Ihre Meinung zu Kinderärzte für deutlich weniger Krankschreibungen
Ist das Kind krank, müssen auch Eltern oft zu Hause bleiben. Kinderärzte fordern jetzt, in leichteren Fällen auf Krankschreibungen zu verzichten. Arztpraxen seien als "Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände ungeeignet".
Bisher müssen Eltern möglichst schon am ersten Krankheitstag des Kindes ein ärztliches Attest vorlegen.
In den Schulen ist das leider nicht anders. Ein Anruf der Eltern, dass das Kind krank ist, genügt oft nicht. Es wird ein ärzliches Attest verlangt.
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In Berlin und Brandenburg reicht die Meldung durch die Eltern. Eine Krankschreibung ist nur nötig, wenn ein Verdacht auf vorsätzliches Schwänzen besteht.
Allerdings obliegt die Umsetzung bei demjenigen, der die Fehlzeiten verwaltet (das dürfte immer der Klassenlehrer sein).
Das stimmt nicht, außer es gibt eine Attestpflicht. Dann gibt es aber eine Vorgeschichte.
Ein Anruf der Eltern, dass das Kind krank ist, genügt oft nicht. Es wird ein ärzliches Attest verlangt.
In der Schule meiner Kinder genügt ein Anruf und wenn das Kind wieder zur Schule geht eine schriftliche Entschuldigung der Eltern auf einem Zettel. Ein ärztliches Attest ist nur notwendig, wenn in der Oberstufe eine Kursarbeit versäumt wird.
In den weiterführenden Schulen, die ich kenne, darf man als Elternteil bei Krankheit des Sprösslings gar nicht mehr anrufen, sondern muss sich elektronisch melden. Ich hoffe, an den Grundschulen darf noch das Telefon benutzt werden.
Und das Kindergärtnerinnen einen Mückenstich mit Hautausschlag verwechseln, kam früher vor 50 Jahren nicht vor. Weil die Erzieherinnen heute nicht inkompetenter sind als früher die Kindergärtnerinnen, sehe ich derartige Geschichten eher als fiktional an.
Dann fragen Sie mal Ihren Kinderarzt!
Oder ich frage mal beim nächstgelegen Kindergarten, ob die Erzieherinnen Mückenstich und Hautausschlag unterscheiden können.
Nein, dies gilt nur in berechtigten Fällen und damit in Ausnahmefällen. Und diese Fälle sind nach meiner persönlichen - natürlich begrenzten - Erfahrung immer Fälle, in denen man ein gewisses Muster vermutet.
Wer sein Kind oder sich selber glaubhaft “entschuldigt”, bekommt auch keine Probleme. „Entschuldigungen”, also die Bitte um Entschuldigung in einem begründeten Fall, werden aber vielfach als ein Recht wahrgenommen, das man einfach abliefern kann.
Die Argumentation der Ärzteschaft kann ich nachvollziehen, es sollte aber keinem Arzt Probleme machen, einer Schülerin oder einem Schüler einen Arztbesuch schriftlich zu bestätigen. Dafür werden aber oft schon Gebühren verlangt! Von Schülerinnen und Schülern, für die der Arzt eine besondere Fürsorgepflicht hat. Übrigens auch im „Nichtausstellen” von Bescheinigungen.
Aber pardon für die kleine Abschweifung - hier geht es im Kern um die Arbeitgeberfreigabe.