergewaltigung" ist in vielen Ländern strafrechtlich unterschiedlich definiert.
Mag sein, es bleibt trotzdem Vergewaltigung und ist für die betroffene Person furchtbar oder etwa nicht?. Was wollen Sie damit sagen, das es dann nicht schlimm ist? Ehrenmord ist auch Mord!
"Gibt es für Sie keine Vergewaltigung die furchtbar wäre? "
Doch natürlich. Die Aussage, auf die Sie sich beziehen (Ist jede Vergewaltigung für Sie gleich furchtbar und juristisch über ein und denselben Kamm zu scheren? ) sagt doch genau das! Es gibt furchtbare, und natürlich gibt es weniger furchtbare, einen Graubereich, bei dem man eher von Nötigung u.ä reden kann. Und am anderen Ende des Spektrums gibt es noch Fälle wie Kachelmann. Ein breites Band wie eigentlich bei jeder Straftat. Das muss ich Ihnen doch eigentlich nicht erklären?
Vergewaltigung ist mehr als nur fummeln. Ein bisschen Mord gibt es ja schließlich auch nicht!
Es gibt furchtbare, und natürlich gibt es weniger furchtbare, einen Graubereich, bei dem man eher von Nötigung u.ä reden kann.
Wenn es eine eindeutige Vergewaltigung war kann es keinen Graubereich geben!
Meine Frage war, ob alle Vergewaltigungen gleich furchtbar seien. Mit dieser Frage stelle ich nicht in Abrede, daß jede Vergewaltigung furchtbar ist.
Meine Frage war, ob alle Vergewaltigungen gleich furchtbar seien. Mit dieser Frage stelle ich nicht in Abrede, daß jede Vergewaltigung furchtbar ist.
Dann dürfte es doch für Sie keine Frage sein.
Ein , natürlich nicht. Wir sprechen hier aber von Vergewaltigung.
„Vergewaltigung ist als Form sexueller Gewalt eine schwerwiegende Sexualstraftat, die oft als das nicht einverständliche, sexuell bestimmte vaginale, orale oder anale Eindringen in den Körper einer anderen Person mit einem Körperteil oder einem Gegenstand definiert wird.“
Ja hier gibt es natürlich Abstufungen. Aber Bewährung ? Sehe ich nicht.
Freiheitsstrafen unter zwei Jahren werden in der Regel zur Bewährung ausgesetzt.
Jeder Fall ist als einzelner Fall zu betrachten. Es geht hier um Menschen.
"ist eine Rachejustiz nicht angemessen. "
Was hat dies mit Rachejustiz zu tun, wenn man eine gerechte Strafe fordert. Bewährung für eine Vergewaltigung halte ich jedenfalls nicht für gerecht - egal unter welchen Umständen - , sondern für eine Verhöhnung des Opfers.
Auch in den USA gehen Vergewaltiger durchaus öfters mal straffrei aus.
Wenn Vergewaltiger in den USA straffrei ausgehen, mag es mehrere Gründe geben: z. B. man einigt sich außergerichtlich, oder es war gar keine Vergewaltigung, oder der Vergewaltiger hatte einen besonders guten Anwalt, oder der Staatsanwalt besonders schwach … vielleicht gibt’s noch weitere Gründe.
Unterm Strich jedoch bin ich der Meinung, dass Vergewaltiger hart bestraft gehören - sie fügen den vergewaltigten Opfern (es können auch Kinder oder Männer sein, nicht nur Frauen) schreckliche Wunden (v. a. seelische) bei.
Vergewaltiger müssen, wie alle Straftäter, nach dem Gesetz bestraft werden. Hart ist kein juristischer, sondern ein populistischer Begriff.
"Auch in den USA gehen Vergewaltiger durchaus öfters mal straffrei aus."
Das macht es nicht gerechter und deshalb finde ich dies genauso schlimm und ungerecht dem Opfer gegenüber!
Hatten Sie nicht im Eingangspost behauptet, Sie fänden das US-Justizsystem angemessener als unseres?
müsste es nicht korrekt "der Verwaltigung angeklgte" heißen ? Die Gerichte stellen nicht nur die Schwere einer Straftat fest, sondern auch, ob überhaupt eine solche stattgefunden hat.
Unsinn. Wenn ein Gericht eine Straftat als bewiesen ansieht gibt es IMMER eine Stafe.
Es gibt Straftaten die vor Gericht nicht bewiesen werden können und trotzdem verübt worden sind, aber solche trivialen Nebelkerzen wollen sie ja hier nicht werfen?
Ich weiß von Anzeigen, die gar nicht erst verfolgt wurden. Wenn Sie schwarze Amerikanerinnen kennen, dann überrascht Sie das nicht.
Wo hat es denn für eine Vergewaltigung eine Bewährungsstrafe gegeben?
In Osnabrück. Der Richter hat sich das Urteil nicht leicht gemacht.
Richtig gebe dir dir recht ,denke daher die Weisungsbefugnis der Politik in de gehört abgeschafft.Staatsanwalt muss nach GG agieren und nicht nach Anweisung.